Domingo Geschrieben 1. November 2007 Melden Share Geschrieben 1. November 2007 http://web.uni-frankfurt.de/zsb/lehramt/l-news/lnews418.htm Daraus: 8. Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischer Staatsangehörigkeit [...] Bei anderen Ausländerinnen und Ausländern bzw. Staatenlosen, die eine Erste Staatsprüfung bestanden haben, erfolgt eine Einstellung in den pädagogischen Vorbereitungsdienst außerhalb des Beamtenverhältnisses. Für die Dauer des Vorbereitungsdienstes wird mit diesem Personenkreis ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis besonderer Art begründet; sie werden weder in das Beamtenverhältnis berufen noch wird mit ihnen ein Arbeitsvertrag abgeschlossen. [...] Ihnen kann eine widerrufliche Unterhaltsbeihilfe bis zur Höhe der Anwärterbezüge bewilligt werden; die Gewährung wird von einer Bedürftigkeitsprüfung abhängig gemacht. Ist das rechtens Mir kommt das echt spanisch vor. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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