Una Geschrieben 12. Januar 2008 Melden Share Geschrieben 12. Januar 2008 Hallo, eine Frage an die Fachleute des Forums: Gab es um 1190 schon die Ohrenbeichte bzw. war sie allgemein üblich? Und welche Strafe bekam/bekommt man, wenn man sich bei der Beichte der Sünde der Lüge schuldig bekennt? Ich arbeite an einem Roman, meine Heldin ist tief gläubig, während ich selbst ohne Religion aufgewachsen bin. Das macht die Sache etwas schwierig. Ich bedanke mich jetzt schon für alle Antworten. Herzliche Grüße, Una Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julius Geschrieben 12. Januar 2008 Melden Share Geschrieben 12. Januar 2008 Hallo, eine Frage an die Fachleute des Forums: Gab es um 1190 schon die Ohrenbeichte bzw. war sie allgemein üblich? Und welche Strafe bekam/bekommt man, wenn man sich bei der Beichte der Sünde der Lüge schuldig bekennt? Ich arbeite an einem Roman, meine Heldin ist tief gläubig, während ich selbst ohne Religion aufgewachsen bin. Das macht die Sache etwas schwierig. Ich bedanke mich jetzt schon für alle Antworten. Herzliche Grüße, Una Die Ohrenbeichte, die man besser Einzelbeichte nennen sollte, wurde von iroschottischen Mönchen, die auf dem Festland missionierten, seit dem 6. Jahrhundert nach und nach eingeführt, was nicht ohne Widerstände vor sich ging. In den iroschottischen Klöstern war diese Bußpraxis aus der Ostkirche übernommen worden. Beim IV. Laterankonzil 1215 hatte sie sich durchgesetzt, dort wurde verbindlich beschlossen, dass jeder mindestens einmal im Jahr zu Beichte gehen sollte. Die Einzelbeichte hat die bis dahin übliche öffentliche Bußpraxis abgelöst, die sich aber auf wirklich schwere und öffentliche Sünden wie Ehebruch, Mord oder Glaubensabfall beschränkte, die nicht verborgen blieben und deswegen ein öffentliches Ärgernis waren. Die auferlegten Bußen waren teilweise drakonisch. Kleinere Sünden, die kein öffentliches Ärgernis darstellten, hatten Christen damals schon mit sich selbst oder im Einzelgespräch. Einen Strafkatalog für einmal oder mehrmals Lügen gab es nicht und gibt es nicht. Es müsste Dir als Nichtgläubiger von selbst einleuchten, dass eine Lüge sehr unterschiedliche Folgen für Dritte haben kann. Wenn jemand durch Lügen andere gegeneinander aufbringt und eine Ehe zerstört ist das sicher viel gravierender als eine kleine Schwindelei, warum man zu spät zur Arbeit gekommen ist. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julius Geschrieben 12. Januar 2008 Melden Share Geschrieben 12. Januar 2008 Die Beichtstühle, die inzwischen vielfach wieder ausser Gebrauch gekommen sind, gibt es in den Kirchen erst seit dem späten Mittelalter. Damit Du Deine Heldin nicht zu früh in den Beichtstuhl schickst. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gouvernante Geschrieben 12. Januar 2008 Melden Share Geschrieben 12. Januar 2008 (bearbeitet) Einen Strafkatalog für einmal oder mehrmals Lügen gab es nicht und gibt es nicht.Doch, doch, daß entsprechende Phänomen wird heute mit Tarifbuße bezeichnet und v.a. die irischen Bußbücher sind eine spannende Lektüre. Das in seinem ganzen Verlauf geheime Bußverfahren sieht als erste Stufe die geheime Beichte vor, auf die in der zweiten Stufe nach in sog. Bußbüchern (Pönitentialen) festgelegten Tarifen für bestimmte Vergehen jeweils individuelle Bußleistungen auferlegt wurden, deren Erbringung zu kontrollieren war. Quelle bearbeitet 12. Januar 2008 von gouvernante Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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