Sokrates Geschrieben 14. September 2007 Melden Share Geschrieben 14. September 2007 (bearbeitet) Nur wie Fellay und Konsorten überhaupt zum Bischof ernannt wurden, habe ich auf anhieb nicht gefunden. Wie alle Vagantenbischöfe zu ihrem Titel kommen: Irgend ein Bischof legt ihnen die Hand auf. Bei den Vieren war es Lefebvre. Und der hat sie eigenhändig ausgesucht. Willst Du auch Bischof werden? Sammel ein bisschen Geld ein, ich schätze 5000 Euro reichen. Dann geh zu Herrn Tolli, wenn er mal wieder klamm ist. Der legt Dir die Hand auf, murmelt ein paar Worte, und dann bist Du der gleiche Bischof wie der Herr Williamson oder Herr Fellay. Womöglich sogar mit besserer Sukzession. bearbeitet 14. September 2007 von Sokrates Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Siri Geschrieben 14. September 2007 Melden Share Geschrieben 14. September 2007 es denkt gottseidank niemand im vatikan darabn solle merkartigen ideen in die tat umzusetzten Auf welche "merkartige" Weise kommt eigentlich der Generalobere der Piusbruderschaft zu seinem Amt? Werner der Generalobere wird so gewählt wie das vor dem KKonzil üblich war er wird gewählt vom Generalkapitel dieses besteht aus den Distriktsoberen den Oberen der autonomen Häusern den Seminaregenten und den ältesten Mitgliedern der Bruderschaft diese wählebn den Generaloberen und den Generalrat dieser ist aber kein Demokratisches Gremium das den Generaloberen berät der General "regiert" allein das Kapitel legt nur grobe Linien fest das letzte z.b. das einer Einigung mit dem hl. Stuhl alle Bischöfe plus ein Sondergeneralkapitel zustimmen müssen die Amtszeit des Gerals beträgt 12 Jahre er kann beliebig oft wiedergewählt werden oder laut statuten kann das mt auch auf Lebenszeit verlängert werden Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Siri Geschrieben 14. September 2007 Melden Share Geschrieben 14. September 2007 es denkt gottseidank niemand im vatikan darabn solle merkartigen ideen in die tat umzusetzten Auf welche "merkartige" Weise kommt eigentlich der Generalobere der Piusbruderschaft zu seinem Amt? Fellay wurde lt. Wiki vom Generalkapitel gewählt (wobei ich jetzt noch nicht weiß, wie sich dieses zusammensetzt). Das klingt zunächstmal so wie in einem normalen Orden auch. Die interessantere Frage wäre, wer die Kandidaten von 1988 überhaupt ausgesucht hat (und was auch noch nicht geklärt wurde auf welche (Titular-)Bistümer die Herren geweiht wurden. erzbischof Lefebvre hat sie gebeten das amt aus seinen händen zu empfangen bewußt mit keinem titel den es sollte ja kein dauerzustand sein im falle einer einigung hasbeb die bischöfe bei ihrer weighe feierlich geschworen auf ihr amt zu verzichten es sei den der hl. vater bestimmt anderes Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sokrates Geschrieben 14. September 2007 Melden Share Geschrieben 14. September 2007 im falle einer einigung hasbeb die bischöfe bei ihrer weighe feierlich geschworen auf ihr amt zu verzichten es sei den der hl. vater bestimmt anderes Dann wissen wir jetzt auch, warum sie sich niemals einigen werden: Dann müssten sie ja ihr AMt aufgeben. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 14. September 2007 Melden Share Geschrieben 14. September 2007 erzbischof Lefebvre hat sie gebeten das amt aus seinen händen zu empfangen bewußt mit keinem titel den es sollte ja kein dauerzustand sein im falle einer einigung hasbeb die bischöfe bei ihrer weighe feierlich geschworen auf ihr amt zu verzichten es sei den der hl. vater bestimmt anderes Eine Weihe, die nur vorübergehend gültig ist? Da fehlts doch an der rechten intentio. Grüße, KAM Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Siri Geschrieben 14. September 2007 Melden Share Geschrieben 14. September 2007 nein vorübergehend ist nur das sie ihr amt ohne römische autorisierung ausüben Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 14. September 2007 Melden Share Geschrieben 14. September 2007 Wenn der Papst es anders entscheidet bleibt die Weihe eh gültig, aber gab es nicht mal den Grundsatz "sine ecclesia nullus episcopus"? Selbst KKK 886 sagt: 886 „Die einzelnen Bischöfe aber sind sichtbares Prinzip und Fundament der Einheit in ihren Teilkirchen" (LG 23). Als solche „üben [sie] ihr Hirtenamt über den ihnen anvertrauten Anteil des Volkes Gottes ... aus" (LG 23), wobei sie von den Priestern und den Diakonen unterstützt werden. Als Mitglieder des Bischofskollegiums aber nimmt jeder von ihnen an der Sorge für alle Kirchen teil [Vgl. CD 3.]. Die Bischöfe üben diese zunächst dadurch aus, daß sie „ihre eigene Kirche als Teil der Gesamtkirche gut leiten". Das klingt mir doch noch sehr danach, daß das nominelle Vorhandensein einer Teilkirche konstitutiv ist. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
urdu Geschrieben 18. September 2007 Melden Share Geschrieben 18. September 2007 Man könnte es ja zuerst einmal bei Bischofswahlen ausprobierenvon "Bischofswahlen" hat ja rosario im Untertitel auch gesprochen. Klar, wenn aus jeder Diözese der Bischof und zwei Laien zum Wählen kommen. - Aber im ehemaligen Ostblock hat sich ja gezeigt, wie stark durch diese Volkswahl Partei und Staatssicherheit Einfluß auf die KIrche nehmen konnten. Bei den Katholiken wurde das zwar auch versucht, aber es gelang deutlich weniger. Grüße, KAM Du lebst auch nach dem österreichischen Beamtenmotto: Das ham schon immer so gmacht, das wern ma auch weiterhin so machen denn da könnt ja ein jeda komma und sagn des soll anders wern. Des homma scho imma so g'mocht, des homma no nia so g'macht, und do kunnt jo a jeda kumma, und wo samma denn! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Petrus Geschrieben 18. September 2007 Melden Share Geschrieben 18. September 2007 Teilkirche wenn schon, dann nur eine. (bitte, liebe Düsseldorfer etc., ich liebe Euch auch! bitte nicht übel nehmen!) für diese sog. "Teilkirche" gäbe es ja auch schon ein sog. "Grundgesetz". Et es, wie et es Et kütt, wie et kütt Et hätt noch immer jot jejange Wat fott es, es fott Et bliev nix wie et wor ... Quelle, ganzer Text und Übersetzung: http://www.muenic.de/koeln/grundgesetz.html Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Petrus Geschrieben 18. September 2007 Melden Share Geschrieben 18. September 2007 im falle einer einigung hasbeb die bischöfe bei ihrer weighe feierlich geschworen auf ihr amt zu verzichten es sei den der hl. vater bestimmt anderes hmm ... so ein Schwur scheint mir, soweit ich mich erinnere, nicht traditioneller Bestandteil der Liturgie der Bischofsweihe zu sein. aber naja. "ecclesia semper reformanda", warum soll das nicht auch für die Liturgie der Bischofsweihe gelten. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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