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Ich brauche einen Rat


maxinquaye

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Hallo liebe Foranten,

 

vor kurzem ist eine Freundin von mir (18 Jahre) von ihrem Vater auf die Strasse gesetzt worden. Ich versuche ihr ein bißchen zu helfen mit der neuen Situation klarzukommen.

 

Was mich ein wenig wundert, ist folgendes:

Sie macht gerade ihr Fachabi an einem Berufskolleg, und hat deshalb kein Geld. Sie braucht aber eine Wohnung und natürlich Geld.

Das Jugendamt hat ihr eine Bescheinigung gegeben dass sie eine Wohnung braucht, und sie damit zur ARGE geschickt. Sie soll dann ARGE II bekommen, und muss zusehen dass sie einen Vermieter findet, der ihr eine Wohnung vermietet.

Das hat sich als sehr schwierig erwiesen. Kein Vermieter nimmt ein so junges Mädchen mit derart kritischen finanzielle Verhältnisse.

 

1. Ist das Vorgehen des Jugendamtes so okay? Wenn sie nicht zufällig bei Freunden untergekommen wäre (was auch nicht mehr lange so weitergehen kann), müsste sie dann auf der Strasse leben?

 

2. Was sollte man als nächstes tun?

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Kein Vermieter nimmt ein so junges Mädchen mit derart kritischen finanzielle Verhältnisse.
Wieso kritische finanzielle Verhältnisse?

 

Übernimmt nicht das Amt die Miete mit?

 

 

(Und ist der Herr Papa nicht noch unterhaltspflichtig?)

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Franciscus non papa

warum ist sie denn von ihrem vater rausgeworfen worden? zuerst würde ich mal prüfen, ob da nicht ein weg zur versöhnung zu finden ist.

 

 

aber egal wie, der vater ist zum unterhalt verpflichtet, so einfach kann er sich da nicht rauswinden.

 

es ist also ein gewisses grundeinkommen vorhanden - vielleicht gibts auch ein wohnheim für die studenten, in dem sie unterkommen könnte.

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Übernimmt nicht das Amt die Miete mit?

 

 

(Und ist der Herr Papa nicht noch unterhaltspflichtig?)

Zweimal ja.

 

In der Praxis sieht das so aus, dass das Amt die Miete und die Stütze bezahlt und sich das beim Papa zurückholt.

 

Insofern kann man den Vermietern nur sagen, dass es schwer ist, einen Mieter zu finde, der so zuverlässig zahlt wie die ARGE.

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Hallo liebe Foranten,

 

vor kurzem ist eine Freundin von mir (18 Jahre) von ihrem Vater auf die Strasse gesetzt worden. Ich versuche ihr ein bißchen zu helfen mit der neuen Situation klarzukommen.

 

Was mich ein wenig wundert, ist folgendes:

Sie macht gerade ihr Fachabi an einem Berufskolleg, und hat deshalb kein Geld. Sie braucht aber eine Wohnung und natürlich Geld.

Das Jugendamt hat ihr eine Bescheinigung gegeben dass sie eine Wohnung braucht, und sie damit zur ARGE geschickt. Sie soll dann ARGE II bekommen, und muss zusehen dass sie einen Vermieter findet, der ihr eine Wohnung vermietet.

Das hat sich als sehr schwierig erwiesen. Kein Vermieter nimmt ein so junges Mädchen mit derart kritischen finanzielle Verhältnisse.

 

1. Ist das Vorgehen des Jugendamtes so okay? Wenn sie nicht zufällig bei Freunden untergekommen wäre (was auch nicht mehr lange so weitergehen kann), müsste sie dann auf der Strasse leben?

 

2. Was sollte man als nächstes tun?

Soweit ich weiß, sind die Eltern bei einem jungen Erwachsenen in der Ausbildung unterhaltspflichtig. Der Vater kann sie also garnicht Rausschmeißen, ohne ihr eine neue Unterkunft zu besorgen.

 

Ich denke, deine Freundin sollte vorläufig versuchen, in einem Heim für junge Frauen unterzukommen.

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Kirchenhistoriker
Kein Vermieter nimmt ein so junges Mädchen mit derart kritischen finanzielle Verhältnisse.
Wieso kritische finanzielle Verhältnisse?

 

Übernimmt nicht das Amt die Miete mit?

 

 

(Und ist der Herr Papa nicht noch unterhaltspflichtig?)

 

Doch, das Amt übernimmt die Miete, aber nicht die Wohnungsuche.

 

Ich glaube auch, daß Papa unterhaltspflichtig ist. Ich frage aber mal nach.

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Insofern kann man den Vermietern nur sagen, dass es schwer ist, einen Mieter zu finde, der so zuverlässig zahlt wie die ARGE.

 

Eben. Zumindest in unseren Breiten sind derartige Mieter sehr beliebt.

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Insofern kann man den Vermietern nur sagen, dass es schwer ist, einen Mieter zu finde, der so zuverlässig zahlt wie die ARGE.
Gegen Vorurteile ist man aber oftmals machtlos. Viele private Vermieter wollen solche Leute nicht haben. Bei größeren Wohnungsbaugesellschaften hat man vermutlich aber mehr Glück.
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Wenn sich kurzfristig keine andere Unterkunft findet, sind Benediktinerklöster meist eine gute Anlaufstelle für ein paar Wochen.

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Viele private Vermieter wollen solche Leute nicht haben.
Ganz ehrlich - ich weiß auch warum.

 

Bei uns im Haus wohnt eine Frau mit 3 oder 4 Kindern in einer von privat über die ARGE gemieteten Wohnung. Abgesehen von dem Ärger, den einige Nachbarn mit der Familie haben (den ich pers. nicht so dramatisch sehe), würden Freunde von uns die Wohnung evtl. gerne kaufen - aber nur leer für den Eigenbedarf. Nur versuch mal in dieser Situation einen Mietvertrag zu kündigen.

 

Bei größeren Wohnungsbaugesellschaften hat man vermutlich aber mehr Glück.
Vermutlich.

 

Gibt's denn keine Verwandten oder Bekannten mit 'ner Einliegerwohnung?

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In der Praxis sieht das so aus, dass das Amt die Miete und die Stütze bezahlt und sich das beim Papa zurückholt.
Was der Grund war, daß ich als Teenager nicht ausgezogen, sondern zuhause wohnen geblieben bin.

 

Wenn, dann hätte ich schon ALLE Verbindungen zu meinen Eltern hätte kappen wollen.

 

(Ich war 16, völlig verpeilt und die Welt verstand mich einfach nicht)

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Insofern kann man den Vermietern nur sagen, dass es schwer ist, einen Mieter zu finde, der so zuverlässig zahlt wie die ARGE.
Gegen Vorurteile ist man aber oftmals machtlos. Viele private Vermieter wollen solche Leute nicht haben.

Naja - ne 18-jährige kann nett, lieb und ordentlich sein oder aber man hat da Aktivitäten im Haus, die andere Mieter nicht unbedingt schätzen...

 

Bei größeren Wohnungsbaugesellschaften hat man vermutlich aber mehr Glück.

 

Ja.

 

Und Franz-Josefs Anregung, eine Versöhnung zu unterstützen, sollte bei diesem jugendlichen Alter eigentlich als erstes bedacht werden.

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In jedem Ort gibt es ein Wohnungsamt, dass in dieser Situation die erste Anlaufstelle sein sollte. Sie vermitteln Sozialwohnungen. Wichtig ist: Wenn sie sich um eine Wohnung bemüht, sollte sie dem Vermieter klar machen, dass er das Geld direkt vom Amt bekommt. Vielfach ist es so, dass Harz IV - Empfänger zwar die Miete vom Amt bekommen, aber nicht davon die Miete zahlen, sondern das Geld anderweitig ausgeben. Unter diesen Umständen hat der Vermieter kaum eine Chance sein Geld zu bekommen. Durch den Mieterschutz kann der Vermieter den Mieter auch nicht einfach wieder auf die Straße setzen, sondern muss den Mieter herausklagen. Das kann dauern und er muss die Kosten vorstrecken, auf denen er in der Regel sitze bleibt. Das kann sich kein Vermieter geben, da er sonst selber pleite geht. Wir haben das im Bekanntenkreis gerade durch. Außerdem sollte sie auf keinen Fall erwähnen, dass ihr Vater sie auf die Straße gesetzt hat, weil der Vermieter dann Angst hat, dass seine Wohnung evtl. bei Streit in Mitleidenschaft gezogen werden könnte.

Sie sollte sich nach einer WG umsehen, dass sehe ich als am sinnvollsten an. Hier kann man auch die Lebenshaltungskosten miteinander teilen, so dass für jeden etwas mehr übrig bleibt.

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Sie sollte sich nach einer WG umsehen, dass sehe ich als am sinnvollsten an. Hier kann man auch die Lebenshaltungskosten miteinander teilen, so dass für jeden etwas mehr übrig bleibt.

 

Finde ich auch, ganz alleine zu leben ist vielleicht auch nicht für jeden sofort mit 18 etwas. Für mich ist es jedenfalls nichts.

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Kein Vermieter nimmt ein so junges Mädchen mit derart kritischen finanzielle Verhältnisse.
Wieso kritische finanzielle Verhältnisse?

 

Übernimmt nicht das Amt die Miete mit?

 

 

(Und ist der Herr Papa nicht noch unterhaltspflichtig?)

 

Danke erstmal für die vielen Antworten.

 

- Also, sie bekommt noch nicht ARGE II. Das ist noch in der Beantragungsphase.

- Eine Aussöhnung ist mittelfristig höchst unwahrscheinlich. Er will sie "nicht mehr sehen".

- Ich bin mir sicher, dass die Eltern unterhaltspflichtig sind. Auf Anfrage sagten sie dass sie bereit sind zu zahlen sofern sie es könnten. Ich möchte versuchen weiteren Unfrieden nach Möglichkeit zu vermeiden.

- Eine WG ist tatsächlich unser nächster Plan gewesen.

 

Ist eine Bürgschaft der Eltern nützlich? Und wie leicht kommt man an sowas dran (die Eltern wären einverstanden damit.)?

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Ist eine Bürgschaft der Eltern nützlich? Und wie leicht kommt man an sowas dran (die Eltern wären einverstanden damit.)?
Eine Bürgschaft ist immer nützlich. Ich hatte für meine erste Wohnung auch eine. Sowas kann man formlos aufsetzen: "Hiermit Bürgen wir, ... und ..., für die Wohnungsmiete unserer Tochter ... bis zu einem monatlichen Betrag von ... ." Das Ganze mit Unterschriften und Ausweiskopien - fertig. bearbeitet von OneAndOnlySon
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Ist eine Bürgschaft der Eltern nützlich? Und wie leicht kommt man an sowas dran (die Eltern wären einverstanden damit.)?
Eine Bürgschaft ist immer nützlich. Ich hatte für meine erste Wohnung auch eine. Sowas kann man formlos aufsetzen: "Hiermit Bürgen wir, ... und ..., für die Wohnungsmiete unserer Tochter ... bis zu einem monatlichen Betrag von ... ." Das Ganze mit Unterschriften und Ausweiskopien - fertig.

 

Formlos ist die Bürgschaft nicht, sie muss in Schriftform aufgegeben werden, d. h. eigenhändige Unterschrift des Bürgen (kein Fax!). Genau bezeichnen, für was man bürgt und ob man selbstschuldnerisch bürgt (ob man auf die Einrede der Vorausklage verzichtet).

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Hi maxinquaye,

 

bekommt die freundin von dir eigentlich kein bafög?

Vielleicht hat sie möglichkeiten, es zu beantragen, und die rechtliche seite mit dem unterhalt der eltern (und der zu beanspruchenden höhe), wird von dort geklärt. Das könnte die situation auch etwas entspannen.

 

Gruß

universe

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Ist eine Bürgschaft der Eltern nützlich? Und wie leicht kommt man an sowas dran (die Eltern wären einverstanden damit.)?
Eine Bürgschaft ist immer nützlich. Ich hatte für meine erste Wohnung auch eine. Sowas kann man formlos aufsetzen: "Hiermit Bürgen wir, ... und ..., für die Wohnungsmiete unserer Tochter ... bis zu einem monatlichen Betrag von ... ." Das Ganze mit Unterschriften und Ausweiskopien - fertig.

 

Formlos ist die Bürgschaft nicht, sie muss in Schriftform aufgegeben werden, d. h. eigenhändige Unterschrift des Bürgen (kein Fax!). Genau bezeichnen, für was man bürgt und ob man selbstschuldnerisch bürgt (ob man auf die Einrede der Vorausklage verzichtet).

 

Im Mietrecht gibts für Mietkautionen die Obergrenze von zwei Monatsmieten. Es gibt nun Rechtsprechung, daß diese Obergrenze für alle Mietsicherheiten gilt, einschließlich einer Elternbürgschaft. Die Bürgschaft ist also für den Vermieter rechtlich unsicher, warum soll er sich darauf einlassen? Grüße, KAM

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Franciscus non papa

hm, bist du dir da sicher? ich bin bisher davon ausgegangen, dass es drei monatsmieten sind.

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Ich denke, das Hauptproblem ist, daß ARGE, Bafög und so weiter ne Weile brauchen, bis die Anträge durch sind...für die Zeit dazwischen fällt mir aber auch kaum was ein, außer auf die Kooperationsbereitschaft der Eltern zu hoffen...

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Ist eine Bürgschaft der Eltern nützlich? Und wie leicht kommt man an sowas dran (die Eltern wären einverstanden damit.)?
Eine Bürgschaft ist immer nützlich. Ich hatte für meine erste Wohnung auch eine. Sowas kann man formlos aufsetzen: "Hiermit Bürgen wir, ... und ..., für die Wohnungsmiete unserer Tochter ... bis zu einem monatlichen Betrag von ... ." Das Ganze mit Unterschriften und Ausweiskopien - fertig.

 

Formlos ist die Bürgschaft nicht, sie muss in Schriftform aufgegeben werden, d. h. eigenhändige Unterschrift des Bürgen (kein Fax!). Genau bezeichnen, für was man bürgt und ob man selbstschuldnerisch bürgt (ob man auf die Einrede der Vorausklage verzichtet).

 

Im Mietrecht gibts für Mietkautionen die Obergrenze von zwei Monatsmieten. Es gibt nun Rechtsprechung, daß diese Obergrenze für alle Mietsicherheiten gilt, einschließlich einer Elternbürgschaft. Die Bürgschaft ist also für den Vermieter rechtlich unsicher, warum soll er sich darauf einlassen? Grüße, KAM

 

Jede Mietsicherheit über drei Monatsmieten ist unsicher, da nicht durchsetzbar. Die Elternbürgschaft ist aber vielleicht noch am sichersten, da im Regelfall die bürgenden Eltern ihr Kind nicht überschuldet sehen wollen, und mögl. auch über das gesetzlich erforderliche Maß für dessen Verbindlichkeiten einstehen.

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Ist eine Bürgschaft der Eltern nützlich? Und wie leicht kommt man an sowas dran (die Eltern wären einverstanden damit.)?
Eine Bürgschaft ist immer nützlich. Ich hatte für meine erste Wohnung auch eine. Sowas kann man formlos aufsetzen: "Hiermit Bürgen wir, ... und ..., für die Wohnungsmiete unserer Tochter ... bis zu einem monatlichen Betrag von ... ." Das Ganze mit Unterschriften und Ausweiskopien - fertig.

 

Formlos ist die Bürgschaft nicht, sie muss in Schriftform aufgegeben werden, d. h. eigenhändige Unterschrift des Bürgen (kein Fax!). Genau bezeichnen, für was man bürgt und ob man selbstschuldnerisch bürgt (ob man auf die Einrede der Vorausklage verzichtet).

 

Im Mietrecht gibts für Mietkautionen die Obergrenze von zwei Monatsmieten. Es gibt nun Rechtsprechung, daß diese Obergrenze für alle Mietsicherheiten gilt, einschließlich einer Elternbürgschaft. Die Bürgschaft ist also für den Vermieter rechtlich unsicher, warum soll er sich darauf einlassen? Grüße, KAM

 

Jede Mietsicherheit über drei Monatsmieten ist unsicher, da nicht durchsetzbar. Die Elternbürgschaft ist aber vielleicht noch am sichersten, da im Regelfall die bürgenden Eltern ihr Kind nicht überschuldet sehen wollen, und mögl. auch über das gesetzlich erforderliche Maß für dessen Verbindlichkeiten einstehen.

Oh oh, du möchtest also die emotionale Verbundenheit des Bürgen zum Hauptschuldner "ausbeuten"... das geht aber dann garnicht mehr durch!

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Ist eine Bürgschaft der Eltern nützlich? Und wie leicht kommt man an sowas dran (die Eltern wären einverstanden damit.)?
Eine Bürgschaft ist immer nützlich. Ich hatte für meine erste Wohnung auch eine. Sowas kann man formlos aufsetzen: "Hiermit Bürgen wir, ... und ..., für die Wohnungsmiete unserer Tochter ... bis zu einem monatlichen Betrag von ... ." Das Ganze mit Unterschriften und Ausweiskopien - fertig.

 

Formlos ist die Bürgschaft nicht, sie muss in Schriftform aufgegeben werden, d. h. eigenhändige Unterschrift des Bürgen (kein Fax!). Genau bezeichnen, für was man bürgt und ob man selbstschuldnerisch bürgt (ob man auf die Einrede der Vorausklage verzichtet).

 

Im Mietrecht gibts für Mietkautionen die Obergrenze von zwei Monatsmieten. Es gibt nun Rechtsprechung, daß diese Obergrenze für alle Mietsicherheiten gilt, einschließlich einer Elternbürgschaft. Die Bürgschaft ist also für den Vermieter rechtlich unsicher, warum soll er sich darauf einlassen? Grüße, KAM

 

Jede Mietsicherheit über drei Monatsmieten ist unsicher, da nicht durchsetzbar. Die Elternbürgschaft ist aber vielleicht noch am sichersten, da im Regelfall die bürgenden Eltern ihr Kind nicht überschuldet sehen wollen, und mögl. auch über das gesetzlich erforderliche Maß für dessen Verbindlichkeiten einstehen.

Oh oh, du möchtest also die emotionale Verbundenheit des Bürgen zum Hauptschuldner "ausbeuten"... das geht aber dann garnicht mehr durch!

 

Nein, "durchgehen" tut das in der Tat nicht, aber das habe ich ja nicht behauptet. Ich wollte lediglich einen außerjuristischen Aspekt in die Diskussion einführen.

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