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Banken müssen nach Bekenntnis fragen


benedetto

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Die FAZ titelt in einem heutigen Beitrag, dass Banken Kunden künftig aufgrund der III. Geldwäscherichtlinie stärker überwachen müssen. Auch nach der Religionszugehörigkeit ist künftig zu fragen, siehe letzten Absatz.

 

Leider liegen mir noch keine Informationen vor, ob Katholiken zukünftig eher einen Bonus oder einen Malus in der Risikoeingruppierung zum Geldwäscheverdacht erfahren werden.

Oder ob dieses Schicksal eher die A&A ereilt.

bearbeitet von benedetto
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Die FAZ titelt in einem heutigen Beitrag, dass Banken Kunden künftig aufgrund der III. Geldwäscherichtlinie stärker überwachen müssen. Auch nach der Religionszugehörigkeit ist künftig zu fragen, siehe letzten Absatz.

 

Leider liegen mir noch keine Informationen vor, ob Katholiken zukünftig eher einen Bonus oder einen Malus in der Risikoeingruppierung zum Geldwäscheverdacht erfahren werden.

Oder ob dieses Schicksal eher die A&A ereilt.

 

Spenden an mykath sind jedenfalls meldepflichtig, da die neuesten Gefährungsanalysen gezeigt haben, dass die Mischung aus Katholiken, anderen Christen, Ungläubigen und insbesondere Konvertiten in alle denkbaren Richtungen besonders brisant ist.

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Die FAZ titelt in einem heutigen Beitrag, dass Banken Kunden künftig aufgrund der III. Geldwäscherichtlinie stärker überwachen müssen. Auch nach der Religionszugehörigkeit ist künftig zu fragen, siehe letzten Absatz.

 

Leider liegen mir noch keine Informationen vor, ob Katholiken zukünftig eher einen Bonus oder einen Malus in der Risikoeingruppierung zum Geldwäscheverdacht erfahren werden.

Oder ob dieses Schicksal eher die A&A ereilt.

 

 

 

Die Frage nach der Religionszugehörigkeit dient aber nicht dem Erstellen eines Risikoprofils, oder? :angry:

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Die FAZ titelt in einem heutigen Beitrag, dass Banken Kunden künftig aufgrund der III. Geldwäscherichtlinie stärker überwachen müssen. Auch nach der Religionszugehörigkeit ist künftig zu fragen, siehe letzten Absatz.

 

Leider liegen mir noch keine Informationen vor, ob Katholiken zukünftig eher einen Bonus oder einen Malus in der Risikoeingruppierung zum Geldwäscheverdacht erfahren werden.

Oder ob dieses Schicksal eher die A&A ereilt.

Man sollte aber differenzieren, dass das Geldwäsche-Gesetz eigentlich dafür da ist, Schwarzgelder leichter aufzuspüren. Natürlich kann man aus diesen Abfallprodukt der Datenerhebung über Religionszugehörigkeiten, eine bestimmte Gruppe leichter identifizieren, die bei der Verbrechensbekämpfung dann eine große Hilfe darstellen.

Eine Diskriminierung sehe ich nicht unbedingt, außer wenn sie dadurch zum Nachteil für die Betroffenen wird.

 

Edit: Eigentlich geht es um diese Gruppe:

 

PEP sind nach den amtlichen Vorgaben Menschen, die wichtige öffentliche Positionen bekleiden oder bekleidet haben - insbesondere wenn sie aus Ländern stammen, in denen Korruption weit verbreitet ist.
bearbeitet von tomlo
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Die FAZ titelt in einem heutigen Beitrag, dass Banken Kunden künftig aufgrund der III. Geldwäscherichtlinie stärker überwachen müssen. Auch nach der Religionszugehörigkeit ist künftig zu fragen, siehe letzten Absatz.

 

Leider liegen mir noch keine Informationen vor, ob Katholiken zukünftig eher einen Bonus oder einen Malus in der Risikoeingruppierung zum Geldwäscheverdacht erfahren werden.

Oder ob dieses Schicksal eher die A&A ereilt.

 

 

 

Die Frage nach der Religionszugehörigkeit dient aber nicht dem Erstellen eines Risikoprofils, oder? :angry:

 

Wozu denn sonst? Islamisten werden bei Kontoeröffnungen zukünftig am besten rasiert und mit einem kleinen Kreuz am Kettchen auftreten. Die EU-Beamten spinnen. Grüße, KAM

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Ich habe jetzt gerade nochmals die Richtlinie überflogen und halte diese Info auch wenn sie von der FAZ kommt für Schwachsinn und zwar aus einem einfachen Grund

 

In den zur Identifikation des Kunden jedenfalls geeigneten und zugelassenen Reisepässen ist meines Wissens in keinem Land der Welt mehr das religiöse Bekenntnis angeführt. (In Ö wurde anläßlich der letzten Volkszählung heftig diskutiert ob die Frage datenschutzrechtlich überhaupt zulässig sei.)

 

Es gibt also faktisch kein Papier mit den der fragende Bankbeamte die Kundenantwort überprüfen könnte.

 

Was sollte also dann die Frage?

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Muslime sind doch offiziell gesehen eh "ohne Religion", weil es keine offizielle Islamkörperschaft gibt, der man angehören könnte.

 

Werner

Edit: Zumindest in Deutschland

bearbeitet von Werner001
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Mal im Ernst:

 

Der in der FAZ zitierte Spezialist scheint mir daneben zu liegen. Worum es in der sog. 3. Geldwäscherichtlinie geht, wird kurz zusammengefasst hier erläutert:

http://www.bmi.bund.de

 

Danach sind die Banken bei bestimmten Transaktionen zur Feststellung der Identität verpflichtet, keinesfalls aber zu Erhebungen über die Religionszugehörigkeit. Hierzu wären sie auch praktisch gar nicht in der Lage, da in den üblichen Identitätsdokumenten (Personalausweis, Reisepass) nun mal die Religion nicht verzeichnet ist, und welche Bank würde schon sämtliche denkbaren Religionsgemeinschaften abfragen, um festzustellen, ob jemand dazu gehört.

 

In Bankkreisen gibt es nicht immer viel Sympathie für solche Maßnahmen. Daher könnte durchaus ein Interesse bestehen, durch Verbreitung von Horrormeldungen Stimmung gegen die Umsetzung der Richtlinie zu machen.

 

Uli

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Eine Diskriminierung sehe ich nicht unbedingt, außer wenn sie dadurch zum Nachteil für die Betroffenen wird.

:angry::D

 

Deine Postings sind so beruhigend, Tomlo! Die Wochen der Entbehrung - endlich vorüber!

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Danach sind die Banken bei bestimmten Transaktionen zur Feststellung der Identität verpflichtet, keinesfalls aber zu Erhebungen über die Religionszugehörigkeit. Hierzu wären sie auch praktisch gar nicht in der Lage, da in den üblichen Identitätsdokumenten (Personalausweis, Reisepass) nun mal die Religion nicht verzeichnet ist, und welche Bank würde schon sämtliche denkbaren Religionsgemeinschaften abfragen, um festzustellen, ob jemand dazu gehört.

Nicht alle Daten, die bei einer Kontoeröffnung abgefragt werden, muss der Kunde auch belegen. So ist beispielsweise der Familienstand und der Güterstand ebenfalls nicht im Ausweis vermerkt, dennoch werden diese Daten erhoben.

Bei der Frage nach dem "wirtschaftlich Berechtigten" wird ebenfalls nur die Kundenantwort aufgenommen, ohne dass ein Nachweis zu führen wäre.

Es wird sicherlich nicht so sein, dass ein Taufschein oder ein Negativattest demnächst einzureichen ist.

Ob der Journalist bei der Frage nach der Konfession übertrieben hat oder ob diese tatsächlich vorgesehen ist, habe ich noch nicht näher erkundet. Es würde mich aber nicht wundern, dass diese Frage zukünftig zum Standardrepertoire gehört.

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Die Ursache liegt in der geplanten Abgeltungssteuer für Zinsen und Dividenden, auf die auch Kirchensteuer anfällt. Wenn die Landesfinanzbehörden rechentechnisch vernetzt sind, werden die Kirchensteuerpflichtigen den Geldinstituten automatisch gemeldet.

 

 

 

http://www.jesus.ch/index.php/D/article/476/35038/

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Die Ursache liegt in der geplanten Abgeltungssteuer für Zinsen und Dividenden, auf die auch Kirchensteuer anfällt. Wenn die Landesfinanzbehörden rechentechnisch vernetzt sind, werden die Kirchensteuerpflichtigen den Geldinstituten automatisch gemeldet.

 

 

 

http://www.jesus.ch/index.php/D/article/476/35038/

Das hat allerdings mit der Geldwäscherichtlinie nichts zu tun, sondern hat spzifisch deutsche steuerliche Gründe.

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Die Ursache liegt in der geplanten Abgeltungssteuer für Zinsen und Dividenden, auf die auch Kirchensteuer anfällt. Wenn die Landesfinanzbehörden rechentechnisch vernetzt sind, werden die Kirchensteuerpflichtigen den Geldinstituten automatisch gemeldet.

 

 

 

http://www.jesus.ch/index.php/D/article/476/35038/

Das hat allerdings mit der Geldwäscherichtlinie nichts zu tun, sondern hat spzifisch deutsche steuerliche Gründe.

Und ermöglicht auch nur das Feststellen der Zugehörigkeit zu einer Kirche, für die der Staat die Kirchensteuer einzieht.

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Die Ursache liegt in der geplanten Abgeltungssteuer für Zinsen und Dividenden, auf die auch Kirchensteuer anfällt. Wenn die Landesfinanzbehörden rechentechnisch vernetzt sind, werden die Kirchensteuerpflichtigen den Geldinstituten automatisch gemeldet.

 

 

 

http://www.jesus.ch/index.php/D/article/476/35038/

 

Da hab ich wieder was gelernt! Siehe auch folgende Passage aus den entsprechenden Informationen des Bundesfinanzministeriums:

 

13. Wie wird die Kirchensteuer auf die Kapitaleinkünfte erhoben?

 

Grundsätzlich sollen – voraussichtlich ab dem Jahr 2011 – die Kreditinstitute die Kirchensteuer - wie die Einkommensteuer - bereits in der Form des Quellensteuerabzugs erheben. Hierfür ist jedoch eine gesonderte Datenbank beim Bundeszentralamt für Steuern notwendig, bei der die Kreditinstitute unter Wahrung des Datenschutzes der Betroffenen eine Abfrage starten können, ob ihre Kunden einer Konfession angehören, für die Kirchensteuer zu erheben ist.

 

Bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Datenbank ihre Arbeit aufnimmt, bestehen für den Steuerpflichtigen hinsichtlich der Kirchensteuererhebung zwei Alternativen:

 

* Er kann einerseits bei seinem Kreditinstitut seine Konfession angeben. Dann nimmt das Kreditinstitut – ohne dass die Finanzverwaltung hiervon erfährt – die Erhebung der Kirchensteuer für ihn vor.

 

* Er kann in seiner Steuererklärung angeben, in welcher Höhe Kapitalertragsteuer von seinem Kreditinstitut einbehalten wurde. Dann setzt das Finanzamt auf Grund der angegebenen Kapitalertragsteuer die zutreffende Kirchensteuer für ihn fest.

 

 

Jedenfalls bleibt richtig, dass damit nur kirchensteurpflichtige Religionszugehörigkeiten erfasst würden.

 

Uli

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