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Tun und Lassen "mancher" Bischöfe


Elima

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Jetzt "Vergrault" T.v.E. schon Christen...... diese "Bedingungsloses Grundeinkommen durch Zwangs GEZ " hat von der Kirche soviel Ahnung wie der Blind von der Farbe. Die Öffentliche ungehinderte Zwangsabgabenfinanzierte Verbreitung Privater Politischer Meinungen dieser "Journalisten" wird langsam unerträglich. der Staat sollte sich langsam mal Gedanken über eine Presse Kontrolle machen die auch funktioniert. Die Öffentlich Rechtlichen haben einen Bildungsauftrag - keinen Propaganda Auftrag !

 

Sollen sie doch alle gehen die gehen wollen, jetzt können sie ja ohne Gesichtsverlusst endlich die Kirchensteuer einsparen. Allerdings solen sie dann auch still sein.

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Jetzt "Vergrault" T.v.E. schon Christen...... diese "Bedingungsloses Grundeinkommen durch Zwangs GEZ " hat von der Kirche soviel Ahnung wie der Blind von der Farbe. Die Öffentliche ungehinderte Zwangsabgabenfinanzierte Verbreitung Privater Politischer Meinungen dieser "Journalisten" wird langsam unerträglich. der Staat sollte sich langsam mal Gedanken über eine Presse Kontrolle machen die auch funktioniert. Die Öffentlich Rechtlichen haben einen Bildungsauftrag - keinen Propaganda Auftrag !

 

Sollen sie doch alle gehen die gehen wollen, jetzt können sie ja ohne Gesichtsverlusst endlich die Kirchensteuer einsparen. Allerdings solen sie dann auch still sein.

Warum sollten sie? Du z.B. bist ja auch nicht still...

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Staat sollte sich langsam mal Gedanken über eine Presse Kontrolle machen die auch funktioniert

 

1. Das ist eine DPA Agenturmeldung, die so in vielen Zeitungen abgedruckt wurde

2. Das BVerG sorgt gerade dafuer, dass die gesetzlich garantierte Staatsferne der oeffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten auch wirklich eingehalten wird

 

http://www.derwesten...-id8636512.html

bearbeitet von Elrond
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D.h. die bisherige Fassung war so schlecht, daß das Gericht allenfalls eine Einstellung gegen Auflage akzeptiert hätte. Mit dem Vorsatz ist das so eine Sache.

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D.h. die bisherige Fassung war so schlecht, daß das Gericht allenfalls eine Einstellung gegen Auflage akzeptiert hätte. Mit dem Vorsatz ist das so eine Sache.

 

Woher willst du wissen, dass die StA am "Vorsatz" nachgebessert hat? Und besondere Probleme beim Vorsatz sehe ich in diesem Fall ehrlich gesagt auch nicht. Vielleicht war TvE ja unterzuckert als er die Erklärung abgab.

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D.h. die bisherige Fassung war so schlecht, daß das Gericht allenfalls eine Einstellung gegen Auflage akzeptiert hätte. Mit dem Vorsatz ist das so eine Sache.

 

Woher willst du wissen, dass die StA am "Vorsatz" nachgebessert hat? Und besondere Probleme beim Vorsatz sehe ich in diesem Fall ehrlich gesagt auch nicht. Vielleicht war TvE ja unterzuckert als er die Erklärung abgab.

 

 

Na, um die Uhrzeit müßtest du doch wach sein. Ich zitiere mal aus der genannten Quelle: "Das Amtsgericht habe um Ergänzungen im Text gebeten, um noch deutlicher herauszustellen, dass der Kirchenmann vorsätzlich eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben haben soll." Ich weiß ja nicht, welche andere Interpretationsmöglichkeit du da findest, der objektive Sachverhalt scheint doch klar zu sein.

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Na, um die Uhrzeit müßtest du doch wach sein. Ich zitiere mal aus der genannten Quelle: "Das Amtsgericht habe um Ergänzungen im Text gebeten, um noch deutlicher herauszustellen, dass der Kirchenmann vorsätzlich eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben haben soll." Ich weiß ja nicht, welche andere Interpretationsmöglichkeit du da findest, der objektive Sachverhalt scheint doch klar zu sein.

 

Ja, das ist ja nichts anderes als eine Umschreibung des Delikts. Man kann das natürlich so lesen: ""Das Amtsgericht habe um Ergänzungen im Text gebeten, um noch deutlicher herauszustellen, dass der Kirchenmann vorsätzlich eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben haben soll." (Hervorhebung von mir.

 

Genauso denkbar ist aber auch: "Das Amtsgericht habe um Ergänzungen im Text gebeten, um noch deutlicher herauszustellen, dass der Kirchenmann vorsätzlich eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben haben soll." (Wiederum Hervorhebung von mir)

 

oder

 

"Das Amtsgericht habe um Ergänzungen im Text gebeten, um noch deutlicher herauszustellen, dass der Kirchenmann vorsätzlich eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben haben soll." (Hervorhebung von mir)

 

Es ist nur eine Frage der Betonung.

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Na, um die Uhrzeit müßtest du doch wach sein. Ich zitiere mal aus der genannten Quelle: "Das Amtsgericht habe um Ergänzungen im Text gebeten, um noch deutlicher herauszustellen, dass der Kirchenmann vorsätzlich eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben haben soll." Ich weiß ja nicht, welche andere Interpretationsmöglichkeit du da findest, der objektive Sachverhalt scheint doch klar zu sein.

 

Ja, das ist ja nichts anderes als eine Umschreibung des Delikts. Man kann das natürlich so lesen: ""Das Amtsgericht habe um Ergänzungen im Text gebeten, um noch deutlicher herauszustellen, dass der Kirchenmann vorsätzlich eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben haben soll." (Hervorhebung von mir.

 

Genauso denkbar ist aber auch: "Das Amtsgericht habe um Ergänzungen im Text gebeten, um noch deutlicher herauszustellen, dass der Kirchenmann vorsätzlich eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben haben soll." (Wiederum Hervorhebung von mir)

 

oder

 

"Das Amtsgericht habe um Ergänzungen im Text gebeten, um noch deutlicher herauszustellen, dass der Kirchenmann vorsätzlich eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben haben soll." (Hervorhebung von mir)

 

Es ist nur eine Frage der Betonung.

 

 

Es ist die Frage des Sinns der verschiedenen Interpretationen. Der objektive Tatbestand ergibt sich aus dem Vergleich des Inhalts der EV mit dem Flugticket. Das wird der blödeste Staatsanwalt wohl hinbekommen. Und daß es eine EV war, steht ja darauf. Also, kannst du mir folgen?

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Der objektive Tatbestand ergibt sich aus dem Vergleich des Inhalts der EV mit dem Flugticket. Das wird der blödeste Staatsanwalt wohl hinbekommen.

Das dürfte so nicht wahr sein, und das dürftest du wissen. Die einfache Wahrheit ist: Der objektive Sachverhalt ist in der Tat eigentlich einfach: Tebatz hat an Eides statt behauptet, er habe niemals gesagt, er sei "Business" geflogen. Und dabei hat er es nachweislich gesagt. Das ist der "einfache Sachverhalt", aber eben nicht nach dem Maßstab eines Gerichts der "objektive Sachverhalt". Denn für diesen muss man auch die Einlassung der Verteidigung hören.

 

Nun haben offenbar, so kann man aus dem Verlauf der Geschichte entnehmen, die von Tebatz gedungenen Winkeladvokaten den oben geschilderten einfachen wahren Sachverhalt derartig verfinkelt (er hat "geflogen" gesagt, aber "gebucht" gemeint, er hat gar nicht gemerkt, dass er nicht Businss geflogen ist, das hat sein GV gemacht, usw usf) , dass das Gericht die einfache Darlegung des Sachverhalts durch die Staatsanwaltschaft angesichts der von den Verteidigern eingeführten Verwicklungen als nicht hinreichend ansah, und daher Nachbesserungen verlangte.

 

So sehe ich das, aber wenn es dir wichtig ist, das statt als Problem des Sachverhalts als Problem des mangelnden Nachweises der Vorsatzes zu sehen (nach dem Motto, "der arme Tebatz hat sich in seinen eigenen Rabulismen verheddert und wusste nicht mehr genau, was er denn nun an Eides Statt versichert"), dann sei dir das gegönnt. Macht aber keinen Unterschied.

bearbeitet von Sokrates
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Der objektive Tatbestand ergibt sich aus dem Vergleich des Inhalts der EV mit dem Flugticket. Das wird der blödeste Staatsanwalt wohl hinbekommen.

Das dürfte so nicht wahr sein, und das dürftest du wissen. Die einfache Wahrheit ist: Der objektive Sachverhalt ist in der Tat eigentlich einfach: Tebatz hat an Eides statt behauptet, er habe niemals gesagt, er sei "Business" geflogen. Und dabei hat er es nachweislich gesagt. Das ist der "einfache Sachverhalt", aber eben nicht nach dem Maßstab eines Gerichts der "objektive Sachverhalt". Denn für diesen muss man auch die Einlassung der Verteidigung hören.

 

 

Nein. Sachverhalt und Tatbestand sind juristisch zwei verschiedene Dinge.

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Nein. Sachverhalt und Tatbestand sind juristisch zwei verschiedene Dinge.

Das mag de jure sein, ist mir aber de fuckto wurst. Sprich: Solche spitzfindigen Unterscheidungen sind etwas für gedungene Winkeladvokaten. Zumindest in solch einem Fall. Wenn der Sachverhalt darin besteht, dass Herr X den Herrn Y totgeschlagen hat, mag das anders sein, weil es da schon wichtig ist, ob der Tatbestand auf Notwehr oder auf Totschlag lautet.

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Lieber Julius,

 

 

 

 

Zu deinem Link:

Angesichts der unüberprüfbaren Beschuldigungen und Gegenbeschuldigungen möge der Papst in der Diözese Limburg Tabula rasa machen und alle Beteiligten ohne Ausnahme, aus ihren Ämtern entfernen.

 

 

 

 

Gruß

josef

bearbeitet von josef
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Angesichts der unüberprüfbaren Beschuldigungen und Gegenbeschuldigungen möge der Papst in der Diözese Limburg Tabula rasa machen und alle Beteiligten ohne Ausnahme, aus ihren Ämtern entfernen.

Der Papst wird sich hüten. :lol: Wo kriegt er denn auf die Schnelle die Gemeindepriester her? Oder soll er welche aus Afrika importieren? Da hätte er aber die Rechnung ohne den Wirt die Limburger gemacht.

Davon abgesehen: die "Beschuldigungen" SIND überprüfbar.

bearbeitet von Julius
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Angesichts der unüberprüfbaren Beschuldigungen und Gegenbeschuldigungen möge der Papst in der Diözese Limburg Tabula rasa machen und alle Beteiligten ohne Ausnahme, aus ihren Ämtern entfernen.

Der Papst wird sich hüten. :lol: Wo kriegt er denn auf die Schnelle die Gemeindepriester her? Oder soll er welche aus Afrika importieren? Da hätte er aber die Rechnung ohne den Wirt die Limburger gemacht.

 

 

Limburg ist ja in Rom verschrieen genug. So einen Generalvikar mit spezieller Vollmacht hats schon mal dort gegeben. Ich denke, der Papst kann das aussitzen, irgendwann werden sich Bischof und Diözese schon zusammenfinden, TvE hat noch etwa 20 Jahre vor sich.

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So einen Generalvikar mit spezieller Vollmacht hats schon mal dort gegeben.

Quark, es hat mal einen Weihbischof mit besonderen Befugnissen für die Caritas gegeben. Generalvikar war der meines Wissens zu keinem Zeitpunkt.

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TvE hat noch etwa 20 Jahre vor sich.

Vor allem hat er fünf Jahre und einen Scherbenhaufen hinter sich. Wo er die 20 Bischofsjahre absitzt, die er noch vor sich hat, bleibt dahingestellt.Und jetzt kommt erst mal rheinischer Karneval, und da ist TvE vor allem ein Thema für die Bütt.

bearbeitet von Julius
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