Domingo Geschrieben 22. Januar 2008 Melden Geschrieben 22. Januar 2008 und Einkommenssteuer (Wobei laut Deinem Link dort beide Schreibweisen möglich seien?! Ich frage mich, ob das auch die AO und das FA wissen. Ich meine jetzt nicht die Bratskartoffeln.) Es ist offizielle Amtsprache, das Fugen-S wegzulassen. Bei mir hat sich mal ein Anwalt mokiert, daß sein Kollege zu dämlich sei, "Schadenersatz" zu buchstabieren, weil jener "Schadensersatz" geschrieben hatte, was mich beinahe zu der Bemerkung genötigt hätte, daß er zu dämlich sei, die Fugen-S-Regelung zu kapieren. Dein Anwalt hat nie das BGB gelesen Zitieren
kam Geschrieben 22. Januar 2008 Melden Geschrieben 22. Januar 2008 Dein Anwalt hat nie das BGB gelesen Das muß kein Fehler sein. Grüße, KAM Zitieren
Inge Geschrieben 22. Januar 2008 Melden Geschrieben 22. Januar 2008 Dein Anwalt hat nie das BGB gelesen Wobei die Überschriften im Schönfelder (z.B. § 823 Schadensersatzpflicht) wohl nicht zum amtlichen Text gehören. Zitieren
Domingo Geschrieben 22. Januar 2008 Melden Geschrieben 22. Januar 2008 §31 BGB §160 §179 §199 ... Zitieren
urdu Geschrieben 22. Januar 2008 Melden Geschrieben 22. Januar 2008 Ehe das Wort in die Diskussion kam, habe ich das nie gebraucht.......ebenso wenig wie die "Seeelefanten" = "See-Elefanten". In Österreich gibt es einen Ort namens "Laa". Wenn es dumm hergeht, schwimmen in den dortigen Bächen die sogenannten "Laaaale"! Und die Kärntner Servierdame fragt: "Woits es in Kaffee mit ana Untatassn oda tuats es Schalal alla a?" Zitieren
benedetto Geschrieben 22. Januar 2008 Autor Melden Geschrieben 22. Januar 2008 Ehe das Wort in die Diskussion kam, habe ich das nie gebraucht.......ebenso wenig wie die "Seeelefanten" = "See-Elefanten". In Österreich gibt es einen Ort namens "Laa". Wenn es dumm hergeht, schwimmen in den dortigen Bächen die sogenannten "Laaaale"! Und die Kärntner Servierdame fragt: "Woits es in Kaffee mit ana Untatassn oda tuats es Schalal alla a?" Wenn man bedenkt, dass Ihr in der EU seid... Zitieren
Udalricus Geschrieben 23. Januar 2008 Melden Geschrieben 23. Januar 2008 und Einkommenssteuer (Wobei laut Deinem Link dort beide Schreibweisen möglich seien?! Ich frage mich, ob das auch die AO und das FA wissen. Ich meine jetzt nicht die Bratskartoffeln.) Es ist offizielle Amtsprache, das Fugen-S wegzulassen. Bei mir hat sich mal ein Anwalt mokiert, daß sein Kollege zu dämlich sei, "Schadenersatz" zu buchstabieren, weil jener "Schadensersatz" geschrieben hatte, was mich beinahe zu der Bemerkung genötigt hätte, daß er zu dämlich sei, die Fugen-S-Regelung zu kapieren. Somit sind Bratkartoffeln beamtisch und Bratskartoffeln korrekt! In Österreich heisst der Adventskranz "Adventkranz", das liegt wohl daran, dass er hier - wie so vieles - eine amtliche Funktion hat!? Zitieren
Udalricus Geschrieben 23. Januar 2008 Melden Geschrieben 23. Januar 2008 Ehe das Wort in die Diskussion kam, habe ich das nie gebraucht.......ebenso wenig wie die "Seeelefanten" = "See-Elefanten". In Österreich gibt es einen Ort namens "Laa". Wenn es dumm hergeht, schwimmen in den dortigen Bächen die sogenannten "Laaaale"! Und die Kärntner Servierdame fragt: "Woits es in Kaffee mit ana Untatassn oda tuats es Schalal alla a?" Ich liebe solche spontane Lautmalerei. Das erinnert mich, wie ich in Rom einmal ein Grillhähnchen zum Mitnehmen gekauft habe. Ich hatte vorsorglich eine Tüte zum Einpacken mitgenommen, doch die Verkäuferin wollte mir eine zweite Tüte aufdringen, so dass ich spontan meinte: "No, questa busta basta!" (Nein, diese Tüte reicht!)Über diesen dummen Satz musste ich spontan zu lachen beginnen und die Verkäuferin hat mich auch nicht verstanden. Zitieren
Inge Geschrieben 23. Januar 2008 Melden Geschrieben 23. Januar 2008 §31 BGB §160 §179 §199 ... Bitte mit Text. Danke. Zitieren
Clown Geschrieben 23. Januar 2008 Melden Geschrieben 23. Januar 2008 Dein Anwalt hat nie das BGB gelesen Wobei die Überschriften im Schönfelder (z.B. § 823 Schadensersatzpflicht) wohl nicht zum amtlichen Text gehören. Doch, mit der Neuverkündung 2002 sind auch die Überschriften amtlich. Das erkennt man daran, dass sie nicht mit eckigen Klammern umgeben sind. Inwieweit es für einen Anwalt von Vorteil ist, nie das BGB gelesen zu haben, erschließt sich mir allerdings nicht auf Anhieb, aber ich bin ja auch kein Anwalt. Zitieren
GermanHeretic Geschrieben 23. Januar 2008 Melden Geschrieben 23. Januar 2008 Inwieweit es für einen Anwalt von Vorteil ist, nie das BGB gelesen zu haben, erschließt sich mir allerdings nicht auf Anhieb, aber ich bin ja auch kein Anwalt. "Nie" ist das falsche Wort. "Kürzlich" oder "regelmäßig", sodaß man sich daran erinnern könnte, ist das Problem. Was haben Anwälte, die Zillionen mit internationalem M&A verdienen, schon groß mit dem BGB am Hut? Zitieren
Domingo Geschrieben 23. Januar 2008 Melden Geschrieben 23. Januar 2008 Bitte mit Text. Danke. Du hast kein BGB zur Hand Zitieren
Inge Geschrieben 23. Januar 2008 Melden Geschrieben 23. Januar 2008 Bitte mit Text. Danke. Du hast kein BGB zur Hand Ach, und die anderen interessiert das nicht?? Zitieren
Domingo Geschrieben 23. Januar 2008 Melden Geschrieben 23. Januar 2008 Also schön: http://dejure.org/gesetze/BGB/31.html http://dejure.org/gesetze/BGB/160.html (...§§-Nummer selber oben rechts einfügen) Zitieren
Domingo Geschrieben 23. Januar 2008 Melden Geschrieben 23. Januar 2008 Ach, und die anderen interessiert das nicht?? Ich bin nicht davon ausgegangen, dass es das tut. Zitieren
Domingo Geschrieben 23. Januar 2008 Melden Geschrieben 23. Januar 2008 Inwieweit es für einen Anwalt von Vorteil ist, nie das BGB gelesen zu haben, erschließt sich mir allerdings nicht auf Anhieb Wozu das BGB lesen? Es gibt doch Kommentare, Lehrbücher, Urteile, Artikel in Fachzeitschriften etc. pp. Zitieren
Elima Geschrieben 23. Januar 2008 Melden Geschrieben 23. Januar 2008 Ach, und die anderen interessiert das nicht?? Ich bin nicht davon ausgegangen, dass es das tut. Wenn du davon wirklich ausgegangen wärest, hättest du Inge eine PN schreiben können mit den Angaben (meinetwegen auch noch an die übrigen Juristen) Zitieren
Inge Geschrieben 23. Januar 2008 Melden Geschrieben 23. Januar 2008 Also schön: http://dejure.org/gesetze/BGB/31.html http://dejure.org/gesetze/BGB/160.html (...§§-Nummer selber oben rechts einfügen) Danke sehr. Ich sehe, mein "mit Text" war unangebracht, da es hier nicht um weitere Überschriften geht, sondern darum, dass im Gesetzestext immer wieder das Wort Schadensersatz vorkommt. Und dass der Text selbst amtlich ist, ist ja klar. Zitieren
Kirisiyana Geschrieben 23. Januar 2008 Melden Geschrieben 23. Januar 2008 Danke sehr. Ich sehe, mein "mit Text" war unangebracht, da es hier nicht um weitere Überschriften geht, sondern darum, dass im Gesetzestext immer wieder das Wort Schadensersatz vorkommt. Und dass der Text selbst amtlich ist, ist ja klar. ne sowas aber auch - "Schadensersatz" steht im Duden so: "BGB für Schadenersatz". Köstlich. Sorry falls Ihr das schon wusstet, ich hab nur ganz zum Shcluss mitgelesen. Zitieren
Inge Geschrieben 23. Januar 2008 Melden Geschrieben 23. Januar 2008 "Schadensersatz" steht im Duden so: "BGB für Schadenersatz". Köstlich. Zitieren
Clown Geschrieben 23. Januar 2008 Melden Geschrieben 23. Januar 2008 Also schön: http://dejure.org/gesetze/BGB/31.html http://dejure.org/gesetze/BGB/160.html (...§§-Nummer selber oben rechts einfügen) Danke sehr. Ich sehe, mein "mit Text" war unangebracht, da es hier nicht um weitere Überschriften geht, sondern darum, dass im Gesetzestext immer wieder das Wort Schadensersatz vorkommt. Und dass der Text selbst amtlich ist, ist ja klar. Die Überschriften gehören jetzt ja auch zum Text, insoweit stimmt das natürlich. Was haben Anwälte, die Zillionen mit internationalem M&A verdienen, schon groß mit dem BGB am Hut? Enorm viel. Immerhin ist das Kaufrecht im BGB geregelt (auch für den Unternehmenskauf), die Grundzüge des Gesellschaftsrechts, das Recht der Kreditsicherheiten (um den Wert des Unternehmens einschätzen zu können). Es ist ein Irrtum anzunehmen, dass sich das BGB darin erschöpft, festzulegen, was passiert, wenn man im Buchladen ein Buch kauft. Zitieren
Inge Geschrieben 23. Januar 2008 Melden Geschrieben 23. Januar 2008 Immerhin ist das Kaufrecht im BGB geregelt (auch für den Unternehmenskauf), Es sei denn, man vereinbart, dass amerikanisches Recht gilt. Und dann helfen dir deine mühsam erworbenen und gegen mehrere Schuldrechtsreformen verteidigten BGB-Kenntnisse gar nichts. Zitieren
Clown Geschrieben 23. Januar 2008 Melden Geschrieben 23. Januar 2008 Immerhin ist das Kaufrecht im BGB geregelt (auch für den Unternehmenskauf), Es sei denn, man vereinbart, dass amerikanisches Recht gilt. Und dann helfen dir deine mühsam erworbenen und gegen mehrere Schuldrechtsreformen verteidigten BGB-Kenntnisse gar nichts. Klar, dann muss aber immerhin das EGBGB sitzen (und für das Recht der Kreditsicherheiten ist bei Realsicherheiten ja meist das Recht des Landes, in dem der Krempel ist, ausschlaggebend); und ein bisschen Common-Law-Kaufrecht kann ich ja auch (auch wenn's für 'nen Unternehmenskauf natürlich nicht langt). Zitieren
Elima Geschrieben 23. Januar 2008 Melden Geschrieben 23. Januar 2008 Immerhin ist das Kaufrecht im BGB geregelt (auch für den Unternehmenskauf), Es sei denn, man vereinbart, dass amerikanisches Recht gilt. Und dann helfen dir deine mühsam erworbenen und gegen mehrere Schuldrechtsreformen verteidigten BGB-Kenntnisse gar nichts. Klar, dann muss aber immerhin das EGBGB sitzen (und für das Recht der Kreditsicherheiten ist bei Realsicherheiten ja meist das Recht des Landes, in dem der Krempel ist, ausschlaggebend); und ein bisschen Common-Law-Kaufrecht kann ich ja auch (auch wenn's für 'nen Unternehmenskauf natürlich nicht langt). Aha, diese Abkürzung steht übrigens nicht im Duden. (Thema!!!) Es hilft nicht dort nachzuschauen! :ph34r: :ph34r: :ph34r: :ph34r: :ph34r: :ph34r: :ph34r: Zitieren
asia Geschrieben 23. Januar 2008 Melden Geschrieben 23. Januar 2008 Common-Law-Kaufrecht Hilfe! Solange solche Wortkombinationen nicht im Duden landen, ist ja gut! Zitieren
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