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Tun und Lassen "mancher" Bischöfe


Elima

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(...)

Verzeih' mir die Provokation aber man kann den Bericht auch anders lesen: wenig trickreiche konservative Baufinanzierung bei der hi und da Prinzipien des Wettbewerbs und der Wirtschaftlichkeit verletzt wurden und viele mit gestrichen voller Hose die Klappe gehalten haben.

 

Die Tricks waren nicht so sehr in der Baufinanzierung (da natürlich auch). Die Tricks betrafen eher die Verschleierung der Kosten, der Umplanungen und der Sonderwünsche, getrickst wurde vor allem systematisch bei der Ausschaltung aller Kontrollmechanismen, getrickst und gelogen wurde bei Informationen der Öffentlichkeit und der Gläubigen des Bistums. Hier alle Tricksereien aufzuzählen würde meinen Beitrag volkersche Dimensionen annehmen lassen.

"Der Bischof ist davon ausgegangen, dass der Bischöfliche Stuhl überhaupt nichts zu veröffentlichen hätte" ist einer der zentralen Sätze des Prüfberichts. Es gab auch gar nicht so "viele mit gestrichen voller Hose" - die echten Baukosten waren außer dem Bischof aktuell nur drei Personen bekannt: Generalvikar, Dombaumeister und Geschäftsführer, mit zeitlicher Verzögerung dann den drei Hanseln vom Vermögensverwaltungsrat.

 

Alfons

Na, ein paar mehr müssen es schon gewesen sein. Das Handelsblatt fast für jene, denen 108 Seiten zu viel sind, alles recht gut zusammen und zitiert abschließend: Die Möglichkeit einer Korrektur dieser Vorgehensweise wurde nicht gefunden. In dieser Not wurde auch intern in den Gremien des Bistums die Beratung nicht gesucht, sondern es wurde im wahrsten Sinne des Wortes bis zum Schluss an falschen Zahlen festgehalten, die von loyalen Mitarbeitern so lange in der Öffentlichkeit verteidigt wurden, bis es nicht mehr ging.

 

Hm. Ich habe den Prüfbericht gelesen. Ich kann mich irren, aber ich finde nicht mehr als die von mir schon genannten sechs Leute, die wirklich genau über die Kosten informiert waren: Generalvikar, Dombaumeister, Geschäftsführer und später dann auch der Vermögensverwaltungsrat. Dass loyale Mitarbeiter die falschen Zahlen in der Öffentlichkeit verteidigt haben, heißt ja nicht, dass sie die richtigen Zahlen kannten. Aber ich lasse mich gern korrigieren, falls ich etwas übersehen habe.

 

Alfons

bearbeitet von Alfons
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Franciscus non papa

... opfert bedenkenlos

... ist so erbärmlich

... ist charakterlos

 

... Es wird schwer sein, für so einen Mann eine "Anschlußverwendung" zu finden.

hervorhebungen von mir.

 

warum keifst du persönlich hinterher?

was ist an meinem Beitrag persönlich? Ich zeige seine Handlungsweise auf, und die erbärmlich, um es mal milde auszudrücken.

 

Also weise mir das "persönlich" nach, oder schweige!

was ist an den 3 bemerkungen sachlich? die bemerkung mit der anschlussverwendung teile ich.

 

 

 

Ein Vorgesetzter, der einen Untergebenen wissentlich falsche Zahlen in der Öffentlichkeit verkünden lässt, und diesen dann, wenn der Schwindel auffliegt im Regen stehen lässt,

- der - wie man hierzulande sagt - n kopp und n A**** - mitseinem GV ist, angeblich Bonusmeilen von ihm dankbar annimmt, damit er erster Klasse fliegen kann, und nun, wo alles an den Tag kommt, diesem die Schuld zu schieben will

 

DER OPFERT ums sein eigene Haut zu retten - seine Mitarbeiter als Bauernopfer

 

DER HANDELT ERBÄRMLICH

 

DER IST CHARAKTERLOS

 

 

alternativ stehen noch zur Auswahl

 

- er ist krank und leidet an klerikalem Größenwahn (was sicher daneben auch der Fall ist)

- er hat kein Gewissen

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Franciscus non papa
Es wird schwer sein, für so einen Mann eine "Anschlußverwendung" zu finden.

Er soll als Hochschullehrer durchaus beliebt gewesen sein, habe ich heute gehört.

 

 

wäre wohl noch die einzig sinnvolle Lösung.

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Es wird schwer sein, für so einen Mann eine "Anschlußverwendung" zu finden.

Er soll als Hochschullehrer durchaus beliebt gewesen sein, habe ich heute gehört.

 

 

wäre wohl noch die einzig sinnvolle Lösung.

Wieso braucht man für diese überflüssige und ekelhafte Knallcharge überhaupt eine Anschlussverwendung? Kann man den nicht einfach nichts machen lassen, und damit das einzige tun lassen, wozu er noch taugt: Als schlechtes Beispiel dienen.

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... alternativ stehen noch zur Auswahl

 

- er ist krank und leidet an klerikalem Größenwahn (was sicher daneben auch der Fall ist)

 

er ist krank. seine krankheit zeigt sich im klerikalen größenwahn. das nicht wahrnehmen von tatsachen läßt sich grundsätzlich einfach erklären.

 

wiki meint in: http://de.wikipedia.org/wiki/Abwehrmechanismus

 

"... Unerwünschte ... Impulse, die ein Gefühl von Schuld, Scham oder das Herabsetzen des Selbstwertgefühls hervorrufen, werden ... in das Unbewusste verdrängt. ... Das Ideal gelingender Verdrängung als eines unbewussten Automatismus ... macht den bewussten Zugang zum verdrängten Inhalt ... geradezu unmöglich."

 

ob, oder wieweit das hier zutrifft kann nur ein fachmann, besser fachfrau, beurteilen. auf jeden fall verbieten sich herabsetzende beurteilungen. wer herabsetzt, hat ein eigenes problem.

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Es wird schwer sein, für so einen Mann eine "Anschlußverwendung" zu finden.

Er soll als Hochschullehrer durchaus beliebt gewesen sein, habe ich heute gehört.

wäre wohl noch die einzig sinnvolle Lösung.

Wieso braucht man für diese überflüssige und ekelhafte Knallcharge überhaupt eine Anschlussverwendung? Kann man den nicht einfach nichts machen lassen, und damit das einzige tun lassen, wozu er noch taugt: Als schlechtes Beispiel dienen.

in deiner gedankenwelt, in deiner wortwahl bist du wie auch ich eine überflüssige knallcharge.

 

und nun etwas frommes:

 

"... Alle Zöllner und Sünder kamen zu ihm, um ihn zu hören. Die Pharisäer und die Schriftgelehrten empörten sich darüber und sagten: Er gibt sich mit Sündern ab und isst sogar mit ihnen. Da erzählte er ihnen ein Gleichnis und sagte: Wenn einer von euch hundert Schafe hat und eins davon verliert, lässt er dann nicht die neunundneunzig in der Steppe zurück und geht dem verlorenen nach, bis er es findet? Und wenn er es gefunden hat, nimmt er es voll Freude auf die Schultern, und wenn er nach Hause kommt, ruft er seine Freunde und Nachbarn zusammen und sagt zu ihnen: Freut euch mit mir; ich habe mein Schaf wiedergefunden, das verloren war. Ich sage euch: Ebenso wird auch im Himmel mehr Freude herrschen über einen einzigen Sünder, der umkehrt, als über neunundneunzig Gerechte, die es nicht nötig haben umzukehren..."

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Um anzunehmen, dass jemandem ein Projekt dieser Größenordnung durch komplette Inkompetenz aus dem Ruder gelaufen ist und er sich dabei keine Hilfe geholt hat, muss man unterstellen, dass er den Intelligenzquotienten eines rohen Eis hat, was ich auch nicht für sonderlich schmeichelhaft halte. Andererseits hat der Bischof mit seinem notorischen Lügen und seinem systematischen Abschalten jeglicher Kontrolle Verhaltensweisen an den Tag gelegt, die m.E. Ausweis einer erheblichen kriminellen Energie sind.

 

Die Kontrolleure hatten sich quasi selbst abgeschaltet.

Diese Behauptung ist ausweislich des Berichts, von dessen Korrektheit ich ausgehe, nachweislich falsch. Im Gegenteil hat der Bischof alles getan, um die üblich Kontrollgremien auszuschalten, so hat er z.B. in rechtswidriger Weise den Bischöflichen Stuhl der Kontrolle des Heiligen Stuhls unterstellt (wovon dieser nicht wusste), um das Konsultorenkollegium ausschalten, aber dem Heiligen Stuhl nie Bericht erstattet. Abgesehen davon, dass er ohne Approbation keine den Heiligen Stuhl belastenden rechtlichen Regelungen treffen kann und diese Regelung damit nichtig ist, zeigt das die erhebliche Kreativität in der Ausschaltung der üblichen Kontrollinstanzen.

 

Und selbst wenn die Kontrolleure "sich quasi selbst abgeschaltet" hätten, wäre der Bischof trotzdem verpflichtet gewesen, ihre Beispruchs- und Zustimmungsrechte zu wahren. Die hängen nämlich nicht davon ab, ob die Kontrolleure wollen oder nicht. Der Bischof hat eine Bringschuld und nicht die Gremien eine Holschuld.

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"... ist zu folgern, dass bei einer strikten Anwendung der Prinzipien einer wirtschaftlichen Projektdurchführung Kosten in Millionenhöhe hätten eingespart werden können, ohne dass dadurch wesentliche funktionale und qualitative Einbußen zu erwarten gewesen wären."

 

Und (für die Zukunft) ...

 

Die laufenden Aufwendungen in Form der Abschreibung der Immobilie sind bilanziell wirksam, sie können in bilanzieller Hinsicht zu laufenden Verlusten des Bischöflichen Stuhls führen, sie führen nicht zur Illiquidität und nicht zum Wegfall des Eigenkapitals.

 

Persönliche Konsequenzen (ausser moralischen) sehe ich noch nicht.

 

Das bedeutet Vermögensschäden, und das bedeutet mindestens Untreue, und die ist strafbar und bedeutet mithin "persönliche Konsequenzen".

 

Untreue braucht Vorsatz.. Inkompetenz ist nicht strafbar.

Du meinst, man sollte denjenigen zur Verantwortung ziehen, der diesen inkompetenten Dummbatz in eine Führungsposition gesetzt hat? B)

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Du meinst, man sollte denjenigen zur Verantwortung ziehen, der diesen inkompetenten Dummbatz in eine Führungsposition gesetzt hat? B)

Jetzt lasst doch mal den Greis der in den vatikanischen Gärten haust in Ruhe B)

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Um anzunehmen, dass jemandem ein Projekt dieser Größenordnung durch komplette Inkompetenz aus dem Ruder gelaufen ist und er sich dabei keine Hilfe geholt hat, muss man unterstellen, dass er den Intelligenzquotienten eines rohen Eis hat, was ich auch nicht für sonderlich schmeichelhaft halte. Andererseits hat der Bischof mit seinem notorischen Lügen und seinem systematischen Abschalten jeglicher Kontrolle Verhaltensweisen an den Tag gelegt, die m.E. Ausweis einer erheblichen kriminellen Energie sind.

 

Die Kontrolleure hatten sich quasi selbst abgeschaltet.

Diese Behauptung ist ausweislich des Berichts, von dessen Korrektheit ich ausgehe, nachweislich falsch. Im Gegenteil hat der Bischof alles getan, um die üblich Kontrollgremien auszuschalten, so hat er z.B. in rechtswidriger Weise den Bischöflichen Stuhl der Kontrolle des Heiligen Stuhls unterstellt (wovon dieser nicht wusste), um das Konsultorenkollegium ausschalten, aber dem Heiligen Stuhl nie Bericht erstattet. Abgesehen davon, dass er ohne Approbation keine den Heiligen Stuhl belastenden rechtlichen Regelungen treffen kann und diese Regelung damit nichtig ist, zeigt das die erhebliche Kreativität in der Ausschaltung der üblichen Kontrollinstanzen.

 

Und selbst wenn die Kontrolleure "sich quasi selbst abgeschaltet" hätten, wäre der Bischof trotzdem verpflichtet gewesen, ihre Beispruchs- und Zustimmungsrechte zu wahren. Die hängen nämlich nicht davon ab, ob die Kontrolleure wollen oder nicht. Der Bischof hat eine Bringschuld und nicht die Gremien eine Holschuld.

diese dinge sind primär durch nichtwahrnehmung von verantwortung durch den bischof geschehen.

 

das reicht aber nicht aus. es gibt das alter ego des bischofs in seinem generalvikar, der eine äußerte seine bauwünsche, lebte seine grandiosität aus, der andere schaffte die finanz- und verwaltungsstrukturen zur erfüllung dieser wünsche. dieses ist auch in partnerbeziehungen möglich. in geteiltem handeln war die nötige energie vorhanden.

der dritte im bunde war der sich selbst entmannende verwaltungsrat.

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Du meinst, man sollte denjenigen zur Verantwortung ziehen, der diesen inkompetenten Dummbatz in eine Führungsposition gesetzt hat? B)

Jetzt lasst doch mal den Greis der in den vatikanischen Gärten haust in Ruhe B)

Da kann wahrscheinlich der Papst Emeritus am wenigsten dafür. Es liegt in der Struktur des Bischofsbestellungsmodus einerseits und des "Wir sind viel klüger Dünkels" der Kurie andererseits dass immer wieder seltsame Figuren zu Bischöfen ernannt werden. Man denke nur in Österreich an den Herren Groer, von dem das halbe Land wusste dass er zum Bubenbegrapschen neigt, oder an den lieben Landpfarrer Eder den man zum Schaden der Kirche, aber auch zu seinem persönlichen Schaden auf den Bischofsstuhl in Salzburg gesetzt hat usw. usw.

Viel zu oft gibt da nicht die Qualifikation den Ausschlag, sondern Intrigen und Parteiungen. Oder man schaue sich die letzte Salzburger Liste an auf der Herr Laun und Pater Wallner aus Heiligenkreuz "glänzten". (Laun kommt ja auch aus den Heiligenkreuzer Stall.

Man braucht ja nur auf diversen Fundiseiten zu lesen: TvE musste nicht gehen, weil er charakterlich insuffizient war, sondern weil er für die deutsche Kirche zu fromm war....und man versteigt sich sogar zu der Überschrift: Vatikan verliert im Kampf um das Bistum Limburg den deutschen Investuturstreit.

 

Facit: In der kk. sind eher willige Höflinge als Statthalter gefragt. Pius XII hat als Nuntius die Aussage gemacht die Bischöfe müssten den Papst kindlich ergeben sein....solcherart kriegt man Karrieristen die bereit sind als Speichellecker zu fungieren aber keine gestandenen Männer die sich auch den Luxus einer eigenen Meinung leisten.

bearbeitet von Der Geist
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Du meinst, man sollte denjenigen zur Verantwortung ziehen, der diesen inkompetenten Dummbatz in eine Führungsposition gesetzt hat? B)

Jetzt lasst doch mal den Greis der in den vatikanischen Gärten haust in Ruhe B)

Ähm, nein.

 

Es ist sympomatisch für manche Pfarrer, Bischöfe und Päpste, sich das Recht heraus zu nehmen, autokratische Entscheidungen zu treffen. Wenn es dann schief geht, wollen die Herren aber keine Verantwortung für ihre Entscheidungen übernehmen. Den Diözesen werden immer wieder völlig unfähige Bischöfe auf's Auge gedrückt. Wenn es dann aber Probleme mit ihnen gibt, weist der Papst jede Schuld an der Misere von sich. Ein ähnlicher Fall lag bei der Aufhebung der Exkommunikation der Piusbischöfe vor. Als die Entscheidung zu einem weltweiten Skandal geführt hatte, meinte Ratzinger sich auch noch als Opfer von "Schlägen" profilieren zu müssen.

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Oder man schaue sich die letzte Salzburger Liste an auf der Herr Laun und Pater Wallner aus Heiligenkreuz "glänzten".

Ist das eigentlich "amtlich", oder nicht doch ein schlechter Witz?

 

Weil es - im nachhinein - so bezeichnend wie unterhaltsam ist - verlinke ich nochmals, was dem Kirchenhistoriker Hubert Wolf vor einiger Zeit in den vatikanischen Archiven vor die Füße gefallen ist: "Die Affäre Sproll"

bearbeitet von Julius
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Ich sollte ja eigentlich nicht mehr mit dem Wort "mittelalterlich" kommen, aber das Hauptproblem bleibt für mich eine Diözesanstruktur, die letztlich immer noch "feudal" ist: hier wird quasi jemand in ein "Lehen" eingesetzt, dass er letztendlich autokratisch verwalten kann. In Bezug auf die Einheitlichkeit kirchlicher Lehre ist das ja noch nachvollziehbar, weil der Bischof hier eine klare Verantwortung gegenüber Rom hat, in Bezug auf das "Gemeindeeigentum" jedoch absolut nicht.

Hier müsste die Gremienverantwortung schlicht so geregelt werden, dass ein Bischof eben nicht mehr "Alleinherscher" ist, sondern wie jeder andere auch lediglich Vorschläge und Wünsche äussern kann, die dann von transparent agierenden Kassenwarten im Rahmen kirchlicher und weltlicher Gesetze genehmigt werden oder eben auch nicht.

Wenn ein Bischof illegal an den Vorschriften handeln möchte, muss man ihn schlicht in seine Schranken weisen können, sonst wird sich diese Art von Unterschleif wiederholen.

Wir haben ja noch eine freie Presse, in man solche Verfehlungen blossstellen kann, aber als Weltkirche sollte diese Art "Kirchenfürstentum" obsolet sein, gerade weil sie für Kleriker eine gefährliche Verführung darstellen kann, das Armutsideal zu vergessen.

bearbeitet von Shubashi
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Daraus:

 

Ein Geistlicher von Rottenburg hat erzählt und Professor Riessler hat es hier wiedererzählt, dass in Rottenburg das Gerücht umläuft, wonach der Weihbischof zwei Kinder habe. Die gewöhnlichen Leute lassen sich von der Unrichtigkeit des Gerüchts nicht überzeugen, ja sie entgegnen, das sei doch auch gar nicht so schlimm!

 

Herrlich! :lol:

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Ja, genau die Passage fiel mir auch auf. Kinder!! Aber die gewöhnlichen Leute finden das "nicht schlimm". Soso.

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Ich sollte ja eigentlich nicht mehr mit dem Wort "mittelalterlich" kommen, aber das Hauptproblem bleibt für mich eine Diözesanstruktur, die letztlich immer noch "feudal" ist: hier wird quasi jemand in ein "Lehen" eingesetzt, dass er letztendlich autokratisch verwalten kann. In Bezug auf die Einheitlichkeit kirchlicher Lehre ist das ja noch nachvollziehbar, weil der Bischof hier eine klare Verantwortung gegenüber Rom hat, in Bezug auf das "Gemeindeeigentum" jedoch absolut nicht.

Hier müsste die Gremienverantwortung schlicht so geregelt werden, dass ein Bischof eben nicht mehr "Alleinherscher" ist, sondern wie jeder andere auch lediglich Vorschläge und Wünsche äussern kann, die dann von transparent agierenden Kassenwarten im Rahmen kirchlicher und weltlicher Gesetze genehmigt werden oder eben auch nicht.

Wenn ein Bischof illegal an den Vorschriften handeln möchte, muss man ihn schlicht in seine Schranken weisen können, sonst wird sich diese Art von Unterschleif wiederholen.

Wir haben ja noch eine freie Presse, in man solche Verfehlungen blossstellen kann, aber als Weltkirche sollte diese Art "Kirchenfürstentum" obsolet sein, gerade weil sie für Kleriker eine gefährliche Verführung darstellen kann, das Armutsideal zu vergessen.

Wenn ich das richtig verstanden habe, dann gibt es diese Regeln und diese Gremien. Ein Bischof kann in Gelddingen keinesfalls machen, was er will. Das fängt damit an, daß er seine Priester angemessen alimentieren muß und hört noch lange nicht damit auf, daß 'er' mit seinen Laienmitarbeitern gültige Arbeitsverträge geschlossen hat, die einzuhalten sind.

Auch das Vermögen des Bischöflichen Stuhls ist zweckgebunden und steht dem Bischof nicht frei zur Verfügung. Die Sorge für eine angemessene Bischofswohnung dürfte aber wohl im allgemeinen als zweckdienlich gelten.

All diese Regeln kann man natürlich umgehen - und sie sind in Limburg bewusst umgangen worden. Dagegen hilft - in letzter Konsequenz - nichts!

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Hier noch Photo von Bischof Sproll bei seiner Rückkehr in die Diözese im Jahr 1945. Es bedarf einer Erläuterung:

Er war kein Fürstbischof (das Bild könnte diesen Eindruck erwecken) und wäre bei seiner Rückkehr in die Dözese sicher gerne zu Fuß aus dem bayerischen Neu-Ulm über die Donaubrücke nach Ulm in seine Diözese zurückgelaufen.. Sproll litt jedoch schon Jahre zuvor an multipler Sklerose (oder einer anderen Erkrankung aus diesem Formenkreis), war bei seiner Vertreibung 1938 schon deutlich gehbehindert (was bei seiner Flucht, wie Zeitzeugen gelegentlich erwähnen, ein Problem darstellte), 1945 machten die Beine überhaupt nicht mehr mit. Damals wurde er von den Rottenburger Diözesanschafen, die zu tausenden in Ulm zusammengelaufen waren, an der "Grenze" zu Bayern, sprich an der Sektorengrenze zwischen amerikanischem und französischem Besatzungssektor feierlich in Empfang genommen und über die Donaubrücke zwischen Neu-Ulm und Ulm zurück in "seine" Diözese getragen, auf einem hölzernen Gestell, das ein Schreiner eigens zu diesem Zweck angefertigt hatte und das von 6 Männern geschultert wurde. Das Gestell reiste dann in seinen letzten Lebensjahren mit durch die Diözese, wenn Sproll die Gemeinden besuchte - und es soll unter kräftigen männlichen Gemeindemitgliedern als besondere Ehre gegolten haben, das Gestell mit dem Bischof schultern zu dürfen.

bearbeitet von Julius
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aber das Hauptproblem bleibt für mich eine Diözesanstruktur, die letztlich immer noch "feudal" ist: hier wird quasi jemand in ein "Lehen" eingesetzt, dass er letztendlich autokratisch verwalten kann. In Bezug auf die Einheitlichkeit kirchlicher Lehre ist das ja noch nachvollziehbar, weil der Bischof hier eine klare Verantwortung gegenüber Rom hat, in Bezug auf das "Gemeindeeigentum" jedoch absolut nicht.
So sehr ich mit Dir übereinstimme, daß dieses Lehnsmännergehabe ein Grundübel ist (weshalb ich den Begriff "Diözese" vermeide wo immer es möglich ist, weil er auf den alte römische Steuerbezirkssturktur abstellt - "Eparch" ist übrigens in meinen Ohren keinen Deut besser), so wenig sehe ich ich die "klare Verantwortung gegenüber Rom" oder gar einen Gegensatz zwischen seinen geistlichen und weltlichen Verpflichtungen, Rechten und Pflichten.

 

Der Bischof ist für die rechte Verkündigung des Glaubens in seinem Bistum dem Herrn und der Kirche gegenüber verantwortlich, ebenso für die rechte Spendung der Sakramente, die Erziehung seiner Herde, die Armenpflege und die Krankensorge (auch wenn ich der Meinung bin, daß sich hierzulande viel zu sehr auf staatliche Institute verlassen wird...).

 

Das Vermögen seines Bistums ist zu nichts anderem da, als diese seine Aufgaben zu erfüllen. Das ist keine Verantwortung gegenüber Rom sondern gegenüber der Kirche (was nur dann dasselbe ist, wenn der Papst für sich alleine Kirche sein kann - was ich, bei allem Gehorsam gegenüber der Kathedra Petri, für eher zweifelhaft halte)

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Die Frage der Titulatur ist geklärt, aus dem heutigen Bollettino: S.E. Mons. Franz-Peter Tebartz-van Elst, Vescovo emerito di Limburg

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[...]

Wenn ich das richtig verstanden habe, dann gibt es diese Regeln und diese Gremien. Ein Bischof kann in Gelddingen keinesfalls machen, was er will. Das fängt damit an, daß er seine Priester angemessen alimentieren muß und hört noch lange nicht damit auf, daß 'er' mit seinen Laienmitarbeitern gültige Arbeitsverträge geschlossen hat, die einzuhalten sind.

Auch das Vermögen des Bischöflichen Stuhls ist zweckgebunden und steht dem Bischof nicht frei zur Verfügung. Die Sorge für eine angemessene Bischofswohnung dürfte aber wohl im allgemeinen als zweckdienlich gelten.

All diese Regeln kann man natürlich umgehen - und sie sind in Limburg bewusst umgangen worden. Dagegen hilft - in letzter Konsequenz - nichts!

 

Das habe ich auch so verstanden, nur scheint es eben auch so zu sein, dass ein Bischof immer die "Letztverantwortung" trägt, und so (zu Recht oder Unrecht) zu glauben scheint, notfalls alle Regeln umstürzen oder suspendieren zu können.

Wenn man klarer machen könnte, dass diese "Letztveranwortung" sich eben nicht auf die allerlei "administrativen" Aufgaben wie Bauwesen, Finanzverwaltung, Personalwesen etc. bezieht, die ja eben mit so einem Amt verbunden sind, dann müssten meiner Meinung nach auch solche Übergriffigkeiten wegfallen.

Auch wenn der Vergleich vielleicht nicht ganz passend ist: die Aufgabe der Rechtsprechung ist völlig unbestreitbar einem Richter zugeteilt, er/sie ist Herr des Verfahrens.

Dass Richtern deshalb auch gleich die ganze Justizverwaltung, mit dem Bau von Gerichten, Personalfragen etc. übertragen würde, auf diese Idee käme niemand.

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[...]

Wenn ich das richtig verstanden habe, dann gibt es diese Regeln und diese Gremien. Ein Bischof kann in Gelddingen keinesfalls machen, was er will. Das fängt damit an, daß er seine Priester angemessen alimentieren muß und hört noch lange nicht damit auf, daß 'er' mit seinen Laienmitarbeitern gültige Arbeitsverträge geschlossen hat, die einzuhalten sind.

Auch das Vermögen des Bischöflichen Stuhls ist zweckgebunden und steht dem Bischof nicht frei zur Verfügung. Die Sorge für eine angemessene Bischofswohnung dürfte aber wohl im allgemeinen als zweckdienlich gelten.

All diese Regeln kann man natürlich umgehen - und sie sind in Limburg bewusst umgangen worden. Dagegen hilft - in letzter Konsequenz - nichts!

Das habe ich auch so verstanden, nur scheint es eben auch so zu sein, dass ein Bischof immer die "Letztverantwortung" trägt, und so (zu Recht oder Unrecht) zu glauben scheint, notfalls alle Regeln umstürzen oder suspendieren zu können.

Wenn man klarer machen könnte, dass diese "Letztveranwortung" sich eben nicht auf die allerlei "administrativen" Aufgaben wie Bauwesen, Finanzverwaltung, Personalwesen etc. bezieht, die ja eben mit so einem Amt verbunden sind, dann müssten meiner Meinung nach auch solche Übergriffigkeiten wegfallen.

Auch wenn der Vergleich vielleicht nicht ganz passend ist: die Aufgabe der Rechtsprechung ist völlig unbestreitbar einem Richter zugeteilt, er/sie ist Herr des Verfahrens.

Dass Richtern deshalb auch gleich die ganze Justizverwaltung, mit dem Bau von Gerichten, Personalfragen etc. übertragen würde, auf diese Idee käme niemand.

In einem vernünftigen Rechtsstaat ist diese Trennung verschiedener Aufgaben auch hilfreich und sinnvoll. Kirche findet aber nicht immer und überall rechtsstaatliche Verhältnisse vor. Und das Kirchenrecht muß einem Bischof auch unter ganz anderen Umständen als wir sie kennen die Erfüllung seiner Aufgaben ermöglichen. Ich möchte einen Bischof da weniger mit einem Richter als viel mehr mit einem Geschäftsführer vergleichen. Auch der muß weitgehende Eingiffsmöglichkeiten haben um seinen Aufgaben auch in problematischen Situationen gerecht werden zu können. Diese Eingriffsmöglichkeiten tragen allerdings auch ein unvermeidbares Missbrauchsrisiko in sich. Ob man dem durch ein größeres Maß an Kontrolle (dafür käme nur der Vatikan/der heilige Stuhl in Betracht) sinnvoll entgegenwirken könnte bezweifele ich. Man kann es mit der Kontrolle auch übertreiben.

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in der konstellation bischof <--> generalvikar sind zwei dinge beachtbar:

 

aus dem internet:

 

- Dem Generalvikar kommt kraft Amtes in der ganzen Diözese die ausführende Gewalt (potestas executica) zu, die der Diözesanbischof von Rechts wegen hat, um alle Verwaltungsakte erlassen zu können, ausgenommen jene, die sich der Bischof selbst vorbehalten hat oder die von Rechts wegen ein Spezialmandat des Bischofs erfordern. (Can. 479,2 CIC).

...Die Aufgaben und Vollmachten eines Generalvikars werden teilweise interpretativ ausgeweitet, indem er als „persönlicher“ Stellvertreter des Diözesanbischofs oder gar als dessen alter ego bezeichnet wird.

... Trotzdem hat ein Generalvikar als Stellvertreter noch vor den Weihbischöfen das zweithöchste Amt in einer Diözese nach dem des Diözesanbischofs...

 

- ... treffen sich Narzisst und ... „Komplementärnarzisst“ zur wechselseitigen Befriedigung ihrer Bedürfniswelten. Während der eine die Bewunderung, Verehrung und Bestätigung genießt, fühlt sich der andere sich durch die demonstrierte Grandiosität und ggf. die materiellen Erfolge des Partners mit aufgewertet.

...Er identifiziert sich mit dem überlegenen Partner, um über die Zugehörigkeit zum Idealisierten eine Aufwertung der eigenen Person zu erfahren. Daher müssen der Glorienschein erhalten und Mängel ignoriert oder ausgeglichen werden.

bearbeitet von helmut
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