Icoon Geschrieben 28. Oktober 2008 Melden Share Geschrieben 28. Oktober 2008 Erbsünde bedeutet nichts weiter, als dass der Mensch in eine Geflecht aus sündhaften Verhaltensweisen hineingeboren ist, unabhängig davon, ob er etwas dafür kann oder nicht. Habe folgendes gefunden: Das Konzil von Trient befasste sich, ausgelöst durch die Reformation, abschließend mit diesem Thema und stellte im Decretum de Peccato Originali fest, dass alle Menschen in Nachfolge des Adam, mit Ausnahme von Maria (Mutter Jesu), von der Erbsünde betroffen sind. Dabei wird die Erbsünde durch die Taufe allerdings vollkommen getilgt. Die Erbsünde ist mithin definitionsgemäß derjenige Mangel im Menschen, der bereits durch die Taufe (oder eine ihr entsprechende Zuwendung zu Gott, siehe Begierdetaufe) restlos überwunden wird.Die von Augustinus von Hippo formulierte Lehre von der Erbsünde ist zentral für das westliche Christentum. Ohne Freiheit kein Verdienst: Trotz der Erbsünde könne der Mensch sich zum Guten entscheiden, jedoch nur mit Hilfe der Gnade Gottes. Da der Mensch an die Zeit gebunden ist, ist Reue und Vergebung während der Lebenszeit möglich. Aus der Erbsünde als Mangelzustand ergibt sich die Notwendigkeit der Erlösung des Menschen, die durch die Menschwerdung (Inkarnation), Kreuzigung und Auferstehung Jesu Christi ermöglicht wurde. Aus diesem Grund spricht der Apostel Paulus von Christus als dem neuen Adam. Diese Erlösung findet der Mensch durch das Sakrament der Taufe, da der Getaufte nicht mehr der Erbsünde unterliegt. Gleichwohl verbleibt er in der sterblichen Welt mit den Folgen der Erbsünde behaftet. Der griechische Begriff eph' hô wurde in der lateinischen Bibelübersetzung, der Vulgata, als in quo wiedergegeben, also: In ihm (Adam) haben alle gesündigt. Diese Übersetzung führte Augustinus von Hippo, der als Vater der ausdrücklichen Erbsündenlehre angesehen werden kann, zu seiner Auffassung der Vererbbarkeit der Sünde. Erbsünde= Die Sünde Adams Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Theodora Geschrieben 28. Oktober 2008 Melden Share Geschrieben 28. Oktober 2008 Wenn Zeugung und Erbsünde etwas miteinander zu tun hätten, dann wären geklonte Menschen erbsündenfrei. Dann könnte die moderne Wissenschaft in absehbarer Zeit die Erlösung durch Christus überflüssig machen. Ergo: Erbsünde hat nichts mit dem Zeugungsakt zu tun. Werner Mensch, das ist doch mal ein pfiffiges Argument *applaus* Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elima Geschrieben 28. Oktober 2008 Melden Share Geschrieben 28. Oktober 2008 Erbsünde bedeutet nichts weiter, als dass der Mensch in eine Geflecht aus sündhaften Verhaltensweisen hineingeboren ist, unabhängig davon, ob er etwas dafür kann oder nicht. Habe folgendes gefunden: Das Konzil von Trient befasste sich, ausgelöst durch die Reformation, abschließend mit diesem Thema und stellte im Decretum de Peccato Originali fest, dass alle Menschen in Nachfolge des Adam, mit Ausnahme von Maria (Mutter Jesu), von der Erbsünde betroffen sind. Dabei wird die Erbsünde durch die Taufe allerdings vollkommen getilgt. Die Erbsünde ist mithin definitionsgemäß derjenige Mangel im Menschen, der bereits durch die Taufe (oder eine ihr entsprechende Zuwendung zu Gott, siehe Begierdetaufe) restlos überwunden wird.Die von Augustinus von Hippo formulierte Lehre von der Erbsünde ist zentral für das westliche Christentum. Ohne Freiheit kein Verdienst: Trotz der Erbsünde könne der Mensch sich zum Guten entscheiden, jedoch nur mit Hilfe der Gnade Gottes. Da der Mensch an die Zeit gebunden ist, ist Reue und Vergebung während der Lebenszeit möglich. Aus der Erbsünde als Mangelzustand ergibt sich die Notwendigkeit der Erlösung des Menschen, die durch die Menschwerdung (Inkarnation), Kreuzigung und Auferstehung Jesu Christi ermöglicht wurde. Aus diesem Grund spricht der Apostel Paulus von Christus als dem neuen Adam. Diese Erlösung findet der Mensch durch das Sakrament der Taufe, da der Getaufte nicht mehr der Erbsünde unterliegt. Gleichwohl verbleibt er in der sterblichen Welt mit den Folgen der Erbsünde behaftet. Der griechische Begriff eph' hô wurde in der lateinischen Bibelübersetzung, der Vulgata, als in quo wiedergegeben, also: In ihm (Adam) haben alle gesündigt. Diese Übersetzung führte Augustinus von Hippo, der als Vater der ausdrücklichen Erbsündenlehre angesehen werden kann, zu seiner Auffassung der Vererbbarkeit der Sünde. Erbsünde= Die Sünde Adams Genau genommen ist das die Ursünde. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Udalricus Geschrieben 28. Oktober 2008 Autor Melden Share Geschrieben 28. Oktober 2008 Wenn Zeugung und Erbsünde etwas miteinander zu tun hätten, dann wären geklonte Menschen erbsündenfrei. Dann könnte die moderne Wissenschaft in absehbarer Zeit die Erlösung durch Christus überflüssig machen. Ergo: Erbsünde hat nichts mit dem Zeugungsakt zu tun. Werner Eben! Das kann man nicht deutlich genug aussprechen, dennoch geistert dieser Gedanke immer wieder in so manchen Köpfen herum. Sogar der Heilige Augustinus war davon nicht befreit.Eigentlich ist es ja ganz einfach: Wenn die Lehre von der unbefleckten Empfängnis Mariens richtig ist, wovon ich ausgehe, dann kann Geschlechtsverkehr in der Ehe keine Sünde sein, denn nie hat die Kirche gelehrt, dass Anna und Joachim bei der Empfängnis Mariens nicht ganz normal verkehrt hätten. Was die Sache mit der "Reinigung" nach der Geburt angeht: Mir scheint das nichts mit der "Sünde" des Geschlechtsverkehrs zu tun zu haben, sondern eher mit dem Blutverlust, der "unrein" machte - wie eben auch bei der Menstruation. Wäre der Geschlechtsverkehr das, was "unrein" macht, dann müsste die "Reinigung" ja schon kurz nach der Empfängnis statt finden und nicht erst nach der GEburt - und beim Mann natürlich ebenso wie bei der FRau. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elima Geschrieben 28. Oktober 2008 Melden Share Geschrieben 28. Oktober 2008 Wenn Zeugung und Erbsünde etwas miteinander zu tun hätten, dann wären geklonte Menschen erbsündenfrei. Dann könnte die moderne Wissenschaft in absehbarer Zeit die Erlösung durch Christus überflüssig machen. Ergo: Erbsünde hat nichts mit dem Zeugungsakt zu tun. Werner Eben! Das kann man nicht deutlich genug aussprechen, dennoch geistert dieser Gedanke immer wieder in so manchen Köpfen herum. Sogar der Heilige Augustinus war davon nicht befreit.Eigentlich ist es ja ganz einfach: Wenn die Lehre von der unbefleckten Empfängnis Mariens richtig ist, wovon ich ausgehe, dann kann Geschlechtsverkehr in der Ehe keine Sünde sein, denn nie hat die Kirche gelehrt, dass Anna und Joachim bei der Empfängnis Mariens nicht ganz normal verkehrt hätten. Was die Sache mit der "Reinigung" nach der Geburt angeht: Mir scheint das nichts mit der "Sünde" des Geschlechtsverkehrs zu tun zu haben, sondern eher mit dem Blutverlust, der "unrein" machte - wie eben auch bei der Menstruation. Wäre der Geschlechtsverkehr das, was "unrein" macht, dann müsste die "Reinigung" ja schon kurz nach der Empfängnis statt finden und nicht erst nach der GEburt - und beim Mann natürlich ebenso wie bei der FRau. Also, da bin ich auch deiner Meinung. Das Bluttabu spielte ja eine große Rolle. Und bedingte gewissermaßen auch die Zurückdrängung der Frau aus dem öffentlichen Leben. Man hielt es wohl für unsinnig,jemandem eine öffentliche Aufgabe zu übertragen, der in jedem Monat eine Woche lang ausfiel. Soeit ich weiß, beendete die Aussegnung der Frau nach der Geburt ihre "Schutzfrist", danach hatte sie wieder alle Aufgaben in haus und Hof zu übernehmen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Katharer Geschrieben 28. Oktober 2008 Melden Share Geschrieben 28. Oktober 2008 (bearbeitet) Wenn Zeugung und Erbsünde etwas miteinander zu tun hätten, dann wären geklonte Menschen erbsündenfrei. Dann könnte die moderne Wissenschaft in absehbarer Zeit die Erlösung durch Christus überflüssig machen. Ergo: Erbsünde hat nichts mit dem Zeugungsakt zu tun. Werner Eben! Das kann man nicht deutlich genug aussprechen, dennoch geistert dieser Gedanke immer wieder in so manchen Köpfen herum. Sogar der Heilige Augustinus war davon nicht befreit.Eigentlich ist es ja ganz einfach: Wenn die Lehre von der unbefleckten Empfängnis Mariens richtig ist, wovon ich ausgehe, dann kann Geschlechtsverkehr in der Ehe keine Sünde sein, denn nie hat die Kirche gelehrt, dass Anna und Joachim bei der Empfängnis Mariens nicht ganz normal verkehrt hätten. Was die Sache mit der "Reinigung" nach der Geburt angeht: Mir scheint das nichts mit der "Sünde" des Geschlechtsverkehrs zu tun zu haben, sondern eher mit dem Blutverlust, der "unrein" machte - wie eben auch bei der Menstruation. Wäre der Geschlechtsverkehr das, was "unrein" macht, dann müsste die "Reinigung" ja schon kurz nach der Empfängnis statt finden und nicht erst nach der GEburt - und beim Mann natürlich ebenso wie bei der FRau. "Entsprechend den jüdischen Gesetze, die sich in diesem Fall aus der Bibel ableiten (Lev. 15 und 18:19 bzw. 20:19), darf ein jüdisches Ehepaar während der Menstruation der Frau keinen Sex haben. In rabbinischer Terminologie wird die Frau, die ihre Regel hat, als Nidda bezeichnet. Etymologisch hergeleitet von n-d-d = "fliehen", oder n-d-h = "fortjagen", beschreibt das Wort aller Wahrscheinlichkeit nach den physiologischen Vorgang des Blutvergießens und nicht die soziale Ausgrenzung der Frau innerhalb ihrer Familie oder ihrem weiteren sozialen Umfeld." Quelle: http://www.bet-debora.de/2001/juedische-fa...e/fonrobert.htm Das Gleiche mag für die Geburt gelten, ich kenn mich da nicht so aus. bearbeitet 28. Oktober 2008 von Katharer Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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