Flo77 Geschrieben 30. Juli 2007 Melden Share Geschrieben 30. Juli 2007 Es wäre vor allem verfassungswidrig (vgl. Art. 6 GG).Hältst Du diesen Artikel nicht für ausdeutbar? (Davon mal ab, daß ich ihn für anachronistisch halte insbesondere Nr. 5) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 30. Juli 2007 Melden Share Geschrieben 30. Juli 2007 Wir (mein Mann und ich) feiern den Tag, an dem wir uns vor gut 19 Jahren kennengelernt haben als Hochzeitstag. ich fände es irgendwie albern, jetzt einen Tag zu feiern, an dem uns etwas verpartnern würden. Das ist auch der Hauptgrund warum Verpartnerung für uns kein Thema ist. Wir sind seit 19 Jahren zusammen und werden, so Gott will, auch weiter zusammenbleiben, was soll da eine Verpartnerung, die eh keine Rehcte bringt (ausser Namenswechsel, und das will weder er noch ich) Anders sähe es aus, wenn jetzt zum Beispiel (ich bin ja skeptisch) das Erbrecht geändert würde. Aber auch in diesem Fall wäre die Verpartnerung "nur" ein zivilrechtlicher Vertrag, Hochzeitstag wäre das für mich nicht. das sähe mit Kirche und Gottes Segen nochmal anders aus. Werner Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
SpaceRat Geschrieben 30. Juli 2007 Melden Share Geschrieben 30. Juli 2007 Also ich hab einen blöden Fehler gemacht: ich wusste nämlich nicht, dass beide evangelisch sind. Damit bin ich hier u.U. völlig falsch? Außerdem war der Mann schon einmal kirchlich verheiratet und ist geschieden (Ehe wurde nicht kirchlich annuliert). Die Ehe ist ein weltlich Ding (M. Luther) und somit bereits vollgültig beendet, er ist ja geschieden. Desweiteren gilt, was Dir schon jemand geantwortet hat: Die ev. Kirche schließt keine Ehen... Was man im Volksmund als "Trauung" bezeichnet ist im Kirchendeutsch ein "Gottesdienst anläßlich einer Eheschließung". Da aber keine Eheschließung stattfinden soll, fällt auch der Gottesdienst anläßlich selbiger aus, so einfach ist das bei uns. Nun kann man aber "anläßlich" vieler Dinge einen Gottesdienst abhalten....wenn Du verstehst, was ich meine... Man muß nur einen Pfarrer/eine Pfarrerin finden, die das mitmachen. Denkbar wäre ein Gottesdienst anläßlich einer Verlobung¹, o.ä. Irgendwo da oben in Deutschland gibt es eine Landesbischöfin, die kann sogar der Bibelinterpretation in selbstgerechter Sprache etwas abgewinnen, der würde ich sogar einen Gottesdienst anläßlich des ersten Orgasmus oder der ersten Intimrasur ohne Schnittverletzungen zutrauen... ¹Damit hätten die beiden dann immerhin auch gleich eine der Rechtsfolgen der Ehe: Das Zeugnisverweigerungsrecht gemäß §§50,55 StPO. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 30. Juli 2007 Melden Share Geschrieben 30. Juli 2007 Es wäre vor allem verfassungswidrig (vgl. Art. 6 GG).Hältst Du diesen Artikel nicht für ausdeutbar? (Davon mal ab, daß ich ihn für anachronistisch halte insbesondere Nr. 5) Sicher ist er ausdeutbar, er gibt dem einfachen Gesetzgeber auch die Möglichkeit, das Institut der Ehe auszugestalten, nur darf er sie nicht völlig abschaffen oder ihrer rechtlichen (auch steuerrechtlichen) Privilegien berauben - und darauf liefe dein Plan doch hinaus, oder verstehe ich ihn falsch? Ob Art. 6 GG anachronistisch ist, ist hier irrelevant. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 30. Juli 2007 Melden Share Geschrieben 30. Juli 2007 Sicher ist er ausdeutbar, er gibt dem einfachen Gesetzgeber auch die Möglichkeit, das Institut der Ehe auszugestalten, nur darf er sie nicht völlig abschaffen oder ihrer rechtlichen (auch steuerrechtlichen) Privilegien berauben - und darauf liefe dein Plan doch hinaus, oder verstehe ich ihn falsch?Wenn ich mir den Hickhack um die ELP ansehe würde ich tatsächlich von einer deFacto Abschaffung sprechen. Was sind denn Deiner Meinung nach die "rechtlichen Privilegien"? Außer der Steuergesetzgebung fiele mir nichts ein, was nicht auch durch einen notariellen Vertrag regelbar wäre oder durch aktuelle Gesetzgebung ohnehin aufgeweicht wird. Ob Art. 6 GG anachronistisch ist, ist hier irrelevant.Manchmal möchte man Dir nur noch Unflätiges an den Kopf werfen. Du klingst wenn's um Jura geht wie Siri (und ich würde das nicht als Kompliment nehmen). Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 30. Juli 2007 Melden Share Geschrieben 30. Juli 2007 Sicher ist er ausdeutbar, er gibt dem einfachen Gesetzgeber auch die Möglichkeit, das Institut der Ehe auszugestalten, nur darf er sie nicht völlig abschaffen oder ihrer rechtlichen (auch steuerrechtlichen) Privilegien berauben - und darauf liefe dein Plan doch hinaus, oder verstehe ich ihn falsch?Wenn ich mir den Hickhack um die ELP ansehe würde ich tatsächlich von einer deFacto Abschaffung sprechen. Was sind denn Deiner Meinung nach die "rechtlichen Privilegien"? Außer der Steuergesetzgebung fiele mir nichts ein, was nicht auch durch einen notariellen Vertrag regelbar wäre oder durch aktuelle Gesetzgebung ohnehin aufgeweicht wird. Das BVerfG ist der Auffassung, dass die ELP den grundgesetzlichen Schutz der Ehe nicht berührt. Rechtliche Privilegien sind etwa das Recht, das Zeugnis gegen seine Ehegatten vor Gericht zu verweigern, die Angehörigenpriviligierung im Strafrecht (etwa bei Strafvereitelung). Aber mir ist dennoch unklar, was du eigentlich willst? Willst du das vierte Buch des BGBs abschaffen, sodass alle Eheverträge nur noch über § 311 BGB (allgemeine Vertragsfreiheit) liefen? Willst du die Formvorschrift der standesamtlichen Hochzeit abschaffen? Oder willst du alle öffentlich-rechtlichen Wirkungen der Ehe beseitigen, sodass sie wie die meisten anderen Verträge nur zwischen den Parteien Wirkung entfaltet? Ob Art. 6 GG anachronistisch ist, ist hier irrelevant.Manchmal möchte man Dir nur noch Unflätiges an den Kopf werfen. Du klingst wenn's um Jura geht wie Siri (und ich würde das nicht als Kompliment nehmen). Das ist lediglich deine unbedeutende Privatmeinung. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 30. Juli 2007 Melden Share Geschrieben 30. Juli 2007 Was sind denn Deiner Meinung nach die "rechtlichen Privilegien"? Außer der Steuergesetzgebung fiele mir nichts ein, was nicht auch durch einen notariellen Vertrag regelbar wäre oder durch aktuelle Gesetzgebung ohnehin aufgeweicht wird. In der staatlichen Ehegesetzgebung gibt es ausser dem Steuerrecht, dem Zeugnisverweigerungsrecht und dem Namensrecht nichts was man nicht auch notariellvertraglich regeln könnte. Das Argument, ELP sei unnötig, weil das alles auch mit notariellen Verträgen ginge, ist also ein Rohrkrepierer Werner Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lothar1962 Geschrieben 30. Juli 2007 Melden Share Geschrieben 30. Juli 2007 Ich wäre für die Abschaffung der bisherigen bürgerlichen Ehe und ihre Ersetzung durch einen entsprechenden Gemeinschaftsvertrag, der alles Notwendige (Vermögen, Namen, Auskunftsrechte, Sorgerechtsregelungen, etc., etc.) enthält. Wundervoll. Ich bin sofort dafür. Und die Steuervorteile - sprich, der Splitting-Tarif, wird daran geknüpft, dass man Kinder aktuell hat oder früher erzogen hat - es gibt keinen Grund mehr, es steuerlich zu subventionieren, wenn ein Mann seine Frau (oder umgekehrt) komplett alimentiert. Gleiches gilt natürlich für alle Regelungen, die die Ehe einer anderen Lebensgemeinschaft bevorzugen. Wie man das alles mit dem Erbrecht auf die Reihe bringt, weiß ich nicht - aber das würde man, wenn man wollte, auch noch hinbiegen können. Allerdings sollte man dann die Verfassung ändern und den Schutz der Ehe in einen allgemeinen Schutz von Lebensgemeinschaften mit Kindern umwandeln, sonst wird das nichts. Und bevor das geschieht, fließt die Pegnitz aufwärts und Nürnberg liegt an der Nordsee. Nicht nur wegen unserem Herrn Zerstoiber. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
GermanHeretic Geschrieben 30. Juli 2007 Melden Share Geschrieben 30. Juli 2007 es gibt keinen Grund mehr, es steuerlich zu subventionieren, wenn ein Mann seine Frau (oder umgekehrt) komplett alimentiert. Doch, es gibt einen, heute mehr denn vor 30 Jahren. Wir haben nämlich nicht deshalb so viele Arbeitslose, weil es weniger Arbeitsplätze gibt, sondern weil viel mehr Leute arbeiten wollen. Für lauter Doppelverdienerverpartnerte gibt es schlichtweg nicht genug Arbeit. In meinem Bekanntenkreis gibt es kein einziges Paar, bei dem nicht beide arbeiten. Wenn ich an die Generation meiner Eltern denke, ist das beinahe genau andersherum. Und bei der Nummer bleiben zuerst die Deppen auf der Strecke, weshalb man heute (u.a.) für eine Lehre bei einer popeligen Sparkasse Abi braucht, wo es vor 50 Jahren auch der Volksschulabschluß tat. Wer seinen Partner aushält, tut also ein soziales Werk. Und soziale Werke werden steuerlich belohnt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lucie Geschrieben 30. Juli 2007 Melden Share Geschrieben 30. Juli 2007 Und die Bereitschaft, Kinder zu kriegen, fördert es auch. Ich meine, wenn man das Geld quasi fürs Nichtstun kriegt, dann kann man sich genausogut auch noch ein Kind zulegen oder auch zwei, denn es ist ja dann nicht mit materiellem Schaden verbunden (so wie bei Doppelverdienern, wo einer aus dem Erwerbsleben ausscheidet). Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lothar1962 Geschrieben 30. Juli 2007 Melden Share Geschrieben 30. Juli 2007 Wer seinen Partner aushält, tut also ein soziales Werk. Und soziale Werke werden steuerlich belohnt. Nichts dagegen. Dann setzen wir das mal gnadenlos, geschmacklos und willkürlich übertrieben fort: Wer also nicht arbeiten , sondern mit den paar Kröten Hartz IV auskommen will (natürlich ohne nebenbei schwarz zu arbeiten), sollte auch begünstigt werden, weil dafür ein anderer für einen vernünftigen Lohn arbeiten kann. Ach so, der wird ja schon begünstigt, weil er was kriegt, obwohl er nicht arbeiten will. Na ja, dann passts ja. Aber ob das gut ist? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 30. Juli 2007 Melden Share Geschrieben 30. Juli 2007 Ich wäre für die Abschaffung der bisherigen bürgerlichen Ehe und ihre Ersetzung durch einen entsprechenden Gemeinschaftsvertrag, der alles Notwendige (Vermögen, Namen, Auskunftsrechte, Sorgerechtsregelungen, etc., etc.) enthält.Wundervoll. Ich bin sofort dafür. Und die Steuervorteile - sprich, der Splitting-Tarif, wird daran geknüpft, dass man Kinder aktuell hat oder früher erzogen hat - es gibt keinen Grund mehr, es steuerlich zu subventionieren, wenn ein Mann seine Frau (oder umgekehrt) komplett alimentiert. Gleiches gilt natürlich für alle Regelungen, die die Ehe einer anderen Lebensgemeinschaft bevorzugen. Wie man das alles mit dem Erbrecht auf die Reihe bringt, weiß ich nicht - aber das würde man, wenn man wollte, auch noch hinbiegen können. Na sicher könnte man das ändern. Das Splitting würde ich sogar erhalten wollen: mit übertragbaren Freibeträgen wäre das überhaupt kein Problem (wenn auch kein Privileg der Ehe sondern der Bedarfsgemeinschaft). Und mit ein wenig gutem Willen könnte man den Rest auch noch hinbiegen. Allerdings sollte man dann die Verfassung ändern und den Schutz der Ehe in einen allgemeinen Schutz von Lebensgemeinschaften mit Kindern umwandeln, sonst wird das nichts.Darauf wird es hinauslaufen müssen (wobei ich fürchte, daß es in einer neuen Verfassung enden wird, dank Ewigkeitsgarantie ...). '49 war die Formulierung sicherlich korrekt, aber sie ist nicht besonders entwicklungsfähig. Und bevor das geschieht, fließt die Pegnitz aufwärts und Nürnberg liegt an der Nordsee. Nicht nur wegen unserem Herrn Zerstoiber. Der Problembär ist ja nun abgeschossen - aber ich würde wirklich gerne mal eine neue Partei gründen. Ich bräuchte nur einige Leute, die sich wirklich auskennen - mein Ziel wäre es quasi schon im Wahlkampf eine neue Verfassung, ein neues BGB, ein neues HGB und noch einiges andere möglichst im Paket vorlegen zu können. Mir das alleine auszudenken fehlt mir allerdings die Zeit und das Know-how. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Squire Geschrieben 30. Juli 2007 Melden Share Geschrieben 30. Juli 2007 Allerdings sollte man dann die Verfassung ändern und den Schutz der Ehe in einen allgemeinen Schutz von Lebensgemeinschaften mit Kindern umwandeln, sonst wird das nichts.Darauf wird es hinauslaufen müssen (wobei ich fürchte, daß es in einer neuen Verfassung enden wird, dank Ewigkeitsgarantie ...). '49 war die Formulierung sicherlich korrekt, aber sie ist nicht besonders entwicklungsfähig. Die Regelungen über Ehe und Familie fallen unter die Ewigkeitsgarantie? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 30. Juli 2007 Melden Share Geschrieben 30. Juli 2007 Die Regelungen über Ehe und Familie fallen unter die Ewigkeitsgarantie? Sorry verlesen. Ich hatte verstanden Artikel 1 bis 20 stünden darunter. Es sind aber nur 1 und 20. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 30. Juli 2007 Melden Share Geschrieben 30. Juli 2007 Allerdings sollte man dann die Verfassung ändern und den Schutz der Ehe in einen allgemeinen Schutz von Lebensgemeinschaften mit Kindern umwandeln, sonst wird das nichts.Darauf wird es hinauslaufen müssen (wobei ich fürchte, daß es in einer neuen Verfassung enden wird, dank Ewigkeitsgarantie ...). '49 war die Formulierung sicherlich korrekt, aber sie ist nicht besonders entwicklungsfähig. Die Regelungen über Ehe und Familie fallen unter die Ewigkeitsgarantie? Ein Menschenwürdekern d. Art. 6 GG anzunehmen finde ich gar nicht so abwegig. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Squire Geschrieben 30. Juli 2007 Melden Share Geschrieben 30. Juli 2007 Ein Menschenwürdekern d. Art. 6 GG anzunehmen finde ich gar nicht so abwegig. Mit welcher Begründung? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 30. Juli 2007 Melden Share Geschrieben 30. Juli 2007 Ein Menschenwürdekern d. Art. 6 GG anzunehmen finde ich gar nicht so abwegig. Mit welcher Begründung? Das Grundrecht der Menschenwürde verbietet es dem Staat, den Einzelnen zum Objekt staatlichen Handelns zu machen, sondern zwingt ihn, den Bürger stets als Subjekt zu achten. Annerkanterweise gehört zu diesem Subjektscharakter auch ein Rückzugsraum vor staatlichem Handeln; zu diesem Kernbereich des Privaten gehören auch die elementarsten Lebensbeziehung, wie die zum Parner und zur Familie und aufgrund des aus Art. 1 GG resultierenden Achtungsanspruch ist der Staat verpflichtet, zumindest in Grundzügen dem Rechnung zu tragen, indem er etwa niemanden verplichtet, seinen Angehörigen zu belasten. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franciscus non papa Geschrieben 30. Juli 2007 Melden Share Geschrieben 30. Juli 2007 hm, und wieso sollte da die hetero-ehe eine sonderrolle spielen dürfen/müssen? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 30. Juli 2007 Melden Share Geschrieben 30. Juli 2007 hm, und wieso sollte da die hetero-ehe eine sonderrolle spielen dürfen/müssen? Eben die will ich ja kippen ... (Nur ist mein Ansatz nicht die Ehe-für-alle) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 30. Juli 2007 Melden Share Geschrieben 30. Juli 2007 hm, und wieso sollte da die hetero-ehe eine sonderrolle spielen dürfen/müssen? Wenn es nach mir ginge, sollte sie das ja nicht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 30. Juli 2007 Melden Share Geschrieben 30. Juli 2007 hm, und wieso sollte da die hetero-ehe eine sonderrolle spielen dürfen/müssen? Eben die will ich ja kippen ... (Nur ist mein Ansatz nicht die Ehe-für-alle) Ich wüsste immer noch gerne, was du eigentlich machen möchtest. Alle öffentlich-rechtlichen Wirkungen der Ehe beseitigen? Alle gesetzlichen Regelungen zur Ehe abschaffen, sodass Eheverträge nur noch über § 311 BGB laufen? Wie genau stellst du dir das vor? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 30. Juli 2007 Melden Share Geschrieben 30. Juli 2007 hm, und wieso sollte da die hetero-ehe eine sonderrolle spielen dürfen/müssen? Eben die will ich ja kippen ... (Nur ist mein Ansatz nicht die Ehe-für-alle) Ich wüsste immer noch gerne, was du eigentlich machen möchtest. Alle öffentlich-rechtlichen Wirkungen der Ehe beseitigen? Alle gesetzlichen Regelungen zur Ehe abschaffen, sodass Eheverträge nur noch über § 311 BGB laufen? Wie genau stellst du dir das vor? Hier und folgende. Weder vollständig, noch durchgereift, aber vllt. hilfreich von der Tendenz her. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 30. Juli 2007 Melden Share Geschrieben 30. Juli 2007 hm, und wieso sollte da die hetero-ehe eine sonderrolle spielen dürfen/müssen? Eben die will ich ja kippen ... (Nur ist mein Ansatz nicht die Ehe-für-alle) Ich wüsste immer noch gerne, was du eigentlich machen möchtest. Alle öffentlich-rechtlichen Wirkungen der Ehe beseitigen? Alle gesetzlichen Regelungen zur Ehe abschaffen, sodass Eheverträge nur noch über § 311 BGB laufen? Wie genau stellst du dir das vor? Hier und folgende. Weder vollständig, noch durchgereift, aber vllt. hilfreich von der Tendenz her. Auf ein Wort: die Einstufung durch "Amtspersonen" ist gruselig und m. E. mit - es wird langsam zur Leier - mit Art. 13 GG unvereinbar und damit verfassungswidrig (das ist der Nachteil von einem Semester Grundrechte, man sieht überall nur noch Verfassungsbrüche ). Ich würde eine zuständige Amtsperson jedenfalls nicht in meine WG lassen wollen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Platona Geschrieben 31. Juli 2007 Melden Share Geschrieben 31. Juli 2007 (bearbeitet) Ich weiß zwar nicht, ob Österreich ein Konkordat mit dem Vatikan existiert, wie bei uns, was solche Dinge regelt, aber ich finde diese Unterlaufung der Gesetze in einer Demokratie unmöglich. Die Form der Ehe ist eine gesellschaftliche Vereinbarung, die auf festen gesetzlichen Grundlagen steht. Man kann diese Vereinbarung abschaffen und ersetzen, oder modifizieren, indem man sie erweitert, wie z.B. bei der Homo-Ehe, aber es bleibt gesellschaftlicher Konsens. Wenn die Kirche darüberhinaus irgendwelche mystischen Aspekte in diesem "weltlich Ding" sieht, kann sie das ja gerne tränenreich und gefühlsduselig tun, aber Recht und Gesetz auszuhebeln steht ihr nicht zu. bearbeitet 31. Juli 2007 von Platona Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
SpaceRat Geschrieben 31. Juli 2007 Melden Share Geschrieben 31. Juli 2007 Doch, es gibt einen, heute mehr denn vor 30 Jahren. Wir haben nämlich nicht deshalb so viele Arbeitslose, weil es weniger Arbeitsplätze gibt, sondern weil viel mehr Leute arbeiten wollen. Für lauter Doppelverdienerverpartnerte gibt es schlichtweg nicht genug Arbeit. Ich hatte schon befürchtet, ich stünde mit dieser meiner Meinung alleine da. Daß der Arbeitsmarkt eben genau das ist, ein Markt, kapieren die Allermeisten nicht. Daß dieser Markt dem Gesetz von Angebot und Nachfrage genauso unterliegt wie der für Rosenkränze, Autos, Taschentücher, ebensowenig. Es müsste eigentlich jedem klar sein, daß eine Verdoppelung des Angebots (grob vereinfacht) zu einer Halbierung des Preises für die Ware Arbeit führen muß, solange sich nicht die Nachfrage ebenfalls verdoppelt. Aber wenn man die Wahrheit ausspricht, gilt man hierzulande ja direkt als frauenfeindlich. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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