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Sakrament der Buße und Versöhnung


Daniel 2

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eine andere Frage:

 

Ist man noch im Gnadenstand oder ist das unsicher, wenn man sich nach einer begangenen Tat nicht sicher ist ob es eine lässliche oder schwere Sünde war?

Etwas kann nicht Sünde sein, wenn man es nicht zum Zeitpunkt der Tat als Sünde erkannt hat. Insofern verstehe ich die Frage nicht wirklich.

 

1857 Damit eine Tat eine Todsünde ist, müssen gleichzeitig drei Bedingungen erfüllt sein: „Eine Todsünde ist jene Sünde, die eine schwerwiegende Materie zum Gegenstand hat und die dazu mit vollem Bewußtsein und bedachter Zustimmung begangen wird" (RP 17).

 

Quelle:http://www.vatican.va/archive/DEU0035/_P6I.HTM

 

angenommen man ist sich bei einer Tat unsicher ob eine dieser drei Bedingungen erfüllt ist oder nicht und ist sich deshalb auch nicht sicher ob man eine schwere Sünde begangen hat oder nicht. Ist es dann auch unsicher ob man im Gnadenstand ist oder nicht?

das hat Flo doch schon beantwortet: wenn Du unsicher bist, dann ist volles Bewusstsein nicht gegeben, somit kann es keine schwere Sünde sein.

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Gibt es eigentlich eine Art Einteilung der (typischen) Sünden in Todsünden und lässliche Sünden?

Im Katechismus habe ich dazu nicht viel konkretes gefunden. :lol:

Und welche Sünden (außer z.B. das sog. Konkubinat) schließen von der Kommunion aus?

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Franciscus non papa
Gibt es eigentlich eine Art Einteilung der (typischen) Sünden in Todsünden und lässliche Sünden?

Im Katechismus habe ich dazu nicht viel konkretes gefunden. :lol:

Und welche Sünden (außer z.B. das sog. Konkubinat) schließen von der Kommunion aus?

 

 

sünde ist immer etwas subjektives. es kommt immer auf den einzelfall an.

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Gibt es eigentlich eine Art Einteilung der (typischen) Sünden in Todsünden und lässliche Sünden?

Im Katechismus habe ich dazu nicht viel konkretes gefunden. :lol:

Und welche Sünden (außer z.B. das sog. Konkubinat) schließen von der Kommunion aus?

Das Gegenstück zur lässlichen Sünde ist die schwere Sünde und die schwere Sünde ist alles, was direkt gegen eines der 10 Gebote oder der 5 Gebote der Kirche verstößt, wobei man diesen Verstoß freiwillig, zustimmend und bei vollem Bewusstsein begangen haben muss.

 

Zur Todsünde wird die schwere Sünde, wenn man sie vor seinem Ableben nicht bereut und gebeichtet hat und deshalb zur Hölle fährt.

 

Zur Kommunion darf man grundsätzlich nicht gehen, wenn man sich einer schweren Sünde bewusst ist (oder man muss den festen Vorsatz haben so schnell wie möglich zu beichten).

 

Soweit die klassische Form.

 

JPII dagegen hat die Schwere der Sünde nicht von der Materie abhängig gemacht sondern von dem Grad, wieweit sich der Sünder durch sein tun von Gott entfernt erlebt.

 

Die Schwere oder Lässlichkeit einer Sünde ist letztendlich immer nur individuell im Beichtgespräch zu bestimmen.

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angenommen man ist sich bei einer Tat unsicher ob eine dieser drei Bedingungen erfüllt ist oder nicht und ist sich deshalb auch nicht sicher ob man eine schwere Sünde begangen hat oder nicht. Ist es dann auch unsicher ob man im Gnadenstand ist oder nicht?
Der Gnadenstand bedeutet ja nur, daß man sich einer schweren Sünde bewusst ist.

 

Bei einem Zweifel an der Schwere der Schuld würde ich aus dem Bauch heraus sagen, daß eine solche Zwiespalt-Sünde nicht vom Kommunionempfang ausschließt, wobei man natürlich hinzufügen muss, daß in der Beichte auch die lässlichen Sünden bekannt werden sollten und daß die Eucharistie gleichfalls sündenvergebende Wirkung hat.

 

Aber wie schon gesagt: Sünde ist immer ein sehr subjektives Erleben und kann letztlich nur im Beichtgespräch eingeordnet und aufgearbeitet werden.

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Die Sünden sind in dem Moment vergeben (die Beichte gültig), wenn der Priester die Absolution erteilt.

 

 

Ich habe gedacht, die Buße, Wiedergutmachung ist Vorraussetzung für die Gültigkeit der Beichte, auch wenn sie erst nach der Losprechung erfolgt.

Nein, allerdings wird der Beichtende insofern etwas unglaubwürdig, weil er nach der Beichte durch diese Unterlassung gleich wieder sündigt.
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Die Sünden sind in dem Moment vergeben (die Beichte gültig), wenn der Priester die Absolution erteilt.

 

 

Ich habe gedacht, die Buße, Wiedergutmachung ist Vorraussetzung für die Gültigkeit der Beichte, auch wenn sie erst nach der Losprechung erfolgt.

Nein, allerdings wird der Beichtende insofern etwas unglaubwürdig, weil er nach der Beichte durch diese Unterlassung gleich wieder sündigt.

Unter den Voraussetzungen, die auch für jede andere Sünde gelten, also keineswegs generell.

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Die Sünden sind in dem Moment vergeben (die Beichte gültig), wenn der Priester die Absolution erteilt.

 

 

Ich habe gedacht, die Buße, Wiedergutmachung ist Vorraussetzung für die Gültigkeit der Beichte, auch wenn sie erst nach der Losprechung erfolgt.

Nein, allerdings wird der Beichtende insofern etwas unglaubwürdig, weil er nach der Beichte durch diese Unterlassung gleich wieder sündigt.

 

 

Eine einem Menschen mit offensichtlichen Skrupeln gegenüber einfühlsame pastorale Antwort.

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Die Sünden sind in dem Moment vergeben (die Beichte gültig), wenn der Priester die Absolution erteilt.

 

 

Ich habe gedacht, die Buße, Wiedergutmachung ist Vorraussetzung für die Gültigkeit der Beichte, auch wenn sie erst nach der Losprechung erfolgt.

Nein, allerdings wird der Beichtende insofern etwas unglaubwürdig, weil er nach der Beichte durch diese Unterlassung gleich wieder sündigt.

 

Ist der Priester allgemein verpflichtet einer Person die bei ihm Sünden beichtet, eine Buße zu geben?

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Die Sünden sind in dem Moment vergeben (die Beichte gültig), wenn der Priester die Absolution erteilt.

 

 

Ich habe gedacht, die Buße, Wiedergutmachung ist Vorraussetzung für die Gültigkeit der Beichte, auch wenn sie erst nach der Losprechung erfolgt.

Nein, allerdings wird der Beichtende insofern etwas unglaubwürdig, weil er nach der Beichte durch diese Unterlassung gleich wieder sündigt.

 

Ist der Priester allgemein verpflichtet einer Person die bei ihm Sünden beichtet, eine Buße zu geben?

Ja. Die Buße gehört zu den konstitutiven Bestandteilen des Sakraments, genauso wie die - wo möglich - Wiedergutmachung.
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Die Sünden sind in dem Moment vergeben (die Beichte gültig), wenn der Priester die Absolution erteilt.

 

 

Ich habe gedacht, die Buße, Wiedergutmachung ist Vorraussetzung für die Gültigkeit der Beichte, auch wenn sie erst nach der Losprechung erfolgt.

Nein, allerdings wird der Beichtende insofern etwas unglaubwürdig, weil er nach der Beichte durch diese Unterlassung gleich wieder sündigt.

 

 

Eine einem Menschen mit offensichtlichen Skrupeln gegenüber einfühlsame pastorale Antwort.

 

Nö. Ich finde die Antwort sehr ausgewogen und in sich stimmig.

 

MfG

Stanley

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Die Sünden sind in dem Moment vergeben (die Beichte gültig), wenn der Priester die Absolution erteilt.

 

 

Ich habe gedacht, die Buße, Wiedergutmachung ist Vorraussetzung für die Gültigkeit der Beichte, auch wenn sie erst nach der Losprechung erfolgt.

Nein, allerdings wird der Beichtende insofern etwas unglaubwürdig, weil er nach der Beichte durch diese Unterlassung gleich wieder sündigt.

 

Ist der Priester allgemein verpflichtet einer Person die bei ihm Sünden beichtet, eine Buße zu geben?

Ja. Die Buße gehört zu den konstitutiven Bestandteilen des Sakraments, genauso wie die - wo möglich - Wiedergutmachung.

Zu geben eigentlich nicht. Er kann ihn auch nur dazu auffordern, eine zu leisten, würde ich sagen.

"Suchen Sie sich selbst eine Buße aus." halte ich nicht für einen Pflichtverstoß. :lol:

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Die Sünden sind in dem Moment vergeben (die Beichte gültig), wenn der Priester die Absolution erteilt.

 

 

Ich habe gedacht, die Buße, Wiedergutmachung ist Vorraussetzung für die Gültigkeit der Beichte, auch wenn sie erst nach der Losprechung erfolgt.

Nein, allerdings wird der Beichtende insofern etwas unglaubwürdig, weil er nach der Beichte durch diese Unterlassung gleich wieder sündigt.

 

ok, danke!

Wenn ich nochmal fragen darf,

was ist wenn der/die Beichtende die Bereitschaft zum Tun der Buße nicht hat, ist da allgemein die Beichte ungültig?

bearbeitet von Daniel 2
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Gibt es eigentlich eine Art Einteilung der (typischen) Sünden in Todsünden und lässliche Sünden?

Typischerweise werden als schwere Sünden Mord und Ehebruch aufgezählt; aber auch sonntags nicht in die Messe zu gehen ist eine Todsünde.

 

Ich finde diese binäre Einteilung nicht nachvollziehbar, in der Vergehen mit offensichtlich unterschiedlichem Schweregrad wie Mord, Ehebruch und am Sonntag nicht in die Kirche gehen mit der selben Strafe geahndet werden, nämlich der ewigen Verdammnis in der Hölle. Dass man dann in der Hölle nochmal differenziert, wie Dante es sich vorgestellt hat, ist kein wirklicher Trost, bleibt man doch auf jeden Fall für immer in der Hölle. In der Verhälnismäßigkeit der Strafe ist die weltliche Justiz seit Cesare Beccaria im 18. Jahrhundert weiter, und auch was andere Aspekte betrifft, wie die Empfehlung von Gewissheit und Zeitnähe der Strafe. Da würde man von der göttlichen Justiz mehr erwarten. Die Neuregelung von Papst Johannes Paul II, von der ich nur in diesem Forum gehört habe, finde ich gut, aber ich weiss nicht, inwiefern sie sich durchgesetzt hat. Im Kathechismus der Katholischen Kirche steht, glaube ich, nach wie vor die althergebrachte Lehre.

bearbeitet von Guido
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Gibt es eigentlich eine Art Einteilung der (typischen) Sünden in Todsünden und lässliche Sünden?

Typischerweise werden als schwere Sünden Mord und Ehebruch aufgezählt; aber auch sonntags nicht in die Messe zu gehen ist eine Todsünde.

 

Ich finde diese binäre Einteilung nicht nachvollziehbar, in der Vergehen mit offensichtlich unterschiedlichem Schweregrad wie Mord, Ehebruch und am Sonntag nicht in die Kirche gehen mit der selben Strafe geahndet werden, nämlich der ewigen Verdammnis in der Hölle. Dass man dann in der Hölle nochmal differenziert, wie Dante es sich vorgestellt hat, ist kein wirklicher Trost, bleibt man doch auf jeden Fall für immer in der Hölle. In der Verhälnismäßigkeit der Strafe ist die weltliche Justiz seit Cesare Beccaria im 18. Jahrhundert weiter, und auch was andere Aspekte betrifft, wie die Empfehlung von Gewissheit und Zeitnähe der Strafe. Da würde man von der göttlichen Justiz mehr erwarten. Die Neuregelung von Papst Johannes Paul II, von der ich nur in diesem Forum gehört habe, finde ich gut, aber ich weiss nicht, inwiefern sie sich durchgesetzt hat. Im Kathechismus der Katholischen Kirche steht, glaube ich, nach wie vor die althergebrachte Lehre.

Gruselig.

 

Aus mehreren Gründen.

 

Grundsätzlich ist das Versäumen der Messe eine schwere Sünde. ABER: es kommt extrem darauf an, warum man die Messe nicht besucht hat UND es kommt grundsätzlich darauf an, inwiefern der Nichtbesuch das eigene Verhältnis zu Gott stört und das Verhältnis zur Gemeinde bzw. zur Ortskirche. Das Sonntagsgebot soll soweit ich weiß dreifach wirken:

 

erzieherisch/katechetisch

therapeutisch

sozialisierend

 

Solange das nicht für den Einzelfall geklärt ist (zumal es ja auch gute Entschuldigungen gibt), kann man nicht von Todsünde sprechen.

 

Eine Todsünde wird übrigens dadurch zur Todsünde, daß sie den Sünder unwiederruflich von Gott entfernt. Jeder, der bereut (wobei man nur bereuen kann, wenn man eine Sünde als solche erkannt hat), erfüllt dieses Kriterium schon nicht mehr.

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