Franciscus non papa Geschrieben 19. November 2013 Melden Share Geschrieben 19. November 2013 Nein, macht es nicht. TvE gilt nicht als vorbestraft. Interessant finde ich, dass es offensichtlich ein Geständnis von ihm gibt. Ein erster Schritt auf dem Weg der Einsicht? Eine Einstellung gegen Geldauflage - kein Bußgeld- (an wen zu zahlen eigentlich?) gibt es nur ohne Geständnis. Denn mit Geständnis gibt es eine Strafe. So einen Deal macht die StA mit, wenn sie Zweifel hat, eine Verurteilung durchzubringen. Aus Sicht des Angeklagten ist es oft sinnvoll, nicht auf die Unschuld zu pochen, sondern sich den nerven- und kostensparenden Weg mit der Auflagenerfüllung zu erkaufen. TvE bringt das Thema so schnell aus den Schlagzeilen. Das wird ihm kaum gelingen. Hier glaubt kaum einer mehr etwas, wenn der Bischof den Mund aufmacht. Abwarten. Hübsch fände ich, wenn Franziskus den Bischof, das Domkapitel und diese Diözesanratsvorsitzende zu einer gemeinsamen Fußwallfahrt nach Santiago schickte. - Wenn ein, zwei Jahre ins Land gehen, wird man auch in Limburg den Bischof langsam wiederhaben wollen. so in etwa, wenn man gar keinen Diözesanbischof hat, dann nimmt man halt auch einen unfähigen, eh man auf dauer nicht weitermachen kann? ich kann gar nicht so viel k.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 19. November 2013 Melden Share Geschrieben 19. November 2013 die Rechtsgemeinschaft durfte erwarten, dass die Frage seiner Schuld oder Unschuld nicht im Raum stehen bleibt. wichtig für die Rechtsgemeinschaft - meine persönliche Meinung - ist auch und besonders, daß manchmal dann auch irgendwann endgültig Schluß ist, und dann die Akte archiviert werden kann. Im Zivilrecht heißt das "Vergleich". Du sprichst da einen wichtigen Punkt an: irgendwann muss mal Schluss sein (deine Bezugnahme zum zivilrechtlichen Vergleich verstehe ich allerdings nicht ganz). Und ich bin der Auffassung, dass eine Einstellung nach § 153a StPO dem Rechtsfrieden häufig wenig dienlich ist, denn es erfolgt dann ja keine Auflösung der Frage nach Schuld oder Unschuld, die zur Befriedung meist erforderlich ist. Was hat es dann mit dem angeblichen Geständnis auf sich? Damit wäre die Schuldfrage doch geklärt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 19. November 2013 Melden Share Geschrieben 19. November 2013 Was hat es dann mit dem angeblichen Geständnis auf sich? Damit wäre die Schuldfrage doch geklärt. Ein bloßes Formalgeständnis kann m.E. die Schuldfrage nicht in derselben Weise klären wie ein ordentliches Verfahren. Zumal ja, wie du sicher weißt, Beschuldigte gar nicht selten, sich zu Unrecht Straftaten bezichtigen, die sie nicht begangen haben, weil sie die Sanktionsschere im Fall einer "streitigen Verurteilung" fürchten. Gut, hier ist es ja so, dass TvE selbst um 153a gebeten haben wird. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 19. November 2013 Melden Share Geschrieben 19. November 2013 Gut, hier ist es ja so, dass TvE selbst um 153a gebeten haben wird. Weiß nicht. Zustimmen muß er freilich. Aber den Wulff geben und sich weiter einer hämischen Öffentlichkeit aussetzen, die an der wirklichen Klärung der Schuldfrage kein Interesse hat? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 19. November 2013 Melden Share Geschrieben 19. November 2013 Weiß nicht. Zustimmen muß er freilich. Aber den Wulff geben und sich weiter einer hämischen Öffentlichkeit aussetzen, die an der wirklichen Klärung der Schuldfrage kein Interesse hat? Die Schuldfrage vor Gericht zu klären, hätte ja einen Vormittag gedauert (anders als bei Wulff, der sich jetzt einem kleinen Monstreverfahren ausgesetzt sieht). Nein, das lass ich als Argument nicht gelten. Ich gehe vielmehr davon aus, dass TvE mit seinen Verteidigern die ganze Zeit versucht hat, die StA von 153/153a ohne Geständnis zu überzeugen, und als das nicht geklappt hat, hat er die Vorwürfe formal eingeräumt, um es nicht zu einem Prozess kommen zu lassen, in dem er mit Sicherheit nicht freigesprochen worden wäre. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franciscus non papa Geschrieben 19. November 2013 Melden Share Geschrieben 19. November 2013 so wird es sein und nicht anders- Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Klaffer Geschrieben 19. November 2013 Melden Share Geschrieben 19. November 2013 Seit längerer Zeit gibt es oft heftige Diskussionen zur Situation im Bistum Limburg. Als Außenstehender Österreicher habe ich aber nur wenige zuverlässige Informationen, wie die Lage wirklich ist. Die einen geben dem Bischof fast die alleinige Schuld, andere wiederum sehen nur eine Hatz gegen einen "romtreuen" Bischof. (z.B. auf Kath.net) Mich interessiert, was im Bistum Limburg tatsächlich vorgefallen ist. Ich habe meine Informationen v.a. vom Kath.net, das für mich eher einseitig die Schuld des Domkapitels betont, und von den wenigen ORF-Beiträgen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 19. November 2013 Melden Share Geschrieben 19. November 2013 Mich interessiert, was im Bistum Limburg tatsächlich vorgefallen ist. Ich habe meine Informationen v.a. vom Kath.net, das für mich eher einseitig die Schuld des Domkapitels betont, und von den wenigen ORF-Beiträgen. Ausgangspunkt deiner Bemühungen um die Geschehnisse im Bistum Limburg sollte das fraglos Feststehende sein. Das wäre zum ersten, dass Bischof TvE den Spiegel angelogen hat, um dessen Berichterstattung zu verhindern und zum zweiten, dass die Kosten für das Projekt Bischofshaus in einem unerhörten Maße gestiegen sind. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wunibald Geschrieben 21. November 2013 Melden Share Geschrieben 21. November 2013 Aus der Titanic Der Bischof und der § 153a StPO. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
jouaux Geschrieben 21. November 2013 Melden Share Geschrieben 21. November 2013 Warum brauchts einen Bischof? Ein tüchtiger Gerneralvikar mit einer gut vernetzten Presseabteilung reicht doch. Den Rest erledigen die Weihbischöfe. Und warum bin ich nicht bei Mckinsey? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Iring Geschrieben 22. November 2013 Melden Share Geschrieben 22. November 2013 @ Klaffer, T.v.E ist eben Konservativ und hat einen Homopfarrer kaltgestellt. Das will ein Adliger der noch nicht begriffen hat das der Adel keine Bischöfe mehr einsetzt einfach nicht wahrhaben. Er will die Kirche auf einem Modernen Kurs bringen und hat dashalb eine schaar williger Orkse um sich gescharrt die nunheftig ins Gräfliche Horn blasen.... Nächstes Frühjahr ist der Graf Geschichte - seine 68Katholen hoffentlich auch. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 22. November 2013 Melden Share Geschrieben 22. November 2013 @ Klaffer, T.v.E ist eben Konservativ und hat einen Homopfarrer kaltgestellt. Das will ein Adliger der noch nicht begriffen hat das der Adel keine Bischöfe mehr einsetzt einfach nicht wahrhaben. Er will die Kirche auf einem Modernen Kurs bringen und hat dashalb eine schaar williger Orkse um sich gescharrt die nunheftig ins Gräfliche Horn blasen.... Nächstes Frühjahr ist der Graf Geschichte - seine 68Katholen hoffentlich auch. Und wie hat dieser perfide "Adliger" es geschafft, TvE zu strafbaren Lügen und der Verschwendung des Vermögens des Bischöflichen Stuhl zu bringen? 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Iring Geschrieben 22. November 2013 Melden Share Geschrieben 22. November 2013 @ Clown. Die Rechtslage ist die: Bei Einstellung des Strafverfahrens gem. § 153a StPO bleibt dem Beschuldigten der "Strafmakel erspart". Da eine Schuld nicht festgestellt wird, gilt die Unschuldsvermutung fort: wo keine Schuld, da keine Strafe. Der Beschuldigte ist und bleibt unbestraft. Damit können wir unseren Bischof Dr. Franz-Peter Tebartz-van Elst eindeutig als unschuldig betrachten. Ob er überhaubt Geld verschwendet hat - wird noch untersucht...... Bislang ist er unschuldig in allen Punkten !!. Lieber Clown - auch wenn es Dir nicht gefällt: Bislang ist der Bischof Unschuldig und die NPD eine Zugelassene Parte mit Kundgebungsrecht....... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Der Geist Geschrieben 22. November 2013 Melden Share Geschrieben 22. November 2013 @ Clown. Die Rechtslage ist die: Bei Einstellung des Strafverfahrens gem. § 153a StPO bleibt dem Beschuldigten der "Strafmakel erspart". Da eine Schuld nicht festgestellt wird, gilt die Unschuldsvermutung fort: wo keine Schuld, da keine Strafe. Der Beschuldigte ist und bleibt unbestraft. Damit können wir unseren Bischof Dr. Franz-Peter Tebartz-van Elst eindeutig als unschuldig betrachten. Und das Geständnis hat er aus Hetz abgelegt...oder glaubst Du, dass sein notorischer Hang zu lügen ihn soga zu einem falschen Geständnis veranlasst hat? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julius Geschrieben 22. November 2013 Melden Share Geschrieben 22. November 2013 Bislang ist der Bischof Unschuldig und die NPD eine Zugelassene Parte mit Kundgebungsrecht....... Jenseits von Schuld und Unschuld gibt es noch eine Kategorie: Der Bischof hat gelogen - da beisst die Maus keinen Faden dran mehr ab. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Dies ist ein beliebter Beitrag. Clown Geschrieben 22. November 2013 Dies ist ein beliebter Beitrag. Melden Share Geschrieben 22. November 2013 (bearbeitet) @ Clown. Die Rechtslage ist die: Bei Einstellung des Strafverfahrens gem. § 153a StPO bleibt dem Beschuldigten der "Strafmakel erspart". Da eine Schuld nicht festgestellt wird, gilt die Unschuldsvermutung fort: wo keine Schuld, da keine Strafe. Der Beschuldigte ist und bleibt unbestraft. Damit können wir unseren Bischof Dr. Franz-Peter Tebartz-van Elst eindeutig als unschuldig betrachten. Ob er überhaubt Geld verschwendet hat - wird noch untersucht...... Bislang ist er unschuldig in allen Punkten !!. Lieber Clown - auch wenn es Dir nicht gefällt: Bislang ist der Bischof Unschuldig und die NPD eine Zugelassene Parte mit Kundgebungsrecht....... Man müsste einen eigenen Mitarbeiter im Forum einstellen, um deine Irrtümer zurechtzurücken, soviel Unfug schreibst du. 1. Zwar ist es richtig, dass § 153a StPO nicht zu einer Verurteilung und damit zu einer Widerlegung der Unschuldsvermutung führt. Die Unschuldsvermutung bindet aber ohnehin nur Hoheitsträger darin, eine Person nicht vor rechtskräftiger Verurteilung als schuldig zu behandeln. Völlig unberührt bleibt davon das Recht, Privater sich eine Meinung über die Strafbarkeit eines Dritten zu bilden und diese zu äußern (die medienrechtlichen Implikationen mal außen vor, die begriffest du ohnehin nicht). Du kannst natürlich der Meinung sein, dass TvE unschuldig ist. Das würde deinen restlichen dümmlichen Meinungen nur eine weitere blödsinnige hinzufügen. 2. Die Behauptung, die NPD sei eine "Zugelassene Parte [sic!]" bezeugt neben offener Verachtung der deutschen Rechtschreibung auch eine tiefe Unkenntnis vom deutschen Parteienwesen. Die Parteigründung ist frei in Deutschland und Parteien bedürfen grundsätzlich nicht der Zulassung. Die Aussage ergibt daher überhaupt keinen Sinn. bearbeitet 22. November 2013 von Clown 6 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Iring Geschrieben 22. November 2013 Melden Share Geschrieben 22. November 2013 Ja na und - dann het er eben mal gelogen. Und wenn - gerade die Katholen rechtfertigen doch jedweden Mist und jedes Fehlverhalten damit das sie "Auch nur Menschen" sind. Das ist das eigendliche verlogene. Ausserdem MÜSSEN sie ihm vergeben, ihm - und selbst den Schändern ihrer Töchter. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Iring Geschrieben 22. November 2013 Melden Share Geschrieben 22. November 2013 @ Clown. Die Rechtslage ist die: Bei Einstellung des Strafverfahrens gem. § 153a StPO bleibt dem Beschuldigten der "Strafmakel erspart". Da eine Schuld nicht festgestellt wird, gilt die Unschuldsvermutung fort: wo keine Schuld, da keine Strafe. Der Beschuldigte ist und bleibt unbestraft. Damit können wir unseren Bischof Dr. Franz-Peter Tebartz-van Elst eindeutig als unschuldig betrachten. Ob er überhaubt Geld verschwendet hat - wird noch untersucht...... Bislang ist er unschuldig in allen Punkten !!. Lieber Clown - auch wenn es Dir nicht gefällt: Bislang ist der Bischof Unschuldig und die NPD eine Zugelassene Parte mit Kundgebungsrecht....... Man müsste einen eigenen Mitarbeiter im Forum einstellen, um deine Irrtümer zurechtzurücken, soviel Unfug schreibst du. 1. Zwar ist es richtig, dass § 153a StPO nicht zu einer Verurteilung und damit zu einer Widerlegung der Unschuldsvermutung führt. Die Unschuldsvermutung bindet aber ohnehin nur Hoheitsträger darin, eine Person nicht vor rechtskräftiger Verurteilung als schuldig zu behandeln. Völlig unberührt bleibt davon das Recht, Privater sich eine Meinung über die Strafbarkeit eines Dritten zu bilden und diese zu äußern (die medienrechtlichen Implikationen mal außen vor, die begriffest du ohnehin nicht). Du kannst natürlich der Meinung sein, dass TvE unschuldig ist. Das würde deinen restlichen dümmlichen Meinungen nur eine weitere blödsinnige hinzufügen. 2. Die Behauptung, die NPD sei eine "Zugelassene Parte [sic!]" bezeugt neben offener Verachtung der deutschen Rechtschreibung auch eine tiefe Unkenntnis vom deutschen Parteienwesen. Die Parteigründung ist frei in Deutschland und Parteien bedürfen grundsätzlich nicht der Zulassung. Die Aussage ergibt daher überhaupt keinen Sinn. Clown - eigendlich sollte man menschen wie dir die derart kleinrechthaberisch - beleidigend und realitätsfremd sind keinerlei beachtung mehr schenken. Nach dem Gesetz ist er Unschuldig - es gilt das Gesetz nicht die ansicht der antifaaktivisten des forums. die npd ist nicht verboten - die nsdap schon. das ist der unterschied. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 22. November 2013 Melden Share Geschrieben 22. November 2013 Ja na und - dann het er eben mal gelogen. Und wenn - gerade die Katholen rechtfertigen doch jedweden Mist und jedes Fehlverhalten damit das sie "Auch nur Menschen" sind. Das ist das eigendliche verlogene. Ausserdem MÜSSEN sie ihm vergeben, ihm - und selbst den Schändern ihrer Töchter. Gerad hast du doch noch gesagt, er sei unschuldig. Die Halbwertszeit deiner Gedanken beträgt wohl nur wenige Sekunden - was angesichts ihrer Güte vielleicht auch besser so ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julius Geschrieben 22. November 2013 Melden Share Geschrieben 22. November 2013 (bearbeitet) Ausserdem MÜSSEN sie ihm vergeben ... Sie sollten es können ... aber "vergeben" bedeutet nicht, zur Tagesordnung überzugehen und so zu tun, als ob überhaupt nichts geschehen sei. Und die Limburger Katholiken werden umso eher zur Vergebung bereit sein, je schneller dem Herrn Bischof einleuchtet, dass er sich um eine andere Aufgabe als die des Bischofs von Limburg bemühen sollte. bearbeitet 22. November 2013 von Julius Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Iring Geschrieben 22. November 2013 Melden Share Geschrieben 22. November 2013 Also muss nach Katholischen Verstandniss jemand er einen Fehler gemacht hat und bereut danach in Sack und Asche gehen und darf niemals mehr ein Amt bekleiden das über das eines Unkrautzupfers hinausgeht ????. Warum soll er denn nicht wieder nach Limburg. Mögen alle die braven achso Moralinsauren Limburger mal darüber nachdenken wieoft sie schon so gelogen und betrogen, schwarz gearbeitet, geehebrucht und geschmuddelfilmchen runtergeladen haben, geneidet und gehsst, geerbschleichtund geinzuchtet...... haben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franciscus non papa Geschrieben 22. November 2013 Melden Share Geschrieben 22. November 2013 nein, auch TvE darf irgendwelche Ämter begleiten, aber es wäre klug, wenn das Amt nicht das des Bischofs von Limburg wäre. Wenn man einmal angelogen wurde in wichtiger Sache, dann ist das Grundvertrauen zerstört. Und das kann man nicht einfach herbeibefehlen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julius Geschrieben 22. November 2013 Melden Share Geschrieben 22. November 2013 Also muss nach Katholischen Verstandniss jemand er einen Fehler gemacht hat ... Mit der Rechtschreibung reicht's nicht mal mehr zum Unkrautzupfen ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franciscus non papa Geschrieben 22. November 2013 Melden Share Geschrieben 22. November 2013 tja, MT 5,3.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 22. November 2013 Melden Share Geschrieben 22. November 2013 @ Klaffer, T.v.E ist eben Konservativ und hat einen Homopfarrer kaltgestellt. Das will ein Adliger der noch nicht begriffen hat das der Adel keine Bischöfe mehr einsetzt einfach nicht wahrhaben. Er will die Kirche auf einem Modernen Kurs bringen und hat dashalb eine schaar williger Orkse um sich gescharrt die nunheftig ins Gräfliche Horn blasen.... Nächstes Frühjahr ist der Graf Geschichte - seine 68Katholen hoffentlich auch. Pater Lingen, du langweilst. Sorg dich lieber um deine Splittergruppe. Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.