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Literatursuche Kirchenrecht


ramhol

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Hallo,

hat jemand einen heißen Tipp für mich?

 

Suche Literatur zur Einführung in das Kirchenrecht (Verfassungsrecht, Normae Generales, Staatsrecht, Sakramentenrecht, Eherecht), möglichst kompakt, gerne auch als Lehrbuch.

 

Wer kann mir da etwas empfehlen?

 

 

Danke,

David

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Hallo,

hat jemand einen heißen Tipp für mich?

 

Suche Literatur zur Einführung in das Kirchenrecht (Verfassungsrecht, Normae Generales, Staatsrecht, Sakramentenrecht, Eherecht), möglichst kompakt, gerne auch als Lehrbuch.

 

Wer kann mir da etwas empfehlen?

 

 

Danke,

David

 

Joseph Listl und Heribert Schmitz (Hgg.), Handbuch des katholischen Kirchenrechts. Zweite, grundlegend neubearbeitete Auflage, Regensburg 1999.

 

= 1459 Seiten geballtes Kirchenrecht. Das sollte für den Anfang reichen :angry:

 

Handlicher:

 

Peter Krämer, Kirchenrecht (2 Bde), Stuttgart-Berlin-Köln, 1993 (Kohlhammer-Studienbücher Theologie; 24). Insgesamt 326 Seiten.

 

Viele Grüße

 

Iudex

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Es gibt auch drei, vier (?) kleine Bände von Reinhold Sebott (Fundamentalkanonistik, Eherecht, Strafrecht und Ordensrecht, wenn ich mich nicht täusche...).

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Joseph Listl und Heribert Schmitz (Hgg.), Handbuch des katholischen Kirchenrechts. Zweite, grundlegend neubearbeitete Auflage, Regensburg 1999.

 

= 1459 Seiten geballtes Kirchenrecht. Das sollte für den Anfang reichen :angry:

 

Gibts dazu überhaupt ein vergleichbares Parallelwerk? Neulich wollte ich was zum Thema Versetzung zw Absetzung von Bischöfen wissen, da hab ich nichts gefunden. Grüße, KAM

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Joseph Listl und Heribert Schmitz (Hgg.), Handbuch des katholischen Kirchenrechts. Zweite, grundlegend neubearbeitete Auflage, Regensburg 1999.

 

= 1459 Seiten geballtes Kirchenrecht. Das sollte für den Anfang reichen :angry:

 

Gibts dazu überhaupt ein vergleichbares Parallelwerk? Neulich wollte ich was zum Thema Versetzung zw Absetzung von Bischöfen wissen, da hab ich nichts gefunden. Grüße, KAM

 

Die einschlägigen Canones im CIC sind: cc. 190-191, 416 und 418.

 

Als Lektüre für diese Spezialfrage: Georg Bier, Die Rechtsstellung des Diözesanbischofs nach dem Codex Iuris Canonici von 1983, Würzburg 2001, 357-362. Für Verfassungsrecht allgemein bietet sich an: Aymans-Mörsdorf, Kanonisches Recht. Lehrbuch aufgrund des Codex Iuris Canonici. Band 2: Verfassungs- und Vereinigungsrecht, Paderborn 1997.

 

Viele Grüße von Iudex

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Auch nicht schlecht:

 

Norbert Ruf

"Das Recht der Katholischen Kirche"

für die Praxis erläutert

Herder-Verlag

 

Ich selber habe die Ausgabe von 1983 - hat aber während des Studiums im Kirchenrecht

schon gute Dienste erwiesen.

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Auch nicht schlecht:

 

Norbert Ruf

"Das Recht der Katholischen Kirche"

für die Praxis erläutert

Herder-Verlag

 

Ich selber habe die Ausgabe von 1983 - hat aber während des Studiums im Kirchenrecht

schon gute Dienste erwiesen.

 

Die habe ich auch, gibt's da eine ergänzte oder sowas Auflage?

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Als Lektüre für diese Spezialfrage: Georg Bier, Die Rechtsstellung des Diözesanbischofs nach dem Codex Iuris Canonici von 1983, Würzburg 2001, 357-362. Für Verfassungsrecht allgemein bietet sich an: Aymans-Mörsdorf, Kanonisches Recht. Lehrbuch aufgrund des Codex Iuris Canonici. Band 2: Verfassungs- und Vereinigungsrecht, Paderborn 1997.

 

Viele Grüße von Iudex

 

Danke, KAM

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Ich bin inzwischen der Meinung, dass die Beschäftigung mit Kirchenrecht überflüssig wie ein Kropf ist. Das Kirchenrecht lässt sich auf einen einfachen Satz reduzieren: "Ober sticht Unter". Mehr braucht man nicht zu wissen.

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Ich bin inzwischen der Meinung, dass die Beschäftigung mit Kirchenrecht überflüssig wie ein Kropf ist. Das Kirchenrecht lässt sich auf einen einfachen Satz reduzieren: "Ober sticht Unter". Mehr braucht man nicht zu wissen.

 

 

 

Rein theoretisch ist es schon interessant, was da wie geregelt ist....... :angry:

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Ich bin inzwischen der Meinung, dass die Beschäftigung mit Kirchenrecht überflüssig wie ein Kropf ist. Das Kirchenrecht lässt sich auf einen einfachen Satz reduzieren: "Ober sticht Unter". Mehr braucht man nicht zu wissen.

 

Da spricht der Fachmann. Grüße, KAM

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In der Tat. Der CIC mit seiner Sekundärliteratur ist eine Sammlung von Textbausteinen zur Generierung von Ausreden für Willkürentscheidungen.

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Ich bin inzwischen der Meinung, dass die Beschäftigung mit Kirchenrecht überflüssig wie ein Kropf ist. Das Kirchenrecht lässt sich auf einen einfachen Satz reduzieren: "Ober sticht Unter". Mehr braucht man nicht zu wissen.

 

Dies ist deine subjektive Meinung , ich seh das etwas anderst :angry:

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Dies ist deine subjektive Meinung , ich seh das etwas anderst :angry:

Wenn Du mir eine einzige Entscheidung eines kirchlichen "Gerichts"hofes nennen kann, welche die Regel "Ober sticht Unter" verletzt, werde ich Deine anderste Meinung in Betracht ziehen.

bearbeitet von Sokrates
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Die habe ich auch, gibt's da eine ergänzte oder sowas Auflage?

 

 

Noch nicht bewußt danach gesucht. Bin sehr zufrieden mit diesem Buch.

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Ich bin inzwischen der Meinung, dass die Beschäftigung mit Kirchenrecht überflüssig wie ein Kropf ist. Das Kirchenrecht lässt sich auf einen einfachen Satz reduzieren: "Ober sticht Unter". Mehr braucht man nicht zu wissen.

 

Damit komm ich aber nicht durch die Prüfung :angry:

 

 

 

Allen anderen ganz herzlichen Dank für die wertvollen Tipps,

 

Norbert Rufs Buch wird m.W. seit der 5. Aufl. (1989) nicht mehr verlegt.

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Ich bin inzwischen der Meinung, dass die Beschäftigung mit Kirchenrecht überflüssig wie ein Kropf ist. Das Kirchenrecht lässt sich auf einen einfachen Satz reduzieren: "Ober sticht Unter". Mehr braucht man nicht zu wissen.

 

Damit komm ich aber nicht durch die Prüfung :angry:

 

 

 

Allen anderen ganz herzlichen Dank für die wertvollen Tipps,

 

Norbert Rufs Buch wird m.W. seit der 5. Aufl. (1989) nicht mehr verlegt.

 

 

Guck mal da:

 

Klick

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Ich bin inzwischen der Meinung, dass die Beschäftigung mit Kirchenrecht überflüssig wie ein Kropf ist. Das Kirchenrecht lässt sich auf einen einfachen Satz reduzieren: "Ober sticht Unter". Mehr braucht man nicht zu wissen.

 

Damit komm ich aber nicht durch die Prüfung :angry:

 

 

 

Allen anderen ganz herzlichen Dank für die wertvollen Tipps,

 

Norbert Rufs Buch wird m.W. seit der 5. Aufl. (1989) nicht mehr verlegt.

 

 

Guck mal da:

 

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danke

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Ich bin inzwischen der Meinung, dass die Beschäftigung mit Kirchenrecht überflüssig wie ein Kropf ist. Das Kirchenrecht lässt sich auf einen einfachen Satz reduzieren: "Ober sticht Unter". Mehr braucht man nicht zu wissen.

 

Damit komm ich aber nicht durch die Prüfung :angry:

 

Das ist ein schönes Beispiel dafür, dass manche Leute auf eine konkrete Frage einfach nur eine konkrete Antwort wollen, die ihnen weiterhilft und keine Grundsatzkritik, die - jedenfalls nach meiner Meinung - wenig Respekt vor dem Fragesteller verrät. Wer so postet, zeigt m.E., dass er sich im Grunde nicht wirklich dafür interessiert, was der andere will, sondern einfach nur die Gelegenheit nutzt, Sätze a la "Ceterum censeo Carthaginem esse delendam" unters Volk zu bringen.

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Im übrigen sind auch Entscheidungen auf Grund staatlicher Gesetze sehr häufig alles andere als einsichtig. (Ich denke nur z.B. an die Entscheidung im Lokführerstreit, da schien es auch, als ob die Züger der Oberen (ICE; IC) nicht bestreikt werden durften, während man aber gegen den Streik im Regionalverkehr, wo ja bloß so ein paar depperte Provinzler mitfahren (die auf keinen Fernverkehrszug ausweichen können) wirklich betroffen sind.

 

Wie heißt es bei den alten Römern: "Multa exempla enumerare possum, sed longum est" (Ich könnte da viele Beispiel aufzählen, aber das wäre OT :angry: )

 

Ach ja, sollten wir deswegen alle Gesetzbücher (und am besten noch die Richter dazu) in die Tonne kloppen?

bearbeitet von Elima
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Dennoch finde ich ich die aufgeworfene Frage nicht uninteressant, denn verfassungsrechtliche Rechtsfragen kranken doch tatsächlich im katholischen Kirchenrecht daran, dass der Hauptbeteiligte, der Papst, über jeder rechtlichen Beurteilung steht, oder? Ein Organstreitverfahren wie es in weltlichen Verfassungsordnungen vorgesehen ist, kann es dann doch nicht geben, außer wenn zwei niederrangige Organe sich kebbeln, und auch dann hat der Heilige Stuhl sicher eine Meinung dazu und die Meinung des Papstes ist doch, sofern rechtsförmig umgesetzt, Gesetz.

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Das ist ein schönes Beispiel dafür, dass manche Leute auf eine konkrete Frage einfach nur eine konkrete Antwort wollen, die ihnen weiterhilft und keine Grundsatzkritik, die - jedenfalls nach meiner Meinung - wenig Respekt vor dem Fragesteller verrät. Wer so postet, zeigt m.E., dass er sich im Grunde nicht wirklich dafür interessiert, was der andere will, sondern einfach nur die Gelegenheit nutzt, Sätze a la "Ceterum censeo Carthaginem esse delendam" unters Volk zu bringen.

Ich bin im Gegenteil der Ansicht, dass es für jemanden, der Kirchenrecht ernsthaft studiert, durchaus sinnvoll und wichtig ist, sich mit der von mir aufgeworfenen These auseinanderzusetzen.

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Im übrigen sind auch Entscheidungen auf Grund staatlicher Gesetze sehr häufig alles andere als einsichtig. (Ich denke nur z.B. an die Entscheidung im Lokführerstreit, da schien es auch, als ob die Züger der Oberen (ICE; IC) nicht bestreikt werden durften, während man aber gegen den Streik im Regionalverkehr, wo ja bloß so ein paar depperte Provinzler mitfahren (die auf keinen Fernverkehrszug ausweichen können) wirklich betroffen sind.

 

Wie heißt es bei den alten Römern: "Multa exempla enumerare possum, sed longum est" (Ich könnte da viele Beispiel aufzählen, aber das wäre OT :angry: )

 

Ach ja, sollten wir deswegen alle Gesetzbücher (und am besten noch die Richter dazu) in die Tonne kloppen?

 

Die Entscheidung des Arbeitsgericht Chemnitz ist dogmatisch sicher originell und auch kritikwürdig, aber die deutsche Gerichtsbarkeit mit der Kirchengerichtsbarkeit zu vergleichen, das geht bei aller Liebe, doch etwas weit (vgl. Can. 333 § 3 CIC).

Aber ich gebe zu, es hat mich schonmal gejuckt, nach Potsdam zu fahren und ein bisschen Kirchenrecht zu hören.

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Im übrigen sind auch Entscheidungen auf Grund staatlicher Gesetze sehr häufig alles andere als einsichtig. (Ich denke nur z.B. an die Entscheidung im Lokführerstreit, da schien es auch, als ob die Züger der Oberen (ICE; IC) nicht bestreikt werden durften, während man aber gegen den Streik im Regionalverkehr, wo ja bloß so ein paar depperte Provinzler mitfahren (die auf keinen Fernverkehrszug ausweichen können) wirklich betroffen sind.

 

Wie heißt es bei den alten Römern: "Multa exempla enumerare possum, sed longum est" (Ich könnte da viele Beispiel aufzählen, aber das wäre OT :angry: )

 

Ach ja, sollten wir deswegen alle Gesetzbücher (und am besten noch die Richter dazu) in die Tonne kloppen?

 

Die Entscheidung des Arbeitsgericht Chemnitz ist dogmatisch sicher originell und auch kritikwürdig, aber die deutsche Gerichtsbarkeit mit der Kirchengerichtsbarkeit zu vergleichen, das geht bei aller Liebe, doch etwas weit (vgl. Can. 333 § 3 CIC).

Aber ich gebe zu, es hat mich schonmal gejuckt, nach Potsdam zu fahren und ein bisschen Kirchenrecht zu hören.

 

 

 

Ich habe mich in meiner Studienzeit mal eingehender mit dem Kirchenrecht befasst (sogar mehr als es für mein Studium vorgeschrieben war) und ich kann dir sagen, dass ich über mehr als nur einen can. entsetzt war (allerdings mehr im Bereich dessen, was einen Gläubigen direkt tangiert).

 

Aber in den letzten Jahren gab es auch im staatlichen Bereich mehr Entscheidungen, die mich an Bemühen um Recht und Gerechtigkeit zweifeln ließen. So drastisch wie die Entscheidung von Chemnitz ist allerdings selten (oder noch nie) ein Zweiklassenurteil gefällt worden. Im Punkt ÖVPN und seine Bedeutung haben anscheinend die meisten Richter Null-Ahnung über die Auswirkungen (bissig gesagt: eher noch weniger :ph34r: ).

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