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Hochzeit in weiß


Sacerdos

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Tja, wie sagt schon Paulus:

 

Den Ledigen und Witwen sage ich: Es ist gut für sie, wenn sie bleiben wie ich. (...) bist du nicht gebunden, so suche keine Frau.

 

Ein weitsichtiger Mann!

 

Werner B)

 

Ist "weitsichtig" ein neues Synonym für schwul?

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Tja, wie sagt schon Paulus:

 

Den Ledigen und Witwen sage ich: Es ist gut für sie, wenn sie bleiben wie ich. (...) bist du nicht gebunden, so suche keine Frau.

 

Ein weitsichtiger Mann!

 

Werner B)

 

Ist "weitsichtig" ein neues Synonym für schwul?

Eher für jemanden, der das aktuelle Kirchenrecht vorausgesehen hat. Wie hat dieser tage doch in einem anderen Forum ein Orthodoxer so schön gesagt: "Mir scheint die Religion der Katholiken mehr ein Rechtssystem als eine Religion zu sein."

 

Werner

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Tja, wie sagt schon Paulus:

 

Den Ledigen und Witwen sage ich: Es ist gut für sie, wenn sie bleiben wie ich. (...) bist du nicht gebunden, so suche keine Frau.

 

Ein weitsichtiger Mann!

 

Werner B)

 

Ist "weitsichtig" ein neues Synonym für schwul?

Eher für jemanden, der das aktuelle Kirchenrecht vorausgesehen hat. Wie hat dieser tage doch in einem anderen Forum ein Orthodoxer so schön gesagt: "Mir scheint die Religion der Katholiken mehr ein Rechtssystem als eine Religion zu sein."

 

Werner

 

 

Richtig und dieses Rechtssystem neigt insbesondere im Eherecht zu extremer Doppelbödigkeit um das hässliche Wort Verlogenheit zu vermeiden.

bearbeitet von wolfgang E.
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hm, DAS ist ja doof. Ich mein wieso sollte mein Partner seine Ehe annullieren lassen, die hat ja bestanden. Ich würde das gar nicht wollen, das ganze Prozedere und so. (Ihn hab ich zwar noch nicht gefragt aber er würde das wohl auch kaum wollen, leuchtet einem ja auch nicht ein, denn Anullierung heisst ja, wie tun als sei die Ehe nicht gewesen. ). Ich empfinde das als eine Herabsetzung.
Wieso Herabsetzung? Es geht ja darum, daß er wirklich frei ist. Und von der aktuellen Situation ausgehend besteht aber zwischen ihm und seiner Exfrau ein Eheband - das ist nunmal nicht aufhebbar.

 

Außerdem: er unterlag keiner Formpflicht, ok, aber wenn er mich heiraten will dann unterliegt er plötzlich einer. Maaannnnnn so ein scheiss B)((((
? Bitte?

 

DU unterliegst der Formpflicht und Dein Freund nur insofern als das er Dich heiraten wollen soll.

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Wieso Herabsetzung? Es geht ja darum, daß er wirklich frei ist. Und von der aktuellen Situation ausgehend besteht aber zwischen ihm und seiner Exfrau ein Eheband - das ist nunmal nicht aufhebbar.

Na klar ist es aufhebbar. Heute ist es da, morgen (nach einer Anullierung) ist es nicht mehr da, also ist es selbstverständlich aufhebbar.

 

Das einzige was unmöglich ist, ist das Eingeständnis, dass eine Ehe scheitern kann. Da kann nicht sein, was nicht sein darf.

 

Und der Grund ist völlig hausgemacht: Weil man aus unerfindlichen Gründen die Ehe zum Symbol des Bundes Gottes mit dem Menschen erklärt hat, wäre es fatal, wenn das scheitern würde.

 

Dass man diesen Bund aber ebenso ins Lächerliche zieht, wenn man sagt "da gab es einen Formfehler, drum ist das Versprechen, das Gott gegeben hat, nichtig", ignoriert man dabei.

 

Auf der Strecke bleibt die Aufrichtigkeit.

 

Werner

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*unterschreib*

 

Vor allem: Ehen scheitern ja...nur daß sie zumindest kirchenrechtlich weiter existieren...aber so manche Ehe ist definitiv nicht geeignet, auch nur in die Nähe der Beziehung Gottes zu den Menschen gerückt zu werden...Gewalt, Mißbrauch, Untreue, Demütigungen unter denen einer der Partner zu leiden hat, weil er zuwenig Geld ranschafft, zu dick geworden ist, was weiß ich....oder einfach Lieblosigkeit und Gleichgültigkeit...

 

Also, wegen dem Eherecht bin ich nicht katholisch geworden. Eher trotz.

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Vor allem: Ehen scheitern ja...

Tun sie das? Das klingt so, als ginge ein Auto kaputt und die Mitfahrer holen sich dann ein neues (in neuer Besetzung). Vielleicht sind nicht alle Eheleute für eine lebenslange Beziehung tauglich, vielleicht wollen sie sie eigentlich gar nicht. Das sind die Fälle, wo ein Eheband nicht zustandekommt. Diejenigen, die wollen und können, müssen in ihrem Wort auch ernstgenommen werden. Sonst würde die Ehe ja zum von vornherein bedingt abgeschlossenen Bund ("solange wir uns lieben".) Komplizierter ist das Eherecht nicht. Die gelegentlich hier vorkommenden Fälle sind ja Ausnahmen, aus denen die Regel schwer ersichtlich wird. Grüße, KAM

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Die gelegentlich hier vorkommenden Fälle sind ja Ausnahmen, aus denen die Regel schwer ersichtlich wird. Grüße, KAM

 

Oder auch anders gesagt: die Ergebnisse, zu denen die katholische Kirche bei der Beurteilung einer Ehe kommt, erscheinen dem Nichtkirchenrechtler als rein willkürlich, systemtheoretisch gesprochen wird die normative Erwartung durch die Programmierung immer wieder enttäuscht. Dieser Schaden ist immens, denn das katholische Eherecht lebt davon Gleiches ungleich zu behandeln.

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und ich leider nicht getauft bin.
hi Sacerdos,

 

erstmal: herzlich willkommen im Forum, und danke für Deine Frage.

 

Du schreibst, daß Du "leider" nicht getauft bist.

 

bloß wegen einer Hochzeit in weiß sich taufen zu lassen, fände ich doof. ist aber nur meine Meinung.

 

blöde Frage: was meint denn Deine katholische Freundin zu dem Thema?

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denn das katholische Eherecht lebt davon Gleiches ungleich zu behandeln.

 

Woher weißt du das denn? Sakramentale Ehen werden gleich behandelt. Nichtehen auch. Grüße, KAM

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denn das katholische Eherecht lebt davon Gleiches ungleich zu behandeln.

 

Woher weißt du das denn? Sakramentale Ehen werden gleich behandelt. Nichtehen auch. Grüße, KAM

 

Das ist eine formalistische Betrachtungsweise, die kann nur fehlgehen, denn irgendeinen Unterschied kann man ja immer finden. Die entscheidende Frage ist doch, ob die unterschiedliche Behandlung sachlich gerechtfertigt ist, oder, wenn man den Maßstab herabsenken will, ob sie willkürlich ist. Und da lässt sich beim katholischen Eherecht nur sagen: ja, das ist sie. In einer pluralistischen, multireligiösen Gesellschaft, in der Kirchenferne die Regel ist, und Konfessionsgrenzen verschwimmen, Formerfordernisse an die Konfession anzuknüpfen, erscheint dem Normadressaten willkürlich. Für ein Rechtssystem ist das doch verheerend!

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denn das katholische Eherecht lebt davon Gleiches ungleich zu behandeln.

 

Woher weißt du das denn? Sakramentale Ehen werden gleich behandelt. Nichtehen auch. Grüße, KAM

 

Das ist eine formalistische Betrachtungsweise, die kann nur fehlgehen, denn irgendeinen Unterschied kann man ja immer finden. Die entscheidende Frage ist doch, ob die unterschiedliche Behandlung sachlich gerechtfertigt ist, oder, wenn man den Maßstab herabsenken will, ob sie willkürlich ist. Und da lässt sich beim katholischen Eherecht nur sagen: ja, das ist sie. In einer pluralistischen, multireligiösen Gesellschaft, in der Kirchenferne die Regel ist, und Konfessionsgrenzen verschwimmen, Formerfordernisse an die Konfession anzuknüpfen, erscheint dem Normadressaten willkürlich. Für ein Rechtssystem ist das doch verheerend!

 

Normadressaten sind primär gläubige Katholiken. Sekundär diejenigen, die mit diesen eine gültige Ehe eingehen wollen. Den Rest braucht es nicht zu kümmern. Grüße, KAM

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Die Tabelle ist klasse aber ich blick sie nicht.

 

Wie muss ich die jetzt lesen:

 

Oben als Partner 1 , also ich (katholisch, ledig) und wie schaut es nun mit Partner 2 (ungetauft aber evangelisch getraut und geschieden) aus??

 

Und wie sähe es aus wenn mein Partner sich vor der Ehe kath taufen lassen würde?

 

Hmmmm ich befürchte , er müsste seine Ehe annullieren lassen...SO ein Scheiss B)

Müsste er.

 

In meiner zweiten Tabelle siehst Du, unter welchen Umständen eine gültige Ehe zustandekommt.

 

Der Ungetaufte schließt mit einer Protestantin eine gültige Ehe ohne der römischen Formpflicht zu unterliegen.

 

Diese Ehe muss also erst annulliert werden unabhängig davon, ob er sich taufen lässt.

 

Eine Anwendung des Privilegiums Petrinum halte ich hier für relativ unwahrscheinlich.

 

Nee Flo. Warum sollte in dieser Konstellation ein Privilegium Petrinum unwahrscheinlich sein? Ich vermute, es ist hier sogar der gebotene Verfahrensweg. Man müsste sich das nur etwas genauer anschauen.

 

Grüße von Iudex

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Habe mir mal die Tabellen angeschaut. In der oberen Tabelle stimmen die Terminologien nicht ganz. So ist bei einer Heirat zwischen einem Katholiken und einem evangelischen Christen keine Dispens, sondern eine Erlaubnis erforderlich. Wo ist der Unterschied? Es geht um den Unterschied zwischen Erlaubtheit und Gültigkeit einer Handlung. Wird bei einer konfessionsverschiedenen Ehe keine Erlaubnis erteilt, ist sie in aller Regel gültig, aber unerlaubt, wenn die Form beachtet wurde. Wird bei einer religionsverschiedenen Ehe keine Dispens erteilt, ist sie ungültig. Daher müssten die Begriffe geändert werden.

 

Bei Eheschließungen mit Ungetauften kommen oftmals Petrinum- bzw. Paulinum-Verfahren in Frage. Das berücksichtigt die Tabelle derzeit nicht.

 

Zu überlegen wäre auch, ob man nicht eine FAQ wirklich in Frageform macht. Das erfordert allerdings eine gewisse Zeit.

 

Grüße von Iudex

bearbeitet von Iudex
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Wieso Herabsetzung? Es geht ja darum, daß er wirklich frei ist. Und von der aktuellen Situation ausgehend besteht aber zwischen ihm und seiner Exfrau ein Eheband - das ist nunmal nicht aufhebbar.

Na klar ist es aufhebbar. Heute ist es da, morgen (nach einer Anullierung) ist es nicht mehr da, also ist es selbstverständlich aufhebbar.

 

Das einzige was unmöglich ist, ist das Eingeständnis, dass eine Ehe scheitern kann. Da kann nicht sein, was nicht sein darf.

 

Und der Grund ist völlig hausgemacht: Weil man aus unerfindlichen Gründen die Ehe zum Symbol des Bundes Gottes mit dem Menschen erklärt hat, wäre es fatal, wenn das scheitern würde.

 

Dass man diesen Bund aber ebenso ins Lächerliche zieht, wenn man sagt "da gab es einen Formfehler, drum ist das Versprechen, das Gott gegeben hat, nichtig", ignoriert man dabei.

 

Auf der Strecke bleibt die Aufrichtigkeit.

 

 

(Hervorhebung von mir)

 

Was in den Diskussionen zu diesem Thema hier ebenfalls immer auf der Strecke bleibt, ist das Versprechen, das die Brautleute sich vor Gott geben:

 

"Willst Du mit Deiner Ehefrau/Deinem Ehemann

nach Gottes Gebot und Zusage leben,

Sie/Ihn als Gottes Gabe ehren und lieben

und in Freude und Leid Ihr/Ihm Treu bleiben,

bis der Tod Euch scheidet ?

so antworte:

 

Ja, und Gott helfe mir !"

 

Wie kann man so ein Versprechen einfach "annulieren"?

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denn das katholische Eherecht lebt davon Gleiches ungleich zu behandeln.

 

Woher weißt du das denn? Sakramentale Ehen werden gleich behandelt. Nichtehen auch. Grüße, KAM

 

Das ist eine formalistische Betrachtungsweise, die kann nur fehlgehen, denn irgendeinen Unterschied kann man ja immer finden. Die entscheidende Frage ist doch, ob die unterschiedliche Behandlung sachlich gerechtfertigt ist, oder, wenn man den Maßstab herabsenken will, ob sie willkürlich ist. Und da lässt sich beim katholischen Eherecht nur sagen: ja, das ist sie. In einer pluralistischen, multireligiösen Gesellschaft, in der Kirchenferne die Regel ist, und Konfessionsgrenzen verschwimmen, Formerfordernisse an die Konfession anzuknüpfen, erscheint dem Normadressaten willkürlich. Für ein Rechtssystem ist das doch verheerend!

 

Normadressaten sind primär gläubige Katholiken. Sekundär diejenigen, die mit diesen eine gültige Ehe eingehen wollen. Den Rest braucht es nicht zu kümmern. Grüße, KAM

 

Na, die gläubigen Katholiken hier scheinen von dem jetzigen System aber auch nicht restlos überzeugt.

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Was aber auch daran liegt, daß die orthodoxe Sicht in sich konsistenter ist (auch wenn dafür das Problem der religionsverschiedenen Ehe ignoriert wird).

bearbeitet von Flo77
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denn das katholische Eherecht lebt davon Gleiches ungleich zu behandeln.

 

Woher weißt du das denn? Sakramentale Ehen werden gleich behandelt. Nichtehen auch. Grüße, KAM

 

Das ist eine formalistische Betrachtungsweise, die kann nur fehlgehen, denn irgendeinen Unterschied kann man ja immer finden. Die entscheidende Frage ist doch, ob die unterschiedliche Behandlung sachlich gerechtfertigt ist, oder, wenn man den Maßstab herabsenken will, ob sie willkürlich ist. Und da lässt sich beim katholischen Eherecht nur sagen: ja, das ist sie. In einer pluralistischen, multireligiösen Gesellschaft, in der Kirchenferne die Regel ist, und Konfessionsgrenzen verschwimmen, Formerfordernisse an die Konfession anzuknüpfen, erscheint dem Normadressaten willkürlich. Für ein Rechtssystem ist das doch verheerend!

 

Normadressaten sind primär gläubige Katholiken. Sekundär diejenigen, die mit diesen eine gültige Ehe eingehen wollen. Den Rest braucht es nicht zu kümmern. Grüße, KAM

 

Na, die gläubigen Katholiken hier scheinen von dem jetzigen System aber auch nicht restlos überzeugt.

 

Nicht nur davon. Viele wünschen sich eben eine zeitgeistschnittige Kirche. Weiter will ich das nicht kommentieren. Grüße, KAM

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Nicht nur davon. Viele wünschen sich eben eine zeitgeistschnittige Kirche.
Es ist zeitgeistschnittig, wenn man in dieser Frage eher dem 12. Papst vertraut denn dem 262.?
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Der Grund für meine Frage ist, dass meine Freundin sich eine Hochzeit in weiß wünscht (sie ist kathollisch) und ich leider nicht getauft bin.

 

Du weisst schon, dass Du bei der kirchlichen Trauung verprechen musst, Deine Kinder als Katholiken zu erziehen? Willst Du das denn?

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Der Grund für meine Frage ist, dass meine Freundin sich eine Hochzeit in weiß wünscht (sie ist kathollisch) und ich leider nicht getauft bin.

Du weisst schon, dass Du bei der kirchlichen Trauung verprechen musst, Deine Kinder als Katholiken zu erziehen? Willst Du das denn?
Quatsch. Diese Verpflichtung ("nach den eigenen Möglichkeiten") obliegt zunächstmal nur dem katholischen Partner.

 

Der Nichtkatholik muss lediglich bestätigen, daß er von dieser Verpflichtung Kenntnis genommen hat und versprechen die Bemühungen des katholischen Teils nicht zu behindern zu sabotieren oder ähnliches.

bearbeitet von Flo77
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Der Grund für meine Frage ist, dass meine Freundin sich eine Hochzeit in weiß wünscht (sie ist kathollisch) und ich leider nicht getauft bin.

 

Du weisst schon, dass Du bei der kirchlichen Trauung verprechen musst, Deine Kinder als Katholiken zu erziehen? Willst Du das denn?

 

Das ist so nicht korrekt. Der katholische Partner muss versprechen, sich nach Kräften darum zu bemühen, die Kinder in der katholischen Kirche zu taufen und zu erziehen, soweit das in der konkreten Ehe möglich ist. Der nichtgetaufte Partner muss von diesem Verrsprechen wissen, aber selbst nichts versprechen.

 

Ich halte das für einen wesentlichen Unterschied.

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Quatsch. Diese Verpflichtung ("nach den eigenen Möglichkeiten") obliegt zunächstmal nur dem katholischen Partner.

 

Der Nichtkatholik muss lediglich bestätigen, daß er von dieser Verpflichtung Kenntnis genommen hat und versprechen die Bemühungen des katholischen Teils nicht zu behindern zu sabotieren oder ähnliches.

 

Ok, I stand corrected.

 

Einen potentiellen Reibungspunkt sehe ich darin trotzdem, aber so was sollte man dann odch vor der Hochzeit klaeren.

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Was ist das denn, eine petrinische/paulinische Dispens?

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Wieso Herabsetzung? Es geht ja darum, daß er wirklich frei ist. Und von der aktuellen Situation ausgehend besteht aber zwischen ihm und seiner Exfrau ein Eheband - das ist nunmal nicht aufhebbar.

Na klar ist es aufhebbar. Heute ist es da, morgen (nach einer Anullierung) ist es nicht mehr da, also ist es selbstverständlich aufhebbar.

 

Das einzige was unmöglich ist, ist das Eingeständnis, dass eine Ehe scheitern kann. Da kann nicht sein, was nicht sein darf.

 

Und der Grund ist völlig hausgemacht: Weil man aus unerfindlichen Gründen die Ehe zum Symbol des Bundes Gottes mit dem Menschen erklärt hat, wäre es fatal, wenn das scheitern würde.

 

Dass man diesen Bund aber ebenso ins Lächerliche zieht, wenn man sagt "da gab es einen Formfehler, drum ist das Versprechen, das Gott gegeben hat, nichtig", ignoriert man dabei.

 

Auf der Strecke bleibt die Aufrichtigkeit.

 

 

(Hervorhebung von mir)

 

Was in den Diskussionen zu diesem Thema hier ebenfalls immer auf der Strecke bleibt, ist das Versprechen, das die Brautleute sich vor Gott geben:

 

"Willst Du mit Deiner Ehefrau/Deinem Ehemann

nach Gottes Gebot und Zusage leben,

Sie/Ihn als Gottes Gabe ehren und lieben

und in Freude und Leid Ihr/Ihm Treu bleiben,

bis der Tod Euch scheidet ?

so antworte:

 

Ja, und Gott helfe mir !"

 

Wie kann man so ein Versprechen einfach "annulieren"?

 

 

Interessante Variante...

Die, die ich aus dem Gotteslob und diversen besuchten Trauungen kenne, lautet ein wenig anders.

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