ramhol Geschrieben 11. Oktober 2007 Melden Geschrieben 11. Oktober 2007 Hallo, hat jemand einen heißen Tipp für mich? Suche Literatur zur Einführung in das Kirchenrecht (Verfassungsrecht, Normae Generales, Staatsrecht, Sakramentenrecht, Eherecht), möglichst kompakt, gerne auch als Lehrbuch. Wer kann mir da etwas empfehlen? Danke, David
Iudex Geschrieben 11. Oktober 2007 Melden Geschrieben 11. Oktober 2007 Hallo,hat jemand einen heißen Tipp für mich? Suche Literatur zur Einführung in das Kirchenrecht (Verfassungsrecht, Normae Generales, Staatsrecht, Sakramentenrecht, Eherecht), möglichst kompakt, gerne auch als Lehrbuch. Wer kann mir da etwas empfehlen? Danke, David Joseph Listl und Heribert Schmitz (Hgg.), Handbuch des katholischen Kirchenrechts. Zweite, grundlegend neubearbeitete Auflage, Regensburg 1999. = 1459 Seiten geballtes Kirchenrecht. Das sollte für den Anfang reichen Handlicher: Peter Krämer, Kirchenrecht (2 Bde), Stuttgart-Berlin-Köln, 1993 (Kohlhammer-Studienbücher Theologie; 24). Insgesamt 326 Seiten. Viele Grüße Iudex
gouvernante Geschrieben 11. Oktober 2007 Melden Geschrieben 11. Oktober 2007 Es gibt auch drei, vier (?) kleine Bände von Reinhold Sebott (Fundamentalkanonistik, Eherecht, Strafrecht und Ordensrecht, wenn ich mich nicht täusche...).
kam Geschrieben 11. Oktober 2007 Melden Geschrieben 11. Oktober 2007 Joseph Listl und Heribert Schmitz (Hgg.), Handbuch des katholischen Kirchenrechts. Zweite, grundlegend neubearbeitete Auflage, Regensburg 1999. = 1459 Seiten geballtes Kirchenrecht. Das sollte für den Anfang reichen Gibts dazu überhaupt ein vergleichbares Parallelwerk? Neulich wollte ich was zum Thema Versetzung zw Absetzung von Bischöfen wissen, da hab ich nichts gefunden. Grüße, KAM
Iudex Geschrieben 11. Oktober 2007 Melden Geschrieben 11. Oktober 2007 Joseph Listl und Heribert Schmitz (Hgg.), Handbuch des katholischen Kirchenrechts. Zweite, grundlegend neubearbeitete Auflage, Regensburg 1999. = 1459 Seiten geballtes Kirchenrecht. Das sollte für den Anfang reichen Gibts dazu überhaupt ein vergleichbares Parallelwerk? Neulich wollte ich was zum Thema Versetzung zw Absetzung von Bischöfen wissen, da hab ich nichts gefunden. Grüße, KAM Die einschlägigen Canones im CIC sind: cc. 190-191, 416 und 418. Als Lektüre für diese Spezialfrage: Georg Bier, Die Rechtsstellung des Diözesanbischofs nach dem Codex Iuris Canonici von 1983, Würzburg 2001, 357-362. Für Verfassungsrecht allgemein bietet sich an: Aymans-Mörsdorf, Kanonisches Recht. Lehrbuch aufgrund des Codex Iuris Canonici. Band 2: Verfassungs- und Vereinigungsrecht, Paderborn 1997. Viele Grüße von Iudex
ramibo Geschrieben 11. Oktober 2007 Melden Geschrieben 11. Oktober 2007 Auch nicht schlecht: Norbert Ruf "Das Recht der Katholischen Kirche" für die Praxis erläutert Herder-Verlag Ich selber habe die Ausgabe von 1983 - hat aber während des Studiums im Kirchenrecht schon gute Dienste erwiesen.
Elima Geschrieben 11. Oktober 2007 Melden Geschrieben 11. Oktober 2007 Auch nicht schlecht: Norbert Ruf "Das Recht der Katholischen Kirche" für die Praxis erläutert Herder-Verlag Ich selber habe die Ausgabe von 1983 - hat aber während des Studiums im Kirchenrecht schon gute Dienste erwiesen. Die habe ich auch, gibt's da eine ergänzte oder sowas Auflage?
kam Geschrieben 11. Oktober 2007 Melden Geschrieben 11. Oktober 2007 Als Lektüre für diese Spezialfrage: Georg Bier, Die Rechtsstellung des Diözesanbischofs nach dem Codex Iuris Canonici von 1983, Würzburg 2001, 357-362. Für Verfassungsrecht allgemein bietet sich an: Aymans-Mörsdorf, Kanonisches Recht. Lehrbuch aufgrund des Codex Iuris Canonici. Band 2: Verfassungs- und Vereinigungsrecht, Paderborn 1997. Viele Grüße von Iudex Danke, KAM
Touch-me-Flo Geschrieben 11. Oktober 2007 Melden Geschrieben 11. Oktober 2007 Oder "Lexikon des Kirchenrechts" von Herder für 24,90 € glaub ich.
Sokrates Geschrieben 11. Oktober 2007 Melden Geschrieben 11. Oktober 2007 Ich bin inzwischen der Meinung, dass die Beschäftigung mit Kirchenrecht überflüssig wie ein Kropf ist. Das Kirchenrecht lässt sich auf einen einfachen Satz reduzieren: "Ober sticht Unter". Mehr braucht man nicht zu wissen.
Elima Geschrieben 11. Oktober 2007 Melden Geschrieben 11. Oktober 2007 Ich bin inzwischen der Meinung, dass die Beschäftigung mit Kirchenrecht überflüssig wie ein Kropf ist. Das Kirchenrecht lässt sich auf einen einfachen Satz reduzieren: "Ober sticht Unter". Mehr braucht man nicht zu wissen. Rein theoretisch ist es schon interessant, was da wie geregelt ist.......
kam Geschrieben 11. Oktober 2007 Melden Geschrieben 11. Oktober 2007 Ich bin inzwischen der Meinung, dass die Beschäftigung mit Kirchenrecht überflüssig wie ein Kropf ist. Das Kirchenrecht lässt sich auf einen einfachen Satz reduzieren: "Ober sticht Unter". Mehr braucht man nicht zu wissen. Da spricht der Fachmann. Grüße, KAM
Sokrates Geschrieben 11. Oktober 2007 Melden Geschrieben 11. Oktober 2007 In der Tat. Der CIC mit seiner Sekundärliteratur ist eine Sammlung von Textbausteinen zur Generierung von Ausreden für Willkürentscheidungen.
Touch-me-Flo Geschrieben 11. Oktober 2007 Melden Geschrieben 11. Oktober 2007 Ich bin inzwischen der Meinung, dass die Beschäftigung mit Kirchenrecht überflüssig wie ein Kropf ist. Das Kirchenrecht lässt sich auf einen einfachen Satz reduzieren: "Ober sticht Unter". Mehr braucht man nicht zu wissen. Dies ist deine subjektive Meinung , ich seh das etwas anderst
Sokrates Geschrieben 11. Oktober 2007 Melden Geschrieben 11. Oktober 2007 (bearbeitet) Dies ist deine subjektive Meinung , ich seh das etwas anderst Wenn Du mir eine einzige Entscheidung eines kirchlichen "Gerichts"hofes nennen kann, welche die Regel "Ober sticht Unter" verletzt, werde ich Deine anderste Meinung in Betracht ziehen. bearbeitet 11. Oktober 2007 von Sokrates
ramibo Geschrieben 11. Oktober 2007 Melden Geschrieben 11. Oktober 2007 Die habe ich auch, gibt's da eine ergänzte oder sowas Auflage? Noch nicht bewußt danach gesucht. Bin sehr zufrieden mit diesem Buch.
ramhol Geschrieben 11. Oktober 2007 Autor Melden Geschrieben 11. Oktober 2007 Ich bin inzwischen der Meinung, dass die Beschäftigung mit Kirchenrecht überflüssig wie ein Kropf ist. Das Kirchenrecht lässt sich auf einen einfachen Satz reduzieren: "Ober sticht Unter". Mehr braucht man nicht zu wissen. Damit komm ich aber nicht durch die Prüfung Allen anderen ganz herzlichen Dank für die wertvollen Tipps, Norbert Rufs Buch wird m.W. seit der 5. Aufl. (1989) nicht mehr verlegt.
ramibo Geschrieben 11. Oktober 2007 Melden Geschrieben 11. Oktober 2007 Ich bin inzwischen der Meinung, dass die Beschäftigung mit Kirchenrecht überflüssig wie ein Kropf ist. Das Kirchenrecht lässt sich auf einen einfachen Satz reduzieren: "Ober sticht Unter". Mehr braucht man nicht zu wissen. Damit komm ich aber nicht durch die Prüfung Allen anderen ganz herzlichen Dank für die wertvollen Tipps, Norbert Rufs Buch wird m.W. seit der 5. Aufl. (1989) nicht mehr verlegt. Guck mal da: Klick
ramhol Geschrieben 11. Oktober 2007 Autor Melden Geschrieben 11. Oktober 2007 Ich bin inzwischen der Meinung, dass die Beschäftigung mit Kirchenrecht überflüssig wie ein Kropf ist. Das Kirchenrecht lässt sich auf einen einfachen Satz reduzieren: "Ober sticht Unter". Mehr braucht man nicht zu wissen. Damit komm ich aber nicht durch die Prüfung Allen anderen ganz herzlichen Dank für die wertvollen Tipps, Norbert Rufs Buch wird m.W. seit der 5. Aufl. (1989) nicht mehr verlegt. Guck mal da: Klick danke
Iudex Geschrieben 11. Oktober 2007 Melden Geschrieben 11. Oktober 2007 Ich bin inzwischen der Meinung, dass die Beschäftigung mit Kirchenrecht überflüssig wie ein Kropf ist. Das Kirchenrecht lässt sich auf einen einfachen Satz reduzieren: "Ober sticht Unter". Mehr braucht man nicht zu wissen. Damit komm ich aber nicht durch die Prüfung Das ist ein schönes Beispiel dafür, dass manche Leute auf eine konkrete Frage einfach nur eine konkrete Antwort wollen, die ihnen weiterhilft und keine Grundsatzkritik, die - jedenfalls nach meiner Meinung - wenig Respekt vor dem Fragesteller verrät. Wer so postet, zeigt m.E., dass er sich im Grunde nicht wirklich dafür interessiert, was der andere will, sondern einfach nur die Gelegenheit nutzt, Sätze a la "Ceterum censeo Carthaginem esse delendam" unters Volk zu bringen.
Elima Geschrieben 11. Oktober 2007 Melden Geschrieben 11. Oktober 2007 (bearbeitet) Im übrigen sind auch Entscheidungen auf Grund staatlicher Gesetze sehr häufig alles andere als einsichtig. (Ich denke nur z.B. an die Entscheidung im Lokführerstreit, da schien es auch, als ob die Züger der Oberen (ICE; IC) nicht bestreikt werden durften, während man aber gegen den Streik im Regionalverkehr, wo ja bloß so ein paar depperte Provinzler mitfahren (die auf keinen Fernverkehrszug ausweichen können) wirklich betroffen sind. Wie heißt es bei den alten Römern: "Multa exempla enumerare possum, sed longum est" (Ich könnte da viele Beispiel aufzählen, aber das wäre OT ) Ach ja, sollten wir deswegen alle Gesetzbücher (und am besten noch die Richter dazu) in die Tonne kloppen? bearbeitet 11. Oktober 2007 von Elima
Clown Geschrieben 11. Oktober 2007 Melden Geschrieben 11. Oktober 2007 Dennoch finde ich ich die aufgeworfene Frage nicht uninteressant, denn verfassungsrechtliche Rechtsfragen kranken doch tatsächlich im katholischen Kirchenrecht daran, dass der Hauptbeteiligte, der Papst, über jeder rechtlichen Beurteilung steht, oder? Ein Organstreitverfahren wie es in weltlichen Verfassungsordnungen vorgesehen ist, kann es dann doch nicht geben, außer wenn zwei niederrangige Organe sich kebbeln, und auch dann hat der Heilige Stuhl sicher eine Meinung dazu und die Meinung des Papstes ist doch, sofern rechtsförmig umgesetzt, Gesetz.
Sokrates Geschrieben 11. Oktober 2007 Melden Geschrieben 11. Oktober 2007 Das ist ein schönes Beispiel dafür, dass manche Leute auf eine konkrete Frage einfach nur eine konkrete Antwort wollen, die ihnen weiterhilft und keine Grundsatzkritik, die - jedenfalls nach meiner Meinung - wenig Respekt vor dem Fragesteller verrät. Wer so postet, zeigt m.E., dass er sich im Grunde nicht wirklich dafür interessiert, was der andere will, sondern einfach nur die Gelegenheit nutzt, Sätze a la "Ceterum censeo Carthaginem esse delendam" unters Volk zu bringen. Ich bin im Gegenteil der Ansicht, dass es für jemanden, der Kirchenrecht ernsthaft studiert, durchaus sinnvoll und wichtig ist, sich mit der von mir aufgeworfenen These auseinanderzusetzen.
Clown Geschrieben 11. Oktober 2007 Melden Geschrieben 11. Oktober 2007 Im übrigen sind auch Entscheidungen auf Grund staatlicher Gesetze sehr häufig alles andere als einsichtig. (Ich denke nur z.B. an die Entscheidung im Lokführerstreit, da schien es auch, als ob die Züger der Oberen (ICE; IC) nicht bestreikt werden durften, während man aber gegen den Streik im Regionalverkehr, wo ja bloß so ein paar depperte Provinzler mitfahren (die auf keinen Fernverkehrszug ausweichen können) wirklich betroffen sind. Wie heißt es bei den alten Römern: "Multa exempla enumerare possum, sed longum est" (Ich könnte da viele Beispiel aufzählen, aber das wäre OT ) Ach ja, sollten wir deswegen alle Gesetzbücher (und am besten noch die Richter dazu) in die Tonne kloppen? Die Entscheidung des Arbeitsgericht Chemnitz ist dogmatisch sicher originell und auch kritikwürdig, aber die deutsche Gerichtsbarkeit mit der Kirchengerichtsbarkeit zu vergleichen, das geht bei aller Liebe, doch etwas weit (vgl. Can. 333 § 3 CIC). Aber ich gebe zu, es hat mich schonmal gejuckt, nach Potsdam zu fahren und ein bisschen Kirchenrecht zu hören.
Elima Geschrieben 11. Oktober 2007 Melden Geschrieben 11. Oktober 2007 Im übrigen sind auch Entscheidungen auf Grund staatlicher Gesetze sehr häufig alles andere als einsichtig. (Ich denke nur z.B. an die Entscheidung im Lokführerstreit, da schien es auch, als ob die Züger der Oberen (ICE; IC) nicht bestreikt werden durften, während man aber gegen den Streik im Regionalverkehr, wo ja bloß so ein paar depperte Provinzler mitfahren (die auf keinen Fernverkehrszug ausweichen können) wirklich betroffen sind. Wie heißt es bei den alten Römern: "Multa exempla enumerare possum, sed longum est" (Ich könnte da viele Beispiel aufzählen, aber das wäre OT ) Ach ja, sollten wir deswegen alle Gesetzbücher (und am besten noch die Richter dazu) in die Tonne kloppen? Die Entscheidung des Arbeitsgericht Chemnitz ist dogmatisch sicher originell und auch kritikwürdig, aber die deutsche Gerichtsbarkeit mit der Kirchengerichtsbarkeit zu vergleichen, das geht bei aller Liebe, doch etwas weit (vgl. Can. 333 § 3 CIC). Aber ich gebe zu, es hat mich schonmal gejuckt, nach Potsdam zu fahren und ein bisschen Kirchenrecht zu hören. Ich habe mich in meiner Studienzeit mal eingehender mit dem Kirchenrecht befasst (sogar mehr als es für mein Studium vorgeschrieben war) und ich kann dir sagen, dass ich über mehr als nur einen can. entsetzt war (allerdings mehr im Bereich dessen, was einen Gläubigen direkt tangiert). Aber in den letzten Jahren gab es auch im staatlichen Bereich mehr Entscheidungen, die mich an Bemühen um Recht und Gerechtigkeit zweifeln ließen. So drastisch wie die Entscheidung von Chemnitz ist allerdings selten (oder noch nie) ein Zweiklassenurteil gefällt worden. Im Punkt ÖVPN und seine Bedeutung haben anscheinend die meisten Richter Null-Ahnung über die Auswirkungen (bissig gesagt: eher noch weniger :ph34r: ).
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