Epicureus Geschrieben 13. Mai 2008 Melden Share Geschrieben 13. Mai 2008 Liebe Leute, ich wohne in einer Mietwohnung mit Gaszentralheizung. Bei meiner letzten Nebenkostenabrechnung ist mir erneut aufgefallen (war letztes Jahr auch schon so), dass die beiden Heizkörper in meinem Schlafzimmer stark unterschiedliche Verbräuche haben. Obwohl sie beide gleich groß sind, beide an der gleichen Außenwand hängen und ich sie beide während der Heizperiode immer synchron auf Stufe 2,5 gestellt halte, verbraucht der eine Heizkörper beinahe das Doppelte wie der andere. Ich habe mich nun an meinen Vermieter um Abhilfe gewandt. Der sagt, dass eine solche Überprüfung der Heizkörper bzw. der Thermostate keine Schönheitsreparatur sei und daher auch nicht unter die Mietvertragsklausel falle, nach der ich im Einzelfall bis max. 77 EUR Reparaturkosten zu tragen hätte. Da über die bei mir nötige Art der Reparatur aber nichts im Mietvertrag stünde (die Heizung sei eben nicht "kaputt", sondern verbrauche lediglich zu viel Gas), müsse er mit mir eine Vereinbarung außerhalb des Mietvertrages abschließen. Er erklärt sich bereit, die anfallenden Reparaturkosten zu übernehmen, die Handwerkerstunden inkl. Anfahrtkosten und MwSt hätte ich aber zu übernehmen. Nach seiner Schätzung kämen Kosten in Höhe von ca. 150 EUR auf mich zu. Nun meine Frage: Ist der Vermieter berechtigt, diese Kosten auf mich abzuwälzen? Sicher, "kaputt" ist die Heizung nicht, aber angesichts der immer weiter steigenden Energiekosten finde ich wichtig, dass das Ganze einmal nachgeprüft wird. Ich möchte nicht mit einer Heizung leben, die viel zu viel verbraucht! Was tun? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
benedetto Geschrieben 13. Mai 2008 Melden Share Geschrieben 13. Mai 2008 Ich versuche mal, Dir zu antworten - zwar nicht juristisch fundiert, dafür aber vllt. verständlich ;-) Die von Deinem Vermieter zitierte 75 Euro-Grenze bezieht sich in der Regel nicht auf Schönheitsreparaturen, sondern stellen Deinen maximalen Eigenanteil bei Kleinreparaturen dar (wie tropfender Wasserhahn etc.). Der Vermieter ist grundsätzlich verpflichtet, die Wohnung instandzuhalten und notfalls instandzusetzen. Insofern wäre es hier garnicht schlecht, wenn die "Kleinreparaturklausel" nicht greifen würde - denn dann geht die gesamte Rechnung zu Lasten des Vermieters. Falles es nun wirklich an der Heizung oder am Heizkörper liegen sollte, dass dieser zuviel verbraucht, ist das ein Mangel - man kann ja auch nicht argumentieren, der Wasserhahn ist nicht kaputt, er tropft nur ein bißchen. Falls der eine Heizkörper aber tatsächlich mehr heizt, weil Du dummerweise genau über diesem immer das Fenster auf Kippe stellst, könnte auch die arme Heizung nix dafür. Die jeweiligen Anspruchsgrundlagen mögen die fachlich fundierten Juristen nachträglich beisteuern. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 13. Mai 2008 Melden Share Geschrieben 13. Mai 2008 Wobei wir klarstellen, dass dies hier selbstverständlich keine Rechtsberatung darstellt. Wir diskutieren nur so allgemein, theoretisch. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Erich Geschrieben 13. Mai 2008 Melden Share Geschrieben 13. Mai 2008 (bearbeitet) Obwohl sie beide gleich groß sind, beide an der gleichen Außenwand hängen und ich sie beide während der Heizperiode immer synchron auf Stufe 2,5 gestellt halte, verbraucht der eine Heizkörper beinahe das Doppelte wie der andere. könnte an den Regelventilen liegen (Abweichungen in Temperaturverhalten: Beispiel: Nr.2 öffnet bei 19°C - Nr 1 bei 20°C) . Macht Nr. 1 auf - wird es schon genügend warm mit einem Heizkörper, sodass der andere gar nicht dazu kommt aufzumachen. Erst wenn Nr 1 es nicht schafft die Kälte abzubauen muss Nr 2 auch aufmachen und "mithelfen". Tipp: laß einen Heizkörper mal das ganze Jahr ganz ausgeschaltet und schau, was für einen Verbrauch der dann aufzuweisen hat! bearbeitet 13. Mai 2008 von Erich Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franciscus non papa Geschrieben 13. Mai 2008 Melden Share Geschrieben 13. Mai 2008 hm - also so rein vom physikalischen bauchgefühl kann ich mir das mit dem unterschiedlichen verbrauch auch kaum vorstellen. der heizkörper heizt ja den raum über das warme wasser, welches durch ihn hindurchläuft. die abgegebene energie wird durch diese meßgeräte festgestellt. bei all dem ist es natürlich völlig unerheblich, ob dieses warme wasser durch gas, kohle, strom oder sonst wie erhitzt wird. bleibt also als fehlerquelle, wenn denn ein fehler existiert, dieses meßgerät. und da könntest du wohl einfach mal widerspruch gegen die abrechnung einlegen... OT: ich heize im schlafzimmer nie, und nachdem der heizkörper in meiner alten wohnung 13 jahre lang immer ausgeschaltet war, hab ich hier beim einbau der neuen heizung im schlafzimmer ganz auf einen heizkörper verzichtet. ich strahle genug wärme ab, sfg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 13. Mai 2008 Autor Melden Share Geschrieben 13. Mai 2008 Obwohl sie beide gleich groß sind, beide an der gleichen Außenwand hängen und ich sie beide während der Heizperiode immer synchron auf Stufe 2,5 gestellt halte, verbraucht der eine Heizkörper beinahe das Doppelte wie der andere. könnte an den Regelventilen liegen (Abweichungen in Temperaturverhalten) . Macht Nr. 1 auf - wird es schon genügend warm mit einem Heizkörper, sodass der andere gar nicht dazu kommt aufzumachen. Erst wenn Nr 1 es nicht schafft die Kälte abzubauen muss Nr 2 auch aufmachen und "mithelfen". Tipp: laß einen Heizkörper mal das ganze Jahr ganz ausgeschaltet und schau, was für einen Verbrauch der dann aufzuweisen hat! Danke für den Tipp, aber wenn ich einen Heizkörper komplett ausmache, wird der Raum nicht warm genug. Ich habe hier nur Außenwände in einer Dachgeschosswohnung, wo es im Winter schon mal ganz schön windig werden kann. Im übrigen: mein Mitbewohner hat im Nebenzimmer genau die gleiche Heizkörpergröße - und dessen Heizkörper verbraucht fast genauso viel wie meiner mit dem geringeren Verbrauch. Es ist also nur der eine Heizkörper bei mir, der aus dem Rahmen fällt. Im Wohnzimmer haben wir auch zwei Heizkörper nebeneinander (wie bei mir im Schlafzimmer) - die drehen wir auch immer gleich auf. Und deren Verbräuche sind: annähernd gleich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 13. Mai 2008 Autor Melden Share Geschrieben 13. Mai 2008 OT: ich heize im schlafzimmer nie, und nachdem der heizkörper in meiner alten wohnung 13 jahre lang immer ausgeschaltet war, hab ich hier beim einbau der neuen heizung im schlafzimmer ganz auf einen heizkörper verzichtet. ich strahle genug wärme ab, sfg Ich habe Schlaf- und Arbeitszimmer zusammen in einem Raum. Während der Heizperiode stelle ich tagsüber beide Heizkörper auf 2,5 - wenn ich zu Bett gehe, drehe ich beide auf 1,5 herunter. So ist morgens dann die Raumtemperatur beim Aufwachen ca. 18 Grad - darunter möchte ich aber auch nicht gehen. Tagsüber sind es ca. 21 Grad... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AndreasB Geschrieben 13. Mai 2008 Melden Share Geschrieben 13. Mai 2008 Liebe Leute, ich wohne in einer Mietwohnung mit Gaszentralheizung. Bei meiner letzten Nebenkostenabrechnung ist mir erneut aufgefallen (war letztes Jahr auch schon so), dass die beiden Heizkörper in meinem Schlafzimmer stark unterschiedliche Verbräuche haben. Obwohl sie beide gleich groß sind, beide an der gleichen Außenwand hängen und ich sie beide während der Heizperiode immer synchron auf Stufe 2,5 gestellt halte, verbraucht der eine Heizkörper beinahe das Doppelte wie der andere. Ich habe mich nun an meinen Vermieter um Abhilfe gewandt. Der sagt, dass eine solche Überprüfung der Heizkörper bzw. der Thermostate keine Schönheitsreparatur sei und daher auch nicht unter die Mietvertragsklausel falle, nach der ich im Einzelfall bis max. 77 EUR Reparaturkosten zu tragen hätte. Da über die bei mir nötige Art der Reparatur aber nichts im Mietvertrag stünde (die Heizung sei eben nicht "kaputt", sondern verbrauche lediglich zu viel Gas), müsse er mit mir eine Vereinbarung außerhalb des Mietvertrages abschließen. Er erklärt sich bereit, die anfallenden Reparaturkosten zu übernehmen, die Handwerkerstunden inkl. Anfahrtkosten und MwSt hätte ich aber zu übernehmen. Nach seiner Schätzung kämen Kosten in Höhe von ca. 150 EUR auf mich zu. Nun meine Frage: Ist der Vermieter berechtigt, diese Kosten auf mich abzuwälzen? Sicher, "kaputt" ist die Heizung nicht, aber angesichts der immer weiter steigenden Energiekosten finde ich wichtig, dass das Ganze einmal nachgeprüft wird. Ich möchte nicht mit einer Heizung leben, die viel zu viel verbraucht! Was tun? Vor aller Juristerei erstmal einen Hausmeister oder Installateur/Heizungsbauer im Bekanntenkreis fragen, ob er mal die Heizung entlüften kommt. Ein kleiner Imbiss (Tass Kaff, Kuchen optional) und ein angenehm gestaltetes Ambiente (Heizkörper komplett freigeräumt) sind als Bezahlung in der Regel ausreichend. Bei hinreichendem handwerklichem Geschick kannst du das auch alle Jubeljahre selbst machen. Falls allerdings die Zentralheizung nicht nur deine Wohnung, sondern das ganze Haus versorgt, muss die gesamte Anlage entlüftet werden - und das ist dann definitiv Sache des Vermieters. Heizkörper komplett freiräumen ist dann allerdings auch eine gute Idee. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Erich Geschrieben 13. Mai 2008 Melden Share Geschrieben 13. Mai 2008 (bearbeitet) hm - also so rein vom physikalischen bauchgefühl kann ich mir das mit dem unterschiedlichen verbrauch auch kaum vorstellen.Nimm mein Beispiel: Der Raum kühlt auf 19,9°C ab - Thermostat Nr 1 (20°C Schaltpunkt) schaltet auf und der Heizkörper wird warm und heizt Raum auf. Der zweite Heizkörper bleibt ausgeschaltet, denn hier öffnet das Ventil ja erst bei T=19°C, die wird jedoch nicht erreicht. Das geschieht so lange, bis der eine Heizkörper es nicht mehr schafft der Raum auf 19.1°C aufzuheizen. Dann erst öffnet Nr. 2 und zwar nur so lange (wg. Hysterese) bis ca. 19,6°C wieder erreicht sind - dann schaltet er wieder ab und der andere Heizkörper übernimmt wieder allein die Heizung. Somit müssen die Heizkörper einen unterschiedlichen Verbrauch aufweisen. bearbeitet 13. Mai 2008 von Erich Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
benedetto Geschrieben 13. Mai 2008 Melden Share Geschrieben 13. Mai 2008 hm - also so rein vom physikalischen bauchgefühl kann ich mir das mit dem unterschiedlichen verbrauch auch kaum vorstellen.Nimm mein Beispiel: Der Raum kühlt auf 19,9°C ab - Thermostat Nr 1 (20°C Schaltpunkt) schaltet auf und der Heizkörper wird warm und heizt Raum auf. Der zweite Heizkörper bleibt ausgeschaltet, denn hier öffnet das Ventil ja erst bei T=19°C, die wird jedoch nicht erreicht. Das geschieht so lange, bis der eine Heizkörper es nicht mehr schafft der Raum auf 19.1°C aufzuheizen. Dann erst öffnet Nr. 2 und zwar nur so lange (wg. Hysterese) bis ca. 19,6°C wieder erreicht sind - dann schaltet er wieder ab und der andere Heizkörper übernimmt wieder allein die Heizung. Somit müssen die Heizkörper einen unterschiedlichen Verbrauch aufweisen. Schön erklärt, Erich, das verstehe selbst ich. Und in der Summe zahlt RationisCausa nicht zuviel - der eine Heizkörper übernimmt eine Zeit lang nur die Arbeit des anderen, oder? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Erich Geschrieben 13. Mai 2008 Melden Share Geschrieben 13. Mai 2008 Vor aller Juristerei erstmal einen Hausmeister oder Installateur/Heizungsbauer im Bekanntenkreis fragen, ob er mal die Heizung entlüften kommt. Ein kleiner Imbiss (Tass Kaff, Kuchen optional) und ein angenehm gestaltetes Ambiente (Heizkörper komplett freigeräumt) sind als Bezahlung in der Regel ausreichend. Hergott, das kann doch jedes Kind alleine!! Den passenden Schlüssel gibt es in jedem Baumarkt für einen Euro! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Erich Geschrieben 13. Mai 2008 Melden Share Geschrieben 13. Mai 2008 Und in der Summe zahlt RationisCausa nicht zuviel - der eine Heizkörper übernimmt eine Zeit lang nur die Arbeit des anderen, oder? wenn meine Vermutung mit den Unterschieden im Ansprechverhalten der Regelventile stimmt, dann zählt nur die Summe! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Domingo Geschrieben 13. Mai 2008 Melden Share Geschrieben 13. Mai 2008 Wobei wir klarstellen, dass dies hier selbstverständlich keine Rechtsberatung darstellt. Wir diskutieren nur so allgemein, theoretisch. Andernfalls hätten die Moderatoren bereits eingegriffen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 13. Mai 2008 Melden Share Geschrieben 13. Mai 2008 Wobei wir klarstellen, dass dies hier selbstverständlich keine Rechtsberatung darstellt. Wir diskutieren nur so allgemein, theoretisch. Andernfalls hätten die Moderatoren bereits eingegriffen Eben Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franciscus non papa Geschrieben 13. Mai 2008 Melden Share Geschrieben 13. Mai 2008 hm - also so rein vom physikalischen bauchgefühl kann ich mir das mit dem unterschiedlichen verbrauch auch kaum vorstellen.Nimm mein Beispiel: Der Raum kühlt auf 19,9°C ab - Thermostat Nr 1 (20°C Schaltpunkt) schaltet auf und der Heizkörper wird warm und heizt Raum auf. Der zweite Heizkörper bleibt ausgeschaltet, denn hier öffnet das Ventil ja erst bei T=19°C, die wird jedoch nicht erreicht. Das geschieht so lange, bis der eine Heizkörper es nicht mehr schafft der Raum auf 19.1°C aufzuheizen. Dann erst öffnet Nr. 2 und zwar nur so lange (wg. Hysterese) bis ca. 19,6°C wieder erreicht sind - dann schaltet er wieder ab und der andere Heizkörper übernimmt wieder allein die Heizung. Somit müssen die Heizkörper einen unterschiedlichen Verbrauch aufweisen. stimmt, allerdings war gesagt, die regler würden intentisch eingestellt sein... wobei sooo genau werden die dinger nicht funktionieren... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AndreasB Geschrieben 13. Mai 2008 Melden Share Geschrieben 13. Mai 2008 Vor aller Juristerei erstmal einen Hausmeister oder Installateur/Heizungsbauer im Bekanntenkreis fragen, ob er mal die Heizung entlüften kommt. Ein kleiner Imbiss (Tass Kaff, Kuchen optional) und ein angenehm gestaltetes Ambiente (Heizkörper komplett freigeräumt) sind als Bezahlung in der Regel ausreichend. Hergott, das kann doch jedes Kind alleine!! Den passenden Schlüssel gibt es in jedem Baumarkt für einen Euro! Jedes Kind ja. Allerdings kenne ich mehrere (auf Anhieb fallen mir sechs ein) Erwachsene, die selbst dazu nicht in der Lage sind - aber dafür haben sie oft andere Qualitäten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 13. Mai 2008 Melden Share Geschrieben 13. Mai 2008 OT: ich heize im schlafzimmer nie, und nachdem der heizkörper in meiner alten wohnung 13 jahre lang immer ausgeschaltet war, hab ich hier beim einbau der neuen heizung im schlafzimmer ganz auf einen heizkörper verzichtet. ich strahle genug wärme ab, sfgBei uns wird das Schlafzimmer auch nicht geheizt - seitdem wir dort wohnen haben wir gar kein funktionierendes Ventil dran und haben es bisher auch nicht vermisst. D.h. - meine Frau (die auch bei -10° draußen noch mit gekipptem Fenster schläft) hat ihn nicht vermisst. Ich, der ich am liebsten im Schneeanzug ins Bett gehe, schon... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Erich Geschrieben 13. Mai 2008 Melden Share Geschrieben 13. Mai 2008 Bei uns wird das Schlafzimmer auch nicht geheizt - Die Form der Empfängnisverhütung ist bekannt: Wenn der Gatte erst mal schnattert hat es sich recht schnell ausbegattert! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franciscus non papa Geschrieben 13. Mai 2008 Melden Share Geschrieben 13. Mai 2008 Bei uns wird das Schlafzimmer auch nicht geheizt - Die Form der Empfängnisverhütung ist bekannt: Wenn der Gatte erst mal schnattert hat es sich recht schnell ausbegattert! tja, das mag sein, mir ist immer warm... da funktioniert das mit der kälte eben dann nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 13. Mai 2008 Melden Share Geschrieben 13. Mai 2008 Ich habe mich nun an meinen Vermieter um Abhilfe gewandt. Der sagt, dass eine solche Überprüfung der Heizkörper bzw. der Thermostate keine Schönheitsreparatur sei und daher auch nicht unter die Mietvertragsklausel falle, nach der ich im Einzelfall bis max. 77 EUR Reparaturkosten zu tragen hätte. Das ist umso besser für dich, denn die Klausel, dass du Reparaturen bis zu 77 EUR zu tragen hast, ist eine Abweichung von der gesetzlichen Regel, dass der Vermieter alle Reparaturen im Rahmen seiner Pflicht, die Mietsache zu erhalten, zu tragen hat. Da der Vermieter im Rahmen des Dauerschuldverhältnisses nach Treu und Glauben durch das Wirtschaftlichkeitsgebot verpflichtet ist, eine wirtschaftliche Heizung bereitzuhalten (Schmidt-Futterer § 536 Rn. 231), stellt der übermäßige Verbrauch einer Heizung einen Mangel dar, der zur Mietminderung führt und im Falle eines Verschuldens oder Verzugs des Vermieters Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche auslöst. Was kann ein Betroffener in dieser Situation tun? Die harte Tour (ein Jurist möge mich verbessern): 1. Verbrauch des ordnungsgemäß arbeitenden Heizkörpers dokumentieren (mit Zeugen, Augenscheinsobjekten etc.). 2. Nochmals ausdrücklich und vor Zeugen oder auf andere gerichtsfeste Art und Weise den Vermieter über den erhöhten Verbrauch in Kenntnis setzen. 3. Die Miete um den erhöhten Verbrauch mindern, bzw. die Aufrechnung mit den Schadensersatzansprüchen erklären (im letzteren Falle erst nach Verzugseintritt des Vermieters). Was kannst aber du RationisCausae tun? Einen Mietrechtsanwalt fragen, denn wir dürfen hier keine konkrete Rechtsberatung erteilen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 13. Mai 2008 Autor Melden Share Geschrieben 13. Mai 2008 Danke bis hierher an alle! An einiger der obigen Poster: Ja, die Heizung wird regelmäßig entlüftet - sowohl von mir persönlich mit einem entsprechenden Schlüssel wie auch von der Heizungsfirma, die einmal jährlich kommt und die oberste Etage komplett entlüftet. Das Problem ist nur: einen Rechtsanwalt für Mietrecht fragen ist gut und schön - ich habe aber keine Rechtsschutzversicherung und kann mir kaum vorstellen, dass ich eine solche Beratung zum Freundschaftspreis bekäme. Zudem ist mein Vermieter zigfach rechtsschutzversichert - der könnte also vor Gericht so lange gegen mich angehen, bis mir die Puste ausgeht. Da habe ich einfach keine Chance... Die 150 EUR Handwerkerkosten einfach so bezahlen könnte ich natürlich auch - aber das ist eine ganz schöne Stange Geld für mich. Oder ich könnte alles einfach beim Status Quo belassen, aber dann wird die eine Heizung ab September wieder das Doppelte verbrauchen. Und wenn man sich überlegt, dass die Gaspreise bis dahin mal eben locker um 50% steigen können, dann gute Nacht! Mit anderen Worten: Ohne Rechtsverdreher, den ich mir aber nicht leisten kann, muss ich in allen Fällen Zahlemann und Söhne machen... Na toll! :ph34r: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 13. Mai 2008 Melden Share Geschrieben 13. Mai 2008 Zudem ist mein Vermieter zigfach rechtsschutzversichert - der könnte also vor Gericht so lange gegen mich angehen, bis mir die Puste ausgeht. Da habe ich einfach keine Chance... Wen die streitige Summe nur 150 EUR beträgt, ist ziemlich schnell Schluss. Genauer gesagt, ist dann schon nach einer Instanz Schluss. Das hat allerdings auch den Nachteil, dass eine Klage oder Klageerwiderung etwas von einer Lotterie hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 13. Mai 2008 Melden Share Geschrieben 13. Mai 2008 Danke bis hierher an alle! An einiger der obigen Poster: Ja, die Heizung wird regelmäßig entlüftet - sowohl von mir persönlich mit einem entsprechenden Schlüssel wie auch von der Heizungsfirma, die einmal jährlich kommt und die oberste Etage komplett entlüftet. Das Problem ist nur: einen Rechtsanwalt für Mietrecht fragen ist gut und schön - ich habe aber keine Rechtsschutzversicherung und kann mir kaum vorstellen, dass ich eine solche Beratung zum Freundschaftspreis bekäme. Zudem ist mein Vermieter zigfach rechtsschutzversichert - der könnte also vor Gericht so lange gegen mich angehen, bis mir die Puste ausgeht. Da habe ich einfach keine Chance... Die 150 EUR Handwerkerkosten einfach so bezahlen könnte ich natürlich auch - aber das ist eine ganz schöne Stange Geld für mich. Oder ich könnte alles einfach beim Status Quo belassen, aber dann wird die eine Heizung ab September wieder das Doppelte verbrauchen. Und wenn man sich überlegt, dass die Gaspreise bis dahin mal eben locker um 50% steigen können, dann gute Nacht! Mit anderen Worten: Ohne Rechtsverdreher, den ich mir aber nicht leisten kann, muss ich in allen Fällen Zahlemann und Söhne machen... Na toll! :ph34r: Du hast vorhin mal erwähnt, daß es im Haus eine baugleiche Wohnung gibt, bei der beide Heizkörper gleich viel verbrauchen. Interessant wäre doch der Vergleich der Summen für beide Heizkörper in den betreffenden Räumen. Denn die üblichen Verdunsterröhrchen messen ja die Energieabgabe des betreffenden Heizkörpers. Wenn nun einer etwas mehr Energie abgibt und der andere dafür weniger, spielt das doch für den Gesamtverbrauch an Energie keine Rolle. Ehe das Phänomen nicht von der physikalischen Seite aufgeklärt ist, nutzt der beste Anwalt nichts. Grüße, KAM Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 13. Mai 2008 Autor Melden Share Geschrieben 13. Mai 2008 Zudem ist mein Vermieter zigfach rechtsschutzversichert - der könnte also vor Gericht so lange gegen mich angehen, bis mir die Puste ausgeht. Da habe ich einfach keine Chance... Wen die streitige Summe nur 150 EUR beträgt, ist ziemlich schnell Schluss. Genauer gesagt, ist dann schon nach einer Instanz Schluss. Das hat allerdings auch den Nachteil, dass eine Klage oder Klageerwiderung etwas von einer Lotterie hat. Das mit der einen Instanz ist ja eigentlich ganz gut, aber wenn ich verliere, hätte ich auch dann, wenn ich keinen Anwalt einschalten würde, die Gerichtskosten zu tragen. Und die sind garantiert höher als die 150 EUR. Genau damit rechnet ja auch mein Vermieter: dass ich entweder die 150 EUR zahle oder alles auf sich beruhen lasse. Und da mir die 150 EUR als zu hoch erscheinen, werde ich wohl gar nichts machen. Dann trage ich eben die weiter steigenden Nebenkosten mit, und er ist aus dem Schneider. Er muss dann nämlich überhaupt nichts zahlen. So schaut's aus... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 13. Mai 2008 Melden Share Geschrieben 13. Mai 2008 Umziehen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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