OneAndOnlySon Geschrieben 10. September 2007 Melden Share Geschrieben 10. September 2007 BW interessiert der Rauch in Köln nicht, weil er nicht in BW produziert wurde.Also nochmal zum Strafrecht. Stefan aus Stuttgart kauft sich in den Niederlanden Cannabis für den Eigenbedarf. Der Erwerb von Cannabis ist in Deutschland verboten, in den Niederlanden aber erlaubt. In Deutschland ist nur der Besitz straffrei. Stefan reist also mit seinen Joints nach Deutschland und raucht sie zu Hause. Begeht Stefan eine Straftat? Nein und das obwohl sich das Rauschgift durch den Erwerb in den Niederlanden nun in Deutschland befindet. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 10. September 2007 Melden Share Geschrieben 10. September 2007 BW interessiert der Rauch in Köln nicht, weil er nicht in BW produziert wurde.Also nochmal zum Strafrecht. Stefan aus Stuttgart kauft sich in den Niederlanden Cannabis für den Eigenbedarf. Der Erwerb von Cannabis ist in Deutschland verboten, in den Niederlanden aber erlaubt. In Deutschland ist nur der Besitz straffrei. Stefan reist also mit seinen Joints nach Deutschland und raucht sie zu Hause. Begeht Stefan eine Straftat? Nein und das obwohl sich das Rauschgift durch den Erwerb in den Niederlanden nun in Deutschland befindet. Das Beispiel hinkt. Besseres Beispiel ist mMn Führerschein. Ob jemand im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, richtet sich nicht nur danach, ob sie im Herkunftsland rechtmäßig erworben wurde, sondern auch danach, ob sie den Erfordernissen des Ziellandes entspricht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wunibald Geschrieben 2. Oktober 2007 Melden Share Geschrieben 2. Oktober 2007 (bearbeitet) Auch wenn es jetzt OT wird: In Deutschland ist nur der Besitz straffrei.Da ist aber in meiner 29 -jährigen Tätigkeit in der bayerischen Justiz einiges an mir vorübergegangen. Bitte, erzähle keinen solchen Unfug, damit nicht jemand dem Strafrichter erzählen muß, ein gewisser vertrauenswürdiger OAOS habe ihm versichert, dass der Besitz von Rauschgift in Deutschland nicht strafbar sei. bearbeitet 2. Oktober 2007 von Wunibald Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gallowglas Geschrieben 2. Oktober 2007 Melden Share Geschrieben 2. Oktober 2007 Auch wenn es jetzt OT wird: In Deutschland ist nur der Besitz straffrei.Da ist aber in meiner 29 -jährigen Tätigkeit in der bayerischen Justiz einiges an mir vorübergegangen. Bitte, erzähle keinen solchen Unfug, damit nicht jemand dem Strafrichter erzählen muß, ein gewisser vertrauenswürdiger OAOS habe ihm versichert, dass der Besitz von Rauschgift in Deutschland nicht strafbar sei. Du darfst nicht von bayerischem Recht auf deutsches schließen Was OneAndOnlySon wohl gemeint hat, war der Beschluß des BVerfG (BVerfG 1994-03-09), daß der Besitz von geringen Mengen weicher Drogen straffrei ist ... nicht sein Problem, daß Bayern, im Gegensatz zu anderen Bundesländern, die "geringe Menge" mit 0 Gramm definiert. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 2. Oktober 2007 Melden Share Geschrieben 2. Oktober 2007 Auch wenn es jetzt OT wird: In Deutschland ist nur der Besitz straffrei.Da ist aber in meiner 29 -jährigen Tätigkeit in der bayerischen Justiz einiges an mir vorübergegangen. Bitte, erzähle keinen solchen Unfug, damit nicht jemand dem Strafrichter erzählen muß, ein gewisser vertrauenswürdiger OAOS habe ihm versichert, dass der Besitz von Rauschgift in Deutschland nicht strafbar sei. Es ist offensichtlich ein Verschreiber, er meint den Konsum. Man gerät übrigens leicht beim Konsum in den Besitz, wenn man nicht gerade Besitzdiener ist. Das Bundesverfassungsgericht hätte einfach beim Cannabisbeschluss reinen Tisch machen sollen ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elima Geschrieben 3. Oktober 2007 Melden Share Geschrieben 3. Oktober 2007 Auch wenn es jetzt OT wird: In Deutschland ist nur der Besitz straffrei.Da ist aber in meiner 29 -jährigen Tätigkeit in der bayerischen Justiz einiges an mir vorübergegangen. Bitte, erzähle keinen solchen Unfug, damit nicht jemand dem Strafrichter erzählen muß, ein gewisser vertrauenswürdiger OAOS habe ihm versichert, dass der Besitz von Rauschgift in Deutschland nicht strafbar sei. Es ist offensichtlich ein Verschreiber, er meint den Konsum. Man gerät übrigens leicht beim Konsum in den Besitz, wenn man nicht gerade Besitzdiener ist. Das Bundesverfassungsgericht hätte einfach beim Cannabisbeschluss reinen Tisch machen sollen ... Besitzdiener??? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wunibald Geschrieben 3. Oktober 2007 Melden Share Geschrieben 3. Oktober 2007 Was OneAndOnlySon wohl gemeint hat, war der Beschluß des BVerfG (BVerfG 1994-03-09), daß der Besitz von geringen Mengen weicher Drogen straffrei ist ... Dann soll er auch vom Besitz von kleinen Mengen weicher Drogen schreiben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gallowglas Geschrieben 3. Oktober 2007 Melden Share Geschrieben 3. Oktober 2007 Was OneAndOnlySon wohl gemeint hat, war der Beschluß des BVerfG (BVerfG 1994-03-09), daß der Besitz von geringen Mengen weicher Drogen straffrei ist ... Dann soll er auch vom Besitz von kleinen Mengen weicher Drogen schreiben. Hat er doch ... Stefan aus Stuttgart kauft sich in den Niederlanden Cannabis für den Eigenbedarf. Und genau um diese Menge zum Eigenbedarf ging es ja bei diesem BVerfG-Urteil ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wunibald Geschrieben 3. Oktober 2007 Melden Share Geschrieben 3. Oktober 2007 (bearbeitet) Und wieviele Leute werden dann sagen, dieses halbe Pfund ist nur für den Eigenbedarf, das rauche ich alles selber und gebe nichts ab, denn selber rauchen macht high? Und über die unerlaubte Einfuhr haben wir noch gar nicht gesprochen. BtmG] Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft,... bearbeitet 3. Oktober 2007 von Wunibald Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gallowglas Geschrieben 3. Oktober 2007 Melden Share Geschrieben 3. Oktober 2007 Und wieviele Leute werden dann sagen, dieses halbe Pfund ist nur für den Eigenbedarf, das rauche ich alles selber und gebe nichts ab, denn selber rauchen macht high? Genau deswegen konnten sich die Bundesländer auch nach dem Urteil nicht einigen, deswegen gibt es in jedem Bundesland eine andere Höchstmenge, deren Besitz straffrei ist, das geht eben von 0,0 g in Bayern über 6 bzw. 10g, die sich als Standard eingebürgert haben bis zu 30g(Schleswig-Holstein) und mehr in einigen wenigen Ausnahmefällen(Brandenburg bis letztes Jahr, jetzt 6g).Und über die unerlaubte Einfuhr haben wir noch gar nicht gesprochen. BtmG] Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft,... Tja, dazu müßt er bei der Einfuhr erwischt werden ... darum gings aber nicht ... (wir überhaupt das ganze ziemlich Off-Topic ist ... ) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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