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Priester / Parteimitglied


ramhol

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Darf ein Priester Mitglied einer demokratischen, politischen Partei sein, wenn er innerhalb der Partei nicht aktiv ist, also kein Amt oder Mandat ausübt?

 

Der zugehörige Canon:CIC 287§ 2

 

In politischen Parteien und an der Leitung von Gewerkschaften dürfen sie [die Kleriker] nicht aktiv teilnehmen, außer dies ist nach dem Urteil der zuständigen kirchlichen Autorität erforderlich, um die Rechte der Kirche zu schützen oder das allgemeine Wohl zu fördern.
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Ich kann hier nicht mit kirchlichem, sondern nur mit allgemein juristischen Handwerkszeug kommen und da fällt auf, dass die Leitung der Gewerkschaften und die Parteiaktivität allgemein auf einer Ebene zu stehen scheinen. Das spricht dafür, dass auch "niedere" Parteitätigkeiten unter diese Vorschrift fallen.

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Es ist erlaubt, Mitglied einer Partei zu sein (kenne selber Fälle), allerdings darf man über die Zahlung des Beitrags hinaus nicht tätig werden (auch nicht die wöchentliche Ortvereinsversammlung oder so). Bei denen, die ich kenne, ist das ein Überbleibsel ihrer Zeit vor dem Studium.

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Ich kann hier nicht mit kirchlichem, sondern nur mit allgemein juristischen Handwerkszeug kommen und da fällt auf, dass die Leitung der Gewerkschaften und die Parteiaktivität allgemein auf einer Ebene zu stehen scheinen. Das spricht dafür, dass auch "niedere" Parteitätigkeiten unter diese Vorschrift fallen.

 

Ist das einfache Mitgliedsein, ohne jegliches aktives Agieren in/für die Partei und ohne das Propagieren der Mitgliedschaft als Parteiaktivität anzusehen?

bearbeitet von ramhol
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Es ist erlaubt, Mitglied einer Partei zu sein (kenne selber Fälle), allerdings darf man über die Zahlung des Beitrags hinaus nicht tätig werden (auch nicht die wöchentliche Ortvereinsversammlung oder so). Bei denen, die ich kenne, ist das ein Überbleibsel ihrer Zeit vor dem Studium.

 

Ok, das wollte ich wissen.

 

 

Muss die Mitgliedschaft in einem kirchl. Personalbogen angegeben werden? Wahrscheinlich ja, da es sich ja um einen Tendenzbetrieb handelt, der nach sowas fragen darf, oder?

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Muss die Mitgliedschaft in einem kirchl. Personalbogen angegeben werden? Wahrscheinlich ja, da es sich ja um einen Tendenzbetrieb handelt, der nach sowas fragen darf, oder?

Bei mir war es nicht gefragt.

bearbeitet von Stepp
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Muss die Mitgliedschaft in einem kirchl. Personalbogen angegeben werden? Wahrscheinlich ja, da es sich ja um einen Tendenzbetrieb handelt, der nach sowas fragen darf, oder?

Bei mir war es nicht gefragt.

 

Bei mir aber... ich weiß nicht, ob mir dadurch Nachteile entstehen, das möchte ich vermeiden...

Bzw. es wird nicht nach Partei gefragt, sondern nach nichtkirchlichen Vereinen und Verbänden.... gehört Partei dazu?

bearbeitet von ramhol
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Muss die Mitgliedschaft in einem kirchl. Personalbogen angegeben werden? Wahrscheinlich ja, da es sich ja um einen Tendenzbetrieb handelt, der nach sowas fragen darf, oder?

Bei mir war es nicht gefragt.

 

Bei mir aber... ich weiß nicht, ob mir dadurch Nachteile entstehen, das möchte ich vermeiden...

Wenn es nicht die PDS oder irgendetwas Braunes ist, mit Sicherheit nicht. (Wenn Du ins Priesterseminar willst, würde ich eh den Austritt in Erwägung ziehen)

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Bzw. es wird nicht nach Partei gefragt, sondern nach nichtkirchlichen Vereinen und Verbänden.... gehört Partei dazu?

Dem Wortlaut nach nicht, aber der Intention nach wahrscheinlich schon. Frag einfach den Referenten, der dir das Ding gegeben hat. Aber Du kannst es auch angeben, man wird dir nicht den Kopf abreißen, solange die Partei im Rahmen ist.

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(Wenn Du ins Priesterseminar willst, würde ich eh den Austritt in Erwägung ziehen)

 

Ich habe das in Erwägung gezogen, zumal ich auf jeden Fall vermeiden will, durch eine Parteimitgliedschaft irgendjemand abzuschrecken oder selbst in eine Schublade gesteckt zu werden. Andererseits: ich bereue es nicht, seit 10 Jahren Mitglied zu sein und an meiner Einstellung zur Partei hat sich überhaupt geändert, irgendwie gehört das in meine Biographie und zu mir... Ich werde wahrscheinlich mal mit meinem geistlichen Begleiter darüber sprechen.

 

Einstweilen Danke für die hilfreichen Antworten!

bearbeitet von ramhol
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Franciscus non papa

grundsätzlich solltest du mit deinem geistlichen begleiter reden. andererseits wäre es gut, wenn du von anfang an deine eigenen ansichten auch artikulieren würdest und ihnen treu bleiben könntest.

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Wenn es vorher ein Thema gewesen wäre, hätte ich es vorher schon artikuliert. Aber als opportunistisches Fähnlein im Wind ohne eigene Meinung ist das natürlich 'ne Mords-Überwindung für mich...(waren das deine Gedanken? B) )

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Von Basilius Streithofen OP hieß es immer, er sei CDU-Mitglied gewesen. Vielleicht war er ja aber nicht formal drin. Politisch im Sinn der Partei aktiv war er unter Kohl aber auf jeden Fall und zwar nicht eben zurückhaltend.

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Ich kenne einen Priester, der als Priester im Stadtrat war. Er war zu diesem Zeitpunkt als Religionslehrer tätig.

Mit seiner Bestellung zum Gemeindepfarrer hat er das Mandat abgegeben.

 

Werner

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Dem Wortlaut nach nicht,

 

Naja, Parteien sind ja in der Regel rechtsfähige oder nichtrechtsfähige Vereine bürgerlichen Rechts, überlagert durch das PartG.

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Darf ein Priester Mitglied einer demokratischen, politischen Partei sein, wenn er innerhalb der Partei nicht aktiv ist, also kein Amt oder Mandat ausübt?

 

Laut Artikel 32 des Reichkonkordats duerfen Priester und Ordensleute keine Parteimitglieder sein.

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Darf ein Priester Mitglied einer demokratischen, politischen Partei sein, wenn er innerhalb der Partei nicht aktiv ist, also kein Amt oder Mandat ausübt?

 

Laut Artikel 32 des Reichkonkordats duerfen Priester und Ordensleute keine Parteimitglieder sein.

 

In Art. 32 verpflichtet sich der Apostolische Stuhl, entsprechende Regelungen zu erlassen. Die schon genannte Norm des CIC verbietet jedoch nur die Übernahme von Funktionen in Parteien. In der Praxis scheint eine Mitgliedschaft möglich zu sein (ich kenne solche Fälle), die Übernahme von Parteiämtern und politischen Wahlmandaten ist jedoch ausgeschlossen und dies wird auch - wie in Darmstadt - forciert.

 

Knappe Antwort: Sie dürfen Mitglieder in Parteien sein, aber sie dürfen nicht Werbung für Parteien machen!

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Laut Artikel 32 des Reichkonkordats duerfen Priester und Ordensleute keine Parteimitglieder sein.

 

Art. 32 bindet aber nur den Heiligen Stuhl und nicht den einzelnen Priester. Weiterhin ist höchst fraglich, ob Art. 32 noch gültig ist.

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Laut Artikel 32 des Reichkonkordats duerfen Priester und Ordensleute keine Parteimitglieder sein.

 

Art. 32 bindet aber nur den Heiligen Stuhl und nicht den einzelnen Priester. Weiterhin ist höchst fraglich, ob Art. 32 noch gültig ist.

 

Als völkerrechtlicher Vertrag? Freilich. Eine Kündigung wurde nie erklärt, dazu wären heute die Bundsländer berufen, die im Geltunsbereich des früheren Reichskonkordats liegen. Im neuen sächsischen Konkordat wurde die Frage ausgeklammert, weil sonst schwierige Fragen der Rechtsnachfolge (des DR auf die DDR und dann auf den Freistaat Sachsen) hätten diskutiert werden müssen. Grüße, KAM

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Als völkerrechtlicher Vertrag? Freilich. Eine Kündigung wurde nie erklärt, dazu wären heute die Bundsländer berufen, die im Geltunsbereich des früheren Reichskonkordats liegen. Im neuen sächsischen Konkordat wurde die Frage ausgeklammert, weil sonst schwierige Fragen der Rechtsnachfolge (des DR auf die DDR und dann auf den Freistaat Sachsen) hätten diskutiert werden müssen. Grüße, KAM

 

So klar sehe ich das nicht. Auch ein völkerrechtlicher Vertrag kann im Einvernehmen beider Parteien abgeändert werden, das ist sogar stillschweigend möglich. Da eine solche Bestimmung mit innerstaatlicher Geltung heute verfassungswidrig wäre, liegt es m. E. sogar nahe, dass die Bundesrepublik auf diese Klausel verzichtet hat und der Heilige Stuhl ist durch sie ja lediglich beschwert.

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