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Diakone


utah-r

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Darauf habe ich beim Priester schon hingewiesen (was die entsprechenden Regelungen des "alten" CIC angeht, war das mein Prüfungsthema im Eherecht beim Staatsexamen, damit hatte ich aber nicht gerechnet....... als Laie). :angry:

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nochmal, das gilt aber auch für einen priester, oder einen bischof, der da meinetwegen im ruhestand wohnt...

 

 

Stimmt, sind ja auch Diakone :angry:

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Um auf das Hauptthema zu kommen:

 

Ich denke, das der Diakon sich wohl seiner Berufung nicht klar bewußt ist.

Erstens ist er, und daran ändert auch keine "Befugnis", nur Diener Christi und nicht wie der Priester "in persona Christi". Somit ergibt sich aus dieser Situation heraus schon ein klares Bild. Nur der Priester darf eine Eucharistiefeier leiten.

Zweitens ist es ein Armutszeugnis ohnegleichen, wenn sich eine geweihte Person für solche "VEranstaltunge" hinreissen läßt sie mitzumachen. Schliesslich schadet er nicht nur sein persönliches Ansehen, sondern auch die Glaubwürdigkeit des Sakramentes des Kirche.

 

Mich wundert schon, dass irgend ein Ordinariat solch einen Schund - und anders kann man dieses Handeln nicht bezeichnen - zulässt. Dieser Diakon gehört meiner Meinung nach vom Dienst suspendiert oder sogar exkommuniziert.

 

Mit solchen handlungen brauchen wir in der Kirche keine andere Probleme mehr anzusprechen, die Glaubwürdigkeit hat einen Knacks.

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Vor der Wandlung sprang der örtliche Priester vor das Messzelt und begann lautschreiend den Diakon zu beschimpfen, dies sei Blasphemie. Die Form seines Protestes erinnerte mehr an einen betrunkenen Proleten als einen studierten Mann mit Benimm
Und? war das im Mittelalter anders?

 

:angry:

 

 

 

... und danke Dir für diese sehr lebendige Schilderung. ich hatte das richtig vor Augen [nein, damit meine ich jetzt nicht das Mittelalter] ...

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Laiendarsteller als Nonnen und Mönche
sind denn Nonnen und Mönche keine Laien? sind die in Wirklichkeit auch Kleriker?

 

Priestermönche (=Patres) sind sicher keine Laien. Für mich sind die Religiosen gewissermaßen ein "dritter Stand".

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Na ja, exkommuniziert wird so schnell ja auch nicht. Das ist nun schon ein krasser Schritt. Dazu sollte man ihn erst mal selber anhören und dazu hat die Kirche ja ihre Institutionen. Vllt hat er ja selber eingesehen, dass er übers Ziel hinausgeschossen hat. (Utah mal an das heutige Evangelium denkt!). Es sind Fehler auf vielen Seiten gemacht worden, die Frage ist doch: Was haben die beteidigten Personen daraus gelernt? Und meinem Gefühl nach würde ich sagen: Der Diakon ist lernfähiger als der Ortspfarrer.

 

Was mich mal generell interessieren würde: Nach den ganzen Neuregelungen, welche Aufgaben darf nun ein Diakon ausüben

1. in seiner Heimatgemeinde

2. in fremden Gemeinen

a) mit

b ) ohne spezielle Genehmigung. Gibt es da vllt eine Seite (bitte auf Deutsch) auf die man mal verlinken kann oder kann einer von Euch dazu mal was sagen?

 

Der hiesige Diakon ist z. B. sehr aktiv im Krankenhaus. Darf er die Krankensalbung spenden?

 

Was ist z. B. wenn der Ortspfarrer krank ist und kein Ersatz möglich ist? Kann der Diakon dann eine Messe halten, wenn die Hostien vorab von einem Priester bereits gesegnet wurden? Welche Möglichkeiten hat er da? So ganz blicke ich da nämlich nicht durch. Ich weiß nur, das der hiesige Diakon schon recht viel machen kann, da unser Pfarrer mit drei Gemeinden und einem Krankenhaus hoffnungslos überlastet ist.

bearbeitet von utah-r
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Laiendarsteller als Nonnen und Mönche
sind denn Nonnen und Mönche keine Laien? sind die in Wirklichkeit auch Kleriker?

 

Priestermönche (=Patres) sind sicher keine Laien. Für mich sind die Religiosen gewissermaßen ein "dritter Stand".

 

Man unterscheidet oft in:

- Kleriker

- Ordensleute

- Laien.

 

Dies wird auch in der Aufzählung im Hochgebet deutlich. Auch hier werden die Ordensleute besonders erwähnt.

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Na ja, exkommuniziert wird so schnell ja auch nicht. Das ist nun schon ein krasser Schritt. Dazu sollte man ihn erst mal selber anhören und dazu hat die Kirche ja ihre Institutionen. Vllt hat er ja selber eingesehen, dass er übers Ziel hinausgeschossen hat. (Utah mal an das heutige Evangelium denkt!). Es sind Fehler auf vielen Seiten gemacht worden, die Frage ist doch: Was haben die beteidigten Personen daraus gelernt? Und meinem Gefühl nach würde ich sagen: Der Diakon ist lernfähiger als der Ortspfarrer.

 

Was mich mal generell interessieren würde: Nach den ganzen Neuregelungen, welche Aufgaben darf nun ein Diakon ausüben

1. in seiner Heimatgemeinde

2. in fremden Gemeinen

a) mit

:angry: ohne spezielle Genehmigung. Gibt es da vllt eine Seite (bitte auf Deutsch) auf die man mal verlinken kann oder kann einer von Euch dazu mal was sagen?

 

Der hiesige Diakon ist z. B. sehr aktiv im Krankenhaus. Darf er z. B. die Krankensalbung spenden?

 

Was ist z. B. wenn der Ortspfarrer krank ist und kein Ersatz möglich ist? Kann der Diakon dann eine Messe halten, wenn die Hostien vorab von einem Priester bereits gesegnet wurden? Welche Möglichkeiten hat er da? So ganz blicke ich da nämlich nicht durch. Ich weiß nur, das der hiesige Diakon schon recht viel machen kann, da unser Pfarrer mit drei Gemeinden und einem Krankenhaus hoffnungslos überlastet ist.

 

Was der Diakon sicher nicht darf: eine Messe feiern (wohl aber Wortgottesfeier mit Kommunionspendung), das Beichtsakrament und die Krankensalbung spenden. Was der Diakon darf, kann dir ramibo als Experte besser erklären.

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Na ja, exkommuniziert wird so schnell ja auch nicht. Das ist nun schon ein krasser Schritt. Dazu sollte man ihn erst mal selber anhören und dazu hat die Kirche ja ihre Institutionen. Vllt hat er ja selber eingesehen, dass er übers Ziel hinausgeschossen hat. (Utah mal an das heutige Evangelium denkt!). Es sind Fehler auf vielen Seiten gemacht worden, die Frage ist doch: Was haben die beteidigten Personen daraus gelernt? Und meinem Gefühl nach würde ich sagen: Der Diakon ist lernfähiger als der Ortspfarrer.

 

Was mich mal generell interessieren würde: Nach den ganzen Neuregelungen, welche Aufgaben darf nun ein Diakon ausüben

1. in seiner Heimatgemeinde

2. in fremden Gemeinen

a) mit

:angry: ohne spezielle Genehmigung. Gibt es da vllt eine Seite (bitte auf Deutsch) auf die man mal verlinken kann oder kann einer von Euch dazu mal was sagen?

 

Der hiesige Diakon ist z. B. sehr aktiv im Krankenhaus. Darf er z. B. die Krankensalbung spenden?

 

Was ist z. B. wenn der Ortspfarrer krank ist und kein Ersatz möglich ist? Kann der Diakon dann eine Messe halten, wenn die Hostien vorab von einem Priester bereits gesegnet wurden? Welche Möglichkeiten hat er da? So ganz blicke ich da nämlich nicht durch. Ich weiß nur, das der hiesige Diakon schon recht viel machen kann, da unser Pfarrer mit drei Gemeinden und einem Krankenhaus hoffnungslos überlastet ist.

 

 

Mal so eine ganz pauschale Antwort:

Der Diakon darf alles, was ein Priester auch darf, ausser

- die Beichte abnehmen

- die Eucharistie feiern

- die Krankensalbung spenden (wegen damit verbundene Beichte)

- Firmung spenden

- Personen weihen.

 

Der Rest, ich denke mal das ich nichts vergessen habe, wird ihm Kraft der Weihe automatisch verliehen. Mit Genehmigung des Ortsordinarius (Bischof) darf er sogar eine Gemeinde leiten.

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Was der Diakon darf, kann dir ramibo als Experte besser erklären.

 

Experte :angry:

Das ist ein bisschen zuviel des Guten.

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Na ja, exkommuniziert wird so schnell ja auch nicht. Das ist nun schon ein krasser Schritt. Dazu sollte man ihn erst mal selber anhören und dazu hat die Kirche ja ihre Institutionen. Vllt hat er ja selber eingesehen, dass er übers Ziel hinausgeschossen hat. (Utah mal an das heutige Evangelium denkt!). Es sind Fehler auf vielen Seiten gemacht worden, die Frage ist doch: Was haben die beteidigten Personen daraus gelernt? Und meinem Gefühl nach würde ich sagen: Der Diakon ist lernfähiger als der Ortspfarrer.

 

Was mich mal generell interessieren würde: Nach den ganzen Neuregelungen, welche Aufgaben darf nun ein Diakon ausüben

1. in seiner Heimatgemeinde

2. in fremden Gemeinen

a) mit

:angry: ohne spezielle Genehmigung. Gibt es da vllt eine Seite (bitte auf Deutsch) auf die man mal verlinken kann oder kann einer von Euch dazu mal was sagen?

 

Der hiesige Diakon ist z. B. sehr aktiv im Krankenhaus. Darf er z. B. die Krankensalbung spenden?

 

Was ist z. B. wenn der Ortspfarrer krank ist und kein Ersatz möglich ist? Kann der Diakon dann eine Messe halten, wenn die Hostien vorab von einem Priester bereits gesegnet wurden? Welche Möglichkeiten hat er da? So ganz blicke ich da nämlich nicht durch. Ich weiß nur, das der hiesige Diakon schon recht viel machen kann, da unser Pfarrer mit drei Gemeinden und einem Krankenhaus hoffnungslos überlastet ist.

 

 

Mal so eine ganz pauschale Antwort:

Der Diakon darf alles, was ein Priester auch darf, ausser

- die Beichte abnehmen

- die Eucharistie feiern

- die Krankensalbung spenden (wegen damit verbundene Beichte)

- Firmung spenden

- Personen weihen.

 

Der Rest, ich denke mal das ich nichts vergessen habe, wird ihm Kraft der Weihe automatisch verliehen. Mit Genehmigung des Ortsordinarius (Bischof) darf er sogar eine Gemeinde leiten.

 

 

 

Firmung spenden, darf das jeder Priester? Ich dacht nur der Pfarrer in bestimmten Fällen. Für die Weihe ist der Priester auch nicht der ordentliche Spender und der außerordentliche? Das habe ich noch nie gehört.

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(...)

Mal so eine ganz pauschale Antwort:

Der Diakon darf alles, was ein Priester auch darf, ausser

- die Beichte abnehmen

- die Eucharistie feiern

- die Krankensalbung spenden (wegen damit verbundene Beichte)

(...)

Nö. Deswegen nicht. Die Krankensalbung ist normalerweise nicht mit einer Beichte verbunden.

Der Grund ist Jak 5, 14: Ist einer von euch krank? Dann rufe er die Ältesten der Gemeinde zu sich; sie sollen Gebete über ihn sprechen und ihn im Namen des Herrn mit Öl salben usw.

 

Unter den Ältesten versteht die Kirche die Priester (Presbyter = Vorsteher).

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Firmung spenden, darf das jeder Priester? Ich dacht nur der Pfarrer in bestimmten Fällen. Für die Weihe ist der Priester auch nicht der ordentliche Spender und der außerordentliche? Das habe ich noch nie gehört.

 

Elima, jetzt haste mich erwischt.

Die Firmung darf natürlich nur mit Genehmigung des Bischofs ein Priester erteilen; passiert oft bei Konvertierungen.

Und die Weihe an Personen spendet der Bischof (ist der nicht auch Priester? :angry: )

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(...)

Mal so eine ganz pauschale Antwort:

Der Diakon darf alles, was ein Priester auch darf, ausser

- die Beichte abnehmen

- die Eucharistie feiern

- die Krankensalbung spenden (wegen damit verbundene Beichte)

(...)

Nö. Deswegen nicht. Die Krankensalbung ist normalerweise nicht mit einer Beichte verbunden.

Der Grund ist Jak 5, 14: Ist einer von euch krank? Dann rufe er die Ältesten der Gemeinde zu sich; sie sollen Gebete über ihn sprechen und ihn im Namen des Herrn mit Öl salben usw.

 

Unter den Ältesten versteht die Kirche die Priester (Presbyter = Vorsteher).

 

 

Dann schaue dir bitte mal die Riutale "Die Feier der Krankensalbung" an. Ohne Beicht ist nichts mit Krankensalbung!

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Firmung spenden, darf das jeder Priester? Ich dacht nur der Pfarrer in bestimmten Fällen. Für die Weihe ist der Priester auch nicht der ordentliche Spender und der außerordentliche? Das habe ich noch nie gehört.

 

Elima, jetzt haste mich erwischt.

Die Firmung darf natürlich nur mit Genehmigung des Bischofs ein Priester erteilen; passiert oft bei Konvertierungen.

Und die Weihe an Personen spendet der Bischof (ist der nicht auch Priester? :angry: )

 

 

 

 

 

Doch, ist er (auch Diakon). Früher (also alter CIC) durfte der Pfarrer die Firmung in Todesgefahr spenden. Die bes. Genehmigungen gelten jetzt wohl nach der Taufe Erwachsener und bei Konvertiten (aber ob das eine generelle Erlaubnis ist oder immer nur für einen einzelnen Anlass, weiß ich nicht, und ich bi´n auch zu faul zum Suchen). :D

bearbeitet von Elima
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(...)

Mal so eine ganz pauschale Antwort:

Der Diakon darf alles, was ein Priester auch darf, ausser

- die Beichte abnehmen

- die Eucharistie feiern

- die Krankensalbung spenden (wegen damit verbundene Beichte)

(...)

Nö. Deswegen nicht. Die Krankensalbung ist normalerweise nicht mit einer Beichte verbunden.

Der Grund ist Jak 5, 14: Ist einer von euch krank? Dann rufe er die Ältesten der Gemeinde zu sich; sie sollen Gebete über ihn sprechen und ihn im Namen des Herrn mit Öl salben usw.

 

Unter den Ältesten versteht die Kirche die Priester (Presbyter = Vorsteher).

 

 

Dann schaue dir bitte mal die Riutale "Die Feier der Krankensalbung" an. Ohne Beicht ist nichts mit Krankensalbung!

Hab ich noch nie so erlebt. Laut Jakobusbrief kommt der Krankensalbung ja auch sündenvergebende Kraft zu. Zwar steht im nächsten Vers auch was vom Sündenbekennen, aber "einander" meint wohl nicht die Beichte.

Wie soll denn etwa einer, der nicht mehr verständlich sprechen kann, noch beichten?

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Wie soll denn etwa einer, der nicht mehr verständlich sprechen kann, noch beichten?

 

Zwei Fragen mal anders herum gestellt:

1. Warum dürfen Diakone die Krankensalbung nicht spenden?? Sie werden doch sehr oft in der Krankenseelsorge eingesetzt.

 

2. Wie beichtet ein Gehörloser?? Ein Stummer??

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(...)

Mal so eine ganz pauschale Antwort:

Der Diakon darf alles, was ein Priester auch darf, ausser

- die Beichte abnehmen

- die Eucharistie feiern

- die Krankensalbung spenden (wegen damit verbundene Beichte)

(...)

Nö. Deswegen nicht. Die Krankensalbung ist normalerweise nicht mit einer Beichte verbunden.

Der Grund ist Jak 5, 14: Ist einer von euch krank? Dann rufe er die Ältesten der Gemeinde zu sich; sie sollen Gebete über ihn sprechen und ihn im Namen des Herrn mit Öl salben usw.

 

Unter den Ältesten versteht die Kirche die Priester (Presbyter = Vorsteher).

 

 

Dann schaue dir bitte mal die Riutale "Die Feier der Krankensalbung" an. Ohne Beicht ist nichts mit Krankensalbung!

Also, auf die Schnelle hab ich auf der Homepage der Diözese Gurk-Klagenfurt nachgeschaut: Dort wird die Beichte als eine Möglichkeit, die aber auch unterbleiben kann, dargestellt. Ich war jedenfalls schon bei etlichen Krankensalbungen dabei und hab sie auch selbst empfangen. Beichte war da nie dabei.

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Wie soll denn etwa einer, der nicht mehr verständlich sprechen kann, noch beichten?

 

Zwei Fragen mal anders herum gestellt:

1. Warum dürfen Diakone die Krankensalbung nicht spenden?? Sie werden doch sehr oft in der Krankenseelsorge eingesetzt.

 

2. Wie beichtet ein Gehörloser?? Ein Stummer??

1. Keine Ahnung.

2. Keine Ahnung.

 

Aber vielleicht hat der Kranke einfach auch nix zu beichten?

 

("Theoretisch" sollte ich ja auch vor dem Kommunionsempfang bei großen Sünden gebeichtet haben - ich muss aber nicht gebeichtet haben, wenn es nur -wie heisst der terminus technicus für kleine - lässliche (?) sind.)

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(...)

Mal so eine ganz pauschale Antwort:

Der Diakon darf alles, was ein Priester auch darf, ausser

- die Beichte abnehmen

- die Eucharistie feiern

- die Krankensalbung spenden (wegen damit verbundene Beichte)

(...)

Nö. Deswegen nicht. Die Krankensalbung ist normalerweise nicht mit einer Beichte verbunden.

Der Grund ist Jak 5, 14: Ist einer von euch krank? Dann rufe er die Ältesten der Gemeinde zu sich; sie sollen Gebete über ihn sprechen und ihn im Namen des Herrn mit Öl salben usw.

 

Unter den Ältesten versteht die Kirche die Priester (Presbyter = Vorsteher).

 

 

Dann schaue dir bitte mal die Riutale "Die Feier der Krankensalbung" an. Ohne Beicht ist nichts mit Krankensalbung!

Also, auf die Schnelle hab ich auf der Homepage der Diözese Gurk-Klagenfurt nachgeschaut: Dort wird die Beichte als eine Möglichkeit, die aber auch unterbleiben kann, dargestellt. Ich war jedenfalls schon bei etlichen Krankensalbungen dabei und hab sie auch selbst empfangen. Beichte war da nie dabei.

 

Aber trotzdem bin ich ziemlich sicher, dass nur der Priester die Krankensalbung spenden darf (ich hatte da früher auch einmal eine falsche Meinung).

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Aber trotzdem bin ich ziemlich sicher, dass nur der Priester die Krankensalbung spenden darf (ich hatte da früher auch einmal eine falsche Meinung).

 

Und da darfst Du dir sogar ganz sicher sein:

CIC Ca. 1003 §1

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Aber trotzdem bin ich ziemlich sicher, dass nur der Priester die Krankensalbung spenden darf (ich hatte da früher auch einmal eine falsche Meinung).

 

Und da darfst Du dir sogar ganz sicher sein:

CIC Ca. 1003 §1

 

Danke!

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Franciscus non papa

wobei dieses "nichtdürfen" sicher theologisch fragwürdig ist, denn gerade die sorge um die alten und kranken ist eigenster aufgabenbereich der diakone...

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Aber trotzdem bin ich ziemlich sicher, dass nur der Priester die Krankensalbung spenden darf
Also,

 

was die Feier der Krankensalbung betrifft, halte ich das immer noch mit dem Brief von Papst Innozen I. an Decentius, aus dem Jahr 416. (Neuner-Roos 693, = DH 216).

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