ramibo Geschrieben 3. September 2007 Melden Share Geschrieben 3. September 2007 Hallo, 1. Der zu wählende Mann muss nicht zur Wahl Bischof sein (CIC Can. 332), ist aber sofort zum Bischof zu weihen. 2. daraus folgt, dass er wohl schon Priester sein muss; denn ohne Priester kein Bischof. (CIC Can. 378 §1, 4) Ergo: Der Papst muss zur Wahl kein Bischof sein, kann aber nur zum Bischof geweiht werden, wenn er mindesten 5 Jahre Priester war. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 3. September 2007 Melden Share Geschrieben 3. September 2007 (bearbeitet) Hallo, 1. Der zu wählende Mann muss nicht zur Wahl Bischof sein (CIC Can. 332), ist aber sofort zum Bischof zu weihen. 2. daraus folgt, dass er wohl schon Priester sein muss; denn ohne Priester kein Bischof. (CIC Can. 378 §1, 4) Ergo: Der Papst muss zur Wahl kein Bischof sein, kann aber nur zum Bischof geweiht werden, wenn er mindesten 5 Jahre Priester war. Davon kann sich der neugewählte Papst aber suspensieren. Also von den 5 Jahren meine ich. Werner bearbeitet 3. September 2007 von Werner001 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ramibo Geschrieben 3. September 2007 Melden Share Geschrieben 3. September 2007 Davon kann sich der neugewählte Papst aber suspensieren. Also von den 5 Jahren meine ich.Werner Wie denn das??? Um sich zu suspensieren muss er Papst sein, um Papst zu sein muss er Bischof sein und um Bischof zu sein, muss er 5 Jahre Priester sein. Wie soll dann eine Suspensierung stattfinden?? Äääh, sorry: Suspensierung??? meinst Du nicht Dispensierung??? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 3. September 2007 Melden Share Geschrieben 3. September 2007 Davon kann sich der neugewählte Papst aber suspensieren. Also von den 5 Jahren meine ich. Werner Wie denn das??? Um sich zu suspensieren muss er Papst sein, um Papst zu sein muss er Bischof sein und um Bischof zu sein, muss er 5 Jahre Priester sein. Wie soll dann eine Suspensierung stattfinden?? Äääh, sorry: Suspensierung??? meinst Du nicht Dispensierung??? Ja, natürlich Dispensierung. Werner Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Einsteinchen Geschrieben 3. September 2007 Melden Share Geschrieben 3. September 2007 In der Legende gibt es einen, der Papst wurde, obwohl er nur Laie war: Gregorius auf dem Stein. Im Mittelalter glaubten die Menschen an die Geschichtlichkeit dieses Papstes. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ramibo Geschrieben 3. September 2007 Melden Share Geschrieben 3. September 2007 In der Legende gibt es einen, der Papst wurde, obwohl er nur Laie war: Gregorius auf dem Stein. Im Mittelalter glaubten die Menschen an die Geschichtlichkeit dieses Papstes. Früher war fast alles möglich. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elima Geschrieben 3. September 2007 Melden Share Geschrieben 3. September 2007 Pius XII. war nie Diözesanbischof. Da er zum Zeitpunkt seiner Wahl als 1A-Kandidat galt und er bis nach seinem Tod als herausragender und beliebter Papst galt, kann man die Bistumsleitung als notwendiges Papstwahlkriterium knicken. In den damaligen autoritären Zeiten hat sich die Frage nach der Beliebtheit doch gar keiner gestellt bzw zu stellen getraut. Pius XII kam bei den Menschen als völlig unnahbare asketische, der Realität enthobene Autoritätsperson an, die er letztendlich ja auch war. Ein Halbgott in Weiß. Dies war doch auch der Grund warum nach seinem Tod und der Wahl Johannes XXIII viele Gläubige mit der bäuerlichen Gestalt und der so menschlichen Umgangsart des neuen Pontifex Probleme hatten. Ich kenne niemanden, der damals damit Probleme hatte (wenn ich auch selbst Bedenken bei meinem Reli-Lehrer anmeldete, als die Zahl 72 bei den Kardinälen außer kraft gesetzt wurde). Die Begeisterung nach dem asketisch wirkenden Pius einen Papst "zum Anfassen" zu haben war in meiner Umgebung unübersehbar, Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
urdu Geschrieben 3. September 2007 Melden Share Geschrieben 3. September 2007 Ich bin drauf angesprochen worden und wußte keine genaue Antwort. Muss einer bei der Wahl zum Bischof von Rom (=Papst) nicht mal Priester sein, sondern unverheirateter und unbescholtener Katholik?Ambrosius wurde 374 Bischof von Mailand und war bei der Wahl noch nicht mal getauft, sondern Taufbewerber. Das würde für den Bischof von Rom auch gelten - theoretisch! Rein theoretisch muss man kein Priester, aber Mann, römisch katholisch getauft und unverheiratet sein. Die Priester- und Bischofsweihe müssen aber direkt nach der Wahl nachgeholt werden. Schade, dass mann unverheiratet sein muss - ich haette mich somnst beim naechsten mal auf den job beworben!! Muss man, glaub ich, nicht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
urdu Geschrieben 3. September 2007 Melden Share Geschrieben 3. September 2007 Rein theoretisch muss man kein Priester, aber Mann, römisch katholisch getauft und unverheiratet sein. Die Priester- und Bischofsweihe müssen aber direkt nach der Wahl nachgeholt werden. Warum unbedingt unverheiratet? Die bestehende Ehe ist ein Weihehindernis, von dem gem. can. 1047 § 2 Nr. 3 iVm can 1042 n. 1 CIC nur der Apostolische Stuhl dispensieren kann, ist dieser vakant, wer soll da dispensieren? Der Gewählte. Er hat mit Annahme der Wahl Jurisdiktionsvollmacht. Die ist nicht an die Weihe gebunden. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
urdu Geschrieben 3. September 2007 Melden Share Geschrieben 3. September 2007 Hallo ihr da draußen. Wo kann ich nachlesen, ob man nun nur Katholik sein muß um zum Papst gewählt zu werden. Habe nicht vor, mich wählen zu lassen, aber ich wüßte es trotzdem gern. google ist auch dein freund Leider gibt die Seite keine Quelle für die Aussage an, dass der zu wählende Papst lediglich männlich und katholisch sein muss. Auch im Dekret Universi Dominici Gregis wird nicht genau darauf eingegangen. Allerdings legt Nr. 88 nahe, dass der Gewählte schon Priester sein muss, weil nur davon die Rede ist, dass die Bischofsweihe sofort nachgeholt werden muss, falls der Gewählte diese noch nicht empfangen hat. Vom Nachholen von Diakonen- und Priesterweihe ist nicht die Rede. Kann man aber die Bischofsweihe ohne die vorherigen empfangen? Das wohl nicht. Aber das geht, wenn es sein muss, alles in einem Aufwasch. Im Grunde ist jeder Diakon und Priester sowas wie ein nicht fertig geweihter Bischof. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Einsteinchen Geschrieben 13. September 2007 Melden Share Geschrieben 13. September 2007 Abgesehen von der Legende des Gregorius gibt es noch einen weiteren Laien, der Papst wurde. Er wurde zum Papst erwählt, zum Priester geweiht und zum Papst gemacht. Das habe ich vor einigen Tagen in einem Buch über die Geschichte der Päpste gelesen. Zu dumm, daß ich jetzt die Stelle im Buch nicht mehr finde. Aber wenn ich sie finde, liefere ich den Namen des Papstes nach. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
helmut Geschrieben 13. September 2007 Melden Share Geschrieben 13. September 2007 Davon kann sich der neugewählte Papst aber suspensieren. Also von den 5 Jahren meine ich. Werner Wie denn das??? Um sich zu suspensieren muss er Papst sein, um Papst zu sein muss er Bischof sein und um Bischof zu sein, muss er 5 Jahre Priester sein. Wie soll dann eine Suspensierung stattfinden?? Äääh, sorry: Suspensierung??? meinst Du nicht Dispensierung??? nein, suspensorium. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Petrus Geschrieben 13. September 2007 Melden Share Geschrieben 13. September 2007 Ich weiss nicht ob sich der jetzige Papst noch groß an die kurze, vor nun einem Vierteljahrhundert beendet Erfahrung erinnert.... soweit ich diese Zeit in Erinnerung habe (bin ich wirklich schon so alt?, denke ich mir da), wird er wohl kein gesteigertes Bedürfnis haben, sich an diese Zeit zu erinnern. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Petrus Geschrieben 13. September 2007 Melden Share Geschrieben 13. September 2007 Davon kann sich der neugewählte Papst aber suspensieren. Also von den 5 Jahren meine ich. Werner Wie denn das??? Um sich zu suspensieren muss er Papst sein, um Papst zu sein muss er Bischof sein und um Bischof zu sein, muss er 5 Jahre Priester sein. Wie soll dann eine Suspensierung stattfinden?? Äääh, sorry: Suspensierung??? meinst Du nicht Dispensierung??? nein, suspensorium. heißt das nicht suppositorium? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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