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Beauftragung eines Kommunionhelfers


Tom007

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weil ich bin ein Mann.

 

B)

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Franciscus non papa
Was genau bedeutet eigentlich "schlampige Austeilung"?
Nur ein Vergleich:

 

Ich habe gelernt: vor den Spender treten, Hände formen, Spender hält Hostie hoch, "Der Leib Christi", eine oder zwei Sekunden der Anbetung, "Amen", Spender legt Hostie in die Hand/den Mund, EIN Schritt zur Seite, Verbeugung zum Altar (Kreuzzeichen wahlweise), Rückweg.

 

 

 

Du hast also so eine Schulung gemacht, ja? Eigentlich müsste man doch ziemlich genau beziffern können, wie lange die Spendung pro Kommunikant dann dauert (5 Sekunden?) und entsprechende Richtlinien erlassen (der Kommuniongang insgesamt sollte nicht mehr als, sagen wir einfach mal, 15 Minuten dauern, daher sind pro hundert Kommunikanten so und so viele Spender einzusetzen...)

 

So wie Du das beschreibst habe ich es übrigens noch nie und nirgends beobachtet. Damit meine ich speziell, dass der Kommunikant entscheidet, wann er die Hostie in Empfang nimmt (durch die Länge der Pause zwischen "der Leib Christi" und "Amen". ) Ich habe immer den Eindruck, die Kommunikanten beeilen sich auch sehr mit dem "Amen"-Sagen.

 

 

Da fällt mir noch eine Frage ein: wann ist eigentlich der korrekte Zeitpunkt für die Kommunion der Kommunionhelfer? Vor oder nach der allgemeinen Kommunion? Bekommen sie auch Wein?

 

 

vor der allgemeinen kommunion. und ob wein/blut christi oder nicht, darüber kann man fallweise entscheiden. ich tendiere dazu: kommunion unter beiden gestalten.

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Franciscus non papa
Der Kommunionhelferkurs dauert etwas drei bis vier Stunden. Bei uns macht das der Dekan, ob das nötig ist weiß ich nicht. Es wird der technische Ablauf erklärt, die Kleiderfrage erörtet, geübt und noch mal geübt.

Der Kommunionhelfer darf nach dem Kurs Kommunion in der Eucharistiefeier verteilen

und Krankenkommunion spenden. Das kann im Krankenhaus und zu Hause stattfinden. Wäre vor ein paar Jahren noch undenkbar gewesen, dass Laien mit gewandelten Hostien in der Gegend rumlaufen.

 

Bei uns in der Gemeinde haben wir ganz neue Kommunionhelfer, die auf keinen Fall bevor die Beauftragung des Bischofs da ist, Kommunion verteilen dürfen. Unser Pfarrer geht ansonsten eher lax mit Vorschriften um...

 

 

hm, also ich bin kein beauftragter kommunionhelfer

 

aber über allem steht in dieser frage doch die liebe, die pastorale situation.

 

vor ein paar jahren kam ein mit mir befreundeter priester in der karwoche ins krankenhaus, in eines der krankenhäuser meiner stadt.

 

als wir am gründonnerstag morgens telefonierten, brachte er seine traurigkeit darüber zum ausdruck, dass er an diesem abend nicht zelebrieren konnte. und im verlauf des gesprächs äusserte er den wunsch, dass ich ihm nach unserem abendmahlsgottesdienst, der ein choralamt war in diesem jahr, nach der anbetung doch noch die kommunion bringen solle.

 

ich also nach dem gottesdienst, der vorbereitung in der kirche für den karfreitag, noch mal schnell zwischendurch in die sakristei und dem pfarrer gesagt, ich nehm mir hier mal eines der sets für die kommunionhelfer zur krankenkommunion, ich hab da noch einen menschen, der in dieser nacht darauf wartet....

 

und so frech ich ja normalerweise sein kann - es war ein bewegender augenblick, als ich dann mitten in der nacht durch die notaufnahme ins krankenhaus kam und dem priesterfreund die kommunion überbrachte, irgendwie waren die rollen vertauscht, ich sagte: "der leib christi" - er: "amen"

 

smile, auf dem rückweg stellte sich mir eine nonne in den weg und fragte mich sehr energisch, was ich denn mitten in der nacht im krankenhaus verloren hätte, ich meinte nur grinsend, ich sei im auftrag des chefs unterwegs gewesen.... sie könne morgen früh ja im zimmer xyx nachfragen...

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Franciscus non papa
2) Diakone, die wirklich den Diakonat nicht nur als Durchgangsstation zum Priester erleben, gibt es bei uns erst seit wenigen Jahrzehnten wieder. Lange Jahrhunderte gab es das nicht.

 

 

oh, da staunt der fachmann, und der laie wundert sich: in all den zeiten gab es IMMER verheiratete ständige diakone. die kaiser des heiligen römischen reiches deutscher nation, sprich die habsburger wurden mit der krönung auch liturgisch zu diakonen geweiht, sie hätten also z.b. das evangelium in der messe verkünden dürfen. hat nur keiner gemerkt, weil sie das natürlich niemals taten. also nichts mit dem jahrhundertelangen nichtvorhandensein des ständigen diakonats. einen ständigen diakon gab es praktisch immer.

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2) Diakone, die wirklich den Diakonat nicht nur als Durchgangsstation zum Priester erleben, gibt es bei uns erst seit wenigen Jahrzehnten wieder. Lange Jahrhunderte gab es das nicht.

 

 

oh, da staunt der fachmann, und der laie wundert sich: in all den zeiten gab es IMMER verheiratete ständige diakone. die kaiser des heiligen römischen reiches deutscher nation, sprich die habsburger wurden mit der krönung auch liturgisch zu diakonen geweiht, sie hätten also z.b. das evangelium in der messe verkünden dürfen. hat nur keiner gemerkt, weil sie das natürlich niemals taten. also nichts mit dem jahrhundertelangen nichtvorhandensein des ständigen diakonats. einen ständigen diakon gab es praktisch immer.

 

Das Beispiel illustriert aber gerade den Verfall des Diakonatsamtes, das von seinen Inhabern (abgesehen von denen, die ins Priesteramt strebten) ja offenbar nicht ausgeübt wurde.

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2) Diakone, die wirklich den Diakonat nicht nur als Durchgangsstation zum Priester erleben, gibt es bei uns erst seit wenigen Jahrzehnten wieder. Lange Jahrhunderte gab es das nicht.

 

 

oh, da staunt der fachmann, und der laie wundert sich: in all den zeiten gab es IMMER verheiratete ständige diakone. die kaiser des heiligen römischen reiches deutscher nation, sprich die habsburger wurden mit der krönung auch liturgisch zu diakonen geweiht, sie hätten also z.b. das evangelium in der messe verkünden dürfen. hat nur keiner gemerkt, weil sie das natürlich niemals taten. also nichts mit dem jahrhundertelangen nichtvorhandensein des ständigen diakonats. einen ständigen diakon gab es praktisch immer.

 

Interessant!

 

Warum wurde das gemacht?

 

Hast Du dafür eine Quelle?

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Laien, wenn sie nicht Akolythen sind, müssen vom Bischof für das Amt des Kommunionspenders beauftragt werden.

nein, nein.

 

abgesehen davon, machst Du momentan hier "manipulative Kommunikation".

 

ich überzeichne das mal, was Du da geschrieben hast:

 

 

 

"was? irgendso ne blonde Tussi aus der Bank rausholen, dieses Billigparfüm von der macht mich schon immer kotzübel, die kenn ich schon, außerdem ..."

 

 

So ähnlich kam mir das auch vor.

Für Vorurteile kann ich nichts. Außerdem ist die Überzeichnung unlogisch, denn der Zelebrant wäre in seiner Auswahl des Kommunionhelfers ja völlig frei und könnte nehmen, wen er will.

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2) Diakone, die wirklich den Diakonat nicht nur als Durchgangsstation zum Priester erleben, gibt es bei uns erst seit wenigen Jahrzehnten wieder. Lange Jahrhunderte gab es das nicht.

 

 

oh, da staunt der fachmann, und der laie wundert sich: in all den zeiten gab es IMMER verheiratete ständige diakone. die kaiser des heiligen römischen reiches deutscher nation, sprich die habsburger wurden mit der krönung auch liturgisch zu diakonen geweiht, sie hätten also z.b. das evangelium in der messe verkünden dürfen. hat nur keiner gemerkt, weil sie das natürlich niemals taten. also nichts mit dem jahrhundertelangen nichtvorhandensein des ständigen diakonats. einen ständigen diakon gab es praktisch immer.

 

Interessant!

 

Warum wurde das gemacht?

 

Hast Du dafür eine Quelle?

Die würde ich auch gern erfahren. Wenn das stimmt, ist das auf jeden Fall eine spannende Sache.

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oh, da staunt der fachmann, und der laie wundert sich: in all den zeiten gab es IMMER verheiratete ständige diakone. die kaiser des heiligen römischen reiches deutscher nation, sprich die habsburger wurden mit der krönung auch liturgisch zu diakonen geweiht, sie hätten also z.b. das evangelium in der messe verkünden dürfen. hat nur keiner gemerkt, weil sie das natürlich niemals taten. also nichts mit dem jahrhundertelangen nichtvorhandensein des ständigen diakonats. einen ständigen diakon gab es praktisch immer.

...

Ich muß da nochmal nachwaschen. Bei Wiki steht zwar: "Vom brandenburgischen Gesandten wurde ihm die Alba und die Dalmatica gereicht, zwei Nürnberger reichten ihm den Gürtel, der allerdings am Ende des 18. Jahrhunderts verlorenging, den der König selber zuschnallte, der Kurfürst von Brandenburg warf ihm dann noch die Stola um". Das bezieht sich aber auf den Krönungsornat der Reichskleinodien. Von einer Weihe oder auch nur annähernd ähnlichen Handlung ist dagegen bei der Beschreibung des Ablaufs nichts erwähnt. Nun ist Wiki längst nicht Maß aller Dinge, der Artikel wirkt aber recht fundiert. Wenigstens die Handauflegung und irgendein Hinweis auf die Intention müßte doch vorkommen. Die Befragung und Bereitschaftserklärung, den Witwen und Waisen beizustehen kann als Indiz für die Weihe auch nicht gelten, weil hier Pflichten des Herrschers benannt sind. Wenn es weitere Quellen für die Annahme einer Diakonenweihe gäbe, wäre das superspannend. Ich fürchte aber, daß hier vielleicht irgendwo aus den Bezeichnungen der Gewänder des Krönungsornats und der Fürsorgepflicht etwas zu mutig interpoliert worden sein könnte.

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Dass "der Kaiser als Diakon" bei beonders feierlichen Messen das Evangelium sang, habe ich auch schon gelesen.

Das bezog sich zwar auf Zeiten vor den Habsburgern, aber macht ja nichts.

 

Werner

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Dass "der Kaiser als Diakon" bei beonders feierlichen Messen das Evangelium sang, habe ich auch schon gelesen.

Das bezog sich zwar auf Zeiten vor den Habsburgern, aber macht ja nichts.

 

Werner

 

Meiner Erinnerung (Vorlesung bei Prof. Alfons Auer) bezog sich das auf das (Hoch-) Mittelalter. Der Kaiser wurde nach Möglichkeit an Ostern gekrönt, diese Krönung galt auch als Sakrament (der Ritus war ähnlich dem der Priesterweihe) und der Kaiser hatte dann eben auch die Stellung eines Diakorns, der das Evangelium in der Messer vorlesen bzw. vorsingen durfte.

 

Ich vermutete, ich würde in "Der weltoffene Christ" (dem bekannten Auerbuch) einen Hinweis finden, war aber nix (vielleicht habe ich an der falschen Stelle gesucht) B)

 

 

 

PS: Ich habe im schon schwer lesbaren Skriptum (Hektogramm vom Wintersemester 1960/61 die entsprechende Schilderung gefunden: Osterfest (oder Messe vom Ostersonntag), Benediktion innerhalb des Gottesdienstes, Herrschaftsinsignien werden vom Altar genommen, der Kaiser wird mit priesterlichen Gewändern bekleidet und fungiert im Gottesdienst als Diakon oder Subdiakon. Davon, dass er diese Aufgabe auch zu anderen Gelegenheiten übernahm, ist nicht die Rede.

bearbeitet von Elima
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Da steht ja überall, dass der Kaiser wie ein Diakon war oder sich fühlte, nicht dass er einer war.

 

Interessant wäre hier, inwiefern die Kaiserkrönung/Salbung zum König als Sakrament verstanden wurde.

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Da steht ja überall, dass der Kaiser wie ein Diakon war oder sich fühlte, nicht dass er einer war.

 

Interessant wäre hier, inwiefern die Kaiserkrönung/Salbung zum König als Sakrament verstanden wurde.

 

 

 

Also, Prof. Auer hat damals gesagt, dass die Kaiserkrönung zu den 12 Sakramenten gehörte, die die Kirche in dieser Zeit kannte. Der von ihm beschriebene Ritus ähnelt sehr stark dem der Priesterweihe. Der Kaiser galt neben dem Papst als von Gott eingesetztes Oberhaupt der Welt und als Vicarius Jesu Christi. Das ist wohl der theologische Hintergrund von Unctio und Benedictio des Kaisers.

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Da steht ja überall, dass der Kaiser wie ein Diakon war oder sich fühlte, nicht dass er einer war.

 

Interessant wäre hier, inwiefern die Kaiserkrönung/Salbung zum König als Sakrament verstanden wurde.

 

 

 

Also, Prof. Auer hat damals gesagt, dass die Kaiserkrönung zu den 12 Sakramenten gehörte, die die Kirche in dieser Zeit kannte. Der von ihm beschriebene Ritus ähnelt sehr stark dem der Priesterweihe. Der Kaiser galt neben dem Papst als von Gott eingesetztes Oberhaupt der Welt und als Vicarius Jesu Christi. Das ist wohl der theologische Hintergrund von Unctio und Benedictio des Kaisers.

Ob es damals auch hiess: "Wer bestreitet, dass es zwölf Sakramente gibt, der sei im Banne!"?

 

Werner

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Ich verweise auf die Geschichte vom Ährenlesen am Sabbath.

 

Oder auch die andernorts erzählte Geschichte über Pius X. Den hatte während eines Pontifikalamtes im Petersdom der als Diakon fungierende Bischof falsch beweihräuchert. Der Zeremonienmeister wollte daraufhin die Beweihräucherung wiederholen lassen, worauf Pius deutlich hörbar gezischt habe "das ist doch hier kein Theaterspiel!"

Und hat Jesus mit 25 Jahren in der Synagoge gepredigt, oder erst mit 30?

Hat Jesus die Tempelgebote eingehalten oder hat er gesagt, man soll den Gottesdienst nicht so ernstnehmen?

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Im Notfall soll also eine Beauftragung innerhalb der Messfeier geschehen, noch dazu mit einem eigenen Ritus? Was soll denn ein solcher Notfall überhaupt sein und wie realistisch ist das ganze?
Selbst erlebt:

Hochzeitsmesse, der Priester, der den Brautleuten in besonderer Weise verbunden war, hatte starke Rückenschmerzen. Zum Zeitpunkt der Kommunionausteilung sah er sich dann nicht mehr in der Lage, diese der Gemeinde selbst auszuteilen und fragte vom Altar aus, ob jemand diese Aufgabe übernehmen könnte.

Was hätte er machen sollen? Die Messe absagen (wenn es nicht gerade eine Brautmesse gewesen wäre), oder sich vertreten lassen (wäre für das Brautpaar sehr schade gewesen)?

Oder schon vor der Messe dran denken, daß er einen Kommunionhelfer brauchen könnte? (Dabei hat er wohl die Messe nur mit viel Gottvertrauen angefangen - in der Hoffnung, auch bis zum Ende zelebrieren zu können.)

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Im Notfall soll also eine Beauftragung innerhalb der Messfeier geschehen, noch dazu mit einem eigenen Ritus? Was soll denn ein solcher Notfall überhaupt sein und wie realistisch ist das ganze?

Selbst erlebt:

Hochzeitsmesse, der Priester, der den Brautleuten in besonderer Weise verbunden war, hatte starke Rückenschmerzen. Zum Zeitpunkt der Kommunionausteilung sah er sich dann nicht mehr in der Lage, diese der Gemeinde selbst auszuteilen und fragte vom Altar aus, ob jemand diese Aufgabe übernehmen könnte.

Was hätte er machen sollen? Die Messe absagen (wenn es nicht gerade eine Brautmesse gewesen wäre), oder sich vertreten lassen (wäre für das Brautpaar sehr schade gewesen)?

Oder schon vor der Messe dran denken, daß er einen Kommunionhelfer brauchen könnte? (Dabei hat er wohl die Messe nur mit viel Gottvertrauen angefangen - in der Hoffnung, auch bis zum Ende zelebrieren zu können.)

Kommunion nur an die Brautleute. Und ja: Rückenschmerzen, die derart stark sind, dass man keine Kommunion mehr austeilen kann (stelle ich mir wirklich sehr heftig vor) kommen ja nicht einfach so - man hätte wohl einen Kommunionhelfer benachrichtigen sollen. Villeicht waren aber auch die Umstände anders, da willl ich mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen. Wie bereits gesagt hätte ich eine Austeilung nur an das Brautpaar vorgenommen.

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Da steht ja überall, dass der Kaiser wie ein Diakon war oder sich fühlte, nicht dass er einer war.

 

Interessant wäre hier, inwiefern die Kaiserkrönung/Salbung zum König als Sakrament verstanden wurde.

 

 

 

Also, Prof. Auer hat damals gesagt, dass die Kaiserkrönung zu den 12 Sakramenten gehörte, die die Kirche in dieser Zeit kannte. Der von ihm beschriebene Ritus ähnelt sehr stark dem der Priesterweihe. Der Kaiser galt neben dem Papst als von Gott eingesetztes Oberhaupt der Welt und als Vicarius Jesu Christi. Das ist wohl der theologische Hintergrund von Unctio und Benedictio des Kaisers.

Die Links oben sind wirklich interessant. Daß die Krönung mit Salbung etc. der Priesterweihe ähnelte ist ja auch offensichtlich. Spannend bleibt aber neben der rein dogmengeschichtlichen Betrachtung, daß die Kaiserkrönung als Sakrament angesehen wurde, die Frage, ob nach Ritus und Intention tatsächlich die Übertragung des Weiheamtes erfolgte, von dem die Krönung als eigenes Sakrament dann ja scheinbar unterschieden wurde. Es gibt ja mitunter auch diplomatische Analogien, etwa beim Großmeister des Malteserordens (der übrigens gerade gestorben ist). Dieser hat den "Rang eines Kardinals" inne, ohne Kardinal zu sein. Hier bewegt man sich also auf rein diplomatischem Gebiet. Nun ist Kardinal kein Weihe- aber doch ein an die Weihe gebundenes Amt. Möglicherweise hat man sich um diese Unterscheidung damals auch schlicht keine Gedanken gemacht.

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Im Notfall soll also eine Beauftragung innerhalb der Messfeier geschehen, noch dazu mit einem eigenen Ritus? Was soll denn ein solcher Notfall überhaupt sein und wie realistisch ist das ganze?

Selbst erlebt:

Hochzeitsmesse, der Priester, der den Brautleuten in besonderer Weise verbunden war, hatte starke Rückenschmerzen. Zum Zeitpunkt der Kommunionausteilung sah er sich dann nicht mehr in der Lage, diese der Gemeinde selbst auszuteilen und fragte vom Altar aus, ob jemand diese Aufgabe übernehmen könnte.

Was hätte er machen sollen? Die Messe absagen (wenn es nicht gerade eine Brautmesse gewesen wäre), oder sich vertreten lassen (wäre für das Brautpaar sehr schade gewesen)?

Oder schon vor der Messe dran denken, daß er einen Kommunionhelfer brauchen könnte? (Dabei hat er wohl die Messe nur mit viel Gottvertrauen angefangen - in der Hoffnung, auch bis zum Ende zelebrieren zu können.)

Kommunion nur an die Brautleute. Und ja: Rückenschmerzen, die derart stark sind, dass man keine Kommunion mehr austeilen kann (stelle ich mir wirklich sehr heftig vor) kommen ja nicht einfach so - man hätte wohl einen Kommunionhelfer benachrichtigen sollen. Villeicht waren aber auch die Umstände anders, da willl ich mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen. Wie bereits gesagt hätte ich eine Austeilung nur an das Brautpaar vorgenommen.

 

Eucharistieverweigerung aufgrund von Rückenleiden des Priesters?

 

Da eine ad-hoc Beauftragung (auch durch kontingentes Handeln, also Überreichen der Schale) von Kommunionhelfern grundsätzlich möglich ist, kann und muss in einem solchen Fall darauf zurückgegriffen werden. Das Recht der Gläubigen auf Sakramentenempfang steht hier in jedem Fall höher als Bedenken des Priesters!

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Da steht ja überall, dass der Kaiser wie ein Diakon war oder sich fühlte, nicht dass er einer war.

 

Interessant wäre hier, inwiefern die Kaiserkrönung/Salbung zum König als Sakrament verstanden wurde.

 

 

 

Also, Prof. Auer hat damals gesagt, dass die Kaiserkrönung zu den 12 Sakramenten gehörte, die die Kirche in dieser Zeit kannte. Der von ihm beschriebene Ritus ähnelt sehr stark dem der Priesterweihe. Der Kaiser galt neben dem Papst als von Gott eingesetztes Oberhaupt der Welt und als Vicarius Jesu Christi. Das ist wohl der theologische Hintergrund von Unctio und Benedictio des Kaisers.

Die Links oben sind wirklich interessant. Daß die Krönung mit Salbung etc. der Priesterweihe ähnelte ist ja auch offensichtlich. Spannend bleibt aber neben der rein dogmengeschichtlichen Betrachtung, daß die Kaiserkrönung als Sakrament angesehen wurde, die Frage, ob nach Ritus und Intention tatsächlich die Übertragung des Weiheamtes erfolgte, von dem die Krönung als eigenes Sakrament dann ja scheinbar unterschieden wurde. Es gibt ja mitunter auch diplomatische Analogien, etwa beim Großmeister des Malteserordens (der übrigens gerade gestorben ist). Dieser hat den "Rang eines Kardinals" inne, ohne Kardinal zu sein. Hier bewegt man sich also auf rein diplomatischem Gebiet. Nun ist Kardinal kein Weihe- aber doch ein an die Weihe gebundenes Amt. Möglicherweise hat man sich um diese Unterscheidung damals auch schlicht keine Gedanken gemacht.

Die heute geläufige siebenzahl der Sakramente ist recht jungen Datums bis dahin gab es vielfältige Zählungen, die manch heutige Sakramentalie als Sakrament verstanden.

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Die heute geläufige siebenzahl der Sakramente ist recht jungen Datums bis dahin gab es vielfältige Zählungen, die manch heutige Sakramentalie als Sakrament verstanden.

Völlig klar und bekannt. Mir geht es hier auch nicht um den Status der Kaiserkrönung als Sakrament oder Sakramentalie, sondern um die Frage, ob die Übertragung des Weiheamtes in diesem Zusammenhang intendiert war oder nur eine Art analoge Stellung automatisch mit der Krönung verbunden war. Und die Sakramentalität des Weiheamtes dürfte damals nicht strittiger gewesen sein, als heute.

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Eucharistieverweigerung aufgrund von Rückenleiden des Priesters?

 

Da eine ad-hoc Beauftragung (auch durch kontingentes Handeln, also Überreichen der Schale) von Kommunionhelfern grundsätzlich möglich ist, kann und muss in einem solchen Fall darauf zurückgegriffen werden. Das Recht der Gläubigen auf Sakramentenempfang steht hier in jedem Fall höher als Bedenken des Priesters!

100 % Zustimmung. Man stelle sich ehrlich fromme Brauteltern oder -großeltern vor, für die der Tag ein kaum geringeres Fest als für das Brautpaar ist. Denen ohne Not die Kommunion vorzuenthalten ist nur in schwerster Not zu rechtfertigen. Eher sollte der Trauzeuge die vielleicht einzige Hostie zerkleinern und im Auftrag des lahmen Pfarrers austeilen (nur als Beispiel, daß es noch kruder zu denken geht).

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Die heute geläufige siebenzahl der Sakramente ist recht jungen Datums bis dahin gab es vielfältige Zählungen, die manch heutige Sakramentalie als Sakrament verstanden.

Völlig klar und bekannt. Mir geht es hier auch nicht um den Status der Kaiserkrönung als Sakrament oder Sakramentalie, sondern um die Frage, ob die Übertragung des Weiheamtes in diesem Zusammenhang intendiert war oder nur eine Art analoge Stellung automatisch mit der Krönung verbunden war. Und die Sakramentalität des Weiheamtes dürfte damals nicht strittiger gewesen sein, als heute.

Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass das Weiheamt im Mittelalter nicht derart übersteigert verstanden wurde wie im späten 19. und frühen 20. Jahrhundert stimme ich Dir zu. Die Kasierkrönung, vor allem die Salbung wurde als göttliche In-Dienst-Nahem verstanden. (Aus diesem Grund hat Elsabeth II. nach meinem Wissen alle Fimausfnahmen ihrer Salbung einziehen lassen)

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Im Notfall soll also eine Beauftragung innerhalb der Messfeier geschehen, noch dazu mit einem eigenen Ritus? Was soll denn ein solcher Notfall überhaupt sein und wie realistisch ist das ganze?

Selbst erlebt:

Hochzeitsmesse, der Priester, der den Brautleuten in besonderer Weise verbunden war, hatte starke Rückenschmerzen. Zum Zeitpunkt der Kommunionausteilung sah er sich dann nicht mehr in der Lage, diese der Gemeinde selbst auszuteilen und fragte vom Altar aus, ob jemand diese Aufgabe übernehmen könnte.

Was hätte er machen sollen? Die Messe absagen (wenn es nicht gerade eine Brautmesse gewesen wäre), oder sich vertreten lassen (wäre für das Brautpaar sehr schade gewesen)?

Oder schon vor der Messe dran denken, daß er einen Kommunionhelfer brauchen könnte? (Dabei hat er wohl die Messe nur mit viel Gottvertrauen angefangen - in der Hoffnung, auch bis zum Ende zelebrieren zu können.)

Kommunion nur an die Brautleute. Und ja: Rückenschmerzen, die derart stark sind, dass man keine Kommunion mehr austeilen kann (stelle ich mir wirklich sehr heftig vor) kommen ja nicht einfach so - man hätte wohl einen Kommunionhelfer benachrichtigen sollen. Villeicht waren aber auch die Umstände anders, da willl ich mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen. Wie bereits gesagt hätte ich eine Austeilung nur an das Brautpaar vorgenommen.

 

Eucharistieverweigerung aufgrund von Rückenleiden des Priesters?

 

Da eine ad-hoc Beauftragung (auch durch kontingentes Handeln, also Überreichen der Schale) von Kommunionhelfern grundsätzlich möglich ist, kann und muss in einem solchen Fall darauf zurückgegriffen werden. Das Recht der Gläubigen auf Sakramentenempfang steht hier in jedem Fall höher als Bedenken des Priesters!

Dass es ein eigenes kirchliches Verfahren für die Beauftragung gibt, spricht wohl eher für grundsätzliche Bedenken der Kirche an sich. Nebenbei bemerkt überlegt unsere Pfarrei derzeit, ob sie die Kommunionausteilung bei Kasualien wie Beerdigungen Brautmessen etc nicht gänzlich einstellen soll. Die Mehrzahl der Besucher weiß bei solchen Anlässen offenbar nicht, wie mit dem Sakrament umzugehen ist. In die Tasche stecken, wegwerfen, mitnehmen, an die schreienden Kinder verfüttern ("damit die still sind") usw usf. Und dann soll jemand mit diesem nicht vorhandenen Eucharistieverständnis auch noch Kommunionhelfer werden? Na danke.

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