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Tun und Lassen "mancher" Bischöfe


Elima

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... einer großzügigen Zweieinhalbzimmerwohnung für den Bischof nebst Privatkapelle.

 

Ich hatte mir das in der Tat größer vorgestellt.

Da habe ich ja in meinem Pfarrhof mehr Platz!

;)

 

Da ist mal eine Aufnahme, die das Geviert in etwa maßstabgerecht zeigt:

 

http://images.zeit.de/gesellschaft/2013-10/bischofssitz-limburg/bischofssitz-limburg-540x304.jpg

 

Vorne rechts der Fachwerkbau, die "Alte Vikarie" - da hat jahrelang eine 11-köpfige Flüchtlingsfamilie drin gewohnt. Auf der linken Seite das Haus, in dem die Ordensfrauen wohnen. Unter dem Flachdach sind Empfangs- und Besprechungsräume, im hinteren Teil des Bischofs größer als ursprünglich geplantes Wohnzimmer, davor die Blackbox Kapelle. Und in der Mitte des Flachdachbaus ein Lichthof mit dem berühmten Koi-Teich. Der mehrgeschossige Bau, der sich hinten waagerecht anschließt gehört nicht zum Bauumfang des jetzigen Projekts, darinnen befindet sich das Diözesanmusum. Das war schon da.

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Sie purzeln wie Dominosteine:

Nun auch Speyer, und Mainz wird im Laufe der Woche nachziehen.

 

Auf rund 46,5 Millionen Euro beläuft sich das Guthaben laut Wiesemann aktuell. Es handele sich um ein langfristig angelegtes Stammvermögen, das nicht angetastet werde. Nur die Erträge würden verwendet, für kirchliche, mildtätige und karitative Zwecke. [/Quote]
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Gibt es eigentlich eine Konstruktion wie Koadjutor auf Zeit ohne Recht der Nachfolge? Dann könnte TvE direkt juristisch auf Null gesetzt werden, und während der Koadjutor versucht, den Laden in übergabefähigen Zustand zu versetzen, könnte eine Amtsenthebung durchgeführt werden. Und am Ende der Amtszeit des Koadjutors der ordnungsgemäße Verlauf einer neuen Bischofsernnung.

 

Ob man den jetzt als Koadiutor ohne Recht der Nachfolge bezeichnet oder einen Weihbischof so ausstattet, dass TvE juristisch auf Eis liegt, das dürfte eher eine Stilfrage sein. Da ein entsprechendes Dokument wohl von Franziskus unterschrieben werden wird, sehe ich da wenig Rechtsprobleme.

 

Konkordatäre Probleme kann ich nicht direkt erkennen, Art. 7 des Preußenkonkordates könnte eine Beteiligung der hessischen Landesregierung nötig machen, da kann man unterschiedlicher Meinung sein. Den Text des ergänzenden hessischen Kirchenvertrages habe ich nicht vorliegen.

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Und der Koadjutor geht dann stiften?

Ja, warum denn nicht. Man nimmt einen guten (Weih-)bischof aus einer anderen Diözese, gibt ihm eine präzise Aufgabe im Blick auf den Limburger Laden und nach Erledigung der Aufgabe geht wieder dahin zurück, wo er herkam.

Im neuen Kirchenrecht von 1983 hat jeder Koadjutor das Recht der Nachfolge. Das, was im CIC 1917 der Koadjutor ohne Recht der Nachfolge war, ist im neuen Kirchenrecht der Weihbischof mit besonderen Vollmachten.

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Sie purzeln wie Dominosteine:

Nun auch Speyer, und Mainz wird im Laufe der Woche nachziehen.

 

Auf rund 46,5 Millionen Euro beläuft sich das Guthaben laut Wiesemann aktuell. Es handele sich um ein langfristig angelegtes Stammvermögen, das nicht angetastet werde. Nur die Erträge würden verwendet, für kirchliche, mildtätige und karitative Zwecke. [/Quote]

 

Noch mal der Link.

 

Nicht so ganz einordnen kann ich diese Klarstellung:

„Es sind keine Kirchensteuern von Katholiken aus dem Bistum Speyer zur Finanzierung des Diözesan-Zentrums in Limburg verwandt worden.“

Haben die Leute einfach keine Ahnung, was mit ihren Kirchensteuern passiert, oder sind auch in Speyer erhöhte Austrittszahlen spärbar?

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Sie purzeln wie Dominosteine:

 

Nun auch Speyer, und Mainz wird im Laufe der Woche nachziehen.

 

Auf rund 46,5 Millionen Euro beläuft sich das Guthaben laut Wiesemann aktuell. Es handele sich um ein langfristig angelegtes Stammvermögen, das nicht angetastet werde. Nur die Erträge würden verwendet, für kirchliche, mildtätige und karitative Zwecke. [/Quote]

 

Noch mal der Link.

 

Nicht so ganz einordnen kann ich diese Klarstellung:

„Es sind keine Kirchensteuern von Katholiken aus dem Bistum Speyer zur Finanzierung des Diözesan-Zentrums in Limburg verwandt worden."

Haben die Leute einfach keine Ahnung, was mit ihren Kirchensteuern passiert, oder sind auch in Speyer erhöhte Austrittszahlen spärbar?

Ja, das ist mir auch aufgefallen. Aber wahrscheinlich wurden die im Bischöflichen Ordinariat in Speyer mit Anrufen von Kirchensteuerzahlern genervt, denen man das extra erklären muss, dass ihre Kirchensteuern nicht nach Limburg gegangen sind.

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Und der Koadjutor geht dann stiften?

Ja, warum denn nicht. Man nimmt einen guten (Weih-)bischof aus einer anderen Diözese, gibt ihm eine präzise Aufgabe im Blick auf den Limburger Laden und nach Erledigung der Aufgabe geht wieder dahin zurück, wo er herkam.

Das ist aber dann kein echter Weihbischof, sondern eher ein "Leih-Bischof".

 

In St. Pölten lief es so, dass Bischof Küng aus Vorarlberg den Visitator machte, und dann selber dort Bischof wurde.

 

So etwas wäre natürlich auch hier denkbar, auch ohne bleibende Verwendung in Limburg.

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Franciscus non papa

ach ja,

er wohl nicht immer die reine Wahrheit sagte und seinem mitverantwortlichen Generalvikar ein viel zu gutes Zeugnis ausstellte.

 

es ist ja so völlig unbedeutend, wenn ein Bischof schamlos seine Mitmenschen betrügt.

 

Ich will jedenfalls nicht von meinem Bischof belogen und betrogen werden.

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Und warum nicht richtig mit Recht zur Nachfolge?

Warum sollte man das ordentliche Ernennungsprozedere aushebeln?

 

Weil es a) zu lange dauert und B) das Domkapitel im Verdacht steht, an den Limburger Mißständen nicht unschuldig zu sein.

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Franciscus non papa

und wieso steht das Domkapitel im Verdacht mitschuld zu sein.

 

Man kann den Herren vielleicht vorwerfen bei ihrer Entmachtung zu wenig Widerstand geleistet zu haben.

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Oder kein zweites Köln riskiert zu haben, in dem man sich dem Willen des Papstes direkt gebeugt hat, bevor wieder ein Eingriff aus Rom kam.

 

Ein zweites Köln hätten sie sicher nicht riskiert. Ich denke, Franciscus non papa spricht auf den Umstand an, dass die Herren vom Domkapitel - soweit ich das aus der Ferne eruieren kann - herzlich wenig dagegen einzuwenden hatten, die Kontrolle über das Bauvorhaben aus der Hand und in die Regie des "Bischöflichen Stuhles" in Gestalt der Exzellenz TvE, seines Generalvikars und dem sich dann als ziemlich zahnlos erscheinenden Vermögens- und Verwaltungsrates zu geben. Dass da von seiten des Domkapitels nennenswerte Einwände geltend gemacht worden wären oder sich gar Widerstand artikuliert hätte, ist aus den Presseberichten über diesen Vorgang nicht herauszulesen. Jedenfalls hat das Domkapitel diesem Schachzug zugestimmt.

 

Inzwischen soll vor dem Teutonischen Kolleg, der altehrwürdigen deutschen Klerikerabsteige Anima in Rom der Belagerungszustand ausgebrochen sein.Bei dem in diesem Artikel erwähnten Albert Schmid scheint es sich um diesen Herrn - links im Bild - aus dem Bistum Regensburg zu handeln.

bearbeitet von Julius
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Was erwartet man sich von dem Mediengeschwader? Bilder vom Bischof beim Einkaufen bei Armani und im römischen Antiquitätenhandel? Oder wie er sich eine Pizza Prozzo kauft und nachher ein Eis in den Geschmacksrichtungen Goldstaub und Paradiesfrucht? Vor Donnerstag frühstens wirds keine Neuigkeiten geben, zumindest nicht aus Rom, so Leid es mir tut für die Journalisten.

Das ist genauso wie die Andeutung in den Welt-Artikeln, der Papst lasse die Bischöfe warten. Was soll das heißen? Zollitsch hat einen lange vereinbarten Termin für Donnerstag, Tebartz hatte nie einen. Beim Papst kann man doch nicht einfach so vorbeischauen wie zur offenen Sprechstunde.

Ich fürchte, wir müssen uns die nächste Woche noch mehr solche Null-Nachrichten anhören, bis sich in der Sache die nächste wirklich relevante Neuigkeit ereignet hat.

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@chrk:

Beim Papst kann man doch nicht einfach so vorbeischauen wie zur offenen Sprechstunde.

:lol:

 

Da ist was Wahres dran, aber Franziskus könnte ein Einsehen haben und Prioritäten setzen. Jeder Tag mehr wo man dieses Trauerspiel so vor sich hinplätschern lässt ist doch ein Tag zu viel.

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Ein zweites Köln hätten sie sicher nicht riskiert. Ich denke, Franciscus non papa spricht auf den Umstand an, dass die Herren vom Domkapitel - soweit ich das aus der Ferne eruieren kann - herzlich wenig dagegen einzuwenden hatten, die Kontrolle über das Bauvorhaben aus der Hand und in die Regie des "Bischöflichen Stuhles" in Gestalt der Exzellenz TvE, seines Generalvikars und dem sich dann als ziemlich zahnlos erscheinenden Vermögens- und Verwaltungsrates zu geben. Dass da von seiten des Domkapitels nennenswerte Einwände geltend gemacht worden wären oder sich gar Widerstand artikuliert hätte, ist aus den Presseberichten über diesen Vorgang nicht herauszulesen. Jedenfalls hat das Domkapitel diesem Schachzug zugestimmt.

 

Man muss nun bedenken, dass der Bischof die Statutenänderung des Bischöflichen Stuhles ohne weiteres so hat machen könne, das gibt seine Rechtsstellung absolut her. Dagegen kann sich das Kapitel gar nicht wehren, es kann das kritisieren, aber nicht mehr.

 

Und dass Kritik aus einem solchen Gremium nach außen dringt, das ist eher unüblich, vorsichtig gesagt. Wenn ein Domkapitular öffentlich Kritik an seinem Bischof äußert, dann brennt die Hütte.

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Beim Papst kann man doch nicht einfach so vorbeischauen wie zur offenen Sprechstunde.

 

Dann stimmt es also doch nicht, dass jeder gemütlich mit dem Papst beim Frühstück in Santa Marta oder im dortigen Aufzug mit ihm plaudern kann?

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Beim Papst kann man doch nicht einfach so vorbeischauen wie zur offenen Sprechstunde.

 

Dann stimmt es also doch nicht, dass jeder gemütlich mit dem Papst beim Frühstück in Santa Marta oder im dortigen Aufzug mit ihm plaudern kann?

 

Vermutlch jeder, der in der Santa Marta wohnt. Vielleicht hatten die gerade kein Zimmer für den Bischof von Limburg frei, so dass er in der Anima absteigen musste. :rolleyes:

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Inzwischen soll vor dem Teutonischen Kolleg, der altehrwürdigen deutschen Klerikerabsteige Anima in Rom der Belagerungszustand ausgebrochen sein.Bei dem in diesem Artikel erwähnten Albert Schmid scheint es sich um diesen Herrn - links im Bild - aus dem Bistum Regensburg zu handeln.

 

Aus diesem Artikel:

Schmid, selbst Jurist, hält den Antrag auf Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Hamburg wegen des Verdachts einer falschen eidesstattlichen Versicherung für fragwürdig. Tebartz-van Elst habe ihm folgende Version des strittigen Vorfalls geschildert: Der Bischof habe die Frage des "Spiegel" so verstanden, dass er sagen sollte, ob sein Erster-Klasse-Flug nach Indien das Bistum zusätzlich Geld gekostet habe. Das sei wegen eines Upgrades nicht der Fall gewesen. Der Straftatbestand einer falschen eidesstattlichen Versicherung setze Absicht voraus, so Schmid.

 

Frage falsch verstanden? :facepalm:

Absicht: Ein Blick ins Gesetz fördert den § 161 StGB zu Tage.

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Inzwischen soll vor dem Teutonischen Kolleg, der altehrwürdigen deutschen Klerikerabsteige Anima in Rom der Belagerungszustand ausgebrochen sein.Bei dem in diesem Artikel erwähnten Albert Schmid scheint es sich um diesen Herrn - links im Bild - aus dem Bistum Regensburg zu handeln.

 

Aus diesem Artikel:

Schmid, selbst Jurist, hält den Antrag auf Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Hamburg wegen des Verdachts einer falschen eidesstattlichen Versicherung für fragwürdig. Tebartz-van Elst habe ihm folgende Version des strittigen Vorfalls geschildert: Der Bischof habe die Frage des "Spiegel" so verstanden, dass er sagen sollte, ob sein Erster-Klasse-Flug nach Indien das Bistum zusätzlich Geld gekostet habe. Das sei wegen eines Upgrades nicht der Fall gewesen. Der Straftatbestand einer falschen eidesstattlichen Versicherung setze Absicht voraus, so Schmid.

 

Frage falsch verstanden? :facepalm:

Absicht: Ein Blick ins Gesetz fördert den § 161 StGB zu Tage.

Vielleicht hat er auch das mit den Baukosten falsch verstanden. Er hat bestimmt nur gemeint, das jedes Teilprojekt nicht mehr als 5 Millionen kostet. Dass es um die Gesamtsumme ging, hat er nie realisiert ;)

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Inzwischen soll vor dem Teutonischen Kolleg, der altehrwürdigen deutschen Klerikerabsteige Anima in Rom der Belagerungszustand ausgebrochen sein.Bei dem in diesem Artikel erwähnten Albert Schmid scheint es sich um diesen Herrn - links im Bild - aus dem Bistum Regensburg zu handeln.

 

Aus diesem Artikel:

Schmid, selbst Jurist, hält den Antrag auf Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Hamburg wegen des Verdachts einer falschen eidesstattlichen Versicherung für fragwürdig. Tebartz-van Elst habe ihm folgende Version des strittigen Vorfalls geschildert: Der Bischof habe die Frage des "Spiegel" so verstanden, dass er sagen sollte, ob sein Erster-Klasse-Flug nach Indien das Bistum zusätzlich Geld gekostet habe. Das sei wegen eines Upgrades nicht der Fall gewesen. Der Straftatbestand einer falschen eidesstattlichen Versicherung setze Absicht voraus, so Schmid.

 

Frage falsch verstanden? :facepalm:

Absicht: Ein Blick ins Gesetz fördert den § 161 StGB zu Tage.

 

Der Schmid ist wahrscheinlich ein bisschen ausser Übung.

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