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Jungfrauenweihe


BeAgLeN°14

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im Allgemeinen wird doch aber nicht gesagt, dass umbedingt ein Intakes Hymens vorliegen muss, es heißt doch nur : nie verheiratet, kein der Jungfräulichkeit widersprechendes Leben geführt haben ....

 

Demnach ist es doch ziemlich egal ob die Kandidatin vorher schon sexuellen Kontakt hatte, oder eben nicht. Außerdem wär das ja auch eine ziemlich erbsenzählerrische Angelegenheit, die schwer zu kontrollieren ist.

Vielleicht heißt das ganze ja auch nur Jungfrauenweihe weil es sich so nett anhört und das alles hat eventuell gar nichts mit Jungfrausein zu tun, sondern eher damit, dass man jetzt nicht umbedingt eine ehenmalige Pornodarstellerin (nur ein Beispiel) in einen kirchlichen Stand berufen will .... B)

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im Allgemeinen wird doch aber nicht gesagt, dass umbedingt ein Intakes Hymens vorliegen muss, es heißt doch nur : nie verheiratet, kein der Jungfräulichkeit widersprechendes Leben geführt haben ....

 

Demnach ist es doch ziemlich egal ob die Kandidatin vorher schon sexuellen Kontakt hatte, oder eben nicht. Außerdem wär das ja auch eine ziemlich erbsenzählerrische Angelegenheit, die schwer zu kontrollieren ist.

Vielleicht heißt das ganze ja auch nur Jungfrauenweihe weil es sich so nett anhört und das alles hat eventuell gar nichts mit Jungfrausein zu tun, sondern eher damit, dass man jetzt nicht umbedingt eine ehenmalige Pornodarstellerin (nur ein Beispiel) in einen kirchlichen Stand berufen will .... B)

 

 

 

Vermutlich ist es schlicht so, daß die Damen, die sich in der Spätantike zu diesem Leben entschlossen, natürlich Jungfrauen waren, da sie nicht verheiratet waren. Und das war ja früher noch stärker aneinandergekoppelt. Also Ehe und sexueller Kontakt.

Daher dann der Begriff.

 

Als man dieses Instiut dann wieder hervorkramte, hat man den Namen belassen, auch wenn der nicht mehr exakt stimmt.

 

Die Frage ist eben nur:

Wieso wird dann ein Unterschied gemacht zwischen Nonnen, die keusch leben, und Nonnen, die keusch leben UND ZUSÄTZLICH die Jungfrauenweihe empfangen.

Dahinter muß doch irgendein Gedanke stecken.

Die haben doch ihr Leben schon dem Glauben gewidmet. Was bedeutet also dieser Zusatz?

 

lg

Penelope

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Die Frage ist eben nur:

Wieso wird dann ein Unterschied gemacht zwischen Nonnen, die keusch leben, und Nonnen, die keusch leben UND ZUSÄTZLICH die Jungfrauenweihe empfangen.

Dahinter muß doch irgendein Gedanke stecken.

Die haben doch ihr Leben schon dem Glauben gewidmet. Was bedeutet also dieser Zusatz?

 

lg

Penelope

 

Naja, geweihte Jungfrauen sind ja eigendlich nicht mit "normalen" Nonnen zu vergleichen... die Jungfrauen leben ja nicht im Kloster sondern alleine und an keine andere Intuition gebunden.

Warum Nonnen sich zur Jungfrau weihen lassen sollten würde mich auch interessieren, denn eigendlich wären diese Frauen dann ja gleich doppelte Sakramentalien B)

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Die Jungfrauenweihe hat über Jahrhunderte nur bei Monialen "überlebt", sie in diesem Kontext jetzt (trotz einsichtiger Argumente) abschaffen zu wollen, hielte ich für historisch kurzsichtig.

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Die Jungfrauenweihe hat über Jahrhunderte nur bei Monialen "überlebt", sie in diesem Kontext jetzt (trotz einsichtiger Argumente) abschaffen zu wollen, hielte ich für historisch kurzsichtig.

 

Wer hat den behauptet das die Weihe in diesem Kontext abgeschafft werden sollte?

 

B)

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Naja, geweihte Jungfrauen sind ja eigendlich nicht mit "normalen" Nonnen zu vergleichen... die Jungfrauen leben ja nicht im Kloster sondern alleine und an keine andere Intuition gebunden.

Warum Nonnen sich zur Jungfrau weihen lassen sollten würde mich auch interessieren, denn eigendlich wären diese Frauen dann ja gleich doppelte Sakramentalien B)

 

 

Daß sie mit normalen Nonnen nicht zu vergleichen sind, ist ja klar, weil sie eben nicht monastisch leben, sondern _in_ der Gesellschaft.

 

Daß Nonnen sich trotzdem als Jungfrau weihen lassen, wäre eben nur dann logisch, wenn die Jungfrauenweihe ein weiterer Schritt bzgl Keuschheit ist.

Also: Nonnen leben Keusch NACH Eintritt ins Kloster.

Geweihte Jungfrauen haben aber auch VORHER schon - aus welchem Grund auch immer - keusch gelebt, sprich keinen sexuellen Verkehr gehabt.

 

Aber dem scheint ja nicht so zu sein. Denn dieser Satz:

... nie verheiratet, kein der Jungfräulichkeit widersprechendes Leben geführt haben ....

ist ja

1. sehr schwammig

2. in bezug auf das Verheiratetsein in der heutigen Gesellschaft

nicht mehr aussagekräftig

(auch Langzeitbeziehungen können einen ehelichen Charakter

haben, auch wenn das Sakrament der Ehe nicht empfangen wurde)

 

Das wäre logisch.

 

Alles andere nicht.

Denn der eigentliche Grund, sich weihen zu lassen, besteht ja darin, sein Leben Gott, der Kirche und den Menschen zu widmen. All das tut eine Nonne aber auch.

Auf dieser Ebene ist die als Jungfrau geweihte Nonne also nicht verständlich...

bearbeitet von Penelope
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dieser Satz ... nie verheiratet, kein der Jungfräulichkeit widersprechendes Leben geführt haben ....

ist ja

1. sehr schwammig

2. in bezug auf das Verheiratetsein in der heutigen Gesellschaft

nicht mehr aussagekräftig

(auch Langzeitbeziehungen können einen ehelichen Charakter

haben, auch wenn das Sakrament der Ehe nicht empfangen wurde)

Wie kann ein Satz, der aussagt, daß eine Kandidatin nie verheiratet gewesen sein darf, eine Aussage über die Natur des "Verheiratetseins in der heutigen Gesellschaft" machen?

 

Darüber hinaus – wer eine Langzeitbeziehung geführt hat, hat ein "der Jungfräulichkeit widersprechendes Leben" geführt.

Auf dieser Ebene ist die als Jungfrau geweihte Nonne also nicht verständlich...

Ich denke, das wurde geklärt: die Jungfrauenweihe hat als Sakramentalie jahrhundertelang in einigen monastischen Orden "überlebt", bevor Paul VI. den Ritus für Frauen, die in der Welt leben, wiederhergestellt hat. Die Spendung an Monialen ist somit m. E. ein historisches Relikt.

 

Grüße

Seraph

bearbeitet von Seraph
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Wie kann ein Satz, der aussagt, daß eine Kandidatin nie verheiratet gewesen sein darf, eine Aussage über die Natur des "Verheiratetseins in der heutigen Gesellschaft" machen?

 

Damit meinte ich doch nur, daß jemand, der noch nicht verheiratet war, trotzdem so gelebt haben kann, wie man es eigentlich in diesem Fall nicht möchte. Von Kirchens Seite...

 

Darüber hinaus – wer eine Langzeitbeziehung geführt hat, hat ein "der Jungfräulichkeit widersprechendes Leben" geführt.

Aber wo ist denn dann da die Grenze? Ein paar Posts vorher hier im Thread hat nämlich jemand genau das etwas anders gedeutet. Wo ist denn die Grenze zur "verbotenen" Langzeitbeziehung?

 

 

Ich denke, das wurde geklärt: die Jungfrauenweihe hat als Sakramentalie jahrhundertelang in einigen monastischen Orden "überlebt", bevor Paul VI. den Ritus für Frauen, die in der Welt leben, wiederhergestellt hat. Die Spendung an Monialen ist somit m. E. ein historisches Relikt.

 

Mhmm, das klang irgendwo mal anders. Aber ich weiß gerade nicht, wo ich das gelesen habe...

Moment...

III. Zulassung zur Jungfrauenweihe

3. Zur Jungfrauenweihe können sowohl Ordensfrauen monastischer Gemeinschaften als auch Frauen, die in der Welt leben, zugelassen werden.

4. Für Ordensfrauen monastischer Gemeinschaften ist erforderlich:

a) daß sie niemals eine Ehe eingegangen sind und auch nicht offenkundig ein dem jungfräulichen Stand widersprechendes leben geführt haben;

B) daß sie entweder in derselben Feier die Ewige Profeß ablegen oder diese schon früher abgelegt haben;

c) daß die Ordensfamilie nach alter Gewohnheit oder auf Grund einer neuen Erlaubnis der zuständigen Autorität diese liturgische Ordnung verwendet.

5. Für die Jungfrauen, die in der Welt leben, ist erforderlich:

a) daß sie niemals eine Ehe eingegangen sind und auch nicht offenkundig ein dem jungfräulichen Stand widersprechendes Leben geführt haben;

:) daß sie durch ihr Alter, ihr Urteilsvermögen und durch ihre nach dem übereinstimmenden Zeugnis der Gläubigen erprobten Charaktereigenschaften die Gewähr bieten, in einem sittenreinen, dem Dienst der Kirche und des Nächsten gewidmeten Leben auszuharren;

c) daß sie vom Ortsbischof zur Weihe zugelassen werden.

Dem Bischof steht es zu, festzusetzen, auf welche Weise die Jungfrauen, die in der Welt leben, ihre Verpflichtung zu einem jungfräulichen Leben übernehmen sollen.

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Franciscus non papa

aha - solche texte sollten aus rücksicht auf die kirche - wir wollen doch, dass sie ernst genommen wird - nicht veröffentlicht werden.

 

aber es ist gut, wenn der bischof vorsteher mit stab ist, boshaft grins

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aha - solche texte sollten aus rücksicht auf die kirche - wir wollen doch, dass sie ernst genommen wird - nicht veröffentlicht werden.

 

aber es ist gut, wenn der bischof vorsteher mit stab ist, boshaft grins

 

Was meinst Du jetzt?

Hätte ich den hier nicht posten sollen oder hätten die ihn nicht veröffentlichen sollen??? *verwirrt*

 

 

 

 

@Why?: Danke, werde ich mir mal durchlesen!

bearbeitet von Penelope
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Aber wo ist denn dann da die Grenze? Ein paar Posts vorher hier im Thread hat nämlich jemand genau das etwas anders gedeutet. Wo ist denn die Grenze zur "verbotenen" Langzeitbeziehung?

Ich weiß jetzt auch nach nochmaliger Durchsicht des Freds nicht, auf welche Aussage Du Dich konkret beziehst. Ich kann mich nur in anderen Worten wiederholen; Wenn "offenkundig" ist, daß zwei Menschen nicht nur den Tisch, sondern auch das Bett teilen, ist das ein "der Jungfräulichkeit widersprechendes Leben". Kirchlicherseits eine Aufzählung der Fälle, wann genau das offenkundig ist, darzulegen, wäre meines Erachtens nicht nur wenig sinnvoll, sondern auch unwürdig.

 

Mhmm, das klang irgendwo mal anders. Aber ich weiß gerade nicht, wo ich das gelesen habe...

Moment...

III. Zulassung zur Jungfrauenweihe

3. Zur Jungfrauenweihe können sowohl Ordensfrauen monastischer Gemeinschaften als auch Frauen, die in der Welt leben, zugelassen werden.

4. Für Ordensfrauen monastischer Gemeinschaften ist erforderlich:

a) daß sie niemals eine Ehe eingegangen sind und auch nicht offenkundig ein dem jungfräulichen Stand widersprechendes leben geführt haben;

B) daß sie entweder in derselben Feier die Ewige Profeß ablegen oder diese schon früher abgelegt haben;

c) daß die Ordensfamilie nach alter Gewohnheit oder auf Grund einer neuen Erlaubnis der zuständigen Autorität diese liturgische Ordnung verwendet.

5. Für die Jungfrauen, die in der Welt leben, ist erforderlich:

a) daß sie niemals eine Ehe eingegangen sind und auch nicht offenkundig ein dem jungfräulichen Stand widersprechendes Leben geführt haben;

B) daß sie durch ihr Alter, ihr Urteilsvermögen und durch ihre nach dem übereinstimmenden Zeugnis der Gläubigen erprobten Charaktereigenschaften die Gewähr bieten, in einem sittenreinen, dem Dienst der Kirche und des Nächsten gewidmeten Leben auszuharren;

c) daß sie vom Ortsbischof zur Weihe zugelassen werden.

Dem Bischof steht es zu, festzusetzen, auf welche Weise die Jungfrauen, die in der Welt leben, ihre Verpflichtung zu einem jungfräulichen Leben übernehmen sollen.

Und auch hier ist mir nicht klar, worauf Du hinauswillst. Diese Passage ist uns bekannt. Wo ist da aber der Widerspruch zu Gouvernantes Aussage und meiner Wiederholung derselben?

 

Grüße

Seraph

bearbeitet von Seraph
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Aber wo ist denn dann da die Grenze? Ein paar Posts vorher hier im Thread hat nämlich jemand genau das etwas anders gedeutet. Wo ist denn die Grenze zur "verbotenen" Langzeitbeziehung?

Ich weiß jetzt auch nach nochmaliger Durchsicht des Freds nicht, auf welche Aussage Du Dich konkret beziehst. Ich kann mich nur in anderen Worten wiederholen Wenn "offenkundig" ist, daß zwei Menschen nicht nur den Tisch, sondern auch das Bett teilen, ist das ein "der Jungfräulichkeit widersprechendes Leben. Kirchlicherseits eine Aufzählung der Fälle, wann genau das offenkundig ist, darzulegen, wäre meines Erachtens nicht nur wenig sinnvoll, sondern auch unwürdig.

 

Mhmm, das klang irgendwo mal anders. Aber ich weiß gerade nicht, wo ich das gelesen habe...

Moment...

III. Zulassung zur Jungfrauenweihe

3. Zur Jungfrauenweihe können sowohl Ordensfrauen monastischer Gemeinschaften als auch Frauen, die in der Welt leben, zugelassen werden.

4. Für Ordensfrauen monastischer Gemeinschaften ist erforderlich:

a) daß sie niemals eine Ehe eingegangen sind und auch nicht offenkundig ein dem jungfräulichen Stand widersprechendes leben geführt haben;

B) daß sie entweder in derselben Feier die Ewige Profeß ablegen oder diese schon früher abgelegt haben;

c) daß die Ordensfamilie nach alter Gewohnheit oder auf Grund einer neuen Erlaubnis der zuständigen Autorität diese liturgische Ordnung verwendet.

5. Für die Jungfrauen, die in der Welt leben, ist erforderlich:

a) daß sie niemals eine Ehe eingegangen sind und auch nicht offenkundig ein dem jungfräulichen Stand widersprechendes Leben geführt haben;

:) daß sie durch ihr Alter, ihr Urteilsvermögen und durch ihre nach dem übereinstimmenden Zeugnis der Gläubigen erprobten Charaktereigenschaften die Gewähr bieten, in einem sittenreinen, dem Dienst der Kirche und des Nächsten gewidmeten Leben auszuharren;

c) daß sie vom Ortsbischof zur Weihe zugelassen werden.

Dem Bischof steht es zu, festzusetzen, auf welche Weise die Jungfrauen, die in der Welt leben, ihre Verpflichtung zu einem jungfräulichen Leben übernehmen sollen.

Und auch hier ist mir nicht klar, worauf Du hinauswillst. Diese Passage ist uns bekannt. Wo ist da aber der Widerspruch zu Gouvernantes Aussage und meiner Wiederholung derselben?

 

Grüße

Seraph

 

Mit diesem lila Ausschnitt wollte ich zeigen, daß es durchaus noch vorgesehen ist, daß Nonnen diese Wihe empfangen können.

 

Mhmm, eigentlich ging es GAR NICHT um Gouvernantes Aussagen, sondern um meine Frage, wozu Nonnen die Jungfrauenweihe empfangen sollen. Denn diese ist ein Institut aus der Alten Kirche; die damaligen Frauen lebten nicht monastisch und tun es auch heute nicht.

Wenn natürlich eine Nonne sich von anderen dadurch entscheidet, daß sie noch nie Geschlechtsverkehr hatte, dann wäre es für mich nachvollziehbar, sie als/zur Jungfrau zu weihen.

Wenn aber die Aussage, die hier im Thread auch schon aufgetaucht ist, stimmt, nämlich daß man für die Jungfrauenweihe nicht unbedingt mehr Jungfrau sei muß (daß wir andere Gründe mal ausklammer, ist irgendwie klar), dann frage ich mich, wieso eine Nonne sich weihen läßt.

Die Nonne lebt schon keusch. Egal, wie ihr Vorleben aussah.

Und als "Jungfrau" sollte sie zwar nicht ungezügelt gelebt haben, aber trotzdem muß sie nicht im Sinne des Wortes Jungfrau sein. Eine "Jungfrau" entscheidet sich also auch für ein keusches Leben. Das die Nonne ja schon getan hat. Nur lebt die "Jungfrau" dann in der Öffentlichkeit.

Wozu also läßt die Nonne sich weihen?

 

Oweh, drücke ich mich so doof aus, daß nicht klar wird, was ich meine???

bearbeitet von Penelope
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Demnach ist es doch ziemlich egal ob die Kandidatin vorher schon sexuellen Kontakt hatte

Ja, genau wie bei den Priestern. B)

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Oweh, drücke ich mich so doof aus, daß nicht klar wird, was ich meine???

Nicht eigentlich, aber wir drehen uns leicht im Kreis. Daß die Jungfrauenweihe weiterhin auch Ordensfrauen gespendet werden kann, hatte doch gar niemand abgestritten, im Gegentum: aus der Wortwahl "historisches Relikt" geht ja gerade hervor, daß es sie noch gibt. Ein Grund hierfür dürfte unter c) "daß die Ordensfamilie nach alter Gewohnheit oder auf Grund einer neuen Erlaubnis der zuständigen Autorität diese liturgische Ordnung verwendet" zu suchen sein. (Hervorhebung von mir).

 

(BTW: die Smilies in Deinem Zitat entstehen durch automatische Formatierung, die Du durch das einmalige Deaktivieren der Option "Smilies verwenden" entfernen kannst.)

 

Man "läßt sich" übrigens nicht weihen, sondern wird geweiht bzw. erst einmal zur Weihe vorgeschlagen.

 

Gruß

Seraph

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Oweh, drücke ich mich so doof aus, daß nicht klar wird, was ich meine???

Nicht eigentlich, aber wir drehen uns leicht im Kreis. Daß die Jungfrauenweihe weiterhin auch Ordensfrauen gespendet werden kann, hatte doch gar niemand abgestritten, im Gegentum: aus der Wortwahl "historisches Relikt" geht ja gerade hervor, daß es sie noch gibt. Ein Grund hierfür dürfte unter c) "daß die Ordensfamilie nach alter Gewohnheit oder auf Grund einer neuen Erlaubnis der zuständigen Autorität diese liturgische Ordnung verwendet" zu suchen sein. (Hervorhebung von mir).

 

(BTW: die Smilies in Deinem Zitat entstehen durch automatische Formatierung, die Du durch das einmalige Deaktivieren der Option "Smilies verwenden" entfernen kannst.)

 

Man "läßt sich" übrigens nicht weihen, sondern wird geweiht bzw. erst einmal zur Weihe vorgeschlagen.

 

Gruß

Seraph

 

B) Oh ja. Ich achte beim Tippen nicht so auf die Formulieren. Stimmt natürlich, daß man sich nicht weihen läßt. Sorry für die dumme Formulierung. Hab einfach nicht nachgedacht.

 

Ok, vermutlich ist es so, wie Du es geschrieben hast, daß eine Ordensfrau mit der Jungfrauenweihe die Möglichkeit erhält, auch außerhalb ihres Ordens zu leben/etwas zu tun etc.pp.

Ich habe übrigens auch nicht gesagt, daß jemand gemeint hätte, die Weihe sei für Ordensfrauen abgeschafft. Ich hatte lediglich nach dem Grund dafür gesucht, weil sich mir der eben nicht erschlossen hat vor der Debatte bzgl. Jungfräulichkeit.

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Demnach ist es doch ziemlich egal ob die Kandidatin vorher schon sexuellen Kontakt hatte

Ja, genau wie bei den Priestern. B)

 

Aber das ist wohl genau das, was mich so aufregt.

Daß das Vorleben einer Nonne nicht so ins Gewicht fällt, ist klar und auch gut. Schließlich hat ein Christ die Möglichkeit zur Umkehr.

 

Aber wieso nennt man so ein Institut wie die Ordo Virginum genau SO, wenn es sich dann nicht um wirkliche Jungfrauen handelt?

Dann hätte man doch, als man dieses Institut wieder hat aufleben lassen, auch etwas "neu erfinden" können. Für Frauen, die in Zukunft keusch leben möchten, sich Gott, Christus und der Kirche widmen möchten, ohne aber im Kloster leben zu müssen.

 

Oder aber wir verstehen diesen hier schon oft zitierten Satz (kein der Jf widersprechendes Leben) doch strenger und gehen davon aus, daß eine Kandidatin tatsächlich noch Jungfrau sein sollte. Aber das ist hier ja schon negiert worden...

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Oder aber wir verstehen diesen hier schon oft zitierten Satz (kein der Jf widersprechendes Leben) doch strenger und gehen davon aus, daß eine Kandidatin tatsächlich noch Jungfrau sein sollte. Aber das ist hier ja schon negiert worden...
Ich denke, daß man im Allgemeinen von einer engen Auslegung dieser Forderung auszugehen hat, daß aber eventuelle Ausnahmen in das Forum internum gehören und eben Ausnahmen von der allgemeineren Regel sind.

Ich hatte weiter oben bereits geschrieben, daß ich eine Verengung dieser Frage auf biologische Kriterien für nicht weiterführend halte. Ein Mensch (Mann oder Frau) kann ein der Jungfräulichkeit widersprechendes Leben geführt haben, ohne Geschlechtsverkehr gehabt zu haben; ebenso kann ein Mensch Geschlechtsverkehr gehabt haben (zB im Falle einer Vergewaltigung, um ein klares Beispiel zu wählen), ohne daß er deshalb ein der Jungfräulichkeit widersprechendes Leben geführt hätte.

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Oder aber wir verstehen diesen hier schon oft zitierten Satz (kein der Jf widersprechendes Leben) doch strenger und gehen davon aus, daß eine Kandidatin tatsächlich noch Jungfrau sein sollte. Aber das ist hier ja schon negiert worden...
Ich denke, daß man im Allgemeinen von einer engen Auslegung dieser Forderung auszugehen hat, daß aber eventuelle Ausnahmen in das Forum internum gehören und eben Ausnahmen von der allgemeineren Regel sind.

Ich hatte weiter oben bereits geschrieben, daß ich eine Verengung dieser Frage auf biologische Kriterien für nicht weiterführend halte. Ein Mensch (Mann oder Frau) kann ein der Jungfräulichkeit widersprechendes Leben geführt haben, ohne Geschlechtsverkehr gehabt zu haben; ebenso kann ein Mensch Geschlechtsverkehr gehabt haben (zB im Falle einer Vergewaltigung, um ein klares Beispiel zu wählen), ohne daß er deshalb ein der Jungfräulichkeit widersprechendes Leben geführt hätte.

 

Ah danke. B) Die Antwort hat mir nun sehr viel weitergeholfen.

Und Deinem letzten Satz stimme ich voll zu!

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Ok, vermutlich ist es so, wie Du es geschrieben hast, daß eine Ordensfrau mit der Jungfrauenweihe die Möglichkeit erhält, auch außerhalb ihres Ordens zu leben/etwas zu tun etc.pp.

Das hatte ich übrigens m. E. nicht geschrieben. Ich gehe davon aus, daß, wo nicht aufgrund "alter Gewohnheit", sondern "auf Grund einer neuen Erlaubnis" Ordensschwestern die Jungfrauenweihe empfangen, diese Schwestern in besonderer Weise die bräutliche Zuwendung zeichenhaft sichtbar machen sollen.

 

Grüße

Seraph

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Dann hätte man doch, als man dieses Institut wieder hat aufleben lassen, auch etwas "neu erfinden" können. Für Frauen, die in Zukunft keusch leben möchten, sich Gott, Christus und der Kirche widmen möchten, ohne aber im Kloster leben zu müssen.

B)

 

 

Ich finde, wenn man die Sache einfach umbenennen würde, kämen viele Missverstädnisse gar nicht zu stande.

Außerdem könnte ich mir vorstellen, dass es duchaus unangenehm ist, sich als potentielle "Nicht- Jungfrau" zur Jungfrau weihen zu lassen.

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