AndreasB Geschrieben 9. Januar 2008 Melden Share Geschrieben 9. Januar 2008 (bearbeitet) Angenommen, jemand wäre in die Lage geraten, jemand anderem die Verwertung eines seiner Musikstücke schriftlich genehmigen zu müssen. Was muss auf jeden Fall, was darf in keinem Fall drinstehen, eurer Meinung nach? Ändert sich etwas, wenn der Song bereits unter einer Creative Commons Share-Alike-Lizenz veröffentlicht ist? Bedingung: Geld gibts dafür keines, nur Ruhm und Ehre*, z.B. weil das ganze einen Film auf einer kostenlosen DVD untermalen soll. __________________ *Ohne Geld ist die Ehre nur eine Krankheit. (Jean Racine) Danke AndreasB bearbeitet 9. Januar 2008 von Inge Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 9. Januar 2008 Melden Share Geschrieben 9. Januar 2008 (bearbeitet) Ich kenn mich mit den Dingen nicht sonderlich aus. Warum sollte es nicht ausreichen, dem anderen einfach einen Satz aufzuschreiben: Ich bin damit einverstanden, dass <abc> mein Lied <def> für die DVD <ghi> unentgeltlich und nicht-exklusiv*) nutzen kann. Wo läge da das Problem? *) Schließlich willst du dein eigenes Lied ja selbst auch noch nutzen und ggf. weiteren Leuten die Nutzung erlauben, nicht wahr? bearbeitet 9. Januar 2008 von Inge Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ThomasB. Geschrieben 9. Januar 2008 Melden Share Geschrieben 9. Januar 2008 (bearbeitet) Ich bin damit einverstanden, dass <abc> mein Lied <def> für die DVD <ghi> unentgeltlich und nicht-exklusiv*) nutzen kann. Ich würde auch annehmen, dass das normalerweise reicht. Empfehlenswert wäre meiner Meinung nachaber , den Verwendungszweck noch präziser fassen: "Ich bin damit einverstanden, dass <abc> mein Lied <def> für die DVD <ghi> unentgeltlich nutzen kann. Dieses Einverständnis wird unter der Voraussetzung erteilt, dass die DVD kostenlos und nicht zu gewerblichen Zwecken vertrieben wird. Die Urheberrechte für das Werk verbleiben in vollem Umfang beim Autor. Jede weitere Nutzung , Vervielfältigung oder sonstige Verwertung über den bezeichneten Zweck hinaus ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Urhebers unzulässig." Das sollte auch auf der DVD vermerkt sein: "Die Urheberrechte für das Lied >abc< liegen beim Autor. Jede Nutzung, Vervielfältigung oder sonstige Verwertung bedarf seiner ausdrücklichen Zustimmung." bearbeitet 9. Januar 2008 von ThomasB. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 9. Januar 2008 Melden Share Geschrieben 9. Januar 2008 Das klingt perfekt! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PeterPyro Geschrieben 9. Januar 2008 Melden Share Geschrieben 9. Januar 2008 Ich bin damit einverstanden, dass <abc> mein Lied <def> für die DVD <ghi> unentgeltlich und nicht-exklusiv*) nutzen kann. Ich würde auch annehmen, dass das normalerweise reicht. Empfehlenswert wäre meiner Meinung nachaber , den Verwendungszweck noch präziser fassen: "Ich bin damit einverstanden, dass <abc> mein Lied <def> für die DVD <ghi> unentgeltlich nutzen kann. Dieses Einverständnis wird unter der Voraussetzung erteilt, dass die DVD kostenlos und nicht zu gewerblichen Zwecken vertrieben wird. Die Urheberrechte für das Werk verbleiben in vollem Umfang beim Autor. Jede weitere Nutzung , Vervielfältigung oder sonstige Verwertung über den bezeichneten Zweck hinaus ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Urhebers unzulässig." Das sollte auch auf der DVD vermerkt sein: "Die Urheberrechte für das Lied >abc< liegen beim Autor. Jede Nutzung, Vervielfältigung oder sonstige Verwertung bedarf seiner ausdrücklichen Zustimmung." Wenn ich an dieser Stelle mein Beckmesser ausklappen darf: Urheberrechte sind nach deutschem Recht ohnehin nicht übertragbar. Bleiben die Fragen, ob du Mitglied in der Gema bist und ob du einen Verlag für das Lied hast. Da wird es mit einem Stück Glück interessant. Denn: Manchmal passieren überraschende Dinge in der Musikwelt... pp Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gallowglas Geschrieben 9. Januar 2008 Melden Share Geschrieben 9. Januar 2008 Ich bin damit einverstanden, dass <abc> mein Lied <def> für die DVD <ghi> unentgeltlich und nicht-exklusiv*) nutzen kann. Ich würde auch annehmen, dass das normalerweise reicht. Empfehlenswert wäre meiner Meinung nachaber , den Verwendungszweck noch präziser fassen: "Ich bin damit einverstanden, dass <abc> mein Lied <def> für die DVD <ghi> unentgeltlich nutzen kann. Dieses Einverständnis wird unter der Voraussetzung erteilt, dass die DVD kostenlos und nicht zu gewerblichen Zwecken vertrieben wird. Die Urheberrechte für das Werk verbleiben in vollem Umfang beim Autor. Jede weitere Nutzung , Vervielfältigung oder sonstige Verwertung über den bezeichneten Zweck hinaus ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Urhebers unzulässig." Das sollte auch auf der DVD vermerkt sein: "Die Urheberrechte für das Lied >abc< liegen beim Autor. Jede Nutzung, Vervielfältigung oder sonstige Verwertung bedarf seiner ausdrücklichen Zustimmung." Wenn ich an dieser Stelle mein Beckmesser ausklappen darf: Urheberrechte sind nach deutschem Recht ohnehin nicht übertragbar. Bleiben die Fragen, ob du Mitglied in der Gema bist und ob du einen Verlag für das Lied hast. Da wird es mit einem Stück Glück interessant. Denn: Manchmal passieren überraschende Dinge in der Musikwelt... pp Wenn er bei der GEMA wäre, könnte er seine Lieder nicht kostenlos für so ein Projekt zur Verfügung stellen ... das verbieten die GEMA-Regeln ... die kassieren immer, egal wer und wozu die Songs genutzt werden, auch wenn er selbst sie spielt, muß er dafür bezahlen ... Zurück bekommt er, wenn überhaupt, nur einen kleinen Teil davon, da von dem Geld, daß für SEINE Songs gezahlt wird, erstmal ein großer Teil an die bekannten Komponisten (Grönemeier, Bohlen ect.) geht, für deren "Altersversorgung" (Liegt an den verschiedenen Mitgliedschaftsklassen), was dannach, und nach Abzug der Verwaltungskosten und der Mitgliedsbeiträge noch übrig bleibt, davon kannst du bei McDoof mal essen gehen, aber mehr schon nicht ... Deswegen raten auch so einige Musikerverbände ausdrücklich davon ab, zur GEMA zu gehen, ist, wenn man nicht grade Songs in den Top 40 hat, ein reines Verlustgeschäft. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AndreasB Geschrieben 9. Januar 2008 Autor Melden Share Geschrieben 9. Januar 2008 Ich bin damit einverstanden, dass <abc> mein Lied <def> für die DVD <ghi> unentgeltlich und nicht-exklusiv*) nutzen kann. Ich würde auch annehmen, dass das normalerweise reicht. Empfehlenswert wäre meiner Meinung nachaber , den Verwendungszweck noch präziser fassen: "Ich bin damit einverstanden, dass <abc> mein Lied <def> für die DVD <ghi> unentgeltlich nutzen kann. Dieses Einverständnis wird unter der Voraussetzung erteilt, dass die DVD kostenlos und nicht zu gewerblichen Zwecken vertrieben wird. Die Urheberrechte für das Werk verbleiben in vollem Umfang beim Autor. Jede weitere Nutzung , Vervielfältigung oder sonstige Verwertung über den bezeichneten Zweck hinaus ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Urhebers unzulässig." Das sollte auch auf der DVD vermerkt sein: "Die Urheberrechte für das Lied >abc< liegen beim Autor. Jede Nutzung, Vervielfältigung oder sonstige Verwertung bedarf seiner ausdrücklichen Zustimmung." Na, da sag ich doch ein herzliches Dankeschön, das gibt mir doch ein bisschen Sicherheit. Dann kann ich die Lizenz ja gleich mal fertigmachen. Mein Dank gilt auch allen, die sich meine Gedanken gemacht haben und dem Moderatorenteam für Nachsicht und Unterstützung, besonders Inge möchte ich da erwähnen. Eigentlich könnte man den Thread jetzt schließen, aber vielleicht wollt ihr ja wissen wie es ausgegangen ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.