mbo Geschrieben 28. Oktober 2013 Melden Share Geschrieben 28. Oktober 2013 (bearbeitet) Der Generalvikar - noch Wochenendpendler Interessant fand ich, dass er laut Dekret nicht dem Bischof von Limburg untersteht, sondern direkt Rom. TvE hat somit keinen Zugriff mehr auf die Verwaltung seines Bistums. Somit ist doch eigentlich nun der Papst auch Bischof von Limburg, oder? bearbeitet 28. Oktober 2013 von mbo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julius Geschrieben 28. Oktober 2013 Melden Share Geschrieben 28. Oktober 2013 (bearbeitet) Der Generalvikar - noch Wochenendpendler Interessant fand ich, dass er laut Dekret nicht dem Bischof von Limburg untersteht, sondern direkt Rom. TvE hat somit keinen Zugriff mehr auf die Verwaltung seines Bistums. Somit ist doch eigentlich nun der Papst auch Bischof von Limburg, oder? Ja, das ist mir auch aufgefallen. Ich kann mir aber keinen Reim drauf machen, was daraus folgt. http://www.swr.de/landesschau-aktuell/rp/bistum-limburg-roesch-tebartz-van-elst/-/id=1682/vv=teaser-12/nid=1682/did=12294776/9immw4/index.html Weiter führte der 54-jährige Rösch aus, dass er bei seinen kommenden Aufgaben in erster Linie der Bischofskongregation und dem Heiligen Stuhl zur Rechenschaft verpflichtet sei, nicht Tebartz-van Elst. Gleichzeitig sei er nicht dazu befugt, "Weichenstellende Entscheidungen" zu fällen. Das bleibe dem Bischof vorbehalten. [/Quote] Heisst das, dass er - wenn Pfarrer ernannt werden sollen/müssen - die Ernennungsurkunden in die Aktentasche packen, nach Rom radeln muss, wo TvE zuletzt gesichtet wurde, um dort dessen Unterschrift unter eine Ernennungsurkunde einzuholen? Oder so ... ?? bearbeitet 28. Oktober 2013 von Julius Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franciscus non papa Geschrieben 28. Oktober 2013 Melden Share Geschrieben 28. Oktober 2013 Der Generalvikar ist eben direkt dem Papst verantwortlich. Der Bischof darf und kann nicht hineinregieren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julius Geschrieben 28. Oktober 2013 Melden Share Geschrieben 28. Oktober 2013 Der Generalvikar ist eben direkt dem Papst verantwortlich. Der Bischof darf und kann nicht hineinregieren. Naja, sooo ausgebootet ist er dann auch wieder nicht, wenn ihm bestimmte Entscheidungen vorbehalten bleiben. Áusser es werden bestimmte Dinge eben nicht entschieden, auch wenn sie entschieden werden müssten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sokrates Geschrieben 28. Oktober 2013 Melden Share Geschrieben 28. Oktober 2013 (bearbeitet) Heisst das, dass er - wenn Pfarrer ernannt werden sollen/müssen - die Ernennungsurkunden in die Aktentasche packen, nach Rom radeln muss, wo TvE zuletzt gesichtet wurde, um dort dessen Unterschrift unter eine Ernennungsurkunde einzuholen? Oder so ... ?? Sicher nicht. Mir scheint die Situation eher vergleichbar mit einer Sedisvakanz. Der GV hätte damit die selben Rechte und Pflichten wie ein "Apostolischer Administrator". Man kann ihn bloß nicht so nennen, weil der Bischof ja nicht ganz weg ist, sondern bloß beurlaubt. Sicher ist aber auch, das Tebatz van Elst die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Bischof emeritus hat, nämlich keine (mit dem Unterschied dass er nicht im Bistum wohnen darf und rein theoretisch seinen Job später zurückbekommen könnte). bearbeitet 28. Oktober 2013 von Sokrates Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sokrates Geschrieben 28. Oktober 2013 Melden Share Geschrieben 28. Oktober 2013 Der Generalvikar ist eben direkt dem Papst verantwortlich. Der Bischof darf und kann nicht hineinregieren. Naja, sooo ausgebootet ist er dann auch wieder nicht, wenn ihm bestimmte Entscheidungen vorbehalten bleiben. Áusser es werden bestimmte Dinge eben nicht entschieden, auch wenn sie entschieden werden müssten. Scheint mir ein Missverständnis zu sein. Wenn der GV von Entscheidungen sprach, die nur "der Bischof" treffen könne, so meinte er damit (m.E.) nicht die Person "Tebatz", sondern das Amt des Bischofs. Sprich er meinte mit "der Bischof" schlicht "denjenigen, der, wenn das alles vorbei ist, Bischof von Limburg sein wird". my 5 cents. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mbo Geschrieben 28. Oktober 2013 Melden Share Geschrieben 28. Oktober 2013 (bearbeitet) Heisst das, dass er - wenn Pfarrer ernannt werden sollen/müssen - die Ernennungsurkunden in die Aktentasche packen, nach Rom radeln muss, wo TvE zuletzt gesichtet wurde, um dort dessen Unterschrift unter eine Ernennungsurkunde einzuholen? Oder so ... ?? Rein formal müsste sich den neue GV die Unterschrift vmtl. vom Papst bzw. einem Bevollmächtigten abholen. Ich könne mir aber auch vorstellen, dass Rom das Bistum übergangsweise nur arbeitsfähig bzw. eher überlebensfähig halten möchte. Weitreichendere Entscheidungen werde sie vmtl. in die Hände des Bischofs legen, der nach der Klärung der Situation in Limburg Bischof ist. bearbeitet 28. Oktober 2013 von mbo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julius Geschrieben 28. Oktober 2013 Melden Share Geschrieben 28. Oktober 2013 (bearbeitet) Der Generalvikar ist eben direkt dem Papst verantwortlich. Der Bischof darf und kann nicht hineinregieren. Naja, sooo ausgebootet ist er dann auch wieder nicht, wenn ihm bestimmte Entscheidungen vorbehalten bleiben. Áusser es werden bestimmte Dinge eben nicht entschieden, auch wenn sie entschieden werden müssten. Scheint mir ein Missverständnis zu sein. Wenn der GV von Entscheidungen sprach, die nur "der Bischof" treffen könne, so meinte er damit (m.E.) nicht die Person "Tebatz", sondern das Amt des Bischofs. Sprich er meinte mit "der Bischof" schlicht "denjenigen, der, wenn das alles vorbei ist, Bischof von Limburg sein wird". my 5 cents. So weit habe ich noch nicht gedacht, aber Du könntest schon recht haben. Trotzdem: kann der GV jetzt Pfarrer ernennen oder nicht? Angeblich sollen da ja ein paar Ernennungen anstehen. Wobei mir das, fällt mir gerade ein, eigentlich egal sein kann: es wird sich ja in Bälde zeigen, ob die neuen Pfarrstellen angetreten werden und wie sie das mit der Ernennung nun tatsächlich regeln. bearbeitet 28. Oktober 2013 von Julius Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franciscus non papa Geschrieben 28. Oktober 2013 Melden Share Geschrieben 28. Oktober 2013 Strukturelle Entscheidungen, die auch weitreichende Konsequenzen haben, sind eben grundsätzlich dem jeweiligen Bischof vorbehalten. Aber notwendige Entscheidungen werden sicher getroffen werden können. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 28. Oktober 2013 Melden Share Geschrieben 28. Oktober 2013 Wie es scheint - das Dekret selbst hat ja noch niemand gesehen - hat der Papst unter Anwendung des can. 331 CIC von seiner höchsten, vollen, unmittelbaren und universalen ordentlichen Gewalt Gebrauch gemacht. Kurz: Wir haben hier einmal den Nachfolger Petri in Aktion gesehen, nicht "nur" den Patriarchen der lateinischen Kirche. Damit ist Msgr. Rösch (?) Generalvikar des Bistums Limburg (so tituliert Rom auch andere GVs) in Vertretung der Vollmachten des Bischofs von Limburg. Er kann und darf also alles das, was dieser auch kann und darf, soweit es die Exekutive angeht. Es darf sich also weder in die Angelegenheiten des Offizials einmischen, noch darf er Weihehandlungen vornehmen, die einem Bischof vorbehalten sind. Das Bistum Limburg ist nicht vakant, es gibt also weder einen Diözesanadminstrator noch hat man einen Apostolischen Administrator ernannt, ersterer hat geringere Befugnisse als der Bischof, aber weitergehende als der GV, letzterer hat de facto alle Rechte eines Bischofs. Wenn in dem päpstliche Dekret nicht weitergehende Dinge bestimmt sind, dann kann der neue GV weder Pfarrer noch Pfarradministratoren ernennen, das kann auch die Bischofskongregation nicht. Entsprechende Dekrete können nur TvE oder Franziskus ausfertigen. Wie man dieses Problem lösen wird, da bin ich mal gespannt, aber evtl. findet sich da auch ein Spezialmandat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Petrus Geschrieben 28. Oktober 2013 Melden Share Geschrieben 28. Oktober 2013 Somit ist doch eigentlich nun der Papst auch Bischof von Limburg, oder? ja, aber das ist er immer und überall, in jedem Bistum der Welt, vgl. hierzu: Georg Bier, "Die Rechtsstellung des Diözesanbischofs nach dem Codex Iuris Canonici von 1983“. Aber manchmal muß man es halt auch einem Bischof, der nix kapiert, auch mal direkt sagen, wie hier z.B. (war auch Limburg): «In der Verantwortung, die ich als Nachfolger des Hl. Petrus nach dem Willen Jesu Christi vor Gott für das Wohl aller Teilkirchen und für ihre Einheit trage, und im Hinblick auf die Klarheit und Geschlossenheit des Zeugnisses der katholischen Kirche in Deutschland für das Leben verfüge ich, nach entsprechenden Beratungen und reiflicher Überlegung kraft meiner apostolischen Vollmacht, dass die Diözese Limburg entsprechend der von den anderen deutschen Bischöfen vor mehr, als einem Jahr getroffenen Entscheidung aus dem staatlichen System der Schwangerschaftskonfliktberatung aussteigt und damit in den katholischen Beratungsstellen keine Scheine mehr ausgestellt werden, die eine straffreie Abtreibung ermöglichen.» Quelle, und ganzer Artikel: http://www.orientierung.ch/pdf/2002/JG%2066_HEFT%2007_DATUM%2020020415.PDF Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julius Geschrieben 28. Oktober 2013 Melden Share Geschrieben 28. Oktober 2013 (bearbeitet) Für Weihehandlungen haben sie ja einen Weihbischof. Aber wie ist das jetzt mit dem neuen Weihejahrgang, mal vorausgesetzt, es stünden Priesterweihen an, ehe man sieht, ob TvE seine bischöfliche Handlungsfähigkeit wieder oder noch nicht wieder erlangt hat. Gibt es da ein Zulassungsprozedere, für das der Diözesanbischof unverzichtbar ist? Weihen kann dann ja der Weihbischof.Oder müssten sie - theoretisch - einfach auch mal die Priesterweihen ausfallen lassen und auf einen späteren Zeitpunkt verlegen? bearbeitet 28. Oktober 2013 von Julius Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Petrus Geschrieben 28. Oktober 2013 Melden Share Geschrieben 28. Oktober 2013 (bearbeitet) Aber wie ist das jetzt mit dem neuen Weihejahrgang Das Thema steht erst 2014 an. Und zu einem Sakrament gehört auch der Empfänger. Und noch mal so eine Peinlichkeit wie in München 1981 ("wir sind noch nicht soweit", oder auf deutsch: "nein danke, wir möchten uns lieber nächstes Jahr weihen lassen, von Ihrem Nachfolger") wird wohl vermieden werden. bearbeitet 28. Oktober 2013 von Petrus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
chrk Geschrieben 28. Oktober 2013 Melden Share Geschrieben 28. Oktober 2013 Wenn in dem päpstliche Dekret nicht weitergehende Dinge bestimmt sind, dann kann der neue GV weder Pfarrer noch Pfarradministratoren ernennen, das kann auch die Bischofskongregation nicht. Entsprechende Dekrete können nur TvE oder Franziskus ausfertigen. Wie man dieses Problem lösen wird, da bin ich mal gespannt, aber evtl. findet sich da auch ein Spezialmandat. Ein Pfarrer mit päpstlicher Ernennungsurkunde - das wäre mal was... So angemessen und klug ich die herbeigeführte Entscheidung im Falle TvE halte, so viele kanonistische Fragen wirft sie auch auf: dadurch, dass (zumindest öffentlich) nicht bekannt ist, welche Kompetenzen der Generalvikar nun genau hat, bzw. welche Kompetenzen, die über die ihm normalerweise zustehenden hinausgehen. Die Frage der Weihen, die Julius schon ansprochen hat, sind so ein Fall: Das jemand da ist, sie zu spenden, ist klar (der Weihbischof, die zwei Emeriti, notfalls auch ein anderer, diözesanfremder Bischof), aber wie ist das rechtlich geregelt? Der Inkardination in das Bistum, der der Bischof durch das Weiheentlassschreiben zustimmt, die muss doch dem Bischof vorbehalten sein, egal wer dann weiht. Andererseits kommt es auch in vakanten Diözesen zu Weihen, ein Diözesanadministrator scheint also, unbeachtet des C. 428, auch Inkardinationen erlauben zu können, die ja im Prinzip dem Grundsatz "Nichts darf verändert werden." entgegenlaufen. . Die Causa Limburg wird also nicht nur für die weltliche Justiz, sondern auch für die Kanonistik ein interessanter Präzedenzfall. Mal sehen, ob das Dekret des Hl. Stuhles noch öffentlich gemacht wird. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 28. Oktober 2013 Melden Share Geschrieben 28. Oktober 2013 Im Falle der Vakanz beantragt der Administrator die Spezialvollmachten beim Nuntius. Das ist unproblematisch. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julius Geschrieben 28. Oktober 2013 Melden Share Geschrieben 28. Oktober 2013 Im Falle der Vakanz beantragt der Administrator die Spezialvollmachten beim Nuntius. Das ist unproblematisch. Ah so, ein Nuntius ist ja auch noch da. Hab ich gerade nicht dran gedacht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
krähe Geschrieben 28. Oktober 2013 Melden Share Geschrieben 28. Oktober 2013 Ich stelle mir gerade vor, wie Jesus auf Wolke-7 diese Beiträge mit dem Notebook verfolgt und JP-II, der an seiner Seite sitzt, ihm zum wiederholten Male zu erklären versucht, dass er die Basis dieser Organisation ist. Herrlich 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Stepp Geschrieben 28. Oktober 2013 Melden Share Geschrieben 28. Oktober 2013 Ein Pfarrer mit päpstlicher Ernennungsurkunde - das wäre mal was... Haben in Rom alle Pfarrer. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
chrk Geschrieben 28. Oktober 2013 Melden Share Geschrieben 28. Oktober 2013 Im Falle der Vakanz beantragt der Administrator die Spezialvollmachten beim Nuntius. Das ist unproblematisch. Gibt es dazu entsprechende Vorschriften (bzw. wo gibt es sie)? Nicht, dass ich dir nicht glauben würde, aber das interessiert mich näher. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 28. Oktober 2013 Melden Share Geschrieben 28. Oktober 2013 Ein Pfarrer mit päpstlicher Ernennungsurkunde - das wäre mal was... Haben in Rom alle Pfarrer. Ich hätte vermutet, die haben eine vom Bischof von Rom. Man sollte die Ämter schon auseinanderhalten. Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Stepp Geschrieben 28. Oktober 2013 Melden Share Geschrieben 28. Oktober 2013 Ein Pfarrer mit päpstlicher Ernennungsurkunde - das wäre mal was... Haben in Rom alle Pfarrer. Ich hätte vermutet, die haben eine vom Bischof von Rom. Man sollte die Ämter schon auseinanderhalten. Werner Es gehört zusammen und ist untrennbar. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 28. Oktober 2013 Melden Share Geschrieben 28. Oktober 2013 Ein Pfarrer mit päpstlicher Ernennungsurkunde - das wäre mal was... Haben in Rom alle Pfarrer. Ich hätte vermutet, die haben eine vom Bischof von Rom. Man sollte die Ämter schon auseinanderhalten. Werner Es gehört zusammen und ist untrennbar. Ah, so ähnlich wie bei den Naturen Christi, ich verstehe. Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julius Geschrieben 28. Oktober 2013 Melden Share Geschrieben 28. Oktober 2013 Wie repräsentativ darf eigentlich ein Kirchenbau sein? http://www.mdr.de/sachsen/leipzig/katholische-propsteikirche-leipzig100_zc-20d3192e_zs-423b0bc6.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rince Geschrieben 28. Oktober 2013 Melden Share Geschrieben 28. Oktober 2013 Wie repräsentativ darf eigentlich ein Kirchenbau sein? http://www.mdr.de/sachsen/leipzig/katholische-propsteikirche-leipzig100_zc-20d3192e_zs-423b0bc6.html Schön ist aber anders. Von aussen hat das den Charme einer Fabrikhalle... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julius Geschrieben 28. Oktober 2013 Melden Share Geschrieben 28. Oktober 2013 (bearbeitet) Wie repräsentativ darf eigentlich ein Kirchenbau sein? http://www.mdr.de/sa...s-423b0bc6.html Schön ist aber anders. Von aussen hat das den Charme einer Fabrikhalle... Baustellen pflegen selten mehr Charme als Fabrikhallen zu haben. bearbeitet 28. Oktober 2013 von Julius Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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