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Ehe vor Gott - ohne Staat


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und m. E. mit - es wird langsam zur Leier - mit Art. 13 GG unvereinbar und damit verfassungswidrig (das ist der Nachteil von einem Semester Grundrechte, man sieht überall nur noch Verfassungsbrüche :angry:). Ich würde eine zuständige Amtsperson jedenfalls nicht in meine WG lassen wollen.
Mein liebes Clown - meinst Du nicht, daß wenn ich in der Lage wäre, meine Ideen in Gesetze zu gießen, ich mich nicht auch in der Lage befände die Verfassung zu ändern oder eine neue zu verabschieden?
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und m. E. mit - es wird langsam zur Leier - mit Art. 13 GG unvereinbar und damit verfassungswidrig (das ist der Nachteil von einem Semester Grundrechte, man sieht überall nur noch Verfassungsbrüche :angry: ). Ich würde eine zuständige Amtsperson jedenfalls nicht in meine WG lassen wollen.
Mein liebes Clown - meinst Du nicht, daß wenn ich in der Lage wäre, meine Ideen in Gesetze zu gießen, ich mich nicht auch in der Lage befände die Verfassung zu ändern oder eine neue zu verabschieden?

 

Mein liebes Flo, ich hoffe, die Antwort auf diese Frage niemals erleben zu müssen, aber ich wollte über die rein juristische Auffassung, die ich hier abgegeben habe, auch meinen Abscheu über die Idee herumpatroullierender und -kontrollierender "zuständiger Amtspersonen" zum Ausdruck geben.

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und m. E. mit - es wird langsam zur Leier - mit Art. 13 GG unvereinbar und damit verfassungswidrig (das ist der Nachteil von einem Semester Grundrechte, man sieht überall nur noch Verfassungsbrüche :angry: ). Ich würde eine zuständige Amtsperson jedenfalls nicht in meine WG lassen wollen.
Mein liebes Clown - meinst Du nicht, daß wenn ich in der Lage wäre, meine Ideen in Gesetze zu gießen, ich mich nicht auch in der Lage befände die Verfassung zu ändern oder eine neue zu verabschieden?
Mein liebes Flo, ich hoffe, die Antwort auf diese Frage niemals erleben zu müssen, aber ich wollte über die rein juristische Auffassung, die ich hier abgegeben habe, auch meinen Abscheu über die Idee herumpatroullierender und -kontrollierender "zuständiger Amtspersonen" zum Ausdruck geben.
Du hast ja im Prinzip recht.

 

Allerdings steht dieser Passus in einem bestimmten Zusammenhang: der Besuch ist nur dann notwendig, wenn die Bewohner des Haushalts angeben nicht in Bedarfsgemeinschaft zu leben und staatliche Unterstützung einfordern wollen. Die Amtsperson ist nur dazu da, um diesen Anspruch zu verifizieren.

 

Sie stehen damit eigentlich in der Tradition der heute agierenden "Hartz IV-Schnüffler".

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und m. E. mit - es wird langsam zur Leier - mit Art. 13 GG unvereinbar und damit verfassungswidrig (das ist der Nachteil von einem Semester Grundrechte, man sieht überall nur noch Verfassungsbrüche :angry: ). Ich würde eine zuständige Amtsperson jedenfalls nicht in meine WG lassen wollen.
Mein liebes Clown - meinst Du nicht, daß wenn ich in der Lage wäre, meine Ideen in Gesetze zu gießen, ich mich nicht auch in der Lage befände die Verfassung zu ändern oder eine neue zu verabschieden?
Mein liebes Flo, ich hoffe, die Antwort auf diese Frage niemals erleben zu müssen, aber ich wollte über die rein juristische Auffassung, die ich hier abgegeben habe, auch meinen Abscheu über die Idee herumpatroullierender und -kontrollierender "zuständiger Amtspersonen" zum Ausdruck geben.
Du hast ja im Prinzip recht.

 

Allerdings steht dieser Passus in einem bestimmten Zusammenhang: der Besuch ist nur dann notwendig, wenn die Bewohner des Haushalts angeben nicht in Bedarfsgemeinschaft zu leben und staatliche Unterstützung einfordern wollen. Die Amtsperson ist nur dazu da, um diesen Anspruch zu verifizieren.

 

Sie stehen damit eigentlich in der Tradition der heute agierenden "Hartz IV-Schnüffler".

 

Wenn ich das recht verstanden habe, müssen die Bedarfsgemeinschaften auch irgendwelche "Vermögens"-Register angeben. Und man wird automatisch Bedarfsgemeinschaft, wenn man nicht das Gegenteil behauptet und den Amtsschnüffler davon überzeugt (das klang für mich so, als ob der Amtsschnüffler jede Wohngemeinschaft erst einmal überprüfen soll).

Verdachtsunabhängig agierende Hartz-IV-Schnüffler halte ich übrigens auch für bedenklich unter verfassungsrechtlichen Aspekten.

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Wenn ich das recht verstanden habe, müssen die Bedarfsgemeinschaften auch irgendwelche "Vermögens"-Register angeben. Und man wird automatisch Bedarfsgemeinschaft, wenn man nicht das Gegenteil behauptet und den Amtsschnüffler davon überzeugt (das klang für mich so, als ob der Amtsschnüffler jede Wohngemeinschaft erst einmal überprüfen soll).

Verdachtsunabhängig agierende Hartz-IV-Schnüffler halte ich übrigens auch für bedenklich unter verfassungsrechtlichen Aspekten.

Die Idee, die ursprünglich dahinter stand war, daß das Bewohnen eines gemeinsamen Haushaltes auch grundsätzlich gegeneinander Versorgungs- und andere Ansprüche begründet.

 

Darunter fällt z. B. die gegenseitige Unterstützung bei der Befriedigung akuter und zukünftiger leiblicher Bedürfnisse (sprich Lebensunterhalt und Rentenvorsorge bei Ehepartnern, Unterhalt und Ausbildung bei den gemeinsamen Nachkommen).

 

Im Gegenzug erkennt der Staat die Freibeträge auf die Summe des Haushaltseinkommens an. Nicht das Individuum ist die kleinste wirtschaftliche Einheit, sondern der Haushalt bzw. "die Familie" (egal aus wie vielen Personen er besteht).

 

Der "Haushalt" übernimmt die Versorgung, Absicherung, Ausbildung und Pflege seiner Angehörigen (so wie ich im Mom. für die pRV meiner Frau mitaufkommen muss oder die pZKV für die Kinder etc.)

 

In einem System, in dem man die gesetzlichen Sozialversicherungen abschafft und durch Pflichtprivatversicherungen (das "Pflicht" bezieht sich auf die Verpflichtung der Kassen) ersetzt wäre das logisch und sinnvoll. Mir schweben dabei Lösungen vor, wie das niederländische Gesundheitssystem bei dem jede Kasse einen Grundtarif anbieten muss und auch jeden für einen nach oben gedeckelten Tarif aufnehmen muss und nur noch die Zusatzleistungen privat verkaufen darf.

Ähnliches könnte ich mir auch für die RV, AV und PV vorstellen, wobei ich grundsätzlich noch nicht sagen könnte, ob ich eine Festprämie oder einkommensabhängige Tarife bevorzugen würde.

 

Aber zurück zum Haushalt: jede neugegründete GmbH muss eine Eröffnungsbilanz erstellen. Wieso nicht eine Lebensgemeinschaft? Es ist nicht schlecht, wenn klar ist, welche Verpflichtungen der/die Zukunftige bereits eingegangen ist und auf welcher Basis man eigentlich anfängt zu arbeiten.

Mir schweben da als Beispiele auch mittelalterliche Eheverträge vor oder die jüdische Ketuba in denen für den Erbfall ebenso vermögensrechtliche Regelungen getroffen werden wie für den Scheidungsfall.

Gleiches gilt für das Sorgerecht.

 

Ein Beispiel aus der Praxis: eine ältere Dame aus unserer Verwandtschaft war Kriegswitwe und hat nach dem Krieg über 30 Jahre mit ihrem Lebensgefährten zusammengewohnt. Geheiratet haben sie allerdings nie (ob das mit ihrer Rente zu tun hatte kann ich nur spekulieren). Hier wäre es bei entsprechender Rechtslage tatsächlich ein Rechenbeispiel gewesen, ob der finanzielle Vorteil die Nachteile dieser "illegalen" Lebensgemeinschaft aufgewogen hätte. Als die Dame starb hat ihre Familie, die sich teilweise seit 20 Jahren einen Dreck gekümmert hat, sich den Nachlass unter den Nagel gerissen (auch die Stücke, die sie im Laufe der Zeit von ihrem LG bekommen hatte) und den Wunsch des Lebensgefährten sie in seinem Familiengrab beizusetzen gnadenlos ignoriert. Mit Vertrag oder wenigstens mit Testament hätte man wenigstens etwas in der Hand gehabt ...

 

Und Werner und FJ können glaube ich auch ein Lied davon singen, wie es ist, wenn man versucht unverheiratet gemeinsam zu vererben.

 

Das alles würde ich gerne zugunsten vermeiden und durch die positive Annahme, daß der Haushalt die vom Patienten/Erblasser bevorzugte Kontaktgruppe ist/war ersetzen und dieser Gemeinschaft pauschale Rechtsgunst zubilligen.

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Die Idee, die ursprünglich dahinter stand war, daß das Bewohnen eines gemeinsamen Haushaltes auch grundsätzlich gegeneinander Versorgungs- und andere Ansprüche begründet.

 

Diese Idee halte ich schon für kaum tragfähig, denn diese Annahme, dass solche Ansprüche auch gewünscht sind, ist in einem großen Teil aller Fälle wohl nur eine Fiktion.

 

 

 

Aber zurück zum Haushalt: jede neugegründete GmbH muss eine Eröffnungsbilanz erstellen. Wieso nicht eine Lebensgemeinschaft? Es ist nicht schlecht, wenn klar ist, welche Verpflichtungen der/die Zukunftige bereits eingegangen ist und auf welcher Basis man eigentlich anfängt zu arbeiten.

Mir schweben da als Beispiele auch mittelalterliche Eheverträge vor oder die jüdische Ketuba in denen für den Erbfall ebenso vermögensrechtliche Regelungen getroffen werden wie für den Scheidungsfall.

Gleiches gilt für das Sorgerecht.

 

Kann man doch alles jetzt schon machen, nur warum man das schlichte Zusammenwohnen in einem Haushalt mit der Gründung einer GmbH gleichsetzen muss? Die ganzen Form- und Verfahrensvorschriften bei der Gründung einer GmbH existieren ja vor allem deshalb, weil die GmbH eben nicht unbeschränkt haftet (nomen est omen) und ihre Gläubiger daher geschützt werden müssen. Ein ähnlich schützenswertes Interesse kann ich bei Haushaltsgemeinschaften nicht erkennen, du willst die Leute zu ihrem Glück zwingen, da du es bevorzugst, wenn alle Angelegenheiten einer Partnerschaft auch rechtlich per Individualabrede geregelt sind, möchtest du offenbar, dass auch alle anderen das machen, das halte ich für überzogen.

 

Ein Beispiel aus der Praxis: eine ältere Dame aus unserer Verwandtschaft war Kriegswitwe und hat nach dem Krieg über 30 Jahre mit ihrem Lebensgefährten zusammengewohnt. Geheiratet haben sie allerdings nie (ob das mit ihrer Rente zu tun hatte kann ich nur spekulieren). Hier wäre es bei entsprechender Rechtslage tatsächlich ein Rechenbeispiel gewesen, ob der finanzielle Vorteil die Nachteile dieser "illegalen" Lebensgemeinschaft aufgewogen hätte. Als die Dame starb hat ihre Familie, die sich teilweise seit 20 Jahren einen Dreck gekümmert hat, sich den Nachlass unter den Nagel gerissen (auch die Stücke, die sie im Laufe der Zeit von ihrem LG bekommen hatte) und den Wunsch des Lebensgefährten sie in seinem Familiengrab beizusetzen gnadenlos ignoriert. Mit Vertrag oder wenigstens mit Testament hätte man wenigstens etwas in der Hand gehabt ...

 

Da die Dame, so tragisch das im Einzelfall auch ist, aber einfach nur ein Testament hätte aufsetzen müssen (sich einen Abend hinsetzen und ihren Lebensgefährten als Alleinerben einsetzen oder sicher gehen und beim Notar ein öffentliches Testament errichten), kann ich hieraus keinen Änderungsbedarf ersehen.

Und Werner und FJ können glaube ich auch ein Lied davon singen, wie es ist, wenn man versucht unverheiratet gemeinsam zu vererben.

 

Es ist teuer, aber unmöglich ist es nicht.

 

Das alles würde ich gerne zugunsten vermeiden und durch die positive Annahme, daß der Haushalt die vom Patienten/Erblasser bevorzugte Kontaktgruppe ist/war ersetzen und dieser Gemeinschaft pauschale Rechtsgunst zubilligen.

 

Wie gesagt, ich halte das in vielen Fällen schlicht für eine Fiktion.

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Da die Dame, so tragisch das im Einzelfall auch ist, aber einfach nur ein Testament hätte aufsetzen müssen (sich einen Abend hinsetzen und ihren Lebensgefährten als Alleinerben einsetzen oder sicher gehen und beim Notar ein öffentliches Testament errichten), kann ich hieraus keinen Änderungsbedarf ersehen.

Und Werner und FJ können glaube ich auch ein Lied davon singen, wie es ist, wenn man versucht unverheiratet gemeinsam zu vererben.

 

Es ist teuer, aber unmöglich ist es nicht.

Sogar ziemlich teuer.

Wenn ich meinem Mann meine Haushälfte vererben will, hat er einen Freibetrag von 5200 Euro und zahlt auf den Rest 35% Erbschaftssteuer, ein Ehegatte hat einen Freibetrag von 307000 Euro und zahlt auf den Rest 11% Erbschaftssteuer

 

Werner

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Da die Dame, so tragisch das im Einzelfall auch ist, aber einfach nur ein Testament hätte aufsetzen müssen (sich einen Abend hinsetzen und ihren Lebensgefährten als Alleinerben einsetzen oder sicher gehen und beim Notar ein öffentliches Testament errichten), kann ich hieraus keinen Änderungsbedarf ersehen.

Und Werner und FJ können glaube ich auch ein Lied davon singen, wie es ist, wenn man versucht unverheiratet gemeinsam zu vererben.

 

Es ist teuer, aber unmöglich ist es nicht.

Sogar ziemlich teuer.

Wenn ich meinem Mann meine Haushälfte vererben will, hat er einen Freibetrag von 5200 Euro und zahlt auf den Rest 35% Erbschaftssteuer, ein Ehegatte hat einen Freibetrag von 307000 Euro und zahlt auf den Rest 11% Erbschaftssteuer

 

Werner

Es sei denn, das vererbte Vermögen stammt irgendwann in der Erbschaftskette von einem "Verfolgten des Naziregimes". Dann wird meines Wissens überhaupt nicht versteuert. Wir haben so einen Fall in der Familie, wo die Ehefrau eines Verfolgten gestorben ist und ihrem Lebensgefährten ihr Vermögen vermacht hat, welches sie selbst von ihrem Gatten geerbt hatte.

 

Diese Praxis ist auch ziemlich zweifelhaft, denn theoretisch kann ja dann so ein Vermögen an den Nachfahren eines Obernazis geraten.

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Also ich hab einen blöden Fehler gemacht: ich wusste nämlich nicht, dass beide evangelisch sind. Damit bin ich hier u.U. völlig falsch? Außerdem war der Mann schon einmal kirchlich verheiratet und ist geschieden (Ehe wurde nicht kirchlich annuliert).

Die Ehe ist ein weltlich Ding (M. Luther) und somit bereits vollgültig beendet, er ist ja geschieden.

 

Desweiteren gilt, was Dir schon jemand geantwortet hat: Die ev. Kirche schließt keine Ehen...

 

Was man im Volksmund als "Trauung" bezeichnet ist im Kirchendeutsch ein

"Gottesdienst anläßlich einer Eheschließung".

 

Da aber keine Eheschließung stattfinden soll, fällt auch der Gottesdienst anläßlich selbiger aus, so einfach ist das bei uns.

Nun kann man aber "anläßlich" vieler Dinge einen Gottesdienst abhalten....wenn Du verstehst, was ich meine...

 

Man muß nur einen Pfarrer/eine Pfarrerin finden, die das mitmachen. Denkbar wäre ein Gottesdienst anläßlich einer Verlobung¹, o.ä.

Irgendwo da oben in Deutschland gibt es eine Landesbischöfin, die kann sogar der Bibelinterpretation in selbstgerechter Sprache etwas abgewinnen, der würde ich sogar einen Gottesdienst anläßlich des ersten Orgasmus oder der ersten Intimrasur ohne Schnittverletzungen zutrauen...

 

¹Damit hätten die beiden dann immerhin auch gleich eine der Rechtsfolgen der Ehe: Das Zeugnisverweigerungsrecht gemäß §§50,55 StPO.

 

SpaceRat, vielen Dank! Wie man vielleicht bemerkt, bin ich selber ein Ex-Katholik und wenig vertraut mit nicht-weltlichen Dingen :angry:

Dein Tipp ist wirklich sehr interessant und trifft GENAU den Kern meiner Frage! Super!

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Da die Dame, so tragisch das im Einzelfall auch ist, aber einfach nur ein Testament hätte aufsetzen müssen (sich einen Abend hinsetzen und ihren Lebensgefährten als Alleinerben einsetzen oder sicher gehen und beim Notar ein öffentliches Testament errichten), kann ich hieraus keinen Änderungsbedarf ersehen.

Und Werner und FJ können glaube ich auch ein Lied davon singen, wie es ist, wenn man versucht unverheiratet gemeinsam zu vererben.

 

Es ist teuer, aber unmöglich ist es nicht.

Sogar ziemlich teuer.

Wenn ich meinem Mann meine Haushälfte vererben will, hat er einen Freibetrag von 5200 Euro und zahlt auf den Rest 35% Erbschaftssteuer, ein Ehegatte hat einen Freibetrag von 307000 Euro und zahlt auf den Rest 11% Erbschaftssteuer

 

Werner

 

Du könntest die Hälfte auch der Kath. Kirche vererben und im übrigen ein Wohnrecht bestellen. Dann braucht keiner Erbschaftssteuern zahlen. Grüße, KAM

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Irgendwo da oben in Deutschland gibt es eine Landesbischöfin, die kann sogar der Bibelinterpretation in selbstgerechter Sprache etwas abgewinnen, der würde ich sogar einen Gottesdienst anläßlich des ersten Orgasmus oder der ersten Intimrasur ohne Schnittverletzungen zutrauen...

 

Ihr Evangelischen geht aber nicht sehr galant mit euren Bischöfinnen um. Grüße, KAM

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Und Werner und FJ können glaube ich auch ein Lied davon singen, wie es ist, wenn man versucht unverheiratet gemeinsam zu vererben.

 

Es ist teuer, aber unmöglich ist es nicht.

Sogar ziemlich teuer.

Wenn ich meinem Mann meine Haushälfte vererben will, hat er einen Freibetrag von 5200 Euro und zahlt auf den Rest 35% Erbschaftssteuer, ein Ehegatte hat einen Freibetrag von 307000 Euro und zahlt auf den Rest 11% Erbschaftssteuer

 

Werner

 

Du könntest die Hälfte auch der Kath. Kirche vererben und im übrigen ein Wohnrecht bestellen. Dann braucht keiner Erbschaftssteuern zahlen. Grüße, KAM

"Die Kirche hat einen großen Magen, hat schon ganze Länder gefressen, hat sich noch niemals überfressen..."

 

(Goethe)

bearbeitet von Platona
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Und Werner und FJ können glaube ich auch ein Lied davon singen, wie es ist, wenn man versucht unverheiratet gemeinsam zu vererben.

 

Es ist teuer, aber unmöglich ist es nicht.

Sogar ziemlich teuer.

Wenn ich meinem Mann meine Haushälfte vererben will, hat er einen Freibetrag von 5200 Euro und zahlt auf den Rest 35% Erbschaftssteuer, ein Ehegatte hat einen Freibetrag von 307000 Euro und zahlt auf den Rest 11% Erbschaftssteuer

 

Werner

 

Du könntest die Hälfte auch der Kath. Kirche vererben und im übrigen ein Wohnrecht bestellen. Dann braucht keiner Erbschaftssteuern zahlen. Grüße, KAM

Gute Idee! Oder der Aidshilfe!

 

Werner

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Und Werner und FJ können glaube ich auch ein Lied davon singen, wie es ist, wenn man versucht unverheiratet gemeinsam zu vererben.

 

Es ist teuer, aber unmöglich ist es nicht.

Sogar ziemlich teuer.

Wenn ich meinem Mann meine Haushälfte vererben will, hat er einen Freibetrag von 5200 Euro und zahlt auf den Rest 35% Erbschaftssteuer, ein Ehegatte hat einen Freibetrag von 307000 Euro und zahlt auf den Rest 11% Erbschaftssteuer

 

Werner

 

Du könntest die Hälfte auch der Kath. Kirche vererben und im übrigen ein Wohnrecht bestellen. Dann braucht keiner Erbschaftssteuern zahlen. Grüße, KAM

Gute Idee! Oder der Aidshilfe!

 

Werner

 

Wie meinen, Hauptsache gemeinnützig. (die Wohnrechte sollte man wechselseitig vor dem Tod bestellen, sonst rechnet das FA den Kapitalwert aus und erhebt darauf Steuern.) Grüße, KAM

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Irgendwo da oben in Deutschland gibt es eine Landesbischöfin, die kann sogar der Bibelinterpretation in selbstgerechter Sprache etwas abgewinnen, der würde ich sogar einen Gottesdienst anläßlich des ersten Orgasmus oder der ersten Intimrasur ohne Schnittverletzungen zutrauen...
Ihr Evangelischen geht aber nicht sehr galant mit euren Bischöfinnen um.

Ehre wem Ehre gebührt...

 

Wer sowas gutheißt:

"Du, Gott, bist uns Vater und Mutter im Himmel," hat nix anderes verdient...

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Du könntest die Hälfte auch der Kath. Kirche vererben und im übrigen ein Wohnrecht bestellen.

Warum nicht der richtigen Kirche? :angry:

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Irgendwo da oben in Deutschland gibt es eine Landesbischöfin, die kann sogar der Bibelinterpretation in selbstgerechter Sprache etwas abgewinnen, der würde ich sogar einen Gottesdienst anläßlich des ersten Orgasmus oder der ersten Intimrasur ohne Schnittverletzungen zutrauen...
Ihr Evangelischen geht aber nicht sehr galant mit euren Bischöfinnen um.

Ehre wem Ehre gebührt...

 

Wer sowas gutheißt:

"Du, Gott, bist uns Vater und Mutter im Himmel," hat nix anderes verdient...

 

Na, wenn ich mir das erlaubt hätte...Grüße, KAM

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Irgendwo da oben in Deutschland gibt es eine Landesbischöfin, die kann sogar der Bibelinterpretation in selbstgerechter Sprache etwas abgewinnen, der würde ich sogar einen Gottesdienst anläßlich des ersten Orgasmus oder der ersten Intimrasur ohne Schnittverletzungen zutrauen...
Ihr Evangelischen geht aber nicht sehr galant mit euren Bischöfinnen um.

Ehre wem Ehre gebührt...

 

Wer sowas gutheißt:

"Du, Gott, bist uns Vater und Mutter im Himmel," hat nix anderes verdient...

 

Ich möchte anmerken, dass auch mir Gott Vater und Mutter ist.........ich wollte nie Halbweise sein......... :angry::D

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Irgendwo da oben in Deutschland gibt es eine Landesbischöfin, die kann sogar der Bibelinterpretation in selbstgerechter Sprache etwas abgewinnen, der würde ich sogar einen Gottesdienst anläßlich des ersten Orgasmus oder der ersten Intimrasur ohne Schnittverletzungen zutrauen...
Ihr Evangelischen geht aber nicht sehr galant mit euren Bischöfinnen um.

Ehre wem Ehre gebührt...

 

Wer sowas gutheißt:

"Du, Gott, bist uns Vater und Mutter im Himmel," hat nix anderes verdient...

Was ist denn daran irgendwie schlimm?

Ich kenn sogar Menschen, die sind anderen Menschen Vater und Mutter zugleich, warum sollte Gott das nicht sein?

 

Werner

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Ich möchte anmerken, dass auch mir Gott Vater und Mutter ist.........ich wollte nie Halbweise sein......... :angry::D

Ja ja, die Weisheit...

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Franciscus non papa
Irgendwo da oben in Deutschland gibt es eine Landesbischöfin, die kann sogar der Bibelinterpretation in selbstgerechter Sprache etwas abgewinnen, der würde ich sogar einen Gottesdienst anläßlich des ersten Orgasmus oder der ersten Intimrasur ohne Schnittverletzungen zutrauen...
Ihr Evangelischen geht aber nicht sehr galant mit euren Bischöfinnen um.

Ehre wem Ehre gebührt...

 

Wer sowas gutheißt:

"Du, Gott, bist uns Vater und Mutter im Himmel," hat nix anderes verdient...

 

Ich möchte anmerken, dass auch mir Gott Vater und Mutter ist.........ich wollte nie Halbweise sein......... :angry::D

 

 

ita est!

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Irgendwo da oben in Deutschland gibt es eine Landesbischöfin, die kann sogar der Bibelinterpretation in selbstgerechter Sprache etwas abgewinnen, der würde ich sogar einen Gottesdienst anläßlich des ersten Orgasmus oder der ersten Intimrasur ohne Schnittverletzungen zutrauen...
Ihr Evangelischen geht aber nicht sehr galant mit euren Bischöfinnen um.
Ehre wem Ehre gebührt...

 

Wer sowas gutheißt:

"Du, Gott, bist uns Vater und Mutter im Himmel," hat nix anderes verdient...

Was ist denn daran irgendwie schlimm?

Ich kenn sogar Menschen, die sind anderen Menschen Vater und Mutter zugleich, warum sollte Gott das nicht sein?

Nun, da kommen noch ganz andere Verhunzungen vor, z.B. die im "Frauen das Fundament der Kirche"-Fred dringend benötigten Apostelinnen, ein neuer Name für Gott ("ErSie"), usw.

Ironischerweise hat, wie im wahren Leben, die "Gleich"berechtigung ihre Grenzen:

Der Teufel bleibt durchgehend männlich.

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Irgendwo da oben in Deutschland gibt es eine Landesbischöfin, die kann sogar der Bibelinterpretation in selbstgerechter Sprache etwas abgewinnen, der würde ich sogar einen Gottesdienst anläßlich des ersten Orgasmus oder der ersten Intimrasur ohne Schnittverletzungen zutrauen...
Ihr Evangelischen geht aber nicht sehr galant mit euren Bischöfinnen um.
Ehre wem Ehre gebührt...

 

Wer sowas gutheißt:

"Du, Gott, bist uns Vater und Mutter im Himmel," hat nix anderes verdient...

Was ist denn daran irgendwie schlimm?

Ich kenn sogar Menschen, die sind anderen Menschen Vater und Mutter zugleich, warum sollte Gott das nicht sein?

Nun, da kommen noch ganz andere Verhunzungen vor, z.B. die im "Frauen das Fundament der Kirche"-Fred dringend benötigten Apostelinnen, ein neuer Name für Gott ("ErSie"), usw.

Ironischerweise hat, wie im wahren Leben, die "Gleich"berechtigung ihre Grenzen:

Der Teufel bleibt durchgehend männlich.

Naja, über die Teufelin gibt es ja schliesslich schon einen Film, einen sehr guten nebenbei bemerkt.

 

Du hattest allerdings nicht die anderen Verhunzungen angesprochen, die ich teilweise auch ziemlich seltsam finde (manches ist doch ein wenig sehr krampfhaft feminisiert worden), sondern nur den Satz "du bist uns Vater und Mutter", und den finde ich sehr schön.

 

Werner

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Hallo! Ein befreundetes Paar lebt seit Jahren zusammen und möchte dies jetzt mit Gottes Segen tun. Wenn sie standesamtlich heiraten, verliert sie aber ihre Witwenrente. Trotzdem wollen sie unbedingt heiraten. Wo bzw. wie können sie "nur" vor Gott und ohne Staat heiraten? Habt iht Vorschläge? Es muss auch nicht die "Amtskirche" sein, denn es geht ihnen (Christen) um Gottes Segen und nicht um die "weltliche" Anerkennung.

 

Was ist das für eine art von moral? Ein schlechtes gewissen haben weil man unverheiratet (in sünde) zusammenlebt, aber nicht amtlich heiraten wollen weil man dann "geld verliert"? So sehr ich sonst für eine strikte trennung zwischen staat und kirche bin, im falle einer eheschließung ist unsere deutsche regelung vollkommen in ordnung!

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