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Byzantinischer Gottesdienst


Maxistrant

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Franciscus non papa

das hält dich ja erfahrungsgemäß nicht davon ab, hier wild herum zu reden.

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C. 674 CCEO sollte weiter helfen - der Apostolische Stuhl ist zuständig, eine Genehmigung durch den eigenen Ordinarius geht nicht (weil der keine Jurisdiktion über nichtlateinische Liturgien hat), durch den jeweiligen Ordinarius einer unierten Ostkirche geht auch nicht (weil der keine Jurisdiktion über den betreffenden Priester hat), und ein byzantinischer Ordinarius kommt schon gar nicht in Frage.

 

Wenn ein Priester aber zusätzlich für eine unierte Kirche geweiht wird, dann fällt er unter die Jurisdikation dieses Bischofs. Wie hier.

 

Ne das ist mir auch klar, aber eine Abtsweihe oder so etwas.....das ist nämlich ungefähr so etwas wie ein Abt bei uns, aber da kenne ich mich auch zu wenig aus.

 

Wie ungewöhnlich.

 

Auch wenn der Großsarchimandrit eine Weihe sein mag (ich habe meinen CCEO nicht zur Hand), das hat mit der Frage der Biritualität erst einmal nichts zu tun, die entsprechenden Fakultäten wird Schneider schon länger gehabt haben.

 

Es geht hier nicht um liturgische Geschmäckle, sondern um das Leben in eigenen Traditionen. Da gibt es Grenzgänger (was auch gut ist), aber der CCEO legt großen Wert darauf, das je eigene Erbe zu leben und daraus seine Kraft zu ziehen.

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