laura Geschrieben 18. Januar 2008 Melden Geschrieben 18. Januar 2008 In BaWü ist der Erwartungshorizont auch eher bindend, aber ich kann immer einen Hinweis für den Zweitkorrektor beileigen, in dem ich erläutere, warum ich auch abweichende Lösungen zulasse ... Was der Zweitkorrektor dann konkret damit macht, bleibt aber seine Sache. Laura
Elima Geschrieben 18. Januar 2008 Melden Geschrieben 18. Januar 2008 Wenn die Fragestellung dem Prüfling die Auswahl eines Beispiels überlässt (z.B. vergleichen Sie die christliche Position mit den Aussagen einer anderen Religion/Weltanschauung o.ä) bietet der Erwartungshorizont (ähm, ich müsste in der Vergangenheit schreiben ) ein Beispiel (vermutlich das, was der Autor der Frage besonders intensiv besprochen hat) und für alles andere spielt eben der Unterricht des Kursleiters eine wichtige Rolle. (Manchmal gibt es ja auch unterschiedliche Auffassungen zu einer Frage (was sich im Staatsexamen verheerend auswirken kann, aber das ist OT).
Explorer Geschrieben 18. Januar 2008 Melden Geschrieben 18. Januar 2008 (Manchmal gibt es ja auch unterschiedliche Auffassungen zu einer Frage (was sich im Staatsexamen verheerend auswirken kann, aber das ist OT). Davor hab ich schon ein bißchen Angst. Ich schreib demnächst Pädagogik. Das ist ja auch so ein Fach...
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