Santiago Geschrieben 26. Oktober 2007 Melden Share Geschrieben 26. Oktober 2007 Eine kirchenrechtliche Frage: Der Papst hat neue Kardinaele ernannt, die im November offiziell "kreiert" werden. Was wuerde der Tod des Papstes (so Gott behuete!) zwischen Ernennung und Konsistorium fuer den Status der Kardinaele bedeuten? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Siri Geschrieben 26. Oktober 2007 Melden Share Geschrieben 26. Oktober 2007 sie gelten nicht als erannt denke ich der papst hat ja nur seine absicht bekannt gegeben wenn der herrgott ihn aberuft bleibt es bei der absicht Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 26. Oktober 2007 Melden Share Geschrieben 26. Oktober 2007 sie gelten nicht als erannt denke ich der papst hat ja nur seine absicht bekannt gegeben wenn der herrgott ihn aberuft bleibt es bei der absicht Wenn das Ernennungsdekret in der Welt ist, ist der Kardinal ernannt. Die Bekanntmachung im nächsten ordentlichen Konsistorium ist nur Voraussetzung für die Amtsausübung. Diese Bekanntmachung muß aber nicht zwingend durch den Papst erfolgen. Anders ist es aber (?) mit in pectore ernannten Kardinälen, wenn der Papst vor Bekanntgabe des Namens stirbt. Grüße, KAM Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Drehsen Geschrieben 20. Oktober 2008 Melden Share Geschrieben 20. Oktober 2008 sie gelten nicht als erannt denke ich der papst hat ja nur seine absicht bekannt gegeben wenn der herrgott ihn aberuft bleibt es bei der absicht Wenn das Ernennungsdekret in der Welt ist, ist der Kardinal ernannt. Die Bekanntmachung im nächsten ordentlichen Konsistorium ist nur Voraussetzung für die Amtsausübung. Diese Bekanntmachung muß aber nicht zwingend durch den Papst erfolgen. Anders ist es aber (?) mit in pectore ernannten Kardinälen, wenn der Papst vor Bekanntgabe des Namens stirbt. Grüße, KAM Ich bin zwar kein Kirchenjurist, aber ich denke, dass Sie hier irren. Eine Ankündigung bedeutet nicht die Aufnahme ins Kardinalkollegiums. Diese erhalten die Kardinäle mit dem Überreichen des Kardinalhutes, Zuweisung der Titelkirche und der Übergabe des Ringes im Konsistorium. Sollte der Papst vor dem Konsistorium sterben, nehmen die Erwählten nicht am Konklave teil. Zudem ist der neue Papst nicht an die Ankündigung seines Vorgängers gebunden. Er kann neue Kardinäle ernennen und keinen der damals Erwählten berücksichtigen. Ebenso ist es mit dem Kardinal in petto. Auch er, sollte der Name bekannt sein, muss durch keinen nachfolgenden Papst berücksichtigt werden. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Udalricus Geschrieben 20. Oktober 2008 Melden Share Geschrieben 20. Oktober 2008 (bearbeitet) Eine Ankündigung bedeutet nicht die Aufnahme ins Kardinalkollegiums. Diese erhalten die Kardinäle mit dem Überreichen des Kardinalhutes, Zuweisung der Titelkirche und der Übergabe des Ringes im Konsistorium. Sollte der Papst vor dem Konsistorium sterben, nehmen die Erwählten nicht am Konklave teil. Zudem ist der neue Papst nicht an die Ankündigung seines Vorgängers gebunden. Er kann neue Kardinäle ernennen und keinen der damals Erwählten berücksichtigen. Ebenso ist es mit dem Kardinal in petto. Auch er, sollte der Name bekannt sein, muss durch keinen nachfolgenden Papst berücksichtigt werden.Stimmt alles, es ist sogar auch so, wenn ein Kardinal, der ernannt ist, stirbt, aber das Konsistorium noch nicht statt gefunden hat, dann gilt er nicht als Kardinal. Bei Hans-Urs von Balthasar (+1988) war das so. bearbeitet 20. Oktober 2008 von Udalricus Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Stefan M. Geschrieben 21. Oktober 2008 Melden Share Geschrieben 21. Oktober 2008 Can351, §2 "Die Kardinäle werden kreiert durch Dekret des Papstes, das vor dem Kardinalskollegium verkündet wird, von der Verkündigung an haben sie die im Gesetz umschriebenen Pflichten und Rechte." Bei Kardinälen in pectore werden Pflichte und Rechte erst mit der Veröffentlichung des Namens vergeben (§3). Die Rangfolge gilt aber am dem Tag der Ernennung (Dienstalter der Kardinäle). Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Udalricus Geschrieben 21. Oktober 2008 Melden Share Geschrieben 21. Oktober 2008 Can351, §2"Die Kardinäle werden kreiert durch Dekret des Papstes, das vor dem Kardinalskollegium verkündet wird, von der Verkündigung an haben sie die im Gesetz umschriebenen Pflichten und Rechte." Damit kann eigentlich nur das Konsistorium gemeint sein, nicht die Verkündigung beim Angelus einen Monat vorher. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Drehsen Geschrieben 21. Oktober 2008 Melden Share Geschrieben 21. Oktober 2008 (bearbeitet) Can351, §2 "Die Kardinäle werden kreiert durch Dekret des Papstes, das vor dem Kardinalskollegium verkündet wird, von der Verkündigung an haben sie die im Gesetz umschriebenen Pflichten und Rechte." Damit kann eigentlich nur das Konsistorium gemeint sein, nicht die Verkündigung beim Angelus einen Monat vorher. Denke ich auch, da die Bekanntgabe der Namen ca. 4 Wochen vor dem Konsistorium 1. kein Dekret ist und 2. nicht vor dem Kardinalskollegiums stattfindet. bearbeitet 21. Oktober 2008 von Drehsen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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