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Ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet


pmn

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Mit der Petition soll eine Ergänzung

des Artikels 4 Abs. 2 Grundgesetz (GG)

wie folgt erreicht werden:

 

 

" ´Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet`,

soweit sie nicht die Rechte anderer verletzt

und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstößt."

 

http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundest...?PetitionID=592

 

 

An Alle, ein Vorschlag zur Änderung unseres GG.

 

Unterschreibenswert?

 

gruss

peter

bearbeitet von pmn
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Mit der Petition soll eine Ergänzung

des Artikels 4 Abs. 2 Grundgesetz (GG)

wie folgt erreicht werden:

 

 

" ´Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet`,

soweit sie nicht die Rechte anderer verletzt

und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstößt."

 

http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundest...?PetitionID=592

 

 

An Alle, ein Vorschlag zur Änderung unseres GG.

 

Unterschreibenswert?

 

gruss

peter

Theoretisch ja ein guter Vorschlag, aber selbst wenn es zu einer Änderung kommen würde,

werden RKK und ev. Kirche sicher wieder davon ausgenommen, was die Änderung wieder aushebeln würde ...

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Unterschreibenswert?

 

Nein, der Versuch, die Schrankendogmatik des Art. 2 I GG auf den Art. 4 GG zu übertragen ist hirnrissig. Damit wäre der Gottesdienst und auch das Nicht-Hingehen zum Gottesdienst ebenso geschützt wie das Reiten im Walde, das Taubenfüttern, das Taubenvergiften, der Crackkonsum etc. Das wird der Bedeutung der Religionsfreiheit nicht im Ansatz gerecht.

In der Lehre wurde ja mal diskutiert, die Schrankensystematik des Art. 2 I GG auf alle uneingeschränkt gewährleisteten Grundrechte zu übertragen, wegen des offenkundigen Wertungswiderspruch vertritt das heute aber niemand mehr.

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Hallo Clown,

 

jetzt wirds knifflig. Zwei Fragen:

 

1: Was ist "Schrankendogmatik"?

 

2: Ist der Zusatz von Art. 2 GG

"soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."

hirnrissig?

 

 

gruss

peter

bearbeitet von pmn
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Hallo Clown,

 

jetzt wirds knifflig:

 

Was ist "Schrankendogmatik"?

 

 

gruss

peter

 

Die Lehre, wie stark sich unterschiedliche Grundrechte einschränken lassen.

 

 

Und wäre es durch diese Petition nicht sinnvoll,

mal durch diesen Zusatz zu sagen, das Artikel 1 GG eben auch da gilt?

 

gruss

peter

 

kein jurist,

und Teil des "Deutschen Volk" (Art. 1, 2).

bearbeitet von pmn
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Hallo Clown,

 

jetzt wirds knifflig:

 

Was ist "Schrankendogmatik"?

 

 

gruss

peter

 

Die Lehre, wie stark sich unterschiedliche Grundrechte einschränken lassen.

 

 

Und wäre es durch diese Petition nicht sinnvoll,

mal durch diesen Zusatz zu sagen, das Artikel 1 GG eben auch da gilt?

 

Ich verstehe nicht, was du da willst.

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Hallo Clown,

 

jetzt wirds knifflig:

 

Was ist "Schrankendogmatik"?

 

 

gruss

peter

 

Die Lehre, wie stark sich unterschiedliche Grundrechte einschränken lassen.

 

 

Und wäre es durch diese Petition nicht sinnvoll,

mal durch diesen Zusatz zu sagen, das Artikel 1 GG eben auch da (da = "Art. 4, Abs 2; die Red.") gilt?

 

Ich verstehe nicht, was du da willst.

 

 

Und ich verstehe nicht,

was an diesem Satz im GG dann so falsch sein soll.

 

" ´Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet`,

soweit sie nicht die Rechte anderer verletzt

und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstößt."

bearbeitet von pmn
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Und ich verstehe nicht,

was an diesem Satz im GG dann so falsch sein soll.

 

" ´Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet`,

soweit sie nicht die Rechte anderer verletzt

und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstößt."

 

Das habe ich oben geschrieben, es setzt die Religionsfreiheit der allgemeinen Handlungsfreiheit gleich, und damit wird die Schutzintensität drastisch reduziert. Mit einem solchen Art. 4 GG hätte es keine Kruzifix- und keine Sammlungsentscheidung gegeben.

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Nein, es liegt darin, was danach kommt. Oder eben auch nicht.

 

Jetzt versteh ich noch weniger.

Zur Zeit ist die Religionsfreiheit "größer" als die der allgemeinen Handlungsfreiheit. Art 4. GG kennt nicht die Einschränkungen des Art. 2 GG. Nach dem Wort "gewährleistet" kommt eben ein "soweit nicht". Da liegt der Hase im Pfeffer.
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In dem Link wird die Einreichung der Petition damit begründet, dass eine Einführung der Scharia in Deutschland verhindert werden soll. Offenbar ist der Einreichenden nicht bewusst, dass dies durch bestehende Grundrechte sowie der Legislative vorbehaltene Rechte schon ausgeschlossen ist.

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In dem Link wird die Einreichung der Petition damit begründet,

 

Der Entwurf wird auch mit dem "symbolischen Erfolg" begründet. Da kann man eigentlich schon aufhören zu lesen.

 

 

Offenbar ist der Einreichenden nicht bewusst, dass dies durch bestehende Grundrechte sowie der Legislative vorbehaltene Rechte schon ausgeschlossen ist.

 

Wos des?

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In dem Link wird die Einreichung der Petition damit begründet,

 

Der Entwurf wird auch mit dem "symbolischen Erfolg" begründet. Da kann man eigentlich schon aufhören zu lesen.

 

 

Offenbar ist der Einreichenden nicht bewusst, dass dies durch bestehende Grundrechte sowie der Legislative vorbehaltene Rechte schon ausgeschlossen ist.

 

Wos des?

Naja, irgendeinen rechtverbindlichen Charakter könnte die Scharia ja nur durch Gesetz bekommen. Gesetze sind aber Sache der Legislative, nicht einer Religion. Der Satz war wohl ein wenig unglücklich formuliert, ich war schon unterwegs zum Essen B).

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In dem Link wird die Einreichung der Petition damit begründet, dass eine Einführung der Scharia in Deutschland verhindert werden soll. Offenbar ist der Einreichenden nicht bewusst, dass dies durch bestehende Grundrechte sowie der Legislative vorbehaltene Rechte schon ausgeschlossen ist.

War da nicht schon vor ner gewissen Zeit eine Richterin anderer Ansicht ?

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In dem Link wird die Einreichung der Petition damit begründet, dass eine Einführung der Scharia in Deutschland verhindert werden soll. Offenbar ist der Einreichenden nicht bewusst, dass dies durch bestehende Grundrechte sowie der Legislative vorbehaltene Rechte schon ausgeschlossen ist.

War da nicht schon vor ner gewissen Zeit eine Richterin anderer Ansicht ?

 

So lässt sich das nicht sagen. Außerdem wurde sie daraufhin wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt.

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In dem Link wird die Einreichung der Petition damit begründet, dass eine Einführung der Scharia in Deutschland verhindert werden soll. Offenbar ist der Einreichenden nicht bewusst, dass dies durch bestehende Grundrechte sowie der Legislative vorbehaltene Rechte schon ausgeschlossen ist.

War da nicht schon vor ner gewissen Zeit eine Richterin anderer Ansicht ?

 

So lässt sich das nicht sagen. Außerdem wurde sie daraufhin wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt.

ja, dieses Mal NOCH ... nach und nach werden ihnen doch immer mehr Sonderrechte nach der Scharia zugestanden, das kommt schleichend ...

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In dem Link wird die Einreichung der Petition damit begründet, dass eine Einführung der Scharia in Deutschland verhindert werden soll. Offenbar ist der Einreichenden nicht bewusst, dass dies durch bestehende Grundrechte sowie der Legislative vorbehaltene Rechte schon ausgeschlossen ist.

War da nicht schon vor ner gewissen Zeit eine Richterin anderer Ansicht ?

 

So lässt sich das nicht sagen. Außerdem wurde sie daraufhin wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt.

ja, dieses Mal NOCH ... nach und nach werden ihnen doch immer mehr Sonderrechte nach der Scharia zugestanden, das kommt schleichend ...

 

Genau, schau auch besser jeden Abend vor dem Schlafengehen unter deinem Bett nach. Sicher ist sicher.

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