Siri Geschrieben 8. Februar 2008 Melden Share Geschrieben 8. Februar 2008 nein nein das ist schon klar das eine aussage ist nureine aussage, aber es ist eben ein unterschiwed ob sich der zuständige Kardinal äußert oder z.b. ein pensionierten kardinal ect Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nursianer Geschrieben 8. Februar 2008 Melden Share Geschrieben 8. Februar 2008 ... Ich hoffe, dass es der Bischof von Osnabrück Franz Josef Bode wird! Ich denke auch, dass es Bischof Bode (Bibo) wird. Passt ja auch gut, zum Katholikentag in Osnabrück 2008, sowie als Jugendbischof zum WJT in Sydney. Aber vielleicht würde er dieses Amt dann abgeben? Z.B. an Bischof Tebartz-van Elst? Nee, nee, ich will meinen Bischof im Bistum haben! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sokrates Geschrieben 8. Februar 2008 Melden Share Geschrieben 8. Februar 2008 Ich habe hier eine Umfrage zum Ausgang der Wahl gestartet. Ich traue mich nicht, die beiden Threads zu verschmelzen, weil ich nicht weiß, was dann passiert. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 8. Februar 2008 Melden Share Geschrieben 8. Februar 2008 kannst du ein kurien dokument nenen das vom hl. vater nicht approbiert ist es heißt doch am schluß von kurien dokumenten immer "am.... vom hhl. vater genehmigt und seine veröffentlichung angeordnet" Achtung, ich bin Es gibt zwei Formen der päpstlichen Approbation: Die einfache "approbiert und zur Veröffentlichung angeordnet" belässt das Dokument in der Verantwortung und Zuständigkeit der römischen Kurie. Es kann mithin kein neues Recht setzen oder bestehendes ändern, ist aber auch keine unverbindliche Anregung. Allerdings ändert sich an der Verantwortung des Bischofs nichts, er muss entscheiden, ob und ggf. wie er das Papier umsetzt. Erfolgt aber die päpstliche Approbation "in forma specifica", dann macht sich der Papst das Dokument zu eigen und erläßt es im eigenen Namen, dann kann es auch Recht ändern. Die Verbindlichkeit ist höher, kann aber auch die Verantwortung des Bischofs nicht aufheben. "Nur Befehle ausführen" gilt in der Kirche nicht! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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