Elima Geschrieben 4. Oktober 2007 Melden Share Geschrieben 4. Oktober 2007 Die Frage ist relativ einfach zu beantworten. "Ehehindernis" ist die Weihe nur im Kirchenrecht der lateinischen Kirche innerhalb der Katholischen Kirche. Die Priester der unierten Kirchen beispielsweise können durchaus heiraten (allerdings i.d.R. muß das vor der Weihe zum Diakon geschehen). Auch verheiratete anglikanische oder orthodoxe Priester, die römisch-katholisch werden, können durchaus ihre Frauen behalten. Da der besagte Mann kein römisch-katholischer Priester zum Zeitpunkt seiner Weihe war, ist das kein Ehehindernis. Der Zölibatspflicht ist also rein kanonischer Natur. Cheers, Walsingham Meines Wissens ist die Weihe auch in den unierten Kirchen ein Ehehindernis, allerdings ist die Ehe kein Weihehindernis, deswegen die Eheschließung vor der Weihe (wie es nach dem lateinischen Recht auch für Ständige Diakone gilt). Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Recommended Posts