mbo Geschrieben 18. November 2013 Melden Share Geschrieben 18. November 2013 (bearbeitet) Nein, macht es nicht. TvE gilt nicht als vorbestraft. Interessant finde ich, dass es offensichtlich ein Geständnis von ihm gibt. Ein erster Schritt auf dem Weg der Einsicht? Nein, das war offenbar nur eine Voraussetzung für die Einstellung des Verfahrens. Die andere ist die Zahlung der 20.000 Schleifen. Sonst wäre es wie bei Wulff zum Prozeß gekommen. Wer aber fest von seiner Unschuld überzeugt ist, hätte es viellicht darauf ankommen lassen, eben wie Wulf. bearbeitet 18. November 2013 von mbo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kalinka Geschrieben 18. November 2013 Melden Share Geschrieben 18. November 2013 Bistumssprecher Stephan Schnelle sagte zu hr-online, über die Mitteilung des Gerichts hinaus kenne er keine Einzelheiten. Auch dazu, ob die Zahlung aus dem Privatvermögen von Tebartz-van Elst erfolgt, wollte er sich nicht äußern. quelle: hr-online gibt's denn da noch andere möglichkeiten als der, die 20.000,- aus dem privatvermögen des bischofs zu zahlen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Stepp Geschrieben 18. November 2013 Melden Share Geschrieben 18. November 2013 Bistumssprecher Stephan Schnelle sagte zu hr-online, über die Mitteilung des Gerichts hinaus kenne er keine Einzelheiten. Auch dazu, ob die Zahlung aus dem Privatvermögen von Tebartz-van Elst erfolgt, wollte er sich nicht äußern. quelle: hr-online gibt's denn da noch andere möglichkeiten als der, die 20.000,- aus dem privatvermögen des bischofs zu zahlen? Unter welchem Haushaltstitel könnte man sowas im Bistumshaushalt verstecken? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sokrates Geschrieben 18. November 2013 Melden Share Geschrieben 18. November 2013 Unter welchem Haushaltstitel könnte man sowas im Bistumshaushalt verstecken? Der gleiche Posten, aus dem die Anwälte für den Prozess wie schon zuvor für den Antrag auf einweilige Verfügung gegen den Spiegel bezahlt wurden. Die waren garantiert so teuer, dass da 20 000 Euronen mehr gar nicht auffallen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Petrus Geschrieben 18. November 2013 Melden Share Geschrieben 18. November 2013 Unter welchem Haushaltstitel könnte man sowas im Bistumshaushalt verstecken? caritas. Petrus. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
OneAndOnlySon Geschrieben 18. November 2013 Melden Share Geschrieben 18. November 2013 Ein 20.000,00 Euro hohes Bußgeld wird sich eher schwer verstecken lassen. Andererseits kann ich nur ahnen, ob der Bischof für die Rechtsberatung und -vertretung im Zusammenhang mit der Flugaffäre auch Mittel und Mitarbeiter des Bistums in Anspruch genommen hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sokrates Geschrieben 18. November 2013 Melden Share Geschrieben 18. November 2013 Andererseits kann ich nur ahnen, ob der Bischof für die Rechtsberatung und -vertretung im Zusammenhang mit der Flugaffäre auch Mittel und Mitarbeiter des Bistums in Anspruch genommen hat. Da gibts nichts zu ahnen. Davon kannst du mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Exilfranke Geschrieben 18. November 2013 Melden Share Geschrieben 18. November 2013 Peter Wensierski hätte sich natürlich über ein mehrmonatiges Gerichtsverfahren mehr gefreut, hat er doch schon sicher mehrere ausgearbeitete Skandalbausätze druckfertig in der Schublade liegen. Naja, muss der alte Wadenbeißer halt hoffen, dass das Ergebnis der Prüfungskommission weitaus niederschmetternder für TvE wird. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Petrus Geschrieben 18. November 2013 Melden Share Geschrieben 18. November 2013 Ein 20.000,00 Euro hohes Bußgeld wird sich eher schwer verstecken lassen. gibt's schon nen Spendenkonto, so mit IBAN und BIC und so? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gallowglas Geschrieben 18. November 2013 Melden Share Geschrieben 18. November 2013 Ein 20.000,00 Euro hohes Bußgeld wird sich eher schwer verstecken lassen. gibt's schon nen Spendenkonto, so mit IBAN und BIC und so? Nö, das machen sie über die Kollekte .. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 18. November 2013 Melden Share Geschrieben 18. November 2013 Nein, macht es nicht. TvE gilt nicht als vorbestraft. Interessant finde ich, dass es offensichtlich ein Geständnis von ihm gibt. Ein erster Schritt auf dem Weg der Einsicht? Eine Einstellung gegen Geldauflage - kein Bußgeld- (an wen zu zahlen eigentlich?) gibt es nur ohne Geständnis. Denn mit Geständnis gibt es eine Strafe. So einen Deal macht die StA mit, wenn sie Zweifel hat, eine Verurteilung durchzubringen. Aus Sicht des Angeklagten ist es oft sinnvoll, nicht auf die Unschuld zu pochen, sondern sich den nerven- und kostensparenden Weg mit der Auflagenerfüllung zu erkaufen. TvE bringt das Thema so schnell aus den Schlagzeilen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gabriele Geschrieben 18. November 2013 Melden Share Geschrieben 18. November 2013 Ein 20.000,00 Euro hohes Bußgeld wird sich eher schwer verstecken lassen. gibt's schon nen Spendenkonto, so mit IBAN und BIC und so? In unserem "Schwesterforum" gibt es jedenfalls einen Spendeaufruf als Solidaritätsbekundung. Damit sich der arme Bischof nicht so alleine und von aller Welt verlassen fühlt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mbo Geschrieben 18. November 2013 Melden Share Geschrieben 18. November 2013 Eine Einstellung gegen Geldauflage - kein Bußgeld- (an wen zu zahlen eigentlich?) gibt es nur ohne Geständnis. Denn mit Geständnis gibt es eine Strafe. So einen Deal macht die StA mit, wenn sie Zweifel hat, eine Verurteilung durchzubringen. Aus Sicht des Angeklagten ist es oft sinnvoll, nicht auf die Unschuld zu pochen, sondern sich den nerven- und kostensparenden Weg mit der Auflagenerfüllung zu erkaufen. TvE bringt das Thema so schnell aus den Schlagzeilen. Hm, dann scheint die StA das laut dieser Meldung anders zu sehen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft legte Tebartz-van Elst ein Geständnis ab. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franciscus non papa Geschrieben 18. November 2013 Melden Share Geschrieben 18. November 2013 Nein, macht es nicht. TvE gilt nicht als vorbestraft. Interessant finde ich, dass es offensichtlich ein Geständnis von ihm gibt. Ein erster Schritt auf dem Weg der Einsicht? es ist halt opportun in dieser Lage ein Geständnis abzugeben. Ich bezweifle, daß das etwas mit Einsicht zu tun hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franciscus non papa Geschrieben 18. November 2013 Melden Share Geschrieben 18. November 2013 Ein 20.000,00 Euro hohes Bußgeld wird sich eher schwer verstecken lassen. gibt's schon nen Spendenkonto, so mit IBAN und BIC und so? In unserem "Schwesterforum" gibt es jedenfalls einen Spendeaufruf als Solidaritätsbekundung. Damit sich der arme Bischof nicht so alleine und von aller Welt verlassen fühlt. Die Dumm-Dreistigkeit mancher Menschen ist grenzenlos. Sollen sie doch für die Opfer von Naturkatastrophen spenden, nicht für einen durchgeknallten Bischof. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franciscus non papa Geschrieben 18. November 2013 Melden Share Geschrieben 18. November 2013 Nein, macht es nicht. TvE gilt nicht als vorbestraft. Interessant finde ich, dass es offensichtlich ein Geständnis von ihm gibt. Ein erster Schritt auf dem Weg der Einsicht? Eine Einstellung gegen Geldauflage - kein Bußgeld- (an wen zu zahlen eigentlich?) gibt es nur ohne Geständnis. Denn mit Geständnis gibt es eine Strafe. So einen Deal macht die StA mit, wenn sie Zweifel hat, eine Verurteilung durchzubringen. Aus Sicht des Angeklagten ist es oft sinnvoll, nicht auf die Unschuld zu pochen, sondern sich den nerven- und kostensparenden Weg mit der Auflagenerfüllung zu erkaufen. TvE bringt das Thema so schnell aus den Schlagzeilen. Das wird ihm kaum gelingen. Hier glaubt kaum einer mehr etwas, wenn der Bischof den Mund aufmacht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 18. November 2013 Melden Share Geschrieben 18. November 2013 (bearbeitet) Eine Einstellung gegen Geldauflage - kein Bußgeld- (an wen zu zahlen eigentlich?) gibt es nur ohne Geständnis. Denn mit Geständnis gibt es eine Strafe. So einen Deal macht die StA mit, wenn sie Zweifel hat, eine Verurteilung durchzubringen. Aus Sicht des Angeklagten ist es oft sinnvoll, nicht auf die Unschuld zu pochen, sondern sich den nerven- und kostensparenden Weg mit der Auflagenerfüllung zu erkaufen. TvE bringt das Thema so schnell aus den Schlagzeilen. Das stimmt schlicht nicht. Die StA stimmt einer Einstellung nach § 153a StPO oft auch dann zu, wenn sie keinerlei Zweifel hat, eine Verurteilung erzielen zu können (bei TvE gab es da ja auch keine vernünftigen Zweifel), sondern wenn sie meint, die Zahlung einer Geldsumme könne das öffentliche Interesse an einer Verurteilung beseitigen und die StA entlasten. Deine Einschätzung geht an der Praxis vorbei. Es ist auch nicht so, dass § 153a StPO nur ein Instrument zur Privilegierung der Reichen & Schönen wäre. Im Gegenteil, wer das erste Mal mit einer Straftat aus dem Bereich der einfachen bis mittleren Kriminalität (außer Verkehrsdelikten) auffällt, bekommt oft die goldene Brücke gebaut (bzw. muss sie sich selbst bauen). Und das auch bei glasklarer Beweislage. Edit: dass Kams Behauptung, § 153a StPO werde nur bei unklarer Beweislage und ohne Geständnis angewandt, Unfug ist, kann man auch aus § 153a I 2 Nr. 5 StPO ersehen. Denn der dort vorgesehen Täter-Opfer-Ausgleich setzt das Übernehmen von Verantwortung und das Bekennen der Täterrolle gerade voraus. bearbeitet 18. November 2013 von Clown Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julius Geschrieben 18. November 2013 Melden Share Geschrieben 18. November 2013 Eine Einstellung gegen Geldauflage - kein Bußgeld- (an wen zu zahlen eigentlich?) gibt es nur ohne Geständnis. Denn mit Geständnis gibt es eine Strafe. So einen Deal macht die StA mit, wenn sie Zweifel hat, eine Verurteilung durchzubringen. Aus Sicht des Angeklagten ist es oft sinnvoll, nicht auf die Unschuld zu pochen, sondern sich den nerven- und kostensparenden Weg mit der Auflagenerfüllung zu erkaufen. TvE bringt das Thema so schnell aus den Schlagzeilen. Hm, dann scheint die StA das laut dieser Meldung anders zu sehen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft legte Tebartz-van Elst ein Geständnis ab. Beim "Domradio" liest es sich so: Wie das zuständige Hamburger Amtsgericht am Montag mitteilte, erfolgte dieser Schritt mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft. Deren Sprecherin Nana Frombach sagte auf Anfrage, Tebartz-van Elst habe gegenüber dem Amtsgericht die Vorwürfe eingeräumt. Dieses Geständnis senke den Schuldvorwurf und habe die Behörde zu einer Neubewertung des Falls veranlasst.[/Quote] Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Beutelschneider Geschrieben 19. November 2013 Melden Share Geschrieben 19. November 2013 Ein 20.000,00 Euro hohes Bußgeld wird sich eher schwer verstecken lassen. gibt's schon nen Spendenkonto, so mit IBAN und BIC und so? Die Wahren Christen ® in einem ähnlich heißenden Forum wollen schon für den Bischoff sammeln. Vielleicht reichts dann ja neben dem Bussgeld auch fpr ein One-Way-Ticket nach Indien. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 19. November 2013 Melden Share Geschrieben 19. November 2013 Nein, macht es nicht. TvE gilt nicht als vorbestraft. Interessant finde ich, dass es offensichtlich ein Geständnis von ihm gibt. Ein erster Schritt auf dem Weg der Einsicht? Eine Einstellung gegen Geldauflage - kein Bußgeld- (an wen zu zahlen eigentlich?) gibt es nur ohne Geständnis. Denn mit Geständnis gibt es eine Strafe. So einen Deal macht die StA mit, wenn sie Zweifel hat, eine Verurteilung durchzubringen. Aus Sicht des Angeklagten ist es oft sinnvoll, nicht auf die Unschuld zu pochen, sondern sich den nerven- und kostensparenden Weg mit der Auflagenerfüllung zu erkaufen. TvE bringt das Thema so schnell aus den Schlagzeilen. Das wird ihm kaum gelingen. Hier glaubt kaum einer mehr etwas, wenn der Bischof den Mund aufmacht. Abwarten. Hübsch fände ich, wenn Franziskus den Bischof, das Domkapitel und diese Diözesanratsvorsitzende zu einer gemeinsamen Fußwallfahrt nach Santiago schickte. - Wenn ein, zwei Jahre ins Land gehen, wird man auch in Limburg den Bischof langsam wiederhaben wollen. 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gabriele Geschrieben 19. November 2013 Melden Share Geschrieben 19. November 2013 Eine Einstellung gegen Geldauflage - kein Bußgeld- (an wen zu zahlen eigentlich?) gibt es nur ohne Geständnis. Denn mit Geständnis gibt es eine Strafe. So einen Deal macht die StA mit, wenn sie Zweifel hat, eine Verurteilung durchzubringen. Aus Sicht des Angeklagten ist es oft sinnvoll, nicht auf die Unschuld zu pochen, sondern sich den nerven- und kostensparenden Weg mit der Auflagenerfüllung zu erkaufen.... Das ist übrigens auch eine der Verteidigungslinien in unserem "Schwesterforum": Die StA wollte diese Einstellung, weil sie die Schuld nicht nachweisen hätte können, denn das Beweisvideo wurde ja heimlich aufgenommen, wäre damit nicht zulässig gewesen. Und der Bischof hat als der Klügere nachgegeben, obwohl er unschuldig ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julius Geschrieben 19. November 2013 Melden Share Geschrieben 19. November 2013 (bearbeitet) diese Diözesanratsvorsitzende war zu Beginn der "heissen Phase" der Affäre noch sehr darum bemüht, zwischen den Parteien zu vermitteln, hat für TvE Partei ergriffen - mit ihr hat er es sich dann auch noch verdorben ...wenn ich mich nicht irre, als TvE den "Vertrauten" Brandmayr als Fürsprecher losschickte, um den Diözesanrat wissen zu lassen, was er von ihm will. bearbeitet 19. November 2013 von Julius Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 19. November 2013 Melden Share Geschrieben 19. November 2013 (bearbeitet) Ich muss sagen, dass ich ein bisschen enttäuscht bin von der Entscheidung der StA. Nicht weil TvE zu billig weggekommen ist, er muss 20 TEUR zahlen (sicher nochmal 10 TEUR Anwaltskosten) und sein öffentlicher Ruf ist u.a. durch diese Geschichte ruiniert. Das ist eine ganz schön heftige Packung für ein vergleichsweise wenig gravierendes Delikt. Man könnte daher füglich behaupten, TvE sei angesichts seiner Unbescholtenheit und den außerstrafrechtlichen Folgen des Verfahrens bereits genug "bestraft". Ich finde aber, dass das Strafverfahren mehr als die mehr oder minder ungeregelte und über den Daumen gepeilte Übelszufügung als Reaktion auf einen Straftatverdacht sein sollte. TvE hat(te) Anspruch auf einen ordentlichen Prozess (und einen Verzicht darauf sollte man nicht leichthin gelten lassen) und auch die Rechtsgemeinschaft durfte erwarten, dass die Frage seiner Schuld oder Unschuld nicht im Raum stehen bleibt. § 153a StPO ist heutzutage nicht wegzudenken aus der Praxis, aber man sollte behutsam damit umgehen. bearbeitet 19. November 2013 von Clown Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Petrus Geschrieben 19. November 2013 Melden Share Geschrieben 19. November 2013 die Rechtsgemeinschaft durfte erwarten, dass die Frage seiner Schuld oder Unschuld nicht im Raum stehen bleibt. wichtig für die Rechtsgemeinschaft - meine persönliche Meinung - ist auch und besonders, daß manchmal dann auch irgendwann endgültig Schluß ist, und dann die Akte archiviert werden kann. Im Zivilrecht heißt das "Vergleich". Abgesehen davon: ich finde das im Ergebnis gut, weil: das war für manche eine wichtige, für manche eine unwichtige Sache, und dann kann sich die Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht Hamburg und das Amtsgericht Hamburg wieder wirklich wichtigen Dingen widmen. ist meine Meinung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 19. November 2013 Melden Share Geschrieben 19. November 2013 die Rechtsgemeinschaft durfte erwarten, dass die Frage seiner Schuld oder Unschuld nicht im Raum stehen bleibt. wichtig für die Rechtsgemeinschaft - meine persönliche Meinung - ist auch und besonders, daß manchmal dann auch irgendwann endgültig Schluß ist, und dann die Akte archiviert werden kann. Im Zivilrecht heißt das "Vergleich". Du sprichst da einen wichtigen Punkt an: irgendwann muss mal Schluss sein (deine Bezugnahme zum zivilrechtlichen Vergleich verstehe ich allerdings nicht ganz). Und ich bin der Auffassung, dass eine Einstellung nach § 153a StPO dem Rechtsfrieden häufig wenig dienlich ist, denn es erfolgt dann ja keine Auflösung der Frage nach Schuld oder Unschuld, die zur Befriedung meist erforderlich ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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