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Der Sündenbegriff Johannes Pauls II


Flo77

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Das Johannes Paul II. den Ausweg des Lebens wie Bruder und Schwester weist, scheint das Problem ausschließlich in Faktum nichtehelicher sexueller Akte zu liegen. Der römisch geforderte Sakramentenausschluss baut daher auf einer doppelten Vermutung auf:
  1. Wer geschieden und wiederverheiratet ist, hat mit seinem neuen Partner Sex.
  2. Dieser Sex ist objektiv schwere Sünde.

Punkt 1 aber wissen in der Regel nur die Partner, Punkt 2 kollidiert mit einem Sündenbegriff Johannes Pauls II., der die Beschädigung der subjektiven Gottesbeziehung zum Kriterium der schweren Sünde macht. Das weiß nur der Einzelne (und Gott).

Kann mir zu diesem Sündenbegriff jemand was genaueres sagen?

 

Mir scheint, daß JPII hier die Tradition doch sehr ins Pastorale überdehnt. Wobei ich allerdings denke, daß er damit niemandem einen Gefallen tut (weder dem Beichtvater, noch dem Sakramentenspender, noch dem Gläubigen).

bearbeitet von Flo77
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Das Johannes Paul II. den Ausweg des Lebens wie Bruder und Schwester weist, scheint das Problem ausschließlich in Faktum nichtehelicher sexueller Akte zu liegen. Der römisch geforderte Sakramentenausschluss baut daher auf einer doppelten Vermutung auf:
  1. Wer geschieden und wiederverheiratet ist, hat mit seinem neuen Partner Sex.
  2. Dieser Sex ist objektiv schwere Sünde.

Punkt 1 aber wissen in der Regel nur die Partner, Punkt 2 kollidiert mit einem Sündenbegriff Johannes Pauls II., der die Beschädigung der subjektiven Gottesbeziehung zum Kriterium der schweren Sünde macht. Das weiß nur der Einzelne (und Gott).

Kann mir zu diesem Sündenbegriff jemand was genaueres sagen?

 

Mir scheint, daß JPII hier die Tradition doch sehr ins Pastorale überdehnt. Wobei ich allerdings denke, daß er damit niemandem einen Gefallen tut (weder dem Beichtvater, noch dem Sakramentenspender, noch dem Gläubigen).

Das ist aber doch nichts Neues.

Ich dachte immer, das war schon immer so.

 

Werner

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Ein Wort des Heiligen Vaters

Papst bekundet Nähe zu Geschiedenen

Berufen, unter Beachtung der kirchlichen Regeln am christlichen Leben teilzunehmen

 

VATIKAN, 21. Januar 2003 (ZENIT.org).- Papst Johannes Paul II. hat den Geschiedenen seine Nähe bekundet und sie daran erinnert, dass sie wie alle Getauften zur Teilnahme am christlichen Leben berufen sind - unter Achtung der kirchlichen Regeln.

 

Der Papst empfing die Teilnehmer eines von "Equipes de Notre Dame" einberufenen Kongresses, einer internationalen Bewegung ehelicher Spiritualität. Thema des Kongresses war: "Paare von Christus zum neuen Bund berufen".

 

"Abermals möchte ich meine geistige Nähe zu allen getrennten, geschiedenen und wiederverheirateten geschiedenen Menschen bekunden, die als Getaufte bei Achtung der Regeln der Kirche zur Teilnahme am christlichen Leben berufen sind", sagte der Bischof von Rom.

Dadurch bestätigt der Papst seine im Nachsynodalen Schreibens "Familiaris consortio" aus dem Jahr 1981 festgehaltene Lehre (Nr. 84, "Familiaris consortio").

 

Das Schreiben greift die Ergebnisse der Weltbischofssynode über die Familie im Oktober 1980 in Rom auf. Der Papst wendet sich an die Gläubigen: "Zusammen mit der Synode möchte ich die Hirten und die ganze Gemeinschaft der Gläubigen herzlich ermahnen, den Geschiedenen in fürsorgender Liebe beizustehen, damit sie sich nicht als von der Kirche getrennt betrachten, da sie als Getaufte an ihrem Leben teilnehmen können, ja dazu verpflichtet sind".

 

Genauer heißt es dann weiter: "Sie sollen ermahnt werden, das Wort Gottes zu hören, am heiligen Messopfer teilzunehmen, regelmäßig zu beten, die Gemeinde in ihren Werken der Nächstenliebe und Initiativen zur Förderung der Gerechtigkeit zu unterstützen, die Kinder im christlichen Glauben zu erziehen und den Geist und die Werke der Buße zu pflegen, um so von Tag zu Tag die Gnade Gottes auf sich herabzurufen".

 

Gleichzeitig heißt es aber auch: "Die Kirche soll für sie beten, ihnen Mut machen, sich ihnen als barmherzige Mutter erweisen und sie so im Glauben und in der Hoffnung stärken".

 

Das päpstliche Dokument bekräftigt jedoch die "auf die Heilige Schrift gestützte Praxis, wiederverheiratete Geschiedene nicht zum eucharistischen Mahl zuzulassen. Sie können nicht zugelassen werden; denn ihr Lebensstand und ihre Lebensverhältnisse stehen in objektivem Widerspruch zu jenem Bund der Liebe zwischen Christus und der Kirche, den die Eucharistie sichtbar und gegenwärtig macht. Darüber hinaus gibt es noch einen besonderen Grund pastoraler Natur: Ließe man solche Menschen zur Eucharistie zu, bewirkte dies bei den Gläubigen hinsichtlich der Lehre der Kirche über die Unauflöslichkeit der Ehe Irrtum und Verwirrung", heißt es klärend.

 

"Die Wiederversöhnung im Sakrament der Buße, das den Weg zum Sakrament der Eucharistie öffnet, kann nur denen gewährt werden, welche die Verletzung des Zeichens des Bundes mit Christus und der Treue zu ihm bereut und die aufrichtige Bereitschaft zu einem Leben haben, das nicht mehr im Widerspruch zur Unauflöslichkeit der Ehe steht", heißt es in dem Dokument weiter.

 

"Das heißt konkret, dass, wenn die beiden Partner aus ernsthaften Gründen - zum Beispiel wegen der Erziehung der Kinder - der Verpflichtung zur Trennung nicht nachkommen können, "sie sich verpflichten, völlig enthaltsam zu leben, das heißt, sich der Akte zu enthalten, welche Eheleuten vorbehalten sind".

 

In ‚Familiaris consortio' gibt es auch ein eindeutiges Verbot an Geistliche: Die erforderliche "Achtung vor dem Sakrament der Ehe, vor den Eheleuten selbst und deren Angehörigen wie auch gegenüber der Gemeinschaft der Gläubigen verbietet es jedem Geistlichen, aus welchem Grund oder Vorwand auch immer, sei er auch pastoraler Natur, für Geschiedene, die sich wiederverheiraten, irgendwelche liturgischen Handlungen vorzunehmen. Sie würden ja den Eindruck einer neuen sakramental gültigen Eheschließung erwecken und daher zu Irrtümern hinsichtlich der Unauflöslichkeit der gültig geschlossenen Ehe führen".

 

Zum Schluss bekundete der Papst bei der Audienz für "Equipes de Notre Dame" auch seine Nähe den Ehepaaren, die in Krise sind und wünschte ihnen, dass sie "auf ihrem Weg Zeugen der Liebe und Barmherzigkeit Gottes finden mögen".

 

http://www.hauskirche.at/krisen/wire.htm#Papst

 

Wie steht die Kirche zu "wiederverheirateten" Geschiedenen ?

Der Ausdruck "wiederverheiratet geschieden" ist irreführend und täuscht über die Tatsache hinweg, dass kirchlich gültig geschlossene Ehen, die vom Staat "geschieden" werden, vor Gott bestehen bleiben. Mann und Frau dürfen demnach nicht in einer neuen Verbindung wie Eheleute zusammenleben. Tun sie das dennoch, so leben sie im Ehebruch und laden daher dauernd schwere Schuld auf sich. Wenn sie nicht bereit sind, diese Lebensweise aufzugeben, können sie auch nicht zur Beichte gehen, denn die Beichte setzt den Vorsatz zur Besserung voraus. Deshalb können sie, da sie im Zustand einer schweren Sünde sind, nicht die heilige Kommunion empfangen. Aber sie sind nicht von der Kirche getrennt, sie können als Getaufte an ihrem Leben teilnehmen, ja sie sind sogar dazu verpflichtet; z.B. was den sonntäglichen Besuch der hl. Messe betrifft. Da der Kommunionempfang nicht möglich ist (man würde sich selbst schaden, vgl. 1 Kor 11, 27-29), besteht doch die Möglichkeit, Jesus Christus geistig zu "empfangen" (sog. "Geistige Kommunion"). Wenn jemand seine Lebenssituation ehrlich betrachtet, und die Schlussfolgerung daraus zieht, nicht zur Kommunion zu gehen, zeigt er damit seine hohe Achtung vor diesem Sakrament. Sicherlich ist zu beachten, dass manche Menschen schuldlos in eine Situation gekommen sind, so dass sie sich von ihrem Ehepartner trennen mussten. In diesem Zusammenhang ist es oft besonders schwer, aber eine christliche Aufgabe, erlittenes Unrecht als Kreuz in der Nachfolge Christi anzunehmen.

bearbeitet von esther08
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Das Johannes Paul II. den Ausweg des Lebens wie Bruder und Schwester weist, scheint das Problem ausschließlich in Faktum nichtehelicher sexueller Akte zu liegen. Der römisch geforderte Sakramentenausschluss baut daher auf einer doppelten Vermutung auf:
  1. Wer geschieden und wiederverheiratet ist, hat mit seinem neuen Partner Sex.
  2. Dieser Sex ist objektiv schwere Sünde.

Punkt 1 aber wissen in der Regel nur die Partner, Punkt 2 kollidiert mit einem Sündenbegriff Johannes Pauls II., der die Beschädigung der subjektiven Gottesbeziehung zum Kriterium der schweren Sünde macht. Das weiß nur der Einzelne (und Gott).

Kann mir zu diesem Sündenbegriff jemand was genaueres sagen?

 

Mir scheint, daß JPII hier die Tradition doch sehr ins Pastorale überdehnt. Wobei ich allerdings denke, daß er damit niemandem einen Gefallen tut (weder dem Beichtvater, noch dem Sakramentenspender, noch dem Gläubigen).

Das ist aber doch nichts Neues.

Ich dachte immer, das war schon immer so.

 

Werner

richtig das ist klassische moraltheologie und nix neues

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Ich dachte immer zur schweren Sünde genügen Wissen, Zustimmung und Materie.

 

Die Beschränkung auf ein subjektives Gefühl erscheint mir sehr wischi-waschi.

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Ich dachte immer zur schweren Sünde genügen Wissen, Zustimmung und Materie.

 

Die Beschränkung auf ein subjektives Gefühl erscheint mir sehr wischi-waschi.

Wissen und Zustimmung sind doch subjektiv.

 

Werner

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Ich dachte immer zur schweren Sünde genügen Wissen, Zustimmung und Materie.

 

Die Beschränkung auf ein subjektives Gefühl erscheint mir sehr wischi-waschi.

Wissen und Zustimmung sind doch subjektiv.
Wissen ist vermittelbar, abfragbar.

 

Zustimmung ist die Abwesenheit von Zwang.

 

Das finde ich eigentlich beides "beurteilbar".

 

Nimmt man JPII's Definition könnte sich ein munterer Geselle den Dekalog rauf und runter sündigen und wenn er stürbe wär's keine Todsünde, weil seine Gottesbeziehung nicht drunter gelitten hat.

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Ich dachte immer zur schweren Sünde genügen Wissen, Zustimmung und Materie.

 

Die Beschränkung auf ein subjektives Gefühl erscheint mir sehr wischi-waschi.

Wissen und Zustimmung sind doch subjektiv.
Wissen ist vermittelbar, abfragbar.

 

Zustimmung ist die Abwesenheit von Zwang.

 

Das finde ich eigentlich beides "beurteilbar".

 

Nimmt man JPII's Definition könnte sich ein munterer Geselle den Dekalog rauf und runter sündigen und wenn er stürbe wär's keine Todsünde, weil seine Gottesbeziehung nicht drunter gelitten hat.

Ohne diese Definition wäre der Himmel ziemlich leer.

 

Werner

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Ich dachte immer zur schweren Sünde genügen Wissen, Zustimmung und Materie.

 

Die Beschränkung auf ein subjektives Gefühl erscheint mir sehr wischi-waschi.

Wissen und Zustimmung sind doch subjektiv.
Wissen ist vermittelbar, abfragbar.

 

Zustimmung ist die Abwesenheit von Zwang.

 

Das finde ich eigentlich beides "beurteilbar".

 

Nimmt man JPII's Definition könnte sich ein munterer Geselle den Dekalog rauf und runter sündigen und wenn er stürbe wär's keine Todsünde, weil seine Gottesbeziehung nicht drunter gelitten hat.

 

Es wäre keine Todsünde, wenn seine Gottesbeziehung nicht darunter gelitten hätte. Ob das geht, steht auf einem anderen Blatt.

 

Dank an Esther08 für Ihre profunde Darstellung der Ausführungen Johannes Pauls II. zum Problem der irregulär Zusammenlebenden, die staatlich geheiratet haben. Dennoch ist die Haltung des Papstes inkonsistent. Ich zitiere unwissenschaftlich Esther als Quelle heranziehend - aber ich habe es aus dem Orginal aucn so in Erinnerung:

 

Sie können nicht zugelassen werden; denn ihr Lebensstand und ihre Lebensverhältnisse stehen in objektivem Widerspruch zu jenem Bund der Liebe zwischen Christus und der Kirche, den die Eucharistie sichtbar und gegenwärtig macht.

 

Diese Formulierung erweckt des Eindruck, dass im Faktum des trotz bestehender sakramentaler Ehe stattfindenden Zusammenlebens mit einem anderen Partner eine in der Tat objektive Verletzung disziplinärer Normen zu sehen ist, die mit der Exkommunikation (etwas anderes ist die Eucharistieverweigerung nicht) geahndet wird. Das mag man für gut oder schlecht halten, als Disziplinarstrafe infolge äußerlichen Tuns ist das so möglich.

 

Aber - und hier geht nun das Problem los - im weiteren versucht der Papst - der das Problem nicht leichtfertig von sich schiebt - einen Ausweg zu weisen:

 

"Die Wiederversöhnung im Sakrament der Buße, das den Weg zum Sakrament der Eucharistie öffnet, kann nur denen gewährt werden, welche die Verletzung des Zeichens des Bundes mit Christus und der Treue zu ihm bereut und die aufrichtige Bereitschaft zu einem Leben haben, das nicht mehr im Widerspruch zur Unauflöslichkeit der Ehe steht", heißt es in dem Dokument weiter.

 

"Das heißt konkret, dass, wenn die beiden Partner aus ernsthaften Gründen - zum Beispiel wegen der Erziehung der Kinder - der Verpflichtung zur Trennung nicht nachkommen können, "sie sich verpflichten, völlig enthaltsam zu leben, das heißt, sich der Akte zu enthalten, welche Eheleuten vorbehalten sind".

 

Zu den Sakramenten zugelassen werden kann also jemand, der

  1. sakramental verheiratet ist
  2. mit einem anderen Partner zusammen lebt
  3. staatlich verheiratet ist
  4. und sich sexueller Akte enthält.

Der Unterschgied zur oben genannten Gruppe besteht nur in der sexuellen Enthaltsamkeit, eine zivilrechtliche Scheidung wird nicht gefordert. Damit ist aber klar: Nicht in der trotz bestehender sakramentaler Ehe eingegangenen Zweitehe liegt der Grund der Exkommunikation, sondern in der sexuellen Beziehung zum zweiten Partner.

 

Damit verschiebt sich der Fokus der Argumentation von einem objektiven Faktum auf eine Vermutung. Die Begründung für den Ausschluss ist dann auch nicht disziplinärer Natur, vielmehr bezieht sie sich auf den Gnadenstand:

 

Deshalb können sie, da sie im Zustand einer schweren Sünde sind, nicht die heilige Kommunion empfangen. Aber sie sind nicht von der Kirche getrennt, sie können als Getaufte an ihrem Leben teilnehmen, ja sie sind sogar dazu verpflichtet; z.B. was den sonntäglichen Besuch der hl. Messe betrifft.

 

Es wird also vermutet, dass das betreffende Paar sexuell miteinander verkehrt, und dass dieser sexuelle Verkehr schwere Sünde ist. (Unklar bleibt, warum eine zivile Eheschließung hier erst den Moment des Verdachtes erzeugt, nicht aber ein Zusammenleben als Paar!)

 

Fragt man nun aber: Was ist denn schwere Sünde?, so findet sich die Antwort nicht mehr in Familiaris consortio, sondern in Veritatis splendor. Dort beschreibt Johannes Paul II. in Nr. 70 die Todsünde - die Differenzierung zwischen der schweren Sünde und der Todsünde ist dort nicht nachweibar - als ein Akt

 

durch den ein Mensch bewusst und frei Gott und sein Gesetz sowie den Bund der Liebe, den dieser ihm anbietet, zurückweist, indem er es vorzieht, sich sich selbst zuzuwenden...

 

Der Kern der schweren Sünde wird hier nicht als die objektive Übertretung eines Gebotes verstanden, sondern als die Ablehnung des in diesem Gebotes enthaltenen Heilsangebotes Gottes. Damit muss sich der Einzelne vor seinem Gewissen prüfen, ob er ein bestimmtes Handeln vor seinem Gott rechtfertigen kann.

 

Man kann dies als subjektiv verunglimpfen, indem man Menschen unterstellt, leichtfertig zu sein. Und man kann damit richtig liegen. Aber man darf Menschen nicht unterstellen, dass sie, wenn sie zu einem anderen als zu meinem Urteil gelangt sind, leichtfertig gewesen sein müssen.

 

Legt man nun aber diesen Maßstab - Zurückweisung des Heilsangebots Gottes - an die Frage sexuelle Akte in "Zweitehen", dann ist die Antwort nicht so klar, wie Familiaris consortio vorgibt. Es ist nicht mehr als eine (nicht völlig unbegründete) Vermutung, dass ein außerehelicher Akt in einer stabilen Beziehung die Hürde nimmt, die der Papst gesetzt gesetzt hat.

 

Und damit bin ich nach langem Umweg bei Flos Frage angekommen: In Veritatis splendor 70 entwickelt Johannes Paul II. auf dem Boden der Tradition seit Pierre Abaelard und Thomas von Aquin einen Sündenbegriff, der ein zutiefst innerlicher ist. Dabei behält er den Gedanken der läßlichen Sünde bei, also jenes Tuns, das auf Dauer das Gewissen zu verbiegen in der Lage ist und gewissen objektiven Regeln gehorcht. Für die Todsünde aber macht er die Beschädigung der Gottesbeziehung zum absoluten Maßstab. Vereinfacht gesagt: Ein Tun, dass ich schamfrei (nicht aber schamlos) vor den Augen Gottes tun kann, ist nicht Sünde.

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Vereinfacht gesagt: Ein Tun, dass ich schamfrei (nicht aber schamlos) vor den Augen Gottes tun kann, ist nicht Sünde.
Wo soll der Unterschied zwischen schamlos und schamfrei sein? Es gibt wenig, für das ich mich vor Gott schämen würde (und das ist noch nicht mal zwangsläufig das gleiche wie das, für was man sich vor den Menschen schämen müsste), aber nach dieser Definition könnte ich einige Gebote ziemlich unbeschwert in die Dachbodentruhe räumen.

 

Etwas anderes wäre, wenn man die Störung der Gottesbeziehung schon in dem Moment in dem die Beziehung zum Nächsten gestört wird ansetzt. Obwohl ich auch das nicht wirklich greifbar finde.

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