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Erbschaftssteuerreform


Lissie

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Weiß hier jemand (oder glaubt zu wissen), wann denn nun das bevorstehende Erbschaftssteuerreformgesetz in Kraft treten wird? Wenn ich das in die Google-News eingebe, erhalte ich immer unterschiedliche Aussagen. Und kennt jemand die groben Änderungen, die geplant sind?

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Weiß hier jemand (oder glaubt zu wissen), wann denn nun das bevorstehende Erbschaftssteuerreformgesetz in Kraft treten wird? Wenn ich das in die Google-News eingebe, erhalte ich immer unterschiedliche Aussagen. Und kennt jemand die groben Änderungen, die geplant sind?

 

Hier etwas Hintergrund: http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,druck-463349,00.html

Nach 2008 darf das bestehende Gesetz nicht mehr angewendet werden, deshalb müssen sich CDU und SPD bis dahin einig werden. Problem ist, daß bei einer strikten Gleichbehandlung aus kleinen Unternehmen und auch aus Immobilienvermögen zu viel Liquidität abgezogen würde und die Erben das Unternehmen nicht erhalten könnten oder die Immobilie verkauft werden müßte. Die Details sind umstritten. Konsequent wäre der Verzicht auf Erbschaftssteuern, da das Vermögen ja aus versteuerten Einkünften gebildet wurde, aber die Geldgier der Politikerkaste wird das nicht zulassen. Voraussichtlich wird man sich bis zur letzten Minute streiten und erst kurz vor Fristablauf etwas festlegen. Und das muß dann wahrscheinlich noch mehrfach nachgebessert werden. Es wird wohl so bleiben, daß man Erbschaftssteuern nur mit sehr langfristigen Strategien vermeiden kann. Das ist insbesondere im Bereich der Steuerklassen II und III schon bei kleineren Vermögen anzuraten. Grüße, KAM

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Weiß hier jemand (oder glaubt zu wissen), wann denn nun das bevorstehende Erbschaftssteuerreformgesetz in Kraft treten wird? Wenn ich das in die Google-News eingebe, erhalte ich immer unterschiedliche Aussagen. Und kennt jemand die groben Änderungen, die geplant sind?

Kann es sein, dass es verschiedene, voneinander unabhängige Änderungen geben soll?

Da ist ja zum einen die geforderte Gleichstellung von Kapital- und anderem Vermögen, die spätestens nächstes Jahr verabschiedet und 2009 in Kraft treten müsste (kam hat es bereits geschrieben).

Daneben habe ich von Änderungen bzgl. der Ordnungen und der verbundenen Steuern und Freibeträge gelesen, die schon nächstes Jahr (?) in Kraft treten sollen. Danach profitieren die Erben 1. Ordnung (Kinder und Kindeskinder), alle anderen verschlechtern sich; über Eheleute weiß ich es nicht.

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Kann es sein, dass es verschiedene, voneinander unabhängige Änderungen geben soll?

Nicht zu vergessen etwaiges Hochsetzen der Verkehrswerte von Immobilien.

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Soll bei Landwirten nicht der Wert des Grundbesitzes, sondern der Wert, der erwirtschaftet wird, Grundlage werden?

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Kann es sein, dass es verschiedene, voneinander unabhängige Änderungen geben soll?

Nicht zu vergessen etwaiges Hochsetzen der Verkehrswerte von Immobilien.

 

Das gibts schon, die Einheitswerte sind schon lange nicht mehr Grundlage der Steuer. Die neue Bedarfsbewertung kann aber dazu führen, daß der Steuerwert sogar über dem Verkehrswert liegt. Grüße, KAM

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Weiß hier jemand (oder glaubt zu wissen), wann denn nun das bevorstehende Erbschaftssteuerreformgesetz in Kraft treten wird?
nö.

 

aber, was ich gut finde: Du nagst wohl nicht am Hungertuch. sonst hättest Du ja wohl an diesem Thema kein Interesse.

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Weiß hier jemand (oder glaubt zu wissen), wann denn nun das bevorstehende Erbschaftssteuerreformgesetz in Kraft treten wird?
nö.

 

aber, was ich gut finde: Du nagst wohl nicht am Hungertuch.

Naja, ich muß schon aufpassen, daß es nicht dazu kommt, deswegen habe ich auch nicht vor, dem Staat mehr Steuern zukommen zu lassen, als nötig.
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