Stinar Geschrieben 25. März 2008 Melden Share Geschrieben 25. März 2008 Hallo, bleiben nach einem Wiedereintritt in die katholische Kirche irgendwelche (kirchenrechtliche) Nachteile bestehen oder "erwirbt" man wieder den Status quo von vor dem Austritt? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franciscus non papa Geschrieben 25. März 2008 Melden Share Geschrieben 25. März 2008 Hallo, bleiben nach einem Wiedereintritt in die katholische Kirche irgendwelche (kirchenrechtliche) Nachteile bestehen oder "erwirbt" man wieder den Status quo von vor dem Austritt? wenn man wieder eintritt, dann wird man natürlich mitglied mit allen rechten und pflichten, die entsprechenden kirchenstrafen werden dann aufgehoben. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Stinar Geschrieben 25. März 2008 Autor Melden Share Geschrieben 25. März 2008 (bearbeitet) Kirchenstrafen? Gibt es neben der Exkommunikation noch weitere Strafen? bearbeitet 25. März 2008 von Stinar Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ramhol Geschrieben 26. März 2008 Melden Share Geschrieben 26. März 2008 (bearbeitet) Kirchenstrafen? Gibt es neben der Exkommunikation noch weitere Strafen? Nein, in diesem Fall keine. bearbeitet 26. März 2008 von ramhol Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
beegee Geschrieben 27. März 2008 Melden Share Geschrieben 27. März 2008 Hallo, bleiben nach einem Wiedereintritt in die katholische Kirche irgendwelche (kirchenrechtliche) Nachteile bestehen oder "erwirbt" man wieder den Status quo von vor dem Austritt? welcome home Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Stinar Geschrieben 27. März 2008 Autor Melden Share Geschrieben 27. März 2008 Noch ist es nicht soweit. Apropos: Kann es passieren, daß der Pastor bei der Beichte auf die Idee kommt, als Buße die Nachzahlung der Kirchensteuer für die sieben "ausgetretenen" Jahre zu fordern? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gouvernante Geschrieben 27. März 2008 Melden Share Geschrieben 27. März 2008 Wenn er hier mitliest, schon Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
beegee Geschrieben 28. März 2008 Melden Share Geschrieben 28. März 2008 Apropos: Kann es passieren, daß der Pastor bei der Beichte auf die Idee kommt, als Buße die Nachzahlung der Kirchensteuer für die sieben "ausgetretenen" Jahre zu fordern? Also das finde ich ja sehr interessant: "sieben ausgetretene Jahre" Gibt es einen besonderen Grund warum Du wieder eintreten möchtest? Was bewegt Dich zu diesem Schritt? gby Bernd Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
esther08 Geschrieben 28. März 2008 Melden Share Geschrieben 28. März 2008 Noch ist es nicht soweit. Apropos: Kann es passieren, daß der Pastor bei der Beichte auf die Idee kommt, als Buße die Nachzahlung der Kirchensteuer für die sieben "ausgetretenen" Jahre zu fordern? Meiner Meinung nach...niemals Esther08 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Josezefulus Geschrieben 28. März 2008 Melden Share Geschrieben 28. März 2008 Wäre mal eine andre Art von Buße.... Das kann man bestimmt auch ausweiten (".... als Buße erlege ich dir auf: Zahle 50€ in die KIrchenkasse....") Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Stinar Geschrieben 30. März 2008 Autor Melden Share Geschrieben 30. März 2008 Also das finde ich ja sehr interessant: "sieben ausgetretene Jahre" Gibt es einen besonderen Grund warum Du wieder eintreten möchtest? Was bewegt Dich zu diesem Schritt? Da reihen sich einige Ereignisse aneinander: Tod von JPII, Wahl des deutschen Papstes, Tod eines Angehörigen (Kleriker), Eindrücke aus Reisen zu "katholischen" Orten (Vatikan, Kevelaer). Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Viridissima Virga Geschrieben 30. März 2008 Melden Share Geschrieben 30. März 2008 Wäre mal eine andre Art von Buße.... Das kann man bestimmt auch ausweiten (".... als Buße erlege ich dir auf: Zahle 50€ in die KIrchenkasse....") *LOOOL* Ähm...kann man (rein theoretisch) gegen eine Buße Widerspruch einlegen? (rein berufliche Neugier ;-)) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Katharer Geschrieben 31. März 2008 Melden Share Geschrieben 31. März 2008 Also das finde ich ja sehr interessant: "sieben ausgetretene Jahre" Gibt es einen besonderen Grund warum Du wieder eintreten möchtest? Was bewegt Dich zu diesem Schritt? Da reihen sich einige Ereignisse aneinander: Tod von JPII, Wahl des deutschen Papstes, Tod eines Angehörigen (Kleriker), Eindrücke aus Reisen zu "katholischen" Orten (Vatikan, Kevelaer). Nun, das sind ja schwerwiegende Gründe für einen "Wiedereintritt". Ich war vor meinem "Wiedereintritt" mehrmals in Kevelaer, im Vatikan und in Neviges - diese Besuche haben mich in meiner Entscheidung für einen "Wiedereintritt" eher negativ beeinflusst. "Kevelaer riecht nach Muff, der Vatikan ist mir zu kommerziell und Neviges hat für mich den Charme eines Luftschutzbunkers." Auch hätte mich weder der Tod JPII's noch ein "deutscher Papst" motivieren können. Den Tod eines Angehörigen als Grund kann ich aber sehr gut nachvollziehen. Also, willkommen in der Gemeinschaft der Katholiken! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
beegee Geschrieben 31. März 2008 Melden Share Geschrieben 31. März 2008 Also das finde ich ja sehr interessant: "sieben ausgetretene Jahre" Gibt es einen besonderen Grund warum Du wieder eintreten möchtest? Was bewegt Dich zu diesem Schritt? Da reihen sich einige Ereignisse aneinander: Tod von JPII, Wahl des deutschen Papstes, Tod eines Angehörigen (Kleriker), Eindrücke aus Reisen zu "katholischen" Orten (Vatikan, Kevelaer). Auch diese Antwort wieder sehr interessant Du nennst vier Beweggründe! Weiter oben schreibst Du: "noch ist es nicht soweit..." den "schnöden Mammon" mal ausser Acht gelassen... Kannst Du dir vorstellen, dass hinter "diesem Ruf" noch mehr steht, als "nur" der "Wiedereintritt"? gby Bernd Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Stinar Geschrieben 31. März 2008 Autor Melden Share Geschrieben 31. März 2008 (bearbeitet) Nun, das sind ja schwerwiegende Gründe für einen "Wiedereintritt". Ich war vor meinem "Wiedereintritt" mehrmals in Kevelaer, im Vatikan und in Neviges - diese Besuche haben mich in meiner Entscheidung für einen "Wiedereintritt" eher negativ beeinflusst. "Kevelaer riecht nach Muff, der Vatikan ist mir zu kommerziell und Neviges hat für mich den Charme eines Luftschutzbunkers." Und Chartres? Was hat Dich zu Deinem Wiedereintritt bewogen? PS: Neviges kannte ich noch nicht, obwohl das quasi bei mir "um die Ecke" liegt. bearbeitet 31. März 2008 von Stinar Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Stinar Geschrieben 31. März 2008 Autor Melden Share Geschrieben 31. März 2008 Weiter oben schreibst Du: "noch ist es nicht soweit..." den "schnöden Mammon" mal ausser Acht gelassen... Kannst Du dir vorstellen, dass hinter "diesem Ruf" noch mehr steht, als "nur" der "Wiedereintritt"? Worauf willst Du hinaus? Wenn Du annimmst, daß ich aus Prestigegründen o. ä. mit dem Gedanken des Wiedereintritts spiele, liegst Du falsch. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sam_Naseweiss Geschrieben 1. April 2008 Melden Share Geschrieben 1. April 2008 Ich weiss von einem alten Freund, der nach Jahren wieder eingetreten ist, daß außer einem Gespräch und einer Beichte nichts besonderes an einem Wiedereintritt war. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
beegee Geschrieben 2. April 2008 Melden Share Geschrieben 2. April 2008 Worauf willst Du hinaus? Wenn Du annimmst, daß ich aus Prestigegründen o. ä. mit dem Gedanken des Wiedereintritts spiele, liegst Du falsch. Aus Prestigegründen, nein der Gedanke liegt mir fern. Ich denke auch nicht, dass in der gegenwärtigen Zeit die Mitgliedschaft in der katholischen Kirche noch "Prestigecharakter" hat. Meine Frage ging eher in eine andere Richtung. Kannst Du dir vorstellen, dass hinter dem "Ruf zum Wiedereintritt" noch weiteres stehen kann? Dass der "Ruf" auch in eine "Berufung" führen kann? gby Bernd Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Justin Cognito Geschrieben 2. April 2008 Melden Share Geschrieben 2. April 2008 (bearbeitet) Hallo, bleiben nach einem Wiedereintritt in die katholische Kirche irgendwelche (kirchenrechtliche) Nachteile bestehen oder "erwirbt" man wieder den Status quo von vor dem Austritt? Das schlimmste was dir passieren kann, ist verheiratet zu sein. Unter Umständen kannst Du nämlich nicht mehr kirchlich heiraten: Denn wenn Du (nach 1983) während Deiner Zeit als Ausgetrene/r jemand anderen zivilrechtlich geheiratet hast, der/die auch nicht zu einer katholischen Hochzeit verpflichtet war, führst du eine gültige Ehe (wenn sonst keine Ehehindernisse vorlagen). Nochmals heiraten geht logischerweise aber nicht. Dafür gibt es aber z.B. die Möglichkeit einer Ringsegnung bei der Reversion. bearbeitet 2. April 2008 von Justin Cognito Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Petrus Geschrieben 2. April 2008 Melden Share Geschrieben 2. April 2008 Hallo, bleiben nach einem Wiedereintritt in die katholische Kirche irgendwelche (kirchenrechtliche) Nachteile bestehen oder "erwirbt" man wieder den Status quo von vor dem Austritt? also, ich berichte mal einfach von mir selbst. kirchenrechtliche Nachteile habe ich überhaupt nicht erlebt. "status quo" ist das allerdings nicht, meine ich, für mich ist das eher viel schöner, wieder voll dazusein, nach der Versöhnung ("reconciliatio"), für mich seit dem 01.06.2002, ca. 16:35. naja - was Dir natürlich passieren kann (bei mir war das so), daß man Dich so ein bißchen fragt, ob Du dann nicht auch was tun möchtest. Für mich heißt das konkret, daß ich meinen Urlaub immer so plane, seit einigen Jahren, damit ich dann am Sonntag nach Fronleichnam ("Pfarrfronleichnam") dann auch da bin. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 2. April 2008 Melden Share Geschrieben 2. April 2008 Hallo, bleiben nach einem Wiedereintritt in die katholische Kirche irgendwelche (kirchenrechtliche) Nachteile bestehen oder "erwirbt" man wieder den Status quo von vor dem Austritt? Das schlimmste was dir passieren kann, ist verheiratet zu sein. Unter Umständen kannst Du nämlich nicht mehr kirchlich heiraten: Denn wenn Du (nach 1983) während Deiner Zeit als Ausgetrene/r jemand anderen zivilrechtlich geheiratet hast, der/die auch nicht zu einer katholischen Hochzeit verpflichtet war, führst du eine gültige Ehe (wenn sonst keine Ehehindernisse vorlagen). Nochmals heiraten geht logischerweise aber nicht. Dafür gibt es aber z.B. die Möglichkeit einer Ringsegnung bei der Reversion. Ja aber wenn die Ehe doch schon gültig ist, warum sollte man nochmal heiraten? (Da gibts dann einen Ritus, der die offizielle Form nachholt, soweit ich weiß.) Grüße, KAM Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Petrus Geschrieben 5. April 2008 Melden Share Geschrieben 5. April 2008 Ja aber wenn die Ehe doch schon gültig ist, warum sollte man nochmal heiraten? (Da gibts dann einen Ritus, der die offizielle Form nachholt, soweit ich weiß.) Grüße, KAM einen römisch-katholischen Ritus für die Zweit-Ehe? das wäre mir neu. Weißt Du mehr darüber? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Justin Cognito Geschrieben 6. April 2008 Melden Share Geschrieben 6. April 2008 (bearbeitet) Bei der Reversion können die Ringe der gültig, aber nicht in kirchlicher Form Verheirateten gesegnet werden. Das Versprechen selbst wird aber meines Wissens (zumindest in den offiziellen Texten) nicht wiederholt, damit es zu keiner Verwechslung in Bezug auf die Gültigkeit der bestehenden Ehe kommt. bearbeitet 6. April 2008 von Justin Cognito Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 7. April 2008 Melden Share Geschrieben 7. April 2008 Bei der Reversion können die Ringe der gültig, aber nicht in kirchlicher Form Verheirateten gesegnet werden. Das Versprechen selbst wird aber meines Wissens (zumindest in den offiziellen Texten) nicht wiederholt, damit es zu keiner Verwechslung in Bezug auf die Gültigkeit der bestehenden Ehe kommt. Wenn man gern noch richtig feierlich heiraten möchte, lässt sich doch sicher irgendein Anullierungsgrund finden.... :ph34r: Werner Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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