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Frage zum Kirchenrecht


ramhol

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Hallo,

an alle CIC-Freaks und Hobby-Kanoniker:

 

wie ist das bei der "Schwesternbeichte", der alte CIC sah da wohl eine spezielle Delegation bzw. kanon. Sendung vor, oder irre ich mich da?

 

Wie war das also früher?

Und wie ist das heute? Darf jeder Priester, der Beichte hören darf, ins Schwesternkloster?

bearbeitet von ramhol
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Franciscus non papa

kommt auf das geschlecht der schwestern an.

 

SCNR

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Hallo,

an alle CIC-Freaks und Hobby-Kanoniker:

 

wie ist das bei der "Schwesternbeichte", der alte CIC sah da wohl eine spezielle Delegation bzw. kanon. Sendung vor, oder irre ich mich da?

 

Wie war das also früher?

Und wie ist das heute? Darf jeder Priester, der Beichte hören darf, ins Schwesternkloster?

Welche Orden gibt es denn noch, die derart abgeschottet leben, dass das ein Problem wäre, wenn ein Priester kommen soll?

 

Die Patentante meiner Mutter durfte bei der Hochzeit meiner Mutter das Kloster nur für die Brautmesse verlassen, musste sich aber sofort nach dem Schlußsegen wieder zurückmelden. Bei der Cousine meiner Mutter (gleicher Orden) war es dann schon kein Thema mehr, wenn sie mal am Sonntag Nachmittag zum Kaffee vorbeischauen wollte.

 

Werner

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Ich denke, das Problem stellt sich hauptsächlich bei Schwestern die in Klausur leben (und vielleicht auch bei anderen alten Orden).

 

Die Tatsache, dass -ich denke - bei fast allen Kongregationen (also "jüngeren" Gemeinschaften, die z.B. für die Krankenpflege u.ä. gegründet wurden hauptsächlich im 19. Jahrhunder) die Bestimmungen nicht mehr so streng sind, erfasst das Problem nur am Rande.

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Die Patentante meiner Mutter durfte bei der Hochzeit meiner Mutter das Kloster nur für die Brautmesse verlassen, musste sich aber sofort nach dem Schlußsegen wieder zurückmelden. Bei der Cousine meiner Mutter (gleicher Orden) war es dann schon kein Thema mehr, wenn sie mal am Sonntag Nachmittag zum Kaffee vorbeischauen wollte.

Ach, das ist ja schön, wenn Mutter und Tochter in den selben Orden eintreten B)

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Die Patentante meiner Mutter durfte bei der Hochzeit meiner Mutter das Kloster nur für die Brautmesse verlassen, musste sich aber sofort nach dem Schlußsegen wieder zurückmelden. Bei der Cousine meiner Mutter (gleicher Orden) war es dann schon kein Thema mehr, wenn sie mal am Sonntag Nachmittag zum Kaffee vorbeischauen wollte.

Ach, das ist ja schön, wenn Mutter und Tochter in den selben Orden eintreten B)

Ja, gibts das auch?

 

Werner

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Die Patentante meiner Mutter durfte bei der Hochzeit meiner Mutter das Kloster nur für die Brautmesse verlassen, musste sich aber sofort nach dem Schlußsegen wieder zurückmelden. Bei der Cousine meiner Mutter (gleicher Orden) war es dann schon kein Thema mehr, wenn sie mal am Sonntag Nachmittag zum Kaffee vorbeischauen wollte.

Ach, das ist ja schön, wenn Mutter und Tochter in den selben Orden eintreten B)

Ja, gibts das auch?

Man müsste mal im Mittelalter nachgucken. Da waren Klöster ja - neben dem Friedhof - ein beliebter Parkplatz für unliebsame Verwandtschaft (beim Adel versteht sich). Es wäre durchaus denkbar, dass auch mal Mutter und Tochter in den selben Orden eintreten "durften".

bearbeitet von Assarhaddon
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Ich denke, das Problem stellt sich hauptsächlich bei Schwestern die in Klausur leben (und vielleicht auch bei anderen alten Orden).

Meiner unmaßgeblichen Meinung nach stellt das kein Problem dar: meines Wissens darf einer Schwester nicht verwehrt werden, bei einem Beichtvater ihres Vertrauens zu beichten, wenn sie nicht den "hauseigenen" Spiritual aufsuchen möchte. Beichten finden sowieso öfters in Räumen dar, die eine Art "Semi-Klausur" darstellen, wie etwa einem kleinen Sprechzimmer.

 

Grüße & HTH

Renata

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Ordensrecht ist so eine Sache an sich (sage ich als Berufskanonist)....

 

....es hängt zuletzt an den Regeln des jeweiligen Ordens. In der Regel kann allerdings die zuständige Obere eine eventuell bestehende Klausur ad casum aufheben und wird dies auch tun, weil die Beichte wichtiger ist als die Klausur (wenn es keiene generelle Regel in den Statuten gibt).

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