Franciscus non papa Geschrieben 17. November 2013 Melden Geschrieben 17. November 2013 es ist unfaßbar, dass dieser Mann einfach nicht sieht/sehen kann/sehen will, daß ein vertrauensvolles Miteinander mit ihm einfach nicht mehr möglich ist. Man kann nur hoffen und beten, daß der Papst das Bistum nicht endlos hängen läßt in diesem Schwebezustand. Und man muss hoffen, daß er irgendwo eine Verwendung für TvE findet, die nicht mit der Leitung eines Bistums verbunden ist. Zitieren
kam Geschrieben 18. November 2013 Melden Geschrieben 18. November 2013 Eine weitere Erklärung des Limburger Diözesanrats: http://www.hr-online...cument_50116657 http://dioezesanvers...klaerungen.html Ein eigentlich zu erwartender Brückenbau sieht anders aus. Zitieren
Julius Geschrieben 18. November 2013 Melden Geschrieben 18. November 2013 (bearbeitet) Eine weitere Erklärung des Limburger Diözesanrats: http://www.hr-online...cument_50116657 http://dioezesanvers...klaerungen.html Ein eigentlich zu erwartender Brückenbau sieht anders aus. Wer erwartet denn "einen eigentlich zu erwartenden Brückenbau"? So wie es sich von aussen ausnimmt, im Bistum Limburg wohl nur noch wenige. Ein großartig für gestern von sich "papsttreu" nennenden kathol8ischen Bloggern ausgerufener Flashmob ist ja anscheinend ohne Resonanz geblieben, wenn man von einer Handvoll - aber nicht mehr - seltsamer Gestalten absieht, die ich weiss nicht von wo angereist waren und gestern vor dem Limburger Dom irgendwelche Faxen veranstaltet haben. bearbeitet 18. November 2013 von Julius Zitieren
Julius Geschrieben 18. November 2013 Melden Geschrieben 18. November 2013 (bearbeitet) es ist unfaßbar, dass dieser Mann einfach nicht sieht/sehen kann/sehen will, daß ein vertrauensvolles Miteinander mit ihm einfach nicht mehr möglich ist. Man kann nur hoffen und beten, daß der Papst das Bistum nicht endlos hängen läßt in diesem Schwebezustand. Und man muss hoffen, daß er irgendwo eine Verwendung für TvE findet, die nicht mit der Leitung eines Bistums verbunden ist. Du willst wohl betend "den Papst bevormunden" ??? Ei, ei, ei ... so weit kommt's noch, dass eine Laienversammlung den Papst bevormunden will, oh Jammer, oh Graus, *seufz* - wo soll das alles noch hinführen. *seufz* ... *tiefbetroffendenabgangmach* bearbeitet 18. November 2013 von Julius Zitieren
Werner001 Geschrieben 18. November 2013 Melden Geschrieben 18. November 2013 es ist unfaßbar, dass dieser Mann einfach nicht sieht/sehen kann/sehen will, daß ein vertrauensvolles Miteinander mit ihm einfach nicht mehr möglich ist. Man kann nur hoffen und beten, daß der Papst das Bistum nicht endlos hängen läßt in diesem Schwebezustand. Und man muss hoffen, daß er irgendwo eine Verwendung für TvE findet, die nicht mit der Leitung eines Bistums verbunden ist. Du wirst doch nicht auch "den Papst bevormunden" wollen? Ei, ei, ei ... so weit kommt's noch, dass eine Laienversammlung den Papst bevormunden will, oh Jammer, oh Graus, *seufz* - wo soll das alles noch hinführen. *seufz* ... *tiefbetroffendenabgangmach* Wie wäre es mit einem Gebetssturm? Man könnte TvE ja wegbeten. 1 Million Ave Maria aufopfern für die Absetzung von TvE. Werner Zitieren
Julius Geschrieben 18. November 2013 Melden Geschrieben 18. November 2013 (bearbeitet) Wie wäre es mit einem Gebetssturm? Man könnte TvE ja wegbeten. 1 Million Ave Maria aufopfern für die Absetzung von TvE. Dumm nur, dass die in Gebetsstürmen erfahrene Fraktion im benachbarten Ausland sitzt - und die wollen, anstatt den Papst mit einem Gebetssturm zu bevormunden, jetzt doch erst noch auf die Ergebnisse der Prüfung durch die von der DBK eingesetzte Kommission abwarten. Bis dahin schimpfen sie halt auf Laiengremien, das geht immer ... bearbeitet 18. November 2013 von Julius Zitieren
Franciscus non papa Geschrieben 18. November 2013 Melden Geschrieben 18. November 2013 es ist unfaßbar, dass dieser Mann einfach nicht sieht/sehen kann/sehen will, daß ein vertrauensvolles Miteinander mit ihm einfach nicht mehr möglich ist. Man kann nur hoffen und beten, daß der Papst das Bistum nicht endlos hängen läßt in diesem Schwebezustand. Und man muss hoffen, daß er irgendwo eine Verwendung für TvE findet, die nicht mit der Leitung eines Bistums verbunden ist. Du willst wohl betend "den Papst bevormunden" ??? Ei, ei, ei ... so weit kommt's noch, dass eine Laienversammlung den Papst bevormunden will, oh Jammer, oh Graus, *seufz* - wo soll das alles noch hinführen. *seufz* ... *tiefbetroffendenabgangmach* klar, ein anderer Kommentar war auch von kath.net nicht zu erwarten. diese Plattform ist seit langem nicht mehr ernst zu nehmen. Natürlich "bevormundet" ein KFZ-Meister den Papst, wenn er ihm erklärt, dass er mit seiner Klapperkiste und einem Liter Benzin nicht von Rom nach Berlin fahren können wird. Der Papst kann sich doch immer noch entscheiden. Er wird dann die Konsequenzen seiner Entscheidung erleben. Zitieren
Clown Geschrieben 18. November 2013 Melden Geschrieben 18. November 2013 Schade, die StA hätte hart bleiben sollen. Für anderthalb Badezimmer hätte ich die Sache nicht beendet. Zitieren
Franciscus non papa Geschrieben 18. November 2013 Melden Geschrieben 18. November 2013 und bedeutet das nun vorbestraft oder nicht? Zitieren
Stepp Geschrieben 18. November 2013 Melden Geschrieben 18. November 2013 Schade, die StA hätte hart bleiben sollen. Für anderthalb Badezimmer hätte ich die Sache nicht beendet. Wäre die Zahlung der 20000 ein Schuldeingeständnis oder wie muss man eine solche Auflage verstehen? Zitieren
Clown Geschrieben 18. November 2013 Melden Geschrieben 18. November 2013 Schade, die StA hätte hart bleiben sollen. Für anderthalb Badezimmer hätte ich die Sache nicht beendet. Wäre die Zahlung der 20000 ein Schuldeingeständnis oder wie muss man eine solche Auflage verstehen? Nein, juristisch ist das kein Schuldeingeständnis. TvE ist weiterhin nicht vorbestraft. Zitieren
Stepp Geschrieben 18. November 2013 Melden Geschrieben 18. November 2013 Schade, die StA hätte hart bleiben sollen. Für anderthalb Badezimmer hätte ich die Sache nicht beendet. Wäre die Zahlung der 20000 ein Schuldeingeständnis oder wie muss man eine solche Auflage verstehen? Nein, juristisch ist das kein Schuldeingeständnis. TvE ist weiterhin nicht vorbestraft. Und was ist dann der Anreiz, das Geld zu zahlen, wenn er auch einen kostenlosen Freispruch haben könnte? Zitieren
Aristippos Geschrieben 18. November 2013 Melden Geschrieben 18. November 2013 (bearbeitet) Schade, die StA hätte hart bleiben sollen. Für anderthalb Badezimmer hätte ich die Sache nicht beendet. Wäre die Zahlung der 20000 ein Schuldeingeständnis oder wie muss man eine solche Auflage verstehen? Nein, juristisch ist das kein Schuldeingeständnis. TvE ist weiterhin nicht vorbestraft. Und was ist dann der Anreiz, das Geld zu zahlen, wenn er auch einen kostenlosen Freispruch haben könnte? Wer sagt, dass er den haben kann? Ein Verfahren könnte so oder so ausgehen... bearbeitet 18. November 2013 von Aristippos Zitieren
Sokrates Geschrieben 18. November 2013 Melden Geschrieben 18. November 2013 Und was ist dann der Anreiz, das Geld zu zahlen, wenn er auch einen kostenlosen Freispruch haben könnte? Der Zweck einer Einstellung ist der, dass sie dem faulen Sack in der Schwarzen Robe das Schreiben eines Urteils erspart. Als Anerkennung seiner Schuld zahlt der Delinquent den Obulus und wird dafür nicht bestraft. Würde der Delinquent das Geld nicht zahlen wollen und damit den faulen Sack zum Urteil zwingen, dann würde das Urteil mit ziemlicher Sicherheit gegen ihn ausfallen. So eine Art Ablasshandel also. Ich verkneife es mir, dieses Gebahren beim Namen zu nennen. Zitieren
Clown Geschrieben 18. November 2013 Melden Geschrieben 18. November 2013 Und was ist dann der Anreiz, das Geld zu zahlen, wenn er auch einen kostenlosen Freispruch haben könnte? Ein Freispruch für TvEs dürfte ausgeschlossen gewesen sein (wenn man nicht eine Unterzuckerung herbeibemüht, aber HH ist nicht Bayern). Der Deal beim § 153a StPO ist Geld gegen Arbeitserleichterung. Ein Schuldnachweis ist damit nicht verbunden. Allerdings war die Schuld TvEs ja ohnehin offensichtlich. Zitieren
Stepp Geschrieben 18. November 2013 Melden Geschrieben 18. November 2013 Und was ist dann der Anreiz, das Geld zu zahlen, wenn er auch einen kostenlosen Freispruch haben könnte? Ein Freispruch für TvEs dürfte ausgeschlossen gewesen sein (wenn man nicht eine Unterzuckerung herbeibemüht, aber HH ist nicht Bayern). Der Deal beim § 153a StPO ist Geld gegen Arbeitserleichterung. Ein Schuldnachweis ist damit nicht verbunden. Allerdings war die Schuld TvEs ja ohnehin offensichtlich. Ich darf also sagen, dass TvE ein manifester Lügner ist? Zitieren
Franciscus non papa Geschrieben 18. November 2013 Melden Geschrieben 18. November 2013 ob du es darfst oder nicht, es ist die Wahrheit. Zitieren
Stepp Geschrieben 18. November 2013 Melden Geschrieben 18. November 2013 (bearbeitet) ob du es darfst oder nicht, es ist die Wahrheit. Das steht ohnehin außer Frage. Aber seit den Affären um gefärbte Haare von Bundeskanzlern und die Stasikontakte von Fraktionsvorsitzenden im Bundestag weiß ich auch, dass man nicht jede offensichtliche Wahrheit auch sagen und schreiben darf. bearbeitet 18. November 2013 von Stepp Zitieren
Franciscus non papa Geschrieben 18. November 2013 Melden Geschrieben 18. November 2013 na, wenn wir glück haben, ist der Bischof hier genauso uneinsichtig wie sonst immer, und zahlt nicht, dann gibt's ein Verfahren und es wird offiziell festgestellt, dass er ein Lügner ist. Zitieren
Clown Geschrieben 18. November 2013 Melden Geschrieben 18. November 2013 na, wenn wir glück haben, ist der Bischof hier genauso uneinsichtig wie sonst immer, und zahlt nicht, dann gibt's ein Verfahren und es wird offiziell festgestellt, dass er ein Lügner ist. Das ist sehr unwahrscheinlich. Die Verteidigung hat ja die StA und später auch das Gericht offenbar seit Monaten beackert, das Verfahren der Diversion zuzuführen. Ins Blaue wird bei so einem Verfahren nicht eingestellt. Rein professionell kann man sagen: gut verteidigt! Zitieren
Gabriele Geschrieben 18. November 2013 Melden Geschrieben 18. November 2013 Schade, die StA hätte hart bleiben sollen. Für anderthalb Badezimmer hätte ich die Sache nicht beendet. Wäre die Zahlung der 20000 ein Schuldeingeständnis oder wie muss man eine solche Auflage verstehen? Nein, juristisch ist das kein Schuldeingeständnis. TvE ist weiterhin nicht vorbestraft. Wenn ich das richtig verstanden habe, gab es diese Möglichkeit der Einstellung des Strafverfahrens nur gegen das Schuldeingeständnis des Bischofs: Die Staatsanwaltschaft hatte Ende Oktober die Einstellung des Verfahrens zunächst abgelehnt, stimmte nun aber zu, da der Bischof mittlerweile ein Geständnis abgelegt habe. (Quelle) Zitieren
Frank Geschrieben 18. November 2013 Melden Geschrieben 18. November 2013 Schade, die StA hätte hart bleiben sollen. Für anderthalb Badezimmer hätte ich die Sache nicht beendet. Wäre die Zahlung der 20000 ein Schuldeingeständnis oder wie muss man eine solche Auflage verstehen? Nein, juristisch ist das kein Schuldeingeständnis. TvE ist weiterhin nicht vorbestraft. Wenn ich das richtig verstanden habe, gab es diese Möglichkeit der Einstellung des Strafverfahrens nur gegen das Schuldeingeständnis des Bischofs: Die Staatsanwaltschaft hatte Ende Oktober die Einstellung des Verfahrens zunächst abgelehnt, stimmte nun aber zu, da der Bischof mittlerweile ein Geständnis abgelegt habe. (Quelle) Macht das nen Unterschied für die Frage ob TvE vorbestraft? Zitieren
mbo Geschrieben 18. November 2013 Melden Geschrieben 18. November 2013 Nein, macht es nicht. TvE gilt nicht als vorbestraft. Interessant finde ich, dass es offensichtlich ein Geständnis von ihm gibt. Ein erster Schritt auf dem Weg der Einsicht? Zitieren
Marcellinus Geschrieben 18. November 2013 Melden Geschrieben 18. November 2013 Nein, macht es nicht. TvE gilt nicht als vorbestraft. Interessant finde ich, dass es offensichtlich ein Geständnis von ihm gibt. Ein erster Schritt auf dem Weg der Einsicht? Nein, das war offenbar nur eine Voraussetzung für die Einstellung des Verfahrens. Die andere ist die Zahlung der 20.000 Schleifen. Sonst wäre es wie bei Wulff zum Prozeß gekommen. Zitieren
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