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Tun und Lassen "mancher" Bischöfe


Elima

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Ja, wenn die Stiftung aufgelöst wird, steht im Regelfall in der Satzung, was mit dem Vermögen zu geschehen hat.

 

Wobei auch die Stiftungssatzung nicht die Widmung der Spender abändern darf. Und dass an Förderung kinderreicher Familien noch Bedarf besteht, das sollte der Familienbischof der DBK nun am besten wissen.

Offenbar interessieren auch diesen Bischof nur die "ungeborenen Kinder", die Geborenen sind ihm offenbar wurscht...einen Haltung die in der KK nicht selten ist.

bearbeitet von Der Geist
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Ja, wenn die Stiftung aufgelöst wird, steht im Regelfall in der Satzung, was mit dem Vermögen zu geschehen hat.

 

Wobei auch die Stiftungssatzung nicht die Widmung der Spender abändern darf. Und dass an Förderung kinderreicher Familien noch Bedarf besteht, das sollte der Familienbischof der DBK nun am besten wissen.

 

Wenn bei Auflösung der Stiftung satzungsgemäß vorgegangen wird, ist eine Widmung früherer Spender irrelevant. Offenbar war die Stiftung schon längere Zeit nicht mehr aktiv tätig. (Warum?) In so einem Fall droht die Aberkennung der steuerlichen Gemeinnützigkeit. Das könnte ein sachlicher Grund für die Auflösung sein. Wie gesagt, ohne Satzung wird man das nicht beurteilen können. Es ist ja nicht mal bekannt, ob es sich um eine selbständige Stiftung handelt. (Dann müßte sie im hessischen Stiftungsverzeichnis stehen.) Bei einer unselbständigen Stiftung ist Inhaber des Vermögens der Träger.

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Wenn bei Auflösung der Stiftung satzungsgemäß vorgegangen wird, ist eine Widmung früherer Spender irrelevant.

Das bezweifele ich.

Da haben Ende der Vierziger, Anfang der Fünziger Jahre katholische Arbeiter einen Stundenlohn gespendet, um damit arme, kinderreiche Familien zu unterstützen. Mit welchem Recht sollte man diese Gelder zwei Generationen später anders verwenden dürfen?

Zum Auflösen der Stiftung kann man das Stiftungskapital ja armen, kinderreichen Familien Familien zugute kommen lassen und dann, wenn nichts mehr da ist einen Schlußstrich ziehen.

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Hier jedenfalls steht, daß der Bericht der Kommission keinen Hinweis auf strafbare Handlungen enthält: http://www.focus.de/...id_3619646.html

 

Momentan kommt jeden zweiten Tag in einem anderen Medium (Focus/Süddeutsche/Spiegel/Zeit/hr/ etc...) ein Artikel raus, in dem steht, dass der Bericht strafrechtlich nicht relevantes/strafrechtlich relevantes/strafrechtlich nicht relevantes/etc. enthalte.

Wahrscheinlich wäre es sinnvoll, das Vorliegen des Berichtes abzuwarten, bevor weiter substanzlos vorläufige Ergebnisse in Umlauf gebracht werden, deren Informationswert sich durch die anderntagige Relativierung auf Null beläuft...

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Es ist ja nicht mal bekannt, ob es sich um eine selbständige Stiftung handelt. (Dann müßte sie im hessischen Stiftungsverzeichnis stehen.)

 

Anscheinend doch.

 

 

Gibts das Stiftungsverzeichnis online?

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Es ist ja nicht mal bekannt, ob es sich um eine selbständige Stiftung handelt. (Dann müßte sie im hessischen Stiftungsverzeichnis stehen.)

 

Anscheinend doch.

 

Aus Deinem Link geht hervor, dass sie eine rechtlich unselbständige Einrichtung des Bischöflichen Stuhls war, anscheinend auch andere Stiftungsziele hatte und nicht der staatlichen Stiftungsaufsicht unterlag. Und deswegen auch nicht im öffentlichen Stiftungsverzeichnis eingetragen ist.

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Es ist ja nicht mal bekannt, ob es sich um eine selbständige Stiftung handelt. (Dann müßte sie im hessischen Stiftungsverzeichnis stehen.)

 

Anscheinend doch.

 

Aus Deinem Link geht hervor, dass sie eine rechtlich unselbständige Einrichtung des Bischöflichen Stuhls war, anscheinend auch andere Stiftungsziele hatte und nicht der staatlichen Stiftungsaufsicht unterlag. Und deswegen auch nicht im öffentlichen Stiftungsverzeichnis eingetragen ist.

 

Aus meinem Link geht hervor, dass es bekannt sei, dass es sich nicht um eine selbstständige Stiftung handelte, die im hessischen Stiftungsverzeichnis eingetragen wäre, sofern sie noch Bestand hätte.

bearbeitet von Julius
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Aus meinem Link geht hervor, dass es bekannt ist, dass es sich nicht um eine selbstständige Stiftung handelte, die im hessischen Stiftungsverzeichnis eingetragen wäre, sofern sie noch Bestand hätte.

 

Ah OK. Du hast recht, das ist natürlich die richtige Antwort auf die Frage. Allerdings nicht die erwartete. Und daher missverständliche.

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Aus meinem Link geht hervor, dass es bekannt ist, dass es sich nicht um eine selbstständige Stiftung handelte, die im hessischen Stiftungsverzeichnis eingetragen wäre, sofern sie noch Bestand hätte.

 

Ah OK. Du hast recht, das ist natürlich die richtige Antwort auf die Frage. Allerdings nicht die erwartete. Und daher missverständliche.

 

 

Also fällt der diesbezügliche Vorwurf gegen TvE in sich zusammen, den Teile unserer Qualitätspresse offenbar ohne Sachprüfung voneinander abschreiben.

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Und nun will das Wiesbadener Tagblatt noch Details beisteueren:

 

http://www.wiesbaden...zt_13883366.htm

 

 

Der Sumpf in Limburg ist offenbar schon älter als die Amtszeit TvEs.

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Aus meinem Link geht hervor, dass es bekannt ist, dass es sich nicht um eine selbstständige Stiftung handelte, die im hessischen Stiftungsverzeichnis eingetragen wäre, sofern sie noch Bestand hätte.

 

Ah OK. Du hast recht, das ist natürlich die richtige Antwort auf die Frage. Allerdings nicht die erwartete. Und daher missverständliche.

 

 

Also fällt der diesbezügliche Vorwurf gegen TvE in sich zusammen, den Teile unserer Qualitätspresse offenbar ohne Sachprüfung voneinander abschreiben.

Es mag nun durchaus sein, dass Teerbatz nach staatlichen Rechts-Standards das Recht hatte, eine Stiftung, in die katholische Arbeiter ihren Lohn zur Unterstützung notleidender Familien einbezahlt hatten, aufzulösen und von dem Geld eine zweisitzige Badewanne und andere Objekte der gehobenen Lebensart zu kaufen. Was daran liegt, dass die Kirche nach staatlichem Recht mit ihrem Geld machen kann, was sie will, und der Bischof nach staatlichem Recht die alleinige Verfügungsgewalt über das Geld der Kirche hat, fast so als wäre es das private Vermögen des Bischofs.

 

Allerdings bezweifle ich doch, dass damit ein Vorwurf an Teerbatz "in sich zusammengefallen" ist. Das wäre zu Zeiten des Ratzinger womöglich noch so gewesen, obwohl ich sogar da meine Zweifel habe. Heutzutage glaube ich aber kaum, dass ein Bischof damit durchkommt, armen Familien ihr Geld zu klauen und damit seinen Bischofssitz zu vergolden.

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Kaspar [..] Ab Mitte der 90er Jahre hatte er begonnen, Teile des Fondsvermögens in Kunst zu investieren. Er kaufte für eine halbe Million Euro Madonnen, Gemälde, Reliefs und bestimmt bis heute, wo die Kunstobjekte zu sehen sind – die meisten wohl in seiner Wohnung.

 

Glaube ich nicht, dass die meisten Kunstobjekte "wohl" in Kaspars Wohnung stehen. Da hat jemand zu oft Cage aux Folles gesehen. :rolleyes:

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Da haben Ende der Vierziger, Anfang der Fünziger Jahre katholische Arbeiter einen Stundenlohn gespendet, um damit arme, kinderreiche Familien zu unterstützen. Mit welchem Recht sollte man diese Gelder zwei Generationen später anders verwenden dürfen?

Selbst wenn es dieses Recht gibt, mutet es seltsam an, wenn eine Stiftung zugunsten bedürftiger kinderreicher Familien von einem Mann aufgelöst wird, der einer Berufsgruppe angehört, deren liebstes Hobby zur Zeit ist, über die Benachteiligung von Familien zu jammern.

 

Werner

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Und nun will das Wiesbadener Tagblatt noch Details beisteueren:

 

http://www.wiesbaden...zt_13883366.htm

 

 

Der Sumpf in Limburg ist offenbar schon älter als die Amtszeit TvEs.

Wie willst du das aus besagtem Artikel herausgelesen haben? Laut dem Artikel korreliert der Sumpf mit dem Amten des Generalvikars Kaspar, der von Teerbatz ernannt wurde. Man kann also durchaus den Generalkasper als den eigentlichen Dreckbatz ansehen, was allerdings denjenigen, in dessen Namen er seine Dreckbatzereien machen durfte, nicht von der Verantwortung befreit. Ich bin bereit, Teerbatz als selbstgefälligen eitlen Deppen zu entschuldigen, der von seinem Untergebenen missbraucht wurde. Allerdings bezweifle ich, dass diese Eigenschafte, ein eitler Depp zu sein, jemandem zum Bischof qualifiziert.

bearbeitet von Sokrates
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Glaube ich nicht, dass die meisten Kunstobjekte "wohl" in Kaspars Wohnung stehen. Da hat jemand zu oft Cage aux Folles gesehen. :rolleyes:

Hast du irgendwelche Anhaltspunkte für diesen Glauben?

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Glaube ich nicht, dass die meisten Kunstobjekte "wohl" in Kaspars Wohnung stehen. Da hat jemand zu oft Cage aux Folles gesehen. :rolleyes:

Hast du irgendwelche Anhaltspunkte für diesen Glauben?

 

Hätte Kaspar in seiner Wohnung sakrale Kunstgegenstände, dann hätten die Leute schon lange darüber gesprochen und das "wohl" würde sich erübrigen. Dass er die Kunst versteckt hat oder nie Besuch hatte, ist eher unwahrscheinlich.

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Hi,

 

Ich frage mich gerade, ob der Schaden nicht größer ist, wenn die Umwidmung von anvertrautem/gespendetem Vermögen in Lifestyleproporz eben nicht gegen irgendwelche Bestimmungen oder Gesetze verstößt. Also ich würde als Vereinsmitglied nicht darüber jubeln, wenn sich TvE nicht verantworten muss. Kann aber auch an meinem exklusiv diesseitigem Gerechtigkeitsempfinden liegen.

 

Nur so ein Gedanke,

 

Martin

bearbeitet von Soulman
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Hätte Kaspar in seiner Wohnung sakrale Kunstgegenstände, dann hätten die Leute schon lange darüber gesprochen und das "wohl" würde sich erübrigen. Dass er die Kunst versteckt hat oder nie Besuch hatte, ist eher unwahrscheinlich.

Darüber haben "die Leute" schon gesprochen. Google könnte Dir weiterhelfen.Ob es ausschließlich "sakrale Kunstgegenstände" waren/sind, ist aber nicht klar.

bearbeitet von Julius
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Hätte Kaspar in seiner Wohnung sakrale Kunstgegenstände, dann hätten die Leute schon lange darüber gesprochen und das "wohl" würde sich erübrigen. Dass er die Kunst versteckt hat oder nie Besuch hatte, ist eher unwahrscheinlich.

Darüber haben "die Leute" schon gesprochen. Google könnte Dir weiterhelfen.Ob es ausschließlich "sakrale Kunstgegenstände" waren/sind, ist aber nicht klar.

Wären es halbwegs vertrauenswürdige Google-Ergebnisse, dann hätte der Autor das "wohl" durch ein "wie allgemein bekannt ist" ersetzt. - Es könnte natürlich auch sein, dass er weniger intensiv gesucht hat als du; so ein Journalist hat schließlich jede Menge zu schreiben, da kann er nicht jede Info gegenchecken.

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Aus meinem Link geht hervor, dass es bekannt ist, dass es sich nicht um eine selbstständige Stiftung handelte, die im hessischen Stiftungsverzeichnis eingetragen wäre, sofern sie noch Bestand hätte.

 

Ah OK. Du hast recht, das ist natürlich die richtige Antwort auf die Frage. Allerdings nicht die erwartete. Und daher missverständliche.

 

 

Also fällt der diesbezügliche Vorwurf gegen TvE in sich zusammen, den Teile unserer Qualitätspresse offenbar ohne Sachprüfung voneinander abschreiben.

 

Wieso fällt das in sich zusammen? Dass das nach staatlichem Recht evtl,. ging bedeutet nicht, dass es kirchenrechtlich auch in Ordnung ist.

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