GStern Geschrieben 5. Januar 2008 Melden Geschrieben 5. Januar 2008 Guten morgen, in unserer Pfarrei bin ich Kommunionhelfer. Wenn ich eingeteilt war und am Altar stand, um die Kommunion zu empfangen, hat sie mir der Pfarrer (wie den anderen auch) in die Hand gegeben. Nun haben wir einen neuen Pfarrer bekommen, der einem die Kommunionschale hinhält, so dass man sich selbst die Hostie nehmen soll. Die Gemeinde bekommt die Hostie ganz normal. In der Ausbildung haben wir mal darüber gesprochen, dass der Kommunionhelfer die Hostie bekommen soll und nur der Priester sich selbst die Hostie geben darf. Ich weiß es aber nicht mehr so genau und längeres suchen hat mich auch nicht weitergebracht. Vielleicht könnt Ihr mir bei der Beantwortung dieser Frage helfen.
Elima Geschrieben 5. Januar 2008 Melden Geschrieben 5. Januar 2008 Guten morgen, in unserer Pfarrei bin ich Kommunionhelfer. Wenn ich eingeteilt war und am Altar stand, um die Kommunion zu empfangen, hat sie mir der Pfarrer (wie den anderen auch) in die Hand gegeben. Nun haben wir einen neuen Pfarrer bekommen, der einem die Kommunionschale hinhält, so dass man sich selbst die Hostie nehmen soll. Die Gemeinde bekommt die Hostie ganz normal. In der Ausbildung haben wir mal darüber gesprochen, dass der Kommunionhelfer die Hostie bekommen soll und nur der Priester sich selbst die Hostie geben darf. Ich weiß es aber nicht mehr so genau und längeres suchen hat mich auch nicht weitergebracht. Vielleicht könnt Ihr mir bei der Beantwortung dieser Frage helfen. Wenn ich mich recht entsinne, ist beides möglich (auf der Urkunde stand, meine ich, auch etwas in der Art. Allerdings gehen meine Erinnerungen über zehn Jahre zurück und es ist nicht unmöglich, dass sich da etwas geändert hat.
laura Geschrieben 5. Januar 2008 Melden Geschrieben 5. Januar 2008 Aus dem Bauch raus würde ich sagen, dass der Priester dem Kommunionhelfer die Hostie geben muss ... Aber: ich halte die Frage für relativ irrelevant. Warum ist das für Dich überhaupt wichtig? Laura
OneAndOnlySon Geschrieben 5. Januar 2008 Melden Geschrieben 5. Januar 2008 Dem Buchstaben nach soll sich ein Laie die Kommunion nicht selber nehmen, wenn ein Priester oder Diakon da ist. Soweit der Buchstabe - aber das will interpretiert werden. Indem dir der Priester die Hostienschale reicht, empfängst du die Kommunion ja aus seiner Hand und nimmst sie nicht einfach selbst vom Altar. Meiner Meinung nach ist damit der Regel genüge getan, denn außer bei der Mundkommunion wird man immer irgendwie selbst "nehmen". Schon mit der Handkommunion führt man sich ja selbst die Hostie zum Mund.
Rosario Geschrieben 5. Januar 2008 Melden Geschrieben 5. Januar 2008 aus der Instruktion "Redemptionis Sacramentum" über einige Dinge bezüglich der heiligsten Eucharistie, die einzuhalten und zu vermeiden sind vom 25. März 2004 (Quelle: http://dbk.de/schriften/verlautbarungen/index.html Nr. 164) 94. Es ist den Gläubigen nicht gestattet, die heilige Hostie oder den heiligen Kelch „selbst zu nehmen und noch weniger von Hand zu Hand unter sich weiterzugeben“. 97. Sooft der Priester die heilige Messe zelebriert, muss er am Altar zu dem vom Messbuch festgesetzten Zeitpunkt kommunizieren, die Konzelebranten aber, bevor sie zur Kommunionausteilung gehen. Niemals darf der zelebrierende oder konzelebrierende Priester bis zum Ende der Kommunion des Volkes warten, bevor er selbst kom- muniziert.
GStern Geschrieben 5. Januar 2008 Autor Melden Geschrieben 5. Januar 2008 aus der Instruktion "Redemptionis Sacramentum" über einige Dinge bezüglich der heiligsten Eucharistie, die einzuhalten und zu vermeiden sind vom 25. März 2004 (Quelle: http://dbk.de/schriften/verlautbarungen/index.html Nr. 164) 94. Es ist den Gläubigen nicht gestattet, die heilige Hostie oder den heiligen Kelch „selbst zu nehmen und noch weniger von Hand zu Hand unter sich weiterzugeben“. 97. Sooft der Priester die heilige Messe zelebriert, muss er am Altar zu dem vom Messbuch festgesetzten Zeitpunkt kommunizieren, die Konzelebranten aber, bevor sie zur Kommunionausteilung gehen. Niemals darf der zelebrierende oder konzelebrierende Priester bis zum Ende der Kommunion des Volkes warten, bevor er selbst kom- muniziert. danke
cooperator Geschrieben 5. Januar 2008 Melden Geschrieben 5. Januar 2008 Hallo, die von Dir beschriebene Regelung des Kommunionempfangs durch Euren neuen Pfarrer ist die für die Konzelebranten, d.h. die mitfeiernden Priester. Kommunionhelfer empfangen den Leib des Herrn wie alle anderen Gläubigen auch in die Hand (oder den Mund). Ich halte es auch für nicht angemessen, einen Unterschied zwischen Kommunionhelfer und "gewöhnlichen" Gottesdienstbesuchern zu machen. Immerhin ist der Dienst der Kommunionhelfer ein rein funktionaler. Solltest Du mit Deinem Pfarrer darüber sprechen wollen, würde ich an Deiner Stelle bei der Argumentation jedenfalls nicht die "Instruktion" in den Mittelpunkt stellen, sondern die Problematik, daß dadurch der Eindruck entstehen könnte, die Kommunionhelfer seien etwas "anderes" oder gar "besseres" als die übrige Gemeinde.
Maximilian Geschrieben 5. Januar 2008 Melden Geschrieben 5. Januar 2008 Wobei ich es interessant finde, dass der kommunionhelfer, der ja in die hostienschale greifen MUSS um anderen gläubigen die kommunion zu reichen, seine zuvor nicht daraus entnehmen dürfte Das wäre mir dann doch zu haarspalterisch. Wobei ich in der praxis bis dato noch nie in die verlegenheit "genötigt" worden bin, mir die konsekrierte hostie selbst aus der schale nehmen zu müssen. Aber zb. bei der krankenkommunion, bei der der kommunionhelfer allenfalls mitkommuniziert, geht das gar nicht anders.
Rosario Geschrieben 5. Januar 2008 Melden Geschrieben 5. Januar 2008 Da das Sakrament ein Geschenk/eine Gnade ist, halte ich es für sehr angemessen, es auch sinnenfällig zu empfangen. Man nimmt ja auch bei gewöhnlicher Handkommunion nicht die Hostie dem Spender aus der Hand (wie bei vielen alltäglichen Dingen, die einem gereicht werden), sondern empfängt sie eher passiv. Dazu gehört auch die Kommunion, die der Priester als erster empfängt/nimmt. Er ist eben in allererster Linie selbst auch Empfangender und erst zweitrangig Spender. Alltägliche "Höflichkeitsformen" sind hier fehl am Platz und deuten in die falsche Richtung.
cooperator Geschrieben 5. Januar 2008 Melden Geschrieben 5. Januar 2008 Wobei ich es interessant finde, dass der kommunionhelfer, der ja in die hostienschale greifen MUSS um anderen gläubigen die kommunion zu reichen, seine zuvor nicht daraus entnehmen dürfte Das wäre mir dann doch zu haarspalterisch. Es geht ja keineswegs um ein Verbot, das "Heilige zu berühren". Sonst dürfte es die Handkommunion (ja, eigentlich gar keineArt der Kommunion) geben. Es soll vielmehr deutlich werden, daß die Kommunion - wie Rosario schon anmerkte - ein Geschenk ist, das man ja auch empfängt und sich nicht einfach selber nimmt.
Rosario Geschrieben 5. Januar 2008 Melden Geschrieben 5. Januar 2008 Wobei ich es interessant finde, dass der kommunionhelfer, der ja in die hostienschale greifen MUSS um anderen gläubigen die kommunion zu reichen, In der Einführung in des Messbuch von 2002 steht ausdrücklich, dass sich die Kommunionhelfer die Hostienschalen nicht einfach vom Altar nehmen sollen, sondern aus der Hand des Priesters entgegennehmen sollen, was ich ebenfalls ein gutes Zeichen finde. 162 ... Diese Helfer sollen nicht zum Altar kommen, bevor der Priester die Kommunion empfangen hat*, und sie sollen immer das Gefäß, in dem die Gestalten des Allerheiligsten Sakraments zum Austeilen an die Gläubigen enthalten sind, aus der Hand des Zelebranten entgegennehmen. * Naja, das habe ich noch nie erlebt ... ähnlich wie die Kommunionpatene, die ich in Deutschland noch nie gesehen habe ...
Maximilian Geschrieben 5. Januar 2008 Melden Geschrieben 5. Januar 2008 Man muss es ja nicht übertreiben, aber dennoch denke ich, dass die würde und demut vor dem allerheiligsten auch dann gewährt bliebe, wenn man sich die hostie selbst nehmen würde. Bei der kommunion in beiderlei gestalten ist es zb. üblich, die hostie SELBST in das blut christi einzutauchen. Auch das könnte der priester machen, ist aber unüblich. Und auch die purifizierung der gefässe wird mancherorts nicht vom priester oder diakon gemacht, und dennoch bliebt die würde gewahrt. Also wie eingangs erwähnt, man kann alles übertreiben...
cooperator Geschrieben 6. Januar 2008 Melden Geschrieben 6. Januar 2008 Man muss es ja nicht übertreiben, aber dennoch denke ich, dass die würde und demut vor dem allerheiligsten auch dann gewährt bliebe, wenn man sich die hostie selbst nehmen würde. Bei der kommunion in beiderlei gestalten ist es zb. üblich, die hostie SELBST in das blut christi einzutauchen. Auch das könnte der priester machen, ist aber unüblich. Ist aber nach den einschlägigen Rubriken der AEM bzgl. Kelchkommunion (244-247; Trinkröhrchen und Löffelchen lassen wir mal weg) nicht vorgesehen. Kurzgefaßt gibt es zwei Möglichkeiten: - direktes Trinken aus dem Kelch oder - Intinktion (Eintauchen), dann aber durch den Priester. Und auch die purifizierung der gefässe wird mancherorts nicht vom priester oder diakon gemacht, und dennoch bliebt die würde gewahrt. Die ist nach AEM 238 auch durch Akolythen möglich, stimmt. Also wie eingangs erwähnt, man kann alles übertreiben... Ich sehe nur nicht, was das mit Übertreibung zu tun hat, wenn man sich an die entsprechenden Rubriken hält...
Lutheraner Geschrieben 6. Januar 2008 Melden Geschrieben 6. Januar 2008 Niemals darf der zelebrierende oder konzelebrierende Priester bis zum Ende der Kommunion des Volkes warten, bevor er selbst kom- muniziert. Warum eigentlich nicht?
OneAndOnlySon Geschrieben 6. Januar 2008 Melden Geschrieben 6. Januar 2008 Warum eigentlich nicht?Das ist eine Regelung, die ich sogar verstehen kann. Wenn der Priester wartet, bis alle anderen gegessen haben, spielt er sich selbst zum Gastgeber auf. Der Priester ist aber selbst genauso Gast wie alle anderen auch. Hinzu kommt die Auffassung, dass man nichts weitergeben kann, was man nicht vorher selbst empfangen hat. Es geht also nicht darum, dass der Priester so wichtig ist, dass er sich als erstes nehmen darf, sondern er isst als erstes damit er dann den anderen Leuten austeilen kann.
wolfgang E. Geschrieben 6. Januar 2008 Melden Geschrieben 6. Januar 2008 (bearbeitet) Niemals darf der zelebrierende oder konzelebrierende Priester bis zum Ende der Kommunion des Volkes warten, bevor er selbst kom- muniziert. Warum eigentlich nicht? Diese Frage ist beim gesamten Dokument RS (wie bei so vielen römischen Instruktionen) völlig unangebracht und nur mit "weil es sich einige regelungswütige römische Juristenhirne so ausgedacht haben" zu beantworten. bearbeitet 6. Januar 2008 von wolfgang E.
gouvernante Geschrieben 6. Januar 2008 Melden Geschrieben 6. Januar 2008 Um auszudrücken, daß der Priester selbst der "erste Empfangende" ist (und nicht der "erste sich selbst Nehmende"), wäre es eine stimmige Geste, wenn er z.B. aus der Hand eines Kommunionhelfers die Kommunion empfinge.
ordnung Geschrieben 6. Januar 2008 Melden Geschrieben 6. Januar 2008 (bearbeitet) Um auszudrücken, daß der Priester selbst der "erste Empfangende" ist (und nicht der "erste sich selbst Nehmende"), wäre es eine stimmige Geste, wenn er z.B. aus der Hand eines Kommunionhelfers die Kommunion empfinge. Kommunikation und Kommunion ist ja gerade dieses Empfangen und Weitergeben. bearbeitet 6. Januar 2008 von ordnung
Maximilian Geschrieben 6. Januar 2008 Melden Geschrieben 6. Januar 2008 (bearbeitet) Man muss es ja nicht übertreiben, aber dennoch denke ich, dass die würde und demut vor dem allerheiligsten auch dann gewährt bliebe, wenn man sich die hostie selbst nehmen würde. Bei der kommunion in beiderlei gestalten ist es zb. üblich, die hostie SELBST in das blut christi einzutauchen. Auch das könnte der priester machen, ist aber unüblich. Ist aber nach den einschlägigen Rubriken der AEM bzgl. Kelchkommunion (244-247; Trinkröhrchen und Löffelchen lassen wir mal weg) nicht vorgesehen. Kurzgefaßt gibt es zwei Möglichkeiten: - direktes Trinken aus dem Kelch oder - Intinktion (Eintauchen), dann aber durch den Priester. Dann wird das allerdings des öfteren (auch von sogen. konservativen) priestern nicht beachtet, denn diese form der kommunion in beiderlei gestalten habe ich schon des öfteren erlebt und praktiziert (als kommunionhelfer der den becher mit dem blut christi hält). Ist das jetzt eine KANN/SOLL oder eine MUSS bestimmung? bearbeitet 6. Januar 2008 von Maximilian
Rosario Geschrieben 6. Januar 2008 Melden Geschrieben 6. Januar 2008 Niemals darf der zelebrierende oder konzelebrierende Priester bis zum Ende der Kommunion des Volkes warten, bevor er selbst kom- muniziert. Warum eigentlich nicht? Diese Frage ist beim gesamten Dokument RS (wie bei so vielen römischen Instruktionen) völlig unangebracht und nur mit "weil es sich einige regelungswütige römische Juristenhirne so ausgedacht haben" zu beantworten. Habe dazu gerade in meiner Weihnachtslektüre bei Manfred Lütz ("Der blockierte Riese") sinngemäß gelesen: Wer in einer Instruktion pastorale Streicheleinheiten sucht ist dort genauso an der falschen Adresse wie bei der Straßenverkehrsordnung. Eine Instruktion ordnet eben an, wie etwas formal zu laufen hat. Die Erklärungen sind darin nicht zu finden.
wolfgang E. Geschrieben 6. Januar 2008 Melden Geschrieben 6. Januar 2008 (bearbeitet) Niemals darf der zelebrierende oder konzelebrierende Priester bis zum Ende der Kommunion des Volkes warten, bevor er selbst kom- muniziert. Warum eigentlich nicht? Diese Frage ist beim gesamten Dokument RS (wie bei so vielen römischen Instruktionen) völlig unangebracht und nur mit "weil es sich einige regelungswütige römische Juristenhirne so ausgedacht haben" zu beantworten. Habe dazu gerade in meiner Weihnachtslektüre bei Manfred Lütz ("Der blockierte Riese") sinngemäß gelesen: Wer in einer Instruktion pastorale Streicheleinheiten sucht ist dort genauso an der falschen Adresse wie bei der Straßenverkehrsordnung. Eine Instruktion ordnet eben an, wie etwas formal zu laufen hat. Die Erklärungen sind darin nicht zu finden. Weshalb es aber nicht verboten ist, nach dem Sinn einer Regelung zu fragen. In Ö wurde z.B. so lange nach dem Sinn des Fahrens mit Licht am Tage gefragt bis diese Regelun per 01.01.2008 wieder abgeschafft wurde. Klar ist das für die Anordnenden nicht ideal, weshalb auch das Bild vom Hirten und vom Schaf dauerstrapaziert wird. Aber die Zeiten des Kadavergehorsams sind auch in der Kirche vorbei.....nur die Römer haben es noch immer nicht gemerkt. bearbeitet 6. Januar 2008 von wolfgang E.
Rosario Geschrieben 6. Januar 2008 Melden Geschrieben 6. Januar 2008 Niemals darf der zelebrierende oder konzelebrierende Priester bis zum Ende der Kommunion des Volkes warten, bevor er selbst kom- muniziert. Warum eigentlich nicht? Diese Frage ist beim gesamten Dokument RS (wie bei so vielen römischen Instruktionen) völlig unangebracht und nur mit "weil es sich einige regelungswütige römische Juristenhirne so ausgedacht haben" zu beantworten. Habe dazu gerade in meiner Weihnachtslektüre bei Manfred Lütz ("Der blockierte Riese") sinngemäß gelesen: Wer in einer Instruktion pastorale Streicheleinheiten sucht ist dort genauso an der falschen Adresse wie bei der Straßenverkehrsordnung. Eine Instruktion ordnet eben an, wie etwas formal zu laufen hat. Die Erklärungen sind darin nicht zu finden. Weshalb es aber nicht verboten ist, nach dem Sinn einer Regelung zu fragen. Nach dem Sinn zu fragen ist natürlich nicht verboten (machen wir hier ja gerade!). Aber wenn man nach ihm sucht, sollte man das nicht in der Instruktion tun.
wolfgang E. Geschrieben 6. Januar 2008 Melden Geschrieben 6. Januar 2008 (bearbeitet) Niemals darf der zelebrierende oder konzelebrierende Priester bis zum Ende der Kommunion des Volkes warten, bevor er selbst kom- muniziert. Warum eigentlich nicht? Diese Frage ist beim gesamten Dokument RS (wie bei so vielen römischen Instruktionen) völlig unangebracht und nur mit "weil es sich einige regelungswütige römische Juristenhirne so ausgedacht haben" zu beantworten. Habe dazu gerade in meiner Weihnachtslektüre bei Manfred Lütz ("Der blockierte Riese") sinngemäß gelesen: Wer in einer Instruktion pastorale Streicheleinheiten sucht ist dort genauso an der falschen Adresse wie bei der Straßenverkehrsordnung. Eine Instruktion ordnet eben an, wie etwas formal zu laufen hat. Die Erklärungen sind darin nicht zu finden. Weshalb es aber nicht verboten ist, nach dem Sinn einer Regelung zu fragen. Nach dem Sinn zu fragen ist natürlich nicht verboten (machen wir hier ja gerade!). Aber wenn man nach ihm sucht, sollte man das nicht in der Instruktion tun. Wo dann? Ich bin aus dem unternehmerischen Bereich schon gewöhnt und verlange auch von meinen Klienten, dass betriebliche Anordnungen darüber, wie Abläufe zu gestalten sind begründet werden. Und bei Gesetzen gibt es Erläuternde Bemerkungen, Motivenberichte und ähnliches mehr. bearbeitet 6. Januar 2008 von wolfgang E.
Lutheraner Geschrieben 6. Januar 2008 Melden Geschrieben 6. Januar 2008 Warum eigentlich nicht?Das ist eine Regelung, die ich sogar verstehen kann. Wenn der Priester wartet, bis alle anderen gegessen haben, spielt er sich selbst zum Gastgeber auf. Der Priester ist aber selbst genauso Gast wie alle anderen auch. In der Evang. Kirche kommuniziert der Liturg zum Schluß. Es ist aber theologisch ausgeschlossen, dass er sich als Gastgeber sieht. Wobei es auch eine Bedeutung (die ich nicht kenne) geben muß, warum er und die anderen Austeiler erst zum Schluß kommunizieren. Ich kann mir da nur einen praktischen Grund vorstellen: Aufteilung des Rests untereinander, damit idealerweise nichts übrig bleibt. Hinzu kommt die Auffassung, dass man nichts weitergeben kann, was man nicht vorher selbst empfangen hat. Es geht also nicht darum, dass der Priester so wichtig ist, dass er sich als erstes nehmen darf, sondern er isst als erstes damit er dann den anderen Leuten austeilen kann. Diese Denkweise wäre bei einer Speisung aber nicht üblich. Ich halte es auch anhand der biblischen Überlieferung für ausgeschlossen, dass Jesus selbst beim Abendmahl vor den Aposteln kommuniziert hat.
Justin Cognito Geschrieben 6. Januar 2008 Melden Geschrieben 6. Januar 2008 (bearbeitet) Habe dazu gerade in meiner Weihnachtslektüre bei Manfred Lütz ("Der blockierte Riese") sinngemäß gelesen: Wer in einer Instruktion pastorale Streicheleinheiten sucht ist dort genauso an der falschen Adresse wie bei der Straßenverkehrsordnung. Eine Instruktion ordnet eben an, wie etwas formal zu laufen hat. Die Erklärungen sind darin nicht zu finden. Den Ausdruck "pastorale Streicheleinheiten" finde ich äußerst unpassend gewählt, weil er der der wirklichen (Hirten-)Sorge um die Gläubigen in keiner Hinsicht gerecht wird. Im Unterschied zur Straßenverkehrsordnung wird die kirchliche Ordnung ja gerade nicht rechtspositivistisch begründet: Eine Regelung hat nicht deshalb Gültigkeit weil sie ordnungsgemäß erlassen wurde (das wäre die rechtspositivistische Position), sondern weil sie letztlich (über mehr oder weniger Ableitungen) im Einklang steht mit der (Selbst-)Offenbarung Gottes. Diese Ableitungen müssen den Gläubigen auch erklärt werden - was eine eminente pastorale Aufgabe ist. Ein rein formaljuristisch korrekt zustande gekommener Erlass, der nicht auch pastoral ausgerichtet ist, würde m.E. den eigenen rechtstheoretischen Anspruch bei weitem unterlaufen. Der Vergleich mit der StVO hinkt daher gewaltig. Ich lese übrigens auch gerade meinen Lütz (Gott. Eine kleine Geschichte des Größten [aus 2007]) und entwickle gegenüber dem Autor gerade sehr ambivalente Gefühle. Einerseits schreibt er fesselnd und originell, andererseits ist seine Art manche Positionen oder Personen abzukanzeln mit "präpotent" nur äußerst beschönigend zu umschreiben ..... bearbeitet 6. Januar 2008 von Justin Cognito
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