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Verlust von Rechten bei evangelischer Trauung?


Sternchen08

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Hallo miteinander,

ich fürchte, diese Frage ist vielleicht schon gestellt worden, bin aber neu hier und etwas erschlagen von der schieren Masse an Beiträgen. Also: Ich (rk) werde nächstes Jahr heiraten, und zwar einen Protestanten. Wir haben vor, uns evangelisch trauen zu lassen. Ich weiß, daß ich einen "Dispens von der Formpflicht" einholen müßte, damit die Trauung auch von der kath. Seite anerkannt wird. Frage 1: Wo und wie bekomme ich diesen Dispens? Und die eigentlich noch viel wichtigere Frage 2: Was passiert, wenn ich ihn nicht einhole? Würde ich exkommuniziert o.ä.?

Vielen Dank für Eure Hilfe,

Sternchen08

bearbeitet von Sternchen08
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Hallo miteinander,

ich fürchte, diese Frage ist vielleicht schon gestellt worden, bin aber neu hier und etwas erschlagen von der schieren Masse an Beiträgen. Also: Ich (rk) werde nächstes Jahr heiraten, und zwar einen Protestanten. Wir haben vor, uns evangelisch trauen zu lassen. Ich weiß, daß ich einen "Dispens von der Formpflicht" einholen müßte, damit die Trauung auch von der kath. Seite anerkannt wird. Frage 1: Wo und wie bekomme ich diesen Dispens? Und die eigentlich noch viel wichtigere Frage 2: Was passiert, wenn ich ihn nicht einhole? Würde ich exkommuniziert o.ä.?

Die Dispens beantragt Ihr bei Deinem Pfarrer, der dann alles weitere mit dem Ordinariat macht.

 

Wenn Du keine Dispens einholst bist Du nach katholischem Verständnis nicht verheiratet, lebst also in einem nichtehelichen Verhältnis. Das ansich ist auch noch kein Problem. Sobald Ihr Euch allerdings den ehelichen Pflichten hingebt ist wäre das aus katholischer Sicht eine Sünde gegen das 6. Gebot, die Dich eigentlich von der Kommunion ausschließen würde. Eine offzielle Exkommunikationsurkunde bekommst du dafür allerdings nicht (zumal dich die Sünde nicht von der Ausübung kirchlicher Ämter ausschließen würde, was die Exkommunikation ja eigentlich tut).

 

Ob Du Dich an den Ausschluß hältst, liegt allerdings weitgehend an Dir. Der Kommunionspender darf die Kommunion grundsätzlich niemandem verweigern, der sie empfangen will (außer damit würde ein öffentliches Ärgernis ausgelöst, was ich allerdings in Deinem Fall schon fast ausschließen möchte).

 

Die Frage ist halt, wie Du insgesamt zur Ehe und den übrigen Sakramenten stehst. Die Dispens tut nicht weh und das Bemühen um sie zeugt davon, daß Du die Lehren der Katholischen Kirche über die Ehe ernst nimmst und die Gemeinschaft mit ihr aufrecht erhalten willst.

 

Bei einer Nicht-Einholung könnte man auf die Idee kommen, daß Du Dir das Hintertürchen einer zweiten kirchlichen (katholischen) Hochzeit aufhalten wolltest, weil Du ja damit keine gültige Ehe schließt.

 

Die Dispens würde einiges vereinfachen und ist relativ aufwandsfrei.

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Hallo miteinander,

ich fürchte, diese Frage ist vielleicht schon gestellt worden, bin aber neu hier und etwas erschlagen von der schieren Masse an Beiträgen. Also: Ich (rk) werde nächstes Jahr heiraten, und zwar einen Protestanten. Wir haben vor, uns evangelisch trauen zu lassen. Ich weiß, daß ich einen "Dispens von der Formpflicht" einholen müßte, damit die Trauung auch von der kath. Seite anerkannt wird. Frage 1: Wo und wie bekomme ich diesen Dispens? Und die eigentlich noch viel wichtigere Frage 2: Was passiert, wenn ich ihn nicht einhole? Würde ich exkommuniziert o.ä.?

Die Dispens beantragt Ihr bei Deinem Pfarrer, der dann alles weitere mit dem Ordinariat macht.

 

Wenn Du keine Dispens einholst bist Du nach katholischem Verständnis nicht verheiratet, lebst also in einem nichtehelichen Verhältnis. Das ansich ist auch noch kein Problem. Sobald Ihr Euch allerdings den ehelichen Pflichten hingebt ist wäre das aus katholischer Sicht eine Sünde gegen das 6. Gebot, die Dich eigentlich von der Kommunion ausschließen würde. Eine offzielle Exkommunikationsurkunde bekommst du dafür allerdings nicht (zumal dich die Sünde nicht von der Ausübung kirchlicher Ämter ausschließen würde, was die Exkommunikation ja eigentlich tut).

 

Ob Du Dich an den Ausschluß hältst, liegt allerdings weitgehend an Dir. Der Kommunionspender darf die Kommunion grundsätzlich niemandem verweigern, der sie empfangen will (außer damit würde ein öffentliches Ärgernis ausgelöst, was ich allerdings in Deinem Fall schon fast ausschließen möchte).

 

Die Frage ist halt, wie Du insgesamt zur Ehe und den übrigen Sakramenten stehst. Die Dispens tut nicht weh und das Bemühen um sie zeugt davon, daß Du die Lehren der Katholischen Kirche über die Ehe ernst nimmst und die Gemeinschaft mit ihr aufrecht erhalten willst.

 

Bei einer Nicht-Einholung könnte man auf die Idee kommen, daß Du Dir das Hintertürchen einer zweiten kirchlichen (katholischen) Hochzeit aufhalten wolltest, weil Du ja damit keine gültige Ehe schließt.

 

Die Dispens würde einiges vereinfachen und ist relativ aufwandsfrei.

 

hallo B)

 

vor einigen wochen kam in den nachrichte,daß die großen kirchen die trauungen des anderen anerkennen wollen !!!

 

mimare

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Hallo miteinander,

ich fürchte, diese Frage ist vielleicht schon gestellt worden, bin aber neu hier und etwas erschlagen von der schieren Masse an Beiträgen. Also: Ich (rk) werde nächstes Jahr heiraten, und zwar einen Protestanten. Wir haben vor, uns evangelisch trauen zu lassen. Ich weiß, daß ich einen "Dispens von der Formpflicht" einholen müßte, damit die Trauung auch von der kath. Seite anerkannt wird. Frage 1: Wo und wie bekomme ich diesen Dispens? Und die eigentlich noch viel wichtigere Frage 2: Was passiert, wenn ich ihn nicht einhole? Würde ich exkommuniziert o.ä.?

Die Dispens beantragt Ihr bei Deinem Pfarrer, der dann alles weitere mit dem Ordinariat macht.

 

Wenn Du keine Dispens einholst bist Du nach katholischem Verständnis nicht verheiratet, lebst also in einem nichtehelichen Verhältnis. Das ansich ist auch noch kein Problem. Sobald Ihr Euch allerdings den ehelichen Pflichten hingebt ist wäre das aus katholischer Sicht eine Sünde gegen das 6. Gebot, die Dich eigentlich von der Kommunion ausschließen würde. Eine offzielle Exkommunikationsurkunde bekommst du dafür allerdings nicht (zumal dich die Sünde nicht von der Ausübung kirchlicher Ämter ausschließen würde, was die Exkommunikation ja eigentlich tut).

 

Ob Du Dich an den Ausschluß hältst, liegt allerdings weitgehend an Dir. Der Kommunionspender darf die Kommunion grundsätzlich niemandem verweigern, der sie empfangen will (außer damit würde ein öffentliches Ärgernis ausgelöst, was ich allerdings in Deinem Fall schon fast ausschließen möchte).

 

Die Frage ist halt, wie Du insgesamt zur Ehe und den übrigen Sakramenten stehst. Die Dispens tut nicht weh und das Bemühen um sie zeugt davon, daß Du die Lehren der Katholischen Kirche über die Ehe ernst nimmst und die Gemeinschaft mit ihr aufrecht erhalten willst.

 

Bei einer Nicht-Einholung könnte man auf die Idee kommen, daß Du Dir das Hintertürchen einer zweiten kirchlichen (katholischen) Hochzeit aufhalten wolltest, weil Du ja damit keine gültige Ehe schließt.

 

Die Dispens würde einiges vereinfachen und ist relativ aufwandsfrei.

 

hallo B)

 

vor einigen wochen kam in den nachrichte,daß die großen kirchen die trauungen des anderen anerkennen wollen !!!

 

mimare

 

...da ging es um die Taufe.

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Hallo miteinander,

ich fürchte, diese Frage ist vielleicht schon gestellt worden, bin aber neu hier und etwas erschlagen von der schieren Masse an Beiträgen. Also: Ich (rk) werde nächstes Jahr heiraten, und zwar einen Protestanten. Wir haben vor, uns evangelisch trauen zu lassen. Ich weiß, daß ich einen "Dispens von der Formpflicht" einholen müßte, damit die Trauung auch von der kath. Seite anerkannt wird. Frage 1: Wo und wie bekomme ich diesen Dispens? Und die eigentlich noch viel wichtigere Frage 2: Was passiert, wenn ich ihn nicht einhole? Würde ich exkommuniziert o.ä.?

Die Dispens beantragt Ihr bei Deinem Pfarrer, der dann alles weitere mit dem Ordinariat macht.

 

Wenn Du keine Dispens einholst bist Du nach katholischem Verständnis nicht verheiratet, lebst also in einem nichtehelichen Verhältnis. Das ansich ist auch noch kein Problem. Sobald Ihr Euch allerdings den ehelichen Pflichten hingebt ist wäre das aus katholischer Sicht eine Sünde gegen das 6. Gebot, die Dich eigentlich von der Kommunion ausschließen würde. Eine offzielle Exkommunikationsurkunde bekommst du dafür allerdings nicht (zumal dich die Sünde nicht von der Ausübung kirchlicher Ämter ausschließen würde, was die Exkommunikation ja eigentlich tut).

 

Ob Du Dich an den Ausschluß hältst, liegt allerdings weitgehend an Dir. Der Kommunionspender darf die Kommunion grundsätzlich niemandem verweigern, der sie empfangen will (außer damit würde ein öffentliches Ärgernis ausgelöst, was ich allerdings in Deinem Fall schon fast ausschließen möchte).

 

Die Frage ist halt, wie Du insgesamt zur Ehe und den übrigen Sakramenten stehst. Die Dispens tut nicht weh und das Bemühen um sie zeugt davon, daß Du die Lehren der Katholischen Kirche über die Ehe ernst nimmst und die Gemeinschaft mit ihr aufrecht erhalten willst.

 

Bei einer Nicht-Einholung könnte man auf die Idee kommen, daß Du Dir das Hintertürchen einer zweiten kirchlichen (katholischen) Hochzeit aufhalten wolltest, weil Du ja damit keine gültige Ehe schließt.

 

Die Dispens würde einiges vereinfachen und ist relativ aufwandsfrei.

Mit Exkommunikation hat die Nicht-Zulassung zur Kommunion nichts zu tun, wenn jeder Sünder exkommuniziert wäre, wäre die Kirche von heute auf morgen völlig menschenleer B)

 

Die Dispens ist reine Formsache, kein Problem, wie Flo schon gesagt hat

 

Werner

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Hallo miteinander,

ich fürchte, diese Frage ist vielleicht schon gestellt worden, bin aber neu hier und etwas erschlagen von der schieren Masse an Beiträgen. Also: Ich (rk) werde nächstes Jahr heiraten, und zwar einen Protestanten. Wir haben vor, uns evangelisch trauen zu lassen. Ich weiß, daß ich einen "Dispens von der Formpflicht" einholen müßte, damit die Trauung auch von der kath. Seite anerkannt wird. Frage 1: Wo und wie bekomme ich diesen Dispens? Und die eigentlich noch viel wichtigere Frage 2: Was passiert, wenn ich ihn nicht einhole? Würde ich exkommuniziert o.ä.?

Wenn Du keine Dispens einholst bist Du nach katholischem Verständnis nicht verheiratet, lebst also in einem nichtehelichen Verhältnis. Das ansich ist auch noch kein Problem. Sobald Ihr Euch allerdings den ehelichen Pflichten hingebt ist wäre das aus katholischer Sicht eine Sünde gegen das 6. Gebot, die Dich eigentlich von der Kommunion ausschließen würde. Eine offzielle Exkommunikationsurkunde bekommst du dafür allerdings nicht (zumal dich die Sünde nicht von der Ausübung kirchlicher Ämter ausschließen würde, was die Exkommunikation ja eigentlich tut).

Ich gehe mal davon aus, dass sich Sternchen und ihr Verlobter bereits den "ehelichen Pflichten" hingegeben haben und sich insofern nicht wirklich was ändern würde.

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Bei einer Nicht-Einholung könnte man auf die Idee kommen, daß Du Dir das Hintertürchen einer zweiten kirchlichen (katholischen) Hochzeit aufhalten wolltest, weil Du ja damit keine gültige Ehe schließt.
jou. Das ist die Lösung, die Carl Orff bevorzugt hat. Viermal hat er geheiratet, das vierte mal dann römisch-katholisch.

 

B)

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Bei einer Nicht-Einholung könnte man auf die Idee kommen, daß Du Dir das Hintertürchen einer zweiten kirchlichen (katholischen) Hochzeit aufhalten wolltest, weil Du ja damit keine gültige Ehe schließt.
jou. Das ist die Lösung, die Carl Orff bevorzugt hat. Viermal hat er geheiratet, das vierte mal dann römisch-katholisch.

 

:)

 

Mußt du denn alle Tricks verraten? B) Grüße, KAM

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Bei einer Nicht-Einholung könnte man auf die Idee kommen, daß Du Dir das Hintertürchen einer zweiten kirchlichen (katholischen) Hochzeit aufhalten wolltest, weil Du ja damit keine gültige Ehe schließt.
jou. Das ist die Lösung, die Carl Orff bevorzugt hat. Viermal hat er geheiratet, das vierte mal dann römisch-katholisch.

 

:)

 

Mußt du denn alle Tricks verraten? B) Grüße, KAM

nö, nich alle. :) Grüße, Peter.
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Bei einer Nicht-Einholung könnte man auf die Idee kommen, daß Du Dir das Hintertürchen einer zweiten kirchlichen (katholischen) Hochzeit aufhalten wolltest, weil Du ja damit keine gültige Ehe schließt.
jou. Das ist die Lösung, die Carl Orff bevorzugt hat. Viermal hat er geheiratet, das vierte mal dann römisch-katholisch.
Ich kann nicht behaupten, daß ihn das in meiner Achtung steigen lässt.
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Bei einer Nicht-Einholung könnte man auf die Idee kommen, daß Du Dir das Hintertürchen einer zweiten kirchlichen (katholischen) Hochzeit aufhalten wolltest, weil Du ja damit keine gültige Ehe schließt.
jou. Das ist die Lösung, die Carl Orff bevorzugt hat. Viermal hat er geheiratet, das vierte mal dann römisch-katholisch.
Ich kann nicht behaupten, daß ihn das in meiner Achtung steigen lässt.

sei doch mal hier nich so pingelig.
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ich fürchte, diese Frage ist vielleicht schon gestellt worden, bin aber neu hier und etwas erschlagen von der schieren Masse an Beiträgen. Also: Ich (rk) werde nächstes Jahr heiraten, und zwar einen Protestanten. Wir haben vor, uns evangelisch trauen zu lassen. Ich weiß, daß ich einen "Dispens von der Formpflicht" einholen müßte, damit die Trauung auch von der kath. Seite anerkannt wird. Frage 1: Wo und wie bekomme ich diesen Dispens? Und die eigentlich noch viel wichtigere Frage 2: Was passiert, wenn ich ihn nicht einhole? Würde ich exkommuniziert o.ä.?

Die Dispens beantragt Ihr bei Deinem Pfarrer, der dann alles weitere mit dem Ordinariat macht.

 

Wenn Du keine Dispens einholst bist Du nach katholischem Verständnis nicht verheiratet, lebst also in einem nichtehelichen Verhältnis. Das ansich ist auch noch kein Problem. Sobald Ihr Euch allerdings den ehelichen Pflichten hingebt ist wäre das aus katholischer Sicht eine Sünde gegen das 6. Gebot, die Dich eigentlich von der Kommunion ausschließen würde. Eine offzielle Exkommunikationsurkunde bekommst du dafür allerdings nicht (zumal dich die Sünde nicht von der Ausübung kirchlicher Ämter ausschließen würde, was die Exkommunikation ja eigentlich tut).

 

Ob Du Dich an den Ausschluß hältst, liegt allerdings weitgehend an Dir. Der Kommunionspender darf die Kommunion grundsätzlich niemandem verweigern, der sie empfangen will (außer damit würde ein öffentliches Ärgernis ausgelöst, was ich allerdings in Deinem Fall schon fast ausschließen möchte).

 

Die Frage ist halt, wie Du insgesamt zur Ehe und den übrigen Sakramenten stehst. Die Dispens tut nicht weh und das Bemühen um sie zeugt davon, daß Du die Lehren der Katholischen Kirche über die Ehe ernst nimmst und die Gemeinschaft mit ihr aufrecht erhalten willst.

 

Bei einer Nicht-Einholung könnte man auf die Idee kommen, daß Du Dir das Hintertürchen einer zweiten kirchlichen (katholischen) Hochzeit aufhalten wolltest, weil Du ja damit keine gültige Ehe schließt.

 

Die Dispens würde einiges vereinfachen und ist relativ aufwandsfrei.

 

hallo :)

 

vor einigen wochen kam in den nachrichte,daß die großen kirchen die trauungen des anderen anerkennen wollen !!!

 

mimare

 

...da ging es um die Taufe.

 

NEIN....um die anerkennung der Ehe beider kirchen !!!

 

mimare B)

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Hallo miteinander,

ich fürchte, diese Frage ist vielleicht schon gestellt worden, bin aber neu hier und etwas erschlagen von der schieren Masse an Beiträgen. Also: Ich (rk) werde nächstes Jahr heiraten, und zwar einen Protestanten. Wir haben vor, uns evangelisch trauen zu lassen. Ich weiß, daß ich einen "Dispens von der Formpflicht" einholen müßte, damit die Trauung auch von der kath. Seite anerkannt wird. Frage 1: Wo und wie bekomme ich diesen Dispens? Und die eigentlich noch viel wichtigere Frage 2: Was passiert, wenn ich ihn nicht einhole? Würde ich exkommuniziert o.ä.?

Die Dispens beantragt Ihr bei Deinem Pfarrer, der dann alles weitere mit dem Ordinariat macht.

 

Wenn Du keine Dispens einholst bist Du nach katholischem Verständnis nicht verheiratet, lebst also in einem nichtehelichen Verhältnis. Das ansich ist auch noch kein Problem. Sobald Ihr Euch allerdings den ehelichen Pflichten hingebt ist wäre das aus katholischer Sicht eine Sünde gegen das 6. Gebot, die Dich eigentlich von der Kommunion ausschließen würde. Eine offzielle Exkommunikationsurkunde bekommst du dafür allerdings nicht (zumal dich die Sünde nicht von der Ausübung kirchlicher Ämter ausschließen würde, was die Exkommunikation ja eigentlich tut).

 

Ob Du Dich an den Ausschluß hältst, liegt allerdings weitgehend an Dir. Der Kommunionspender darf die Kommunion grundsätzlich niemandem verweigern, der sie empfangen will (außer damit würde ein öffentliches Ärgernis ausgelöst, was ich allerdings in Deinem Fall schon fast ausschließen möchte).

 

Die Frage ist halt, wie Du insgesamt zur Ehe und den übrigen Sakramenten stehst. Die Dispens tut nicht weh und das Bemühen um sie zeugt davon, daß Du die Lehren der Katholischen Kirche über die Ehe ernst nimmst und die Gemeinschaft mit ihr aufrecht erhalten willst.

 

Bei einer Nicht-Einholung könnte man auf die Idee kommen, daß Du Dir das Hintertürchen einer zweiten kirchlichen (katholischen) Hochzeit aufhalten wolltest, weil Du ja damit keine gültige Ehe schließt.

 

Die Dispens würde einiges vereinfachen und ist relativ aufwandsfrei.

 

hallo :)

 

vor einigen wochen kam in den nachrichte,daß die großen kirchen die trauungen des anderen anerkennen wollen !!!

 

mimare

 

...da ging es um die Taufe.

 

NEIN....um die anerkennung der Ehe beider kirchen !!!

 

mimare B)

 

 

Hast Du vielleicht eine Quelle dafür?

Ich finde nur Verweise auf die Anerkennung der Taufe vor einigen Monaten, beispielsweise in einer Rede von Kardinal Kasper von Anfang November.

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Hallo miteinander,

vielen Dank für Eure Antworten! Jetzt sehe ich schon deutlich klarer. Ich hatte selber auch schon ein bißchen herumgesurft, bin dabei aber auf die Information gestoßen, daß zum Erhalt eines Dispenses beide Partner (d.h. auch der evangelische) zum katholischen Pfarrer müssen, der dann, "wenn eine katholische Trauung nicht zu erreichen ist" (?) den Dispens ausstellt. Das klang eher nach "zähneknirschend" als nach "reine Formsache". Hat da jemand Erfahrung damit?

Herzliche Grüße und nochmals vielen Dank,

Sternchen08

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Hallo miteinander,

vielen Dank für Eure Antworten! Jetzt sehe ich schon deutlich klarer. Ich hatte selber auch schon ein bißchen herumgesurft, bin dabei aber auf die Information gestoßen, daß zum Erhalt eines Dispenses beide Partner (d.h. auch der evangelische) zum katholischen Pfarrer müssen, der dann, "wenn eine katholische Trauung nicht zu erreichen ist" (?) den Dispens ausstellt. Das klang eher nach "zähneknirschend" als nach "reine Formsache". Hat da jemand Erfahrung damit?

Herzliche Grüße und nochmals vielen Dank,

Sternchen08

Aua römischer Sicht wohl zähneknirschend, aus ökumeneerfahrener deutscher Ortskirchensicht ist es eine reine Formsache.

 

Werner

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