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Sakrament der Buße und Versöhnung


Daniel 2

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Hallo Zusammen!

 

Ich habe eine Frage zur sakramentalen Beichte. Ist der Beichtende verpflichtet, die Buße zu leisten, die ihm der Beichtvater aufgetragen hat, damit die Beichte gültig ist?

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Daniel

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Ja soweit ich weiß ist das notwendig zur gültigkeit

 

Ist dann eine Beichte ungültig, wo zwar der Beichtende die vom Beichtvater aufgetragene Buße nicht erfüllt, aber stattdessen ein eigenes selbsterdachtes Bußwerk erfüllt?

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Daniel

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Die Sünden sind in dem Moment vergeben (die Beichte gültig), wenn der Priester die Absolution erteilt.

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Die Sünden sind in dem Moment vergeben (die Beichte gültig), wenn der Priester die Absolution erteilt.

 

 

Ich habe gedacht, die Buße, Wiedergutmachung ist Vorraussetzung für die Gültigkeit der Beichte, auch wenn sie erst nach der Losprechung erfolgt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Daniel

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Ja soweit ich weiß ist das notwendig zur gültigkeit

 

Ist dann eine Beichte ungültig, wo zwar der Beichtende die vom Beichtvater aufgetragene Buße nicht erfüllt, aber stattdessen ein eigenes selbsterdachtes Bußwerk erfüllt?

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Daniel

 

Willst du beichten oder Erbsen zählen?

 

frohe Ostern

 

stanley

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Die Sünden sind in dem Moment vergeben (die Beichte gültig), wenn der Priester die Absolution erteilt.

 

 

Ich habe gedacht, die Buße, Wiedergutmachung ist Vorraussetzung für die Gültigkeit der Beichte, auch wenn sie erst nach der Losprechung erfolgt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Daniel

 

Hätte ich jetzt spontan auch gedacht. Zumal die Reue ja notwendig ist, um losgesprochen zu werden. Wer also echte Reue verspürt wird auch den echten Willen zur Wiedergutmachung verspüren. Die Beichte ist dann als gültig anzusehen. Wer dann die Bußauflagen willentlich nicht erfüllt, lässt Zweifel an der Aufrichtigkeit seiner Reue vor der Lossprechung zu.

 

Ich denke, es ist ähnlich wie mit der Eheschließung. Man wird von der Gültigkeit der Ehe ausgehen müssen, bis zu dem Zeitpunkt, an dem z.B. einwandfrei festgestellt werden kann (kann man das?), dass einer der Partner zum Zeitpunkt der Trauung einem Ehehindernis unterlag bzw. ein solches willentlich verschwieg.

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Das Sakrament ist mit der Absolution erst einmal gültig, egal ob man die Buße einhält oder nicht. Eine andere Frage ist, ob und in wie weit man sich durch Mißachten der Busse, und evtl. sogar schon vorheriges Einplanen derselben nicht neu versündigt. Möglich ist ja auch, dass man (z.B. durch den Tod) gar nicht mehr dazu kommt, die Buße auszuführen...

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Das Sakrament ist mit der Absolution erst einmal gültig, egal ob man die Buße einhält oder nicht. Eine andere Frage ist, ob und in wie weit man sich durch Mißachten der Busse, und evtl. sogar schon vorheriges Einplanen derselben nicht neu versündigt. Möglich ist ja auch, dass man (z.B. durch den Tod) gar nicht mehr dazu kommt, die Buße auszuführen...

 

klingt logisch

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Was für Bußen bekommt man eigentlich in der Regel aufgelegt? Bei meiner ersten und letzten Beichte habe ich 10 Vaterunser und 5 Avemarias bekommen, ist das Usus oder eher die Ausnahme?

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Franciscus non papa
Was für Bußen bekommt man eigentlich in der Regel aufgelegt? Bei meiner ersten und letzten Beichte habe ich 10 Vaterunser und 5 Avemarias bekommen, ist das Usus oder eher die Ausnahme?

 

 

smile, da hast ja wohl ziemlich viel zu beichten gehabt, bei der erstbeichte waren das nicht mehr als drei vaterunser und/oder avemaria...

 

tja, so sind die grossen sünder unerkannt unter uns B)

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smile, da hast ja wohl ziemlich viel zu beichten gehabt, bei der erstbeichte waren das nicht mehr als drei vaterunser und/oder avemaria...

 

tja, so sind die grossen sünder unerkannt unter uns B)

 

Das Problem war, dass ich gar nicht wusste, was ich beichten sollte, daher habe ich mir Sünden ausgedacht. Dabei bin ich vll. ein bisschen über das Ziel hinausgeschossen.

 

Hinzu kommt, dass mein Pfarrer kein Ohrenschmeichler und nachgiebiger Modernist war. Es fehlte nur noch, dass er mich wegen der aus der Seelenschau gewonnenen Ergebnisse aus dem Beichtstuhl gejagt hätte.

bearbeitet von Clown
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smile, da hast ja wohl ziemlich viel zu beichten gehabt, bei der erstbeichte waren das nicht mehr als drei vaterunser und/oder avemaria...

 

tja, so sind die grossen sünder unerkannt unter uns B)

 

Das Problem war, dass ich gar nicht wusste, was ich beichten sollte, daher habe ich mir Sünden ausgedacht. Dabei bin ich vll. ein bisschen über das Ziel hinausgeschossen.

 

Hinzu kommt, dass mein Pfarrer kein Ohrenschmeichler und nachgiebiger Modernist war. Es fehlte nur noch, dass er mich wegen der aus der Seelenschau gewonnenen Ergebnisse aus dem Beichtstuhl gejagt hätte.

Dann hätte er seinen Beruf verfehlt.

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Dann hätte er seinen Beruf verfehlt.

 

Hätte ein Priester auch dann seinen Beruf verfehlt, wenn er jemanden freundlich darauf hinweist, dass eine Beichte sinnlos ist, und er keine Absolution erteilen kann? Ich meine - etwas flapsig kann man ja auch das unter "aus dem Beichtstuhl jagen" verstehen.

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Dann hätte er seinen Beruf verfehlt.

 

Hätte ein Priester auch dann seinen Beruf verfehlt, wenn er jemanden freundlich darauf hinweist, dass eine Beichte sinnlos ist, und er keine Absolution erteilen kann? Ich meine - etwas flapsig kann man ja auch das unter "aus dem Beichtstuhl jagen" verstehen.

 

In meinem Fall hätte das aber leicht kafkaesk gewirkt, da man mich dann erst zur Beichte hingetrieben hätte, um mich dann dort aus dem Beichtstuhl zu jagen, da das ja eh keinen Sinn mache. Ich glaube, das hätte mich in einen Zustand großer Verwirrung gestürzt.

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*g* ja, das ist wohl verständlich. jemanden in die beichte "hineintreiben" scheint mir auch reichlich kontraproduktiv. darf ich fragen, wie alt du da warst/bist dass du dich da treiben lässt? *neugierigfrag

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*g* ja, das ist wohl verständlich. jemanden in die beichte "hineintreiben" scheint mir auch reichlich kontraproduktiv. darf ich fragen, wie alt du da warst/bist dass du dich da treiben lässt? *neugierigfrag

 

8 Jahre.

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Ja, das war wohl bei mir auch nicht wirklich viel anders, auch wenn ich mich nicht mehr daran erinnern kann, was ich damals als Buße aufgetragen bekommen habe. Wenn ich mich recht erinnere, haben wir im Kommunionunterricht sogar geübt, was wir zu beichten haben. *Schrecklich.

 

Weiß eigentlich jemand, ob derartige Praxis heute auch noch üblich ist, ich weiß von anderen, dass das bei uns kein Einzelfall war.

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eine andere Frage:

 

Ist man noch im Gnadenstand oder ist das unsicher, wenn man sich nach einer begangenen Tat nicht sicher ist ob es eine lässliche oder schwere Sünde war?

 

Mit freundlichen Grüßen

Daniel

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Was für Bußen bekommt man eigentlich in der Regel aufgelegt? Bei meiner ersten und letzten Beichte habe ich 10 Vaterunser und 5 Avemarias bekommen, ist das Usus oder eher die Ausnahme?

Solcherart Bußen a la "Beten Sie 60 Vater unser und 150 schmerzhafte Rosenkränze" habe ich zeitlebens noch nicht bekommen.

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eine andere Frage:

 

Ist man noch im Gnadenstand oder ist das unsicher, wenn man sich nach einer begangenen Tat nicht sicher ist ob es eine lässliche oder schwere Sünde war?

Etwas kann nicht Sünde sein, wenn man es nicht zum Zeitpunkt der Tat als Sünde erkannt hat. Insofern verstehe ich die Frage nicht wirklich. bearbeitet von Flo77
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Die Sünden sind in dem Moment vergeben (die Beichte gültig), wenn der Priester die Absolution erteilt.

 

Und wenn mich das schlechte Gewissen weiterhin plagt, obwohl mir der Priester die Absolution erteilt hat? Ist mir dann trotzdem vergeben?

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Die Sünden sind in dem Moment vergeben (die Beichte gültig), wenn der Priester die Absolution erteilt.

 

Und wenn mich das schlechte Gewissen weiterhin plagt, obwohl mir der Priester die Absolution erteilt hat? Ist mir dann trotzdem vergeben?

Ja. Ich würde dann mal mit meinem Beichtvater über die Gefahr von Skrupulosität reden - man kann Gott auch versuchen, indem man von Ihm die Vergebung nicht annimmt.
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Die Sünden sind in dem Moment vergeben (die Beichte gültig), wenn der Priester die Absolution erteilt.

 

Und wenn mich das schlechte Gewissen weiterhin plagt, obwohl mir der Priester die Absolution erteilt hat? Ist mir dann trotzdem vergeben?

Ja. Ich würde dann mal mit meinem Beichtvater über die Gefahr von Skrupulosität reden - man kann Gott auch versuchen, indem man von Ihm die Vergebung nicht annimmt.

 

Was hat der Priester, das ich nicht habe, als ein glaubendes Kind Gottes? Wenn auch ich den Geist Gottes habe, was kann dann der Priester für mich tun? Bin ich vielleicht vor dem Herrn eigenverantwortlich? Wozu einen Mittler (Priester), wenn ich bereits den EINEN MITTLER habe? Den Geist Christi?

 

Wenn wir alle, wir, die Glaubenden, Priester Gottes sind, was kann ein katholischer Priester für uns erwirken?

 

Offenbarung 1:4

Johannes den sieben Gemeinden, die in Asien sind: Gnade euch und Friede von dem, der ist und der war und der kommt, und von den sieben Geistern, die vor seinem Thron sind, und von Jesus Christus, der der treue Zeuge ist, der Erstgeborene der Toten und der Fürst der Könige der Erde! Dem, der uns liebt und uns von unseren Sünden erlöst hat durch sein Blut und uns gemacht hat zu einem Königtum, zu Priestern seinem Gott und Vater: Ihm sei die Herrlichkeit und die Macht von Ewigkeit zu Ewigkeit! Amen.

 

d.

bearbeitet von discovery
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eine andere Frage:

 

Ist man noch im Gnadenstand oder ist das unsicher, wenn man sich nach einer begangenen Tat nicht sicher ist ob es eine lässliche oder schwere Sünde war?

Etwas kann nicht Sünde sein, wenn man es nicht zum Zeitpunkt der Tat als Sünde erkannt hat. Insofern verstehe ich die Frage nicht wirklich.

 

1857 Damit eine Tat eine Todsünde ist, müssen gleichzeitig drei Bedingungen erfüllt sein: „Eine Todsünde ist jene Sünde, die eine schwerwiegende Materie zum Gegenstand hat und die dazu mit vollem Bewußtsein und bedachter Zustimmung begangen wird" (RP 17).

 

Quelle:http://www.vatican.va/archive/DEU0035/_P6I.HTM

 

angenommen man ist sich bei einer Tat unsicher ob eine dieser drei Bedingungen erfüllt ist oder nicht und ist sich deshalb auch nicht sicher ob man eine schwere Sünde begangen hat oder nicht. Ist es dann auch unsicher ob man im Gnadenstand ist oder nicht?

bearbeitet von Daniel 2
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