Flo77 Geschrieben 5. Dezember 2007 Melden Share Geschrieben 5. Dezember 2007 Mal eine Frage an unsere Rechtskundigen: Auf einer Telefonrechnung werden Verbindungen unter einer Standard Vor-Vorwahl abgerechnet hinter der sich die Fa. BT (Germany) GmbH & Co. oHG, München verbirgt. Der Anschlusseigner hat nach eigenem Wissen noch nie mit dieser Firma in Beziehung gestanden und auch keine Idee, auf welcher Grundlage dieser Anbieter bei der Telekom eine Standardvoreinstellung veranlasst hat. Auf diese Art sind über mehrere Monate Kosten iHv insgesamt ca. 150 Euro aufgelaufen. Im ersten Schritt wurde die Telekom beauftragt die Voreinstellung zu löschen und der Anbieter unter Fristsetzung um eine Kopie des erteilten Auftrags/Vertrags mit Ausweis der Unterschriften des Anschlusseigners gebeten. Sollte man mit sowas ohne Rechtsschutzversicherung zum Anwalt gehen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 5. Dezember 2007 Melden Share Geschrieben 5. Dezember 2007 Mal eine Frage an unsere Rechtskundigen: Auf einer Telefonrechnung werden Verbindungen unter einer Standard Vor-Vorwahl abgerechnet hinter der sich die Fa. BT (Germany) GmbH & Co. oHG, München verbirgt. Der Anschlusseigner hat nach eigenem Wissen noch nie mit dieser Firma in Beziehung gestanden und auch keine Idee, auf welcher Grundlage dieser Anbieter bei der Telekom eine Standardvoreinstellung veranlasst hat. Auf diese Art sind über mehrere Monate Kosten iHv insgesamt ca. 150 Euro aufgelaufen. Im ersten Schritt wurde die Telekom beauftragt die Voreinstellung zu löschen und der Anbieter unter Fristsetzung um eine Kopie des erteilten Auftrags/Vertrags mit Ausweis der Unterschriften des Anschlusseigners gebeten. Sollte man mit sowas ohne Rechtsschutzversicherung zum Anwalt gehen? Mit so einem Streitwert mußt du erstmal einen finden, der das macht. Grüße, KAM Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 5. Dezember 2007 Autor Melden Share Geschrieben 5. Dezember 2007 Mit so einem Streitwert mußt du erstmal einen finden, der das macht.Alternative? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 5. Dezember 2007 Melden Share Geschrieben 5. Dezember 2007 (bearbeitet) Alternative? Selber die Telekom nerven. Wir haben auf die Weise mal 'ne Menge Geld zurückbekommen. bearbeitet 5. Dezember 2007 von Inge Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ThomasB. Geschrieben 5. Dezember 2007 Melden Share Geschrieben 5. Dezember 2007 Ich würde das nicht tun - man kann nie sicher sein, ob man die Kosten wiederkriegt und nötig ist es auch nicht. 1. Telekom informieren (ist ja schon geschehen) 2. BT gegenüber die Forderung bestreiten (wenn wirklich niemand im Haushalt die beauftragt) und das Geld mit Fristsetzung (ca 2 Wochen zurückfordern) Wenn es dann nicht da ist, keine teure Zivilklage/Mahnverfahren anstrengen, sondern (kostenfrei) bei der Kripo oder dem Staatsanwalt Strafanzeige gegen BT wegen Betruges errstatten. (Ich habe auch beruflich schon Forderungen erfolgreich und preisgünstig mit Hilfe einer Strafanzeige eingetrieben) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 5. Dezember 2007 Autor Melden Share Geschrieben 5. Dezember 2007 Die Fa. hat jetzt bis KW 51 Zeit nachzuweisen, daß der Auftrag erfolgt ist (dann bekommen die Herrschaften selbstverständlich eine offizielle Kündigung). Zur Debatte stand schon die Verbraucherzentrale - Strafanzeige wurde schon angedacht, aber das wäre nur was, wenn's wirklich wasserdicht ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 5. Dezember 2007 Melden Share Geschrieben 5. Dezember 2007 Strafanzeige wurde schon angedacht, aber das wäre nur was, wenn's wirklich wasserdicht ist. Wieso? Es ist ja gerade Aufgabe der Staatsanwaltschaft herauszufinden, ob sich der Anfangsverdacht erhärtet. Solange man nicht wissentlich (Straftatbestand) oder leichtfertig (Kostenentscheidung nach § 469 I StPO) falsch anzeigt, besteht doch kein Risiko. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 5. Dezember 2007 Autor Melden Share Geschrieben 5. Dezember 2007 Solange man nicht wissentlich (Straftatbestand) oder leichtfertig (Kostenentscheidung nach § 469 I StPO) falsch anzeigt, besteht doch kein Risiko.Und eben das möchte ich ausschließen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elima Geschrieben 5. Dezember 2007 Melden Share Geschrieben 5. Dezember 2007 Diese zweifelhaften Telefonanbieter sind wohl zur Zeit sehr rührig. Wir hatten in diesem Jahr zweimal Probleme (beides ältere Damen), denen mitgeteilt wurde, sie hätten einen neuen Vertrag abgeschlossen mit diesem Unternehmer. Aber ich weiß nicht mehr, wer der Anbieter war. In einem Fall hatte die Telekom den Anschluss schon gesperrt und im anderen war das auf Grund einer besonderen Konstellation nicht möglich. Beide Verträge waren nur telefonisch abgeschlossen und die Unterschrift ergänzt. Es kamen in der Folge noch mehr Ungereimtheiten zutage. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Domingo Geschrieben 5. Dezember 2007 Melden Share Geschrieben 5. Dezember 2007 (bearbeitet) Solange man nicht wissentlich (Straftatbestand) oder leichtfertig (Kostenentscheidung nach § 469 I StPO) falsch anzeigt, besteht doch kein Risiko.Und eben das möchte ich ausschließen. Du erfindest bei der Anzeige keine Tatsachen, oder? Was hast Du dann zu befürchten? Das Schlimmste, was da passieren kann, ist, dass Du einen Verfahrenseinstellungsbescheid kriegst. bearbeitet 5. Dezember 2007 von Domingo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ramibo Geschrieben 5. Dezember 2007 Melden Share Geschrieben 5. Dezember 2007 Solange man nicht wissentlich (Straftatbestand) oder leichtfertig (Kostenentscheidung nach § 469 I StPO) falsch anzeigt, besteht doch kein Risiko.Und eben das möchte ich ausschließen. Du erfindest bei der Anzeige keine Tatsachen, oder? Was hast Du dann zu befürchten? Das Schlimmste, was da passieren kann, ist, dass Du einen Verfahrenseinstellungsbescheid kriegst. Denke genauso!!!! Mensch Flo, hast Du den Jackpott schon im Voraus geknackt?? Das ist sauer verdientes Geld. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elrond Geschrieben 5. Dezember 2007 Melden Share Geschrieben 5. Dezember 2007 Es ist wichtig, den Rest der Rechnung zu bezahlen, sonst klemmt die Telekom den Anschluss ab. Die haben aber kein Problem damit, wenn man den Teil, den die Telekom nur von Drittanbietern durchreicht, nicht ersetzt. Wenn die Diskussion mit BT nichts bringt, wuerde ich auch die Betrugsanzeige-Variante waehlen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
GermanHeretic Geschrieben 5. Dezember 2007 Melden Share Geschrieben 5. Dezember 2007 Solange man nicht wissentlich (Straftatbestand) oder leichtfertig (Kostenentscheidung nach § 469 I StPO) falsch anzeigt, besteht doch kein Risiko.Und eben das möchte ich ausschließen. D.h. der Anschlußeigner kann nicht ausschließen, den Auftrag vielleicht doch erteilt zu haben? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elima Geschrieben 5. Dezember 2007 Melden Share Geschrieben 5. Dezember 2007 Solange man nicht wissentlich (Straftatbestand) oder leichtfertig (Kostenentscheidung nach § 469 I StPO) falsch anzeigt, besteht doch kein Risiko.Und eben das möchte ich ausschließen. D.h. der Anschlußeigner kann nicht ausschließen, den Auftrag vielleicht doch erteilt zu haben? Vielleicht telefonisch? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 5. Dezember 2007 Melden Share Geschrieben 5. Dezember 2007 BT Germany scheint sich mit dieser Methode bisher nur wenig Freunde gemacht zu haben ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 5. Dezember 2007 Autor Melden Share Geschrieben 5. Dezember 2007 (bearbeitet) Es ist wichtig, den Rest der Rechnung zu bezahlen, sonst klemmt die Telekom den Anschluss ab. Die haben aber kein Problem damit, wenn man den Teil, den die Telekom nur von Drittanbietern durchreicht, nicht ersetzt. Wenn die Diskussion mit BT nichts bringt, wuerde ich auch die Betrugsanzeige-Variante waehlen. Wir haben jetzt von der Telekom einseitig die Voreinstellung rausnehmen lassen, d.h. wir haben jetzt nur noch Telekomleistungen auf der Rechnung. Bezahlt worden ist alles (durch eine Verkettung unglücklicher Umstände leider über mehrere Monate hinweg), von daher ist unser Tel.-Anschluss, soweit ich weiß, nicht gefährdet. bearbeitet 5. Dezember 2007 von Flo77 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 5. Dezember 2007 Autor Melden Share Geschrieben 5. Dezember 2007 BT Germany scheint sich mit dieser Methode bisher nur wenig Freunde gemacht zu haben ...Auf Verivox bin ich auch schon gestoßen. Die Erfahrungsberichte deuten zumindest daraufhin, daß ich nicht völlig meschugge bin. Interessanterweise ist das eine Tochter der British Telecom - da hätte ich solche Methoden eigentlich nicht vermutet. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
abitibi Geschrieben 5. Dezember 2007 Melden Share Geschrieben 5. Dezember 2007 Es kann auch sein (halte ich für recht wahrscheinlich), daß die den Auftrag, neue Kunden zu gewinnen, an ein Callcenter gegeben haben. Und wenn sie blöd sind, ans billigste oder eins mit extrem guten Abschlussquoten (meistens sehr billig und absolut abartig hohe Abschlussquoten). Ab ner bestimmten Quote kanns nicht mehr seriös zugehen- selbst das beste Produkt verkauft man nicht an 60% der tatsächlich erreichten Kunden. Wir haben ein paar neue Aufträge bekommen, die von anderen Callcentern abgezogen wurden aus genau diesen Gründen, weil die sehr unseriös einfach auf Quote gearbeitet haben, und dann eben auch unsaubere Abschlüsse gemacht haben, teilweise Bestätigungen wochen- und monatelang nicht verschickt haben usw. ... Das sind dann so Läden, wo ein "mmh" oder "aha" oder "haben sie da mal schriftliche Infos" als "ja, will ich haben" uminterpretiert werden... Genau die Läden, wegen denen die ganze Callcenterbranche nen so schlechten Ruf hat und uns reihenweise einfach aufgelegt wird. Wenns genug Beschwerden gibt, steigt die Chance, daß die sich halbwegs seriöse Partner suchen. Ich würd auch Anzeige erstatten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 5. Dezember 2007 Melden Share Geschrieben 5. Dezember 2007 Genau die Läden, wegen denen die ganze Callcenterbranche nen so schlechten Ruf hat und uns reihenweise einfach aufgelegt wird. M. E. liegt der schlechte Ruf auch daran, dass 90 % aller Callcenterwerbung wettbewerbswidrig ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
GermanHeretic Geschrieben 6. Dezember 2007 Melden Share Geschrieben 6. Dezember 2007 Genau die Läden, wegen denen die ganze Callcenterbranche nen so schlechten Ruf hat und uns reihenweise einfach aufgelegt wird. M. E. liegt der schlechte Ruf auch daran, dass 90 % aller Callcenterwerbung wettbewerbswidrig ist. Und selbst wenn 100% der Callcenterwerbung völlig legal wäre, sie erfolgt zu 90% zu Zeiten, in denen man seine Ruhe vor dem Scheiß haben will. Das trägt nicht gerade zur Rufverbesserung bei. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pmn Geschrieben 6. Dezember 2007 Melden Share Geschrieben 6. Dezember 2007 (bearbeitet) Ich mag meinen Anrufbeantworter. Er ist hilfreich, sinnvoll, zuverlässig und notwendig. Und so leise. gruss peter bearbeitet 6. Dezember 2007 von pmn Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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