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Benedikt-Regel


Rosario

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Vergelts Gott für Dein Schreiben, Petrus.Ich denke darüber nach, auch wenn Du es nicht merkst.
Ich danke und denke ebenfalls darüber nach und zwar täglich. Deine Mühe ist als nicht vergeblich.
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blöde Frage, so mal zwischendurch:

 

 

 

ich schreib mir hier den Ársch ab, und niemandem fällt was dazu ein?

schöne Buchstaben B)

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So, ich bin wieder aus dem Urlaub zurück. Danke für die "Vertretung", lieber Petrus! Ich reiche gerade noch die Kapitel vom Wochenende nach:

 

@ Petrus: Die Zitate aus den Kommentaren zur Benediktregel fand ich übrigens interessant. Bei Gelegenheit wieder?

 

10. Juli:

 

Kapitel 32:

Werkzeug und Gerät des Klosters

 

1.

 

Den Besitz des Klosters, nämlich Werkzeug, Kleidung und alle anderen Dinge, vertraue der Abt Brüdern an, auf deren Lebensweise und Charakter er sich verlassen kann.

2.

 

Nach seinem Ermessen übergebe er ihnen alle Gegenstände, die sie verwahren und wieder einfordern sollen.

3.

 

Der Abt führe ein Verzeichnis über all diese Dinge. So weiß er was er gibt und was er zurückhält, wenn die Brüder einander in den zugewiesenen Aufgaben ablösen.

4.

 

Wenn einer die Sachen des Klosters verschmutzen lässt oder nachlässig behandelt, werde er getadelt.

5.

 

Wenn er sich nicht bessert, treffe ihn die von der Regel vorgesehene Strafe.

 

 

11. Juli:

Kapitel 33:

Eigenbesitz des Mönches

 

1.

 

Vor allem dieses Laster muss mit der Wurzel aus dem Kloster ausgerottet werden.

2.

 

Keiner maße sich an, ohne Erlaubnis des Abtes etwas zu geben oder anzunehmen.

3.

 

Keiner habe etwas als Eigentum, überhaupt nichts, kein Buch, keine Schreibtafel, keinen Griffel - gar nichts.

4.

 

Den Brüdern ist es ja nicht einmal erlaubt, nach eigener Entscheidung über ihren Leib und ihren Willen zu verfügen.

5.

 

Alles Notwendige dürfen sie aber vom Vater des Klosters erwarten, doch ist es nicht gestattet, etwas zu haben, was der Abt nicht gegeben oder erlaubt hat.

6.

 

"Alles sei allen gemeinsam" (Apg 4,32), wie es in der Schrift heißt, damit keiner etwas als sein Eigentum bezeichnen oder beanspruchen kann.

7.

 

Stellt es sich heraus, dass einer an diesem sehr schlimmen Laster gefallen findet, werde er einmal und ein zweites Mal ermahnt.

8.

 

Wenn er sich nicht bessert, treffe ihn eine Strafe.

 

 

 

12. Juli:

Kapitel 34:

Die Zuteilung des Notwendigen

 

1.

 

Man halte sich an das Wort der Schrift: "Jedem wurde so viel zugeteilt, wie er nötig hatte." (Apg 4,35)

2.

 

damit sagen wir nicht, dass jemand wegen seines Ansehens bevorzugt werden soll, was ferne sei. Wohl aber nehme man Rücksicht auf Schwächen.

3.

 

Wer weniger braucht danke Gott und sei nicht traurig.

4.

 

Wer mehr braucht, werde demütig wegen seiner Schwäche und nicht überheblich wegen der ihm erwiesenen Barmherzigkeit.

5.

 

So werden alle Glieder der Gemeinschaft zufrieden sein.

6.

 

Vor allem darf niemals das Laster des Murrens aufkommen, in keinem Wort und in keiner Andeutung, was auch immer als Anlass vorliegen mag.

7.

 

Wird einer dabei ertappt, treffe ihn eine schärfere Strafe.

 

 

 

13. Juli:

 

 

Kapitel 35:

Der wöchentliche Dienst in der Küche

 

1.

 

Die Brüder sollen einander dienen. Keiner werde vom Küchendienst ausgenommen, es sei denn, er wäre krank oder durch eine dringende Angelegenheit beansprucht;

2.

 

denn dieser Dienst bringt großen Lohn und lässt die Liebe wachsen.

3.

 

Den Schwachen aber gebe man Hilfe, damit sie ihren Dienst verrichten, ohne traurig zu werden.

4.

 

Überhaupt sollen alle je nach Größe der Gemeinschaft und nach den örtlichen Verhältnissen Hilfe bekommen.

5.

 

Ist die Gemeinschaft größer, sei der Cellerar vom Küchendienst ausgenommen, ebenso wer, wie gesagt, durch wichtigere Angelegenheiten beansprucht ist.

6.

 

Die übrigen Brüder sollen einander in Liebe dienen.

7.

 

Wer den Wochendienst beendet, soll am Samstag alles reinigen

8.

 

und die Tücher waschen, mit denen sich die Brüder Hände und Füße abtrocknen.

9.

 

Die Brüder, die den Wochendienst beginnen und die ihn beenden, sollen allen die Füße waschen.

10.

 

Die benutzten Geräte sollen dem Cellerar sauber und unbeschädigt zurückgegeben werden.

11.

 

Der Cellerar aber übergebe sie dem weiter, der den Dienst antritt. So weiß er, was er gibt und was er zurückhält.

 

 

 

 

14. Juli:

 

12.

 

Die Wochendiener sollen (an Fasttagen) vor der einzigen Mahlzeit über das festgesetzte Maß hinaus etwas zu trinken und Brot erhalten,

13.

 

damit sie ihren Brüdern zur Stunde der Mahlzeit ohne zu Murren und besondere Mühe dienen können.

14.

 

An Festtagen müssen sie bis zum Schluss warten.

15.

 

Die Brüder die den Wochendienst beginnen und die ihn beenden, sollen sich am Sonntag gleich nach dem Morgenlob im Oratorium tief vor allen verbeugen und um das Gebet für sich bitten.

16.

 

Wer den Wochendienst beendet, spreche folgenden Vers: "Gepriesen bist du Herr unser Gott, du hast mir geholfen und mich getröstet." (Dan 3,52; Ps 86,17)

17.

 

Hat er dreimal so gesprochen und den Segen zum Abschluss seines Dienstes empfangen, folgt, wer den Dienst beginnt und spricht: "O Gott, komm mir zu Hilfe, Herr, eile mir zu helfen." (Ps 70,2)

18.

 

Auch diesen Vers wiederholen alle dreimal; dann empfängt der Bruder den Segen und beginnt seinen Dienst.

 

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Kapitel 36:

Die kranken Brüder

1.

 

Die Sorge für die Kranken muss vor und über allem stehen: Man soll ihnen so dienen, als wären sie wirklich Christus;

2.

 

hat er doch gesagt: "Ich war krank, und ihr habt mich besucht" (Mt 25,36),

3.

 

und: "Was ihr einem dieser Geringsten getan habt, das habt ihr mir getan." (Mt 25,20)

4.

 

Aber auch die Kranken mögen bedenken, dass man ihnen dient, um Gott zu ehren; sie sollen ihre Brüder, die ihnen dienen, nicht durch übertriebene Ansprüche traurig machen.

5.

 

Doch auch solche Kranke müssen in Geduld ertragen werden; denn durch sie erlangt man größeren Lohn.

6.

 

Daher sei es eine Hauptsorge des Abtes, dass sie unter keiner Vernachlässigung zu leiden haben.

7.

 

Die kranken Brüder sollen einen eigenen Raum haben und einen Pfleger, der Gott fürchtet und ihnen sorgfältig und eifrig dient.

8.

 

Man biete den Kranken, so oft es ihnen gut tut, ein Bad an; den Gesunden jedoch und vor allem den Jüngeren erlaube man es nicht so schnell.

9.

 

Die ganz schwachen Kranken dürfen außerdem zur Wiederherstellung ihrer Gesundheit Fleisch essen. Doch sobald es ihnen besser geht, sollen sie alle nach allgemeinem Brauch auf Fleisch verzichten.

10.

 

Der Abt sehe es als eine Hauptsorge, dass die Kranken weder vom Cellerar noch von den Pflegern vernachlässigt werden. Auf ihn fällt zurück, was immer die Jünger verschulden.

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Warum denn so ungeduldig, lieber Petrus?

Sieh mal, ein jedes Ding hat seine Zeit.

danke.

 

 

 

ich bin wohl sehr ungeduldig.

 

 

 

danke übrigens für den Hinweis auf Kohelet.

 

war mein Trau-Text.

 

alles hat seine Zeit.

 

 

 

Zerreißen hat seine Zeit,

 

und Zusammennähen hat seine Zeit,

 

 

 

Steine sammeln hat seine Zeit,

 

und Steine werfen hat seine Zeit.

 

 

 

Lachen hat seine Zeit,

 

und Weinen hat seine Zeit.

 

 

 

Es gibt eine Zeit für die Klage, und für den Tanz.

 

 

 

alles hat seine Zeit.

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Keiner werde vom Küchendienst ausgenommen

 

"Der wichtigste natürliche Dienst, den man dem Menschen erweisen muß, besteht darin, ihn zu ernähren, um ihn so am Leben zu erhalten. Benedikt denkt hier an diesen Dienst für seine Mönche selbst; an anderer Stelle spricht er von der Aufnahme der Gäste, denen man diesen wesentlichen Dienst leisten soll. Es gibt aber auch die Armen, die Flüchtlinge, die Obdachlosen, besonders in Zeiten von Krieg und Hungersnot."

 

(Dennis Huerre OSB, 13.7.1968)

 

 

 

"Die Klosterküche soll einfach, aber nicht ungepflegt sein. Von der Sorgfalt beim Küchendienst hängt weitgehend das gute Klima in der Kommunität ab."

 

(Dennis Huerre OSB, 13.11.1961)

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Kapitel 37:

Alte und Kinder

1.

 

Zwar neigt der Mensch von Natur aus zu barmherziger Rücksicht auf die Lage der Alten und der Kinder; doch soll auch durch die Autorität der Regel für sie gesorgt sein.

2.

 

Immer achte man auf ihre Schwäche. Für ihre Nahrung darf die Strenge der Regel keinesfalls gelten.

3.

 

Vielmehr schenke man ihnen Güte und Verständnis; sie dürfen schon vor der festgesetzten Zeit essen.

bearbeitet von Rosario
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Kapitel 38:

Der wöchentliche Dienst des Tischlesers

 

1.

 

Beim Tisch der Brüder darf die Lesung nicht fehlen. Doch soll nicht der Nächstbeste nach dem Buch greifen und lesen, sondern der vorgesehene Leser beginne am Sonntag seinen Dienst für die ganze Woche.

2.

 

Wer den Dienst antritt, erbitte nach der Messe und der Kommunion das Gebet aller, damit Gott den Geist der Überheblichkeit von ihm fernhalte.

3.

 

Daher beten alle im Oratorium dreimal folgenden Vers, den der Leser anstimmt: "Herr, öffne meine Lippen, damit mein Mund dein Lob verkünde." (Ps 51,17)

4.

 

So erhält er den Segen und beginnt dann seinen Dienst als Leser.

5.

 

Es herrsche größte Stille. Kein Flüstern und kein Laut sei zu hören, nur die Stimme des Lesers.

6.

 

Was sie aber beim Essen und Trinken brauchen, sollen die Brüder einander so reichen, das keiner um etwas bitten muss.

7.

 

Fehlt trotzdem etwas, erbitte man es eher mit einem vernehmbaren Zeichen als durch ein Wort.

8.

 

Niemand nehme sich heraus, bei Tisch Fragen über die Lesung oder über etwas anderes zu stellen, damit es keine Gelegenheit zum Unfrieden gibt.

9.

 

Doch der Obere kann zur Erbauung kurz etwas sagen.

10.

 

Der Tischleser der Woche erhält vor Beginn der Lesung etwas Mischwein, und zwar wegen der heiligen Kommunion; auch soll ihm das Fasten nicht zu schwer werden.

11.

 

Nachher ist er mit denen, die in der Küche oder anderswo ihren Wochendienst haben.

12.

 

Die Brüder dürfen übrigens nicht der Reihe nach vorlesen oder vorsingen, sondern nur, wenn sie die Zuhörer erbauen.

 

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Kapitel 39:

Das Maß der Speise

 

1.

 

Nach unserer Meinung dürfte für die tägliche Hauptmahlzeit, ob zur sechsten oder zur neunten Stunde für jeden Tisch mit Rücksicht auf die Schwäche einzelner zwei gekochte Speisen genügen.

2.

 

Wer etwa von der einen Speise nicht essen kann, dem bleibt zur Stärkung die andere.

3.

 

Zwei gekochte Speisen sollen also für alle Brüder genug sein. Gibt es Obst oder frisches Gemüse, reiche man es zusätzlich.

4.

 

Ein reichlich bemessenes Pfund Brot genüge für den Tag, ob man nur eine Mahlzeit hält oder Mittag - und Abendessen einnimmt.

5.

 

Essen die Brüder auch am Abend, so hebe der Cellerar ein Drittel dieses Pfundes auf, um es ihnen beim Abendtisch zu geben.

6.

 

War die Arbeit einmal härter, liegt es im Ermessen und Zuständigkeit des Abtes, etwas mehr zu geben, wenn es gut tut.

7.

 

Doch muss vor allem Unmäßigkeit vermieden werden; und nie darf sich bei einem Mönch Übersättigung einschleichen.

8.

 

Denn nichts steht so im Gegensatz zu einem Christen wie Unmäßigkeit.

9.

 

Sagt doch unser Herr: "Nehmt euch in acht, dass nicht Unmäßigkeit euer Herz belaste." (Lk 21,34)

10.

 

Knaben erhalten nicht die gleiche Menge wie Erwachsene, sondern weniger. In allem achte man auf Genügsamkeit

11.

 

Auf Fleisch vierfüßiger Tiere sollen alle verzichten, außer die ganz schwachen Kranken.

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Kapitel 40:

Das Maß des Getränks

 

1.

 

Jeder hat seine Gnadengabe von Gott, der eine so, der andere so. (1Kor 7,7)

2.

 

Deshalb bestimmen wir nur mit einigen Bedenken das Maß der Nahrung für andere.

3.

 

Doch mit Rücksicht auf die Bedürfnisse der Schwachen meinen wir, dass für jeden täglich eine Hemina Wein genügt.

4.

 

"Wem aber Gott die Kraft zur Enthaltsamkeit gibt, der wisse, dass er einen besonderen Lohn empfangen wird.

5.

 

Ob ungünstige Ortsverhältnisse, Arbeit oder Sommerhitze mehr erfordern, steht im ermessen des Oberen. Doch achte er darauf, dass sich nicht Übersättigung oder Trunkenheit einschleichen.

6.

 

Zwar lesen wir, Wein passe überhaupt nicht für Mönche, Weil aber die Mönche heutzutage sich davon nicht überzeugen lassen, sollten wir uns wenigstens darauf einigen, nicht bis zum Übermaß zu trinken sondern weniger.

7.

 

Denn der Wein bringt sogar die Weisen zu Fall. (Sir 19,2)

8.

 

Wo aber ungünstige Ortsverhältnisse es mit sich bringen, dass nicht einmal das oben angegebene Maß, sondern viel weniger oder überhaupt nichts zu bekommen ist, sollen die Brüder, die dort wohnen, Gott preisen und nicht murren.

9.

 

Dazu mahnen wir vor allem: Man unterlasse das Murren.

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Kapitel 41:

Die Mahlzeiten

 

1.

 

Vom heiligen Osterfest bis Pfingsten halten die Brüder zur sechsten Stunde die Hauptmahlzeit und nehmen am Abend eine Stärkung zu sich.

2.

 

Doch von Pfingsten an sollen die Mönche während des ganzen Sommers am Mittwoch und Freitag bis zur neunten Stunde fasten, wenn sie keine Feldarbeit haben und die Sommerhitze nicht zu sehr drückt.

3.

 

An den übrigen Tagen nehmen sie die Hauptmahlzeit zur sechsten Stunde ein.

4.

 

Die sechste Stunde für die Hauptmahlzeit wird auch beibehalten, wenn die Brüder auf dem Feld arbeiten oder die Sommerhitze unerträglich ist; der Abt sorge dafür.

5.

 

Überhaupt regle und ordne er alles so, dass es den Brüdern zum Heil dient und sie ohne einen berechtigten Grund zum Murren ihre Arbeit tun können.

6.

 

Vom September bis zum Beginn der Fastenzeit essen sie nur zur neunten Stunde.

7.

 

Vom Beginn der Fastenzeit bis Ostern halten sie die Mahlzeit erst am Abend.

8.

 

Die Vesper aber wird so angesetzt, dass man bei Tisch kein Lampenlicht braucht. Vielmehr muss alles noch bei Tageslicht fertig werden.

9.

 

Auch zu anderen Jahreszeiten werde die Stunde für das Abendessen oder für die Hauptmahlzeit so gewählt, dass alles bei Tageslicht geschehen kann.

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Kapitel 42:

Das Schweigen nach der Komplet

 

1.

 

Immer müssen sich die Mönche mit Eifer um das Schweigen bemühen, ganz besonders aber während der Stunden der Nacht.

2.

 

Daher treffen wir eine Regelung für das ganze Jahr, sowohl für Fasttage wie für Tage ohne Fasten.

3.

 

An Tagen mit Mittag und Abendessen gilt: Sobald man vom Abendessen aufgestanden ist, setzen sich alle zusammen. Dann lese einer die "Unterredungen", die "Lebensbeschreibungen der Väter" oder sonst etwas vor, das die Hörer erbaut,

4.

 

nicht aber den Heptateuch oder die Bücher der Könige, denn für weniger gefestigte Brüder ist es nicht gut, wenn sie zur Abendstunde diese Schriften hören; zu anderer Zeit soll man sie lesen.

5.

 

An Fasttagen gilt: Nach der Feier der Vesper und einer kurzen Pause begibt man sich, wie schon gesagt, zur Lesung der "Unterredungen".

6.

 

Man lese vier oder fünf Blätter, soviel die Zeit eben erlaubt.

7.

 

So können während dieser Lesung alle zusammenkommen, auch wenn sie noch mit zugewiesenen Arbeiten beschäftigt waren.

8.

 

Sind alle versammelt, halten sie die Komplet. Wenn sie dann aus der Komplet kommen, gebe es für keinen mehr die Erlaubnis, irgend etwas zu reden.

9.

 

Findet sich einer der diese Regel des Schweigens übertritt, werde er schwer bestraft,

10.

 

ausgenommen, das Reden sei wegen der Gäste nötig, oder der Abt gebe jemandem einen Auftrag.

11.

 

Aber auch dann geschehe es mit großem Ernst und vornehmer Zurückhaltung.

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Kapitel 43:

Die Bußen für Unpünktlichkeit

 

1.

 

Hört man das Zeichen zum Gottesdienst, lege man sofort alles aus der Hand und komme in größter Eile herbei,

2.

 

allerdings mit Ernst, um nicht Anlass zur Albernheit zu geben.

3.

 

Dem Gottesdienst soll nichts vorgezogen werden.

4.

 

Kommt einer zu den Vigilien erst nach dem "Ehre sei dem Vater" des Psalms 94, der deswegen sehr langsam und gedehnt zu singen ist, darf er nicht an seinem Platz im Chor stehen.

5.

 

Vielmehr stehe er als Letzter von allem oder auf dem Platz, den der Abt für so Nachlässige abseits bestimmt hat, damit sie von ihm und allen gesehen werden.

6.

 

Dort bleibe er, bis er am Schluss des Gottesdienstes öffentlich Buße getan hat.

7.

 

Wir lassen die unpünktlichen Brüder bewusst auf dem letzten Platz oder abseits stehen, damit sie von allen gesehen werden, sich schämen und deshalb sich bessern.

8.

 

Bleiben sie nämlich außerhalb des Oratoriums, könnte sich vielleicht einer wieder schlafen legen oder sogar sich draußen hinsetzen und sich Zeit nehmen für Geschwätz; so gibt er dem Bösen Gelegenheit zur Versuchung.

9.

 

Sie sollen vielmehr hereinkommen, damit sie nicht alles versäumen und sich in Zukunft bessern.

10.

 

Kommt einer zum Gottesdienst der Gebetszeiten am Tag erst nach dem Vers und nach dem "Ehre sei dem Vater" des anschließenden ersten Psalmes, stehe er nach der obigen Vorschrift auf dem letzten Platz.

11.

 

Er nehme sich nicht heraus, sich vor seiner Buße dem Chor der psalmensingenden Brüder anzuschließen, außer der Abt ist nachsichtig und erlaubt es;

12.

 

selbst dann muss der Schuldige Buße tun.

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13.

 

Kommt einer zu Tisch nicht vor dem Vers - denn alle sollen gemeinsam den Vers singen und beten und sich zusammen zu Tisch setzen -,

14.

 

werde er dafür bis zu zweimal gerügt, wenn er aus Nachlässigkeit oder eigener Schuld nicht pünktlich kommt.

15.

 

Bessert er sich wieder nicht, versage man ihm die Teilnahme am gemeinsamen Tisch.

16.

 

Getrennt von der Gemeinschaft aller Brüder, esse er allein. Auch sein Anteil an Wein werde ihm genommen, bis er Buße tut und sich bessert.

17.

 

Ebenso werde auch der bestraft, der beim Vers nach dem Essen nicht da ist.

18.

 

Keiner darf sich herausnehmen vor oder nach der festgesetzten Zeit eigenmächtig etwas zu essen oder zu trinken.

19.

 

Weigert sich einer anzunehmen, was der Obere ihm angeboten hat, dann soll er überhaupt nichts erhalten, wenn er zu einer anderen Zeit verlangt, was er vorher ausgeschlagen hat, oder wenn er sonst etwas will. Das gilt bis er sich entsprechend gebessert hat.

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Kapitel 44:

Die Bußen der Ausgeschlossenen

1.

 

Wer für ein schweres Vergehen vom Oratorium und vom Tisch ausgeschlossen ist, werfe sich am Ende der gottesdienstlichen Feier vor der Tür des Oratoriums zu Boden. Ohne etwas zu sagen, mit dem Gesicht zur Erde

2.

 

soll er dort zu Füßen aller liegen, die aus dem Oratorium kommen.

3.

 

Das tue er solange, bis der Abt entscheidet, dass es genügt.

4.

 

Sobald der Abt ihn rufen lässt und er hereinkommt, werfe er sich dem Abt und dann allen zu Füßen, damit sie für ihn beten.

5.

 

Dann werde er auf Geheiß des Abtes wieder in den Chor aufgenommen, und zwar an dem Platz, den der Abt bestimmt.

6.

 

Doch darf er ohne erneute Erlaubnis des Abtes noch keinen Psalm, keine Lesung oder sonst etwas im Oratorium vortragen.

7.

 

Bei allen Gebetszeiten werfe er sich am Ende des Gottesdienstes an seinem Platz zu Boden.

8.

 

So tue er Buße, bis der Abt ihm befiehlt, diese zu beenden.

9.

 

Wer aber für ein leichtes Vergehen nur vom Tisch ausgeschlossen ist, soll im Oratorium Buße tun, solange der Abt es befiehlt.

10.

 

Das muss er tun, bis der Abt den Segen gibt und sagt: Genug.

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Kapitel 45:

Die Bußen für Fehler im Oratorium

 

1.

 

Wer beim Vortrag eines Psalmes, eines Responsoriums, einer Antiphon oder einer Lesung einen Fehler macht und sich nicht gleich vor allen demütigt und so Buße tut, den treffe eine schwerere Strafe.

2.

 

Denn er wollte nicht durch Demut wieder gut machen, was er durch Nachlässigkeit verschuldet hatte.

3.

 

Knaben aber erhalten für eine solche Verfehlung Rutenschläge.

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Kapitel 46:

Die Bußen für andere Verfehlungen

1.

 

Wenn jemand bei irgend einer Arbeit, in der Küche, im Vorratsraum, bei einem Dienst, in der Bäckerei, im Garten, bei der Ausübung eines Handwerks oder sonst irgendwo einen Fehler macht

2.

 

oder etwas zerbricht oder verliert oder irgendwo etwas anderes verschuldet

3.

 

und nicht unverzüglich kommt, um von sich aus vor Abt und Gemeinschaft Buße zu tun und seinen Fehler zu bekennen,

4.

 

sondern wenn sein Fehler durch einen anderen bekannt wird, dann treffe ihn eine schwere Strafe.

5.

 

Handelt es sich aber um eine in der Seele verborgene Sünde, eröffne er sie nur dem Abt oder einem der geistlichen Väter,

6.

 

der es versteht, eigene und fremde Wunden zu heilen, ohne sie aufzudecken und bekannt zu machen.

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27.7.:

 

Kapitel 47:

Das Zeichen zum Gottesdienst

 

1.

 

Die Zeit zum Gottesdienst am Tage und in der Nacht anzukündigen sei Sorge des Abtes. Er gebe selbst das Zeichen oder übertrage die Sorge dafür einem gewissenhaften Bruder, damit alles zur rechten Zeit geschieht.

2.

 

Psalmen und Antiphonen sollen nach dem Abt die Brüder, denen es aufgetragen wird, nach ihrer Rangordnung vortragen.

3.

 

Keiner aber nehme sich heraus, zu singen oder zu lesen, wenn er diese Aufgabe nicht so erfüllen kann, dass die Hörer erbaut werden.

4.

 

Es geschehe mit Demut, Ernst und Ehrfurcht und im Auftrag des Abtes.

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Kapitel 48:

Die Ordnung für Handarbeit und Lesung

 

1.

 

Müßiggang ist der Seele Feind. Deshalb sollen die Brüder zu bestimmten Zeiten mit Handarbeit, zu bestimmten Stunden mit heiliger Lesung beschäftigt sein.

2.

 

Und so meinen wir, durch folgende Verfügung die Zeit für beides ordnen zu können:

3.

 

Von Ostern bis ersten Oktober verrichten sie morgens nach der Prim bis ungefähr zur vierten Stunde die notwendigen Arbeiten.

4.

 

Von der vierten Stunde aber bis zur Sext sollen sie frei sein bis zur Lesung.

5.

 

Nach der Sext und der Mahlzeit sollen sie unter völligem Schweigen auf ihren Betten ruhen. Will aber einer für sich lesen, dann lese er so, dass er keinen anderen stört.

6.

 

Die Non werde früher gehalten, zur Mitte der achten Stunde; dann gehen sie bis zur Vesper wieder an ihre Arbeit.

7.

 

Wenn die Ortsverhältnisse oder die Armut fordern, dass sie die Ernte selber einbringen, sollen sie nicht traurig sein.

8.

 

Sie sind dann wirklich Mönche, wenn sie wie unsere Väter und die Apostel von ihrer Hände Arbeit leben.

9.

 

Alles aber geschehe wegen der Kleinmütigen wegen maßvoll.

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10.

 

Vom 1. Oktober bis zum Beginn der Fastenzeit sollen sie bis zum Ende der zweiten Stunde für die Lesung frei sein.

11.

 

Zur zweiten Stunde werde die Terz gehalten. Bis zur neunten Stunde verrichten alle die Arbeit, die ihnen aufgetragen ist.

12.

 

Beim ersten Zeichen zur Non breche jeder seine Arbeit ab, um bereit zu sein, wenn das zweite Zeichen gegeben wird.

13.

 

Nach dem Essen sollen sie für ihre Lesung oder für die Psalmen frei sein.

14.

 

In den Tagen der Fastenzeit aber sollen sie vom Morgen bis zum Ende der dritten Stunde für ihre Lesung frei sein. Dann verrichten sie bis zum Ende der zehnten Stunde, was ihnen aufgetragen wird.

15.

 

In diesen Tagen der Fastenzeit erhält jeder einen Band der Bibel, den er von Anfang bis Ende ganz zu lesen hat.

16.

 

Diese Bände werden zu Beginn der Fastenzeit ausgegeben.

17.

 

Vor allem bestimme man einen oder zwei Ältere, die zu den Stunden, da die Brüder für die Lesung frei sind, im Kloster umhergehen.

18.

 

Sie müssen darauf achten, ob sich etwa ein träger Bruder findet, der mit Müßiggang oder Geschwätz seine Zeit verschwendet, anstatt eifrig bei der Lesung zu sein; damit bringt einer nicht nur sich selbst um den Nutzen, sondern lenkt auch andere ab.

19.

 

Wird ein solcher, was ferne sei, ertappt, werde er einmal und ein zweites Mal zurechtgewiesen.

20.

 

Bessert er sich nicht, treffe ihn die von der Regel vorgesehene Strafe so, dass die anderen sich fürchten.

21.

 

Überhaupt darf ein Bruder mit einem anderen nur in den vorgesehenen Stunden zusammen sein.

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22.

 

Am Sonntag sollen ebenfalls alle für die Lesung frei sein außer jenen, die für verschiedene Dienste eingeteilt sind.

23.

 

Ist aber einer so nachlässig und träge, dass er nicht willens oder nicht fähig ist, etwas zu lernen oder zu lesen, trage man ihm eine Tätigkeit auf, damit er nicht müßig ist.

24.

 

Kranken oder empfindlichen Brüdern werde eine passende Beschäftigung oder ein geeignetes Handwerk zugewiesen; sie sollen nicht müßig sein, aber auch nicht durch allzu große Last der Arbeit erdrückt oder sogar fortgetrieben werden.

25.

 

Der Abt muss auf ihre Schwäche Rücksicht nehmen.

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Kapitel 49:

Die Fastenzeit

 

1.

 

Der Mönch soll zwar immer ein Leben führen wie in der Fastenzeit.

2.

 

Dazu aber haben nur wenige die Kraft. Deshalb raten wir, dass wir wenigstens in diesen Tagen der Fastenzeit in aller Lauterkeit auf unser Leben achten

3.

 

und gemeinsam in diesen heiligen Tagen die früheren Nachlässigkeiten tilgen.

4.

 

Das geschieht dann in rechter Weise, wenn wir uns von allen Fehlern hüten und uns um das Gebet unter Tränen, um die Lesung, die Reue des Herzens und um Verzicht mühen.

5.

 

Gehen wir also in diesen Tagen über die gewohnte Pflicht unseres Dienstes hinaus durch besonderes Gebet und durch Verzicht beim Essen und Trinken.

6.

 

So möge jeder über das ihm zugewiesene Maß hinaus aus eigenem Willen in der Freude des Heiligen Geistes Gott etwas darbringen; (1Thess 1,6)

7.

 

er entziehe seinem Leib etwas an Speise, Trank und Schlaf und verzichte auf Geschwätz und Albernheiten. Mit geistlicher Sehnsucht und Freude erwarte er das heilige Osterfest.

8.

 

Was aber der Einzelne als Opfer bringen will, unterbreite er seinem Abt. Es geschehe mit seinem Gebet und seiner Einwilligung;

9.

 

denn was ohne Erlaubnis des geistlichen Vaters geschieht, wird einmal als Anmaßung und eitle Ehrsucht gelten und nicht belohnt.

10.

 

Also werde alles mit Einwilligung des Abtes getan.

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Kapitel 50:

Gebetszeiten außerhalb des Klosters

 

1.

 

Wenn Brüder sehr weit entfernt arbeiten, nicht zur rechten Zeit zum Oratorium kommen können

2.

 

und wenn der Abt festgestellt hat, dass es wirklich so ist,

3.

 

dann müssen sie den Gottesdienst an ihrem Arbeitsplatz halten. Mit Ehrfurcht sollen sie vor Gott die Knie beugen.

4.

 

Auch die Brüder, die auf Reisen geschickt werden, übergehen die festgesetzten Gebetsstunden nicht; sie feiern diese für sich, so gut sie können. Sie sollen nicht versäumen, die Pflicht ihres Dienstes zu erfüllen.

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Kapitel 51:

Mahlzeiten außerhalb des Klosters

 

1.

 

Wird ein Bruder zu einer Besorgung ausgeschickt und ist zu erwarten, dass er am gleichen Tag ins Kloster zurückkehrt, darf er sich nicht herausnehmen, draußen zu essen, auch wenn ihn jemand sehr dazu drängt,

2.

 

es sei denn, sein Abt habe ihm die Erlaubnis gegeben.

3.

 

Handelt er anders, werde er ausgeschlossen.

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3. August

 

Kapitel 52:

Das Oratorium des Klosters

 

1.

 

Das Oratorium sei, was sein Name besagt, Haus des Gebetes. Nichts anderes werde dort getan oder aufbewahrt.

2.

 

Nach dem Gottesdienst gehen alle in größter Eile hinaus und bezeugen Ehrfurcht vor Gott.

3.

 

So wird ein Bruder, der noch für sich allein beten möchte, nicht durch die Rücksichtslosigkeit eines anderen daran gehindert.

4.

 

Auch wenn sonst einer still für sich beten will, trete er einfach ein und bete, nicht mit lauter Stimme, sondern unter Tränen und mit wacher Aufmerksamkeit des Herzens.

5.

 

Wer sich nicht so verhalten will, darf nach dem Gottesdienst nicht im Oratorium zurückbleiben, damit, wie gesagt, ein anderer nicht gestört wird.

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