Guido Geschrieben 15. Mai 2008 Melden Share Geschrieben 15. Mai 2008 (bearbeitet) Kann mir jemand erklaeren, warum Abtreibung unter den wenigen Gruenden fuer Exkommunikation steht, jedoch nicht Schandtaten wie Waffen- und Drogenhandel, Voelkermord, Inzest, Vergewaltigung, Folter, Leitung einer Mafia-Organisation, usw.? Bekanntlich wurde selbst Hitler, der getauft war, nicht exkommuniziert (wobei man einwenden koennte, dass der dermassen daneben war, dass eine Exkommunikation ueberfluessig war). Ein anderes Beispiel ist Pinochet, der sogar noch tatsaechlich zur Kommunion ging, waehrend Hitler natuerlich kein Kirchgaenger war. Bitte keine oberflaechlichen Antworten wie "weil Abtreibung ein besonders feiges Verbrechen an einer besonders ungeschuetzten und wehrlosen Form menschlichen Lebens ist", sondern bei Moeglichkeit etwas kirchenrechtlich/theologisch fundiertes. Ich weiss natuerlich nicht, ob die oben verlinkte Liste vollstaendig ist. Schliesslich ist Wikipedia kein kirchliches Dokument. Z.B. habe ich vor 10-20 Jahren gehoert, dass sueditalienische Bischoefe die Exkommunikation von Mafia-Bossen verlangt oder eingefuehrt haben. Ein aehnliches Thema sind wiederverheiratete Geschiedene, wobei die nicht aus der Kirche ausgeschlossen werden, sondern nur vom Sakrament der Kommunion (wo ist da der genaue Unterschied?). bearbeitet 15. Mai 2008 von Guido Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 15. Mai 2008 Melden Share Geschrieben 15. Mai 2008 Bitte zwischen Exkommunikation und Zulassung zur Kommunion trennen. Bei der Exkommunikation ist der Exkommunizierten ausgeschlossen vom Leben der Kirche. Ihm ist sowohl der Empfang der Sakramente als auch die Übernahme von Ämtern in der Gemeinschaft der Gläubigen untersagt. Die Exkommunikation wird nicht als Strafe verhängt sondern tritt bei bestimmten Vergehen (Apostasie, Häresie, Schisma, Gewalt gegen den Papst, Abtreibung) automatisch ein. Zur Abtreibung müsste ich suchen, bei den anderen Vergehen ist es so, daß sich der Pönitent automatisch aus der Gemeinschaft der katholischen Kirche ausschließt wenn er eines dieser Vergehen begeht. In besonderen Fällen kann die Exkommunikation förmlich festgestellt werden (was bei den beiden genannten nicht passiert ist), was aber für ihr eintreten nicht relevant ist.) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 15. Mai 2008 Melden Share Geschrieben 15. Mai 2008 Die Zulassung zur Kommunion ist insofern schwieriger, als das zur Kommunion niemand treten soll, der sich einer schweren Sünde bewußt ist, aber keine Reueabsicht hat und auch nicht zu beichten vorhat. Aber: die Entscheidung zur Kommunion zu gehen liegt allein beim Gläubigen. Der Spender darf die Kommunion nur dann verweigern, wenn es sich bei dem Kommunikanten um einen "öffentlichen Sünder" handelt, bei dem der Kommunionempfang einen Skandal in der Gemeinde auslösen würde. Alles andere liegt allein in der Person des Kommunikanten und weil kein Priester in jeden reinschauen kann, und daher auch nicht wissen kann, ob derjenige ordentlich vorbereitet ist, darf er die Kommunion auch nicht verweigern. Bei Hitler weiß ich z.B. nicht, ob er nach seiner Firmung überhaupt nochmal zum Tisch des Herrn treten wollte - und selbst dann wäre noch die Frage gewesen, ob man ihm z. B. Häresie oder Apostasie im eigentlichen Sinne hätte vorwerfen können. Bei Pinochet liegt der Fall vor, daß man ihm als nach außen gläubigem Katholiken keine Exkommunikation unterstellen konnte. Was sein Sündenkonto angeht so war dieses zwar öffentlich, aber wie seine innere Prädestination aussah weiß niemand und von daher hätte man ihm die Kommunion nicht ohne weiteres verweigern dürfen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Guido Geschrieben 15. Mai 2008 Autor Melden Share Geschrieben 15. Mai 2008 Der Spender darf die Kommunion nur dann verweigern, wenn es sich bei dem Kommunikanten um einen "öffentlichen Sünder" handelt, bei dem der Kommunionempfang einen Skandal in der Gemeinde auslösen würde. Gut, das trifft z.B. wiederverheiratete Geschiedene, weil deren Suende ja amtlich und daher oeffentlich ist, waehrend z.B. bei in wilder Ehe Zusammenlebenden man nicht weiss, ob Geschlechtsakte vollzogen werden. Nun weiss ich nicht, ob wiederverheiratete Geschiedene nur die Zulassung zur Kommunion verweigert wird, oder ob sie auch exkommuniziert sind. Alles andere liegt allein in der Person des Kommunikanten und weil kein Priester in jeden reinschauen kann, und daher auch nicht wissen kann, ob derjenige ordentlich vorbereitet ist, darf er die Kommunion auch nicht verweigern. Leuchtet ein. Obwohl es auch in den meisten Abtreibungsfaellen zutrifft, das kein Priester darueber bescheid weiss, verbietet es der Kirche nicht, Abtreibung wenigstens im Prinzip mit Exkommunikation zu ahnden, ohne die Exkommunikation in den einzelnen Faellen auszusprechen. Bei Hitler weiß ich z.B. nicht, ob er nach seiner Firmung überhaupt nochmal zum Tisch des Herrn treten wollte Vermutlich nicht, aber zu der Zeit waren auch Kommunisten exkommuniziert, selbst wenn es denen egal war. Kommunismus als Exkommunikationsgrund scheint mir jedoch mittlerweile abgeschafft worden zu sein. - und selbst dann wäre noch die Frage gewesen, ob man ihm z. B. Häresie oder Apostasie im eigentlichen Sinne hätte vorwerfen können. Genau hier liegt mein Problem. Man koennte Hitler nur indirekt ueber Haeresie oder Apostasie exkommunizieren, jedoch nicht wegen Voelkermord. Aber Hunderttausende werden jedes Jahr (zumindest theoretisch, weil der Vorfall nicht oeffentlich wird) wegen Abtreibung exkommuniziert. Bei Pinochet liegt der Fall vor, daß man ihm als nach außen gläubigem Katholiken keine Exkommunikation unterstellen konnte. Was sein Sündenkonto angeht so war dieses zwar öffentlich, aber wie seine innere Prädestination aussah weiß niemand und von daher hätte man ihm die Kommunion nicht ohne weiteres verweigern dürfen. Wir kommen wieder zu meinem Punkt. Wenn sich Pinochets Suendenkonto mit der Liste der Exkommunikationsgruende ueberlappt haette, haette man ihn schon ausschliessen koennen. Aber auf dieser Liste stehen Sachen wie Gewalt gegen den Papst, Verletzung des Beichtgeheimnisses, unerlaubte Bischofsweihe, und eben Abtreibung, aber nicht Lappalien wie Mord, Verschleppung, Folter, Diktatur, es sei denn, man kehrt sie unter Apostasie im weiteren Sinn. Welchen verborgenen Sinn gibt es dahinter? Ich zitiere Uta Ranke-Heinemann, "Eunuchen fuer das Himmelreich": "Je ungeborener oder ungezeugter das Kind, desto weniger darfst du es verhindern oder töten, je geborener, desto mehr darfst du es bei Kriegen oder durch Todesstrafe umbringen." Das ist natuerlich ueberspitzt, aber was kann man aus katholischer Sicht dagegen einwenden? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 15. Mai 2008 Melden Share Geschrieben 15. Mai 2008 Nun weiss ich nicht, ob wiederverheiratete Geschiedene nur die Zulassung zur Kommunion verweigert wird, oder ob sie auch exkommuniziert sind.Sie sind lediglich nicht zur Kommunion zugelassen (wobei auch hier gilt: theoretisch. Der pastorale Einzelfall kann da ganz anders aussehen.). Obwohl es auch in den meisten Abtreibungsfaellen zutrifft, das kein Priester darueber bescheid weiss, verbietet es der Kirche nicht, Abtreibung wenigstens im Prinzip mit Exkommunikation zu ahnden, ohne die Exkommunikation in den einzelnen Faellen auszusprechen.Mit Verlaub der Satz ist wirr. Mit der Exkommunikation wird nichts geahndet. Die Exkommunikation ist zweierlei: auf der einen Seite ist sie der sichtbare Ausdruck der Folgen wenn man sich außerhalb der Kirche stellt. Sakramentales Hungern und der Ausschluß aus der Kommunio (der heute weitaus weniger drastische Folgen hat als früher) sind gleichzeitig der Anreiz/das Druckmittel wieder in den Schoß von Mutter Kirche zurückzukehren. Sie wird zwar als "Beugestrafe" bezeichnet, "Strafe" ist aber eigentlich das falsche Wort. Strafe bedeutet Wiedergutmachung/Sühneleistung. Das ist die Exkommunikation aber nicht. Sie ist eine Folge/Konsequenz aus einem bestimmten Tun aber nichts, was dieses Tun "sühnt". Und was die Abtreibung im besonderen angeht müssten ggf. mal unsere Kirchenrechtler Stellung nehmen. Da blicke ich im Mom. schlichtweg nicht durch. Auf zwei Sachen möchte ich allerdings noch hinweisen: Der Schwerpunkt des Kirchenrechts ist das Handeln der Kirche sprich die Sakramente, die Leitung durch die Hierarchie. Behandelt werden also fast ausschließlich Fragen, die die Amtsführung und die Sakramentenspendung betreffen. Von diesem Standpunkt aus sind die Fragen, die die Einheit der Kirche betreffen wichtiger als die dem weltlichen Recht unterliegenden Verbrechen, die Du im Hinterkopf hast. Nur die Vergehen durch Mitglieder der Kirche gegen die Kirche können überhaupt vor einem kirchlichen Gericht verhandelt werden (alles andere wäre auch extrem bedenklich). Das andere ist: Frau Ranke-Heinemann ist definitiv keine Lektüre durch die ein Katholik was über den katholischen Glauben erfährt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gallowglas Geschrieben 15. Mai 2008 Melden Share Geschrieben 15. Mai 2008 Kann mir jemand erklaeren, warum Abtreibung unter den wenigen Gruenden fuer Exkommunikation steht, jedoch nicht Schandtaten wie Waffen- und Drogenhandel, Voelkermord, Inzest, Vergewaltigung, Folter, Leitung einer Mafia-Organisation, usw.? Ist ganz einfach zu erklären ... Abtreibung ist für die Kirche ganz pfui ... Völkermord, Inzest, Vergewaltigung, Folter ect. pp. sind aber nach der Bibel ok, also gibts dafür auch keine Exkommunikation .... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wolfgang E. Geschrieben 15. Mai 2008 Melden Share Geschrieben 15. Mai 2008 Kann mir jemand erklaeren, warum Abtreibung unter den wenigen Gruenden fuer Exkommunikation steht, jedoch nicht Schandtaten wie Waffen- und Drogenhandel, Voelkermord, Inzest, Vergewaltigung, Folter, Leitung einer Mafia-Organisation, usw.? Ist ganz einfach zu erklären ... Abtreibung ist für die Kirche ganz pfui ... Völkermord, Inzest, Vergewaltigung, Folter ect. pp. sind aber nach der Bibel ok, also gibts dafür auch keine Exkommunikation .... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gallowglas Geschrieben 15. Mai 2008 Melden Share Geschrieben 15. Mai 2008 Kann mir jemand erklaeren, warum Abtreibung unter den wenigen Gruenden fuer Exkommunikation steht, jedoch nicht Schandtaten wie Waffen- und Drogenhandel, Voelkermord, Inzest, Vergewaltigung, Folter, Leitung einer Mafia-Organisation, usw.? Ist ganz einfach zu erklären ... Abtreibung ist für die Kirche ganz pfui ... Völkermord, Inzest, Vergewaltigung, Folter ect. pp. sind aber nach der Bibel ok, also gibts dafür auch keine Exkommunikation .... Habe ich etwa nicht recht ? Ok, Abtreibung kommt in der Bibel nur am Rande vor und wird dort auch nicht verboten, aber so genau gehts ja nicht, gell ? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franciscus non papa Geschrieben 15. Mai 2008 Melden Share Geschrieben 15. Mai 2008 Kann mir jemand erklaeren, warum Abtreibung unter den wenigen Gruenden fuer Exkommunikation steht, jedoch nicht Schandtaten wie Waffen- und Drogenhandel, Voelkermord, Inzest, Vergewaltigung, Folter, Leitung einer Mafia-Organisation, usw.? Ist ganz einfach zu erklären ... Abtreibung ist für die Kirche ganz pfui ... Völkermord, Inzest, Vergewaltigung, Folter ect. pp. sind aber nach der Bibel ok, also gibts dafür auch keine Exkommunikation .... Habe ich etwa nicht recht ? Ok, Abtreibung kommt in der Bibel nur am Rande vor und wird dort auch nicht verboten, aber so genau gehts ja nicht, gell ? gehe ich recht in der annahme, dass du deine frau seit neuestem nur noch in der woche verprügelst, deine kinder allerdings jeden samstag? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gallowglas Geschrieben 16. Mai 2008 Melden Share Geschrieben 16. Mai 2008 Kann mir jemand erklaeren, warum Abtreibung unter den wenigen Gruenden fuer Exkommunikation steht, jedoch nicht Schandtaten wie Waffen- und Drogenhandel, Voelkermord, Inzest, Vergewaltigung, Folter, Leitung einer Mafia-Organisation, usw.? Ist ganz einfach zu erklären ... Abtreibung ist für die Kirche ganz pfui ... Völkermord, Inzest, Vergewaltigung, Folter ect. pp. sind aber nach der Bibel ok, also gibts dafür auch keine Exkommunikation .... Habe ich etwa nicht recht ? Ok, Abtreibung kommt in der Bibel nur am Rande vor und wird dort auch nicht verboten, aber so genau gehts ja nicht, gell ? gehe ich recht in der annahme, dass du deine frau seit neuestem nur noch in der woche verprügelst, deine kinder allerdings jeden samstag? Da ich kein Christ bin, muß ich mich nicht an solcherlei Regeln halten, tut mir leid ... Trotzdem gelten, laut eurem Jesus, die Vorschriften des AT immernoch, ergo sind Völkermord & Co weiterhin OK ... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julius Geschrieben 16. Mai 2008 Melden Share Geschrieben 16. Mai 2008 Trotzdem gelten, laut eurem Jesus, die Vorschriften des AT immernoch, ergo sind Völkermord & Co weiterhin OK ... Wo in den zehn Geboten wird Völkermord zu einer Vorschrift gemacht? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Pelikan Geschrieben 16. Mai 2008 Melden Share Geschrieben 16. Mai 2008 Kann mir jemand erklaeren, warum Abtreibung unter den wenigen Gruenden fuer Exkommunikation steht, jedoch nicht Schandtaten wie Waffen- und Drogenhandel, Voelkermord, Inzest, Vergewaltigung, Folter, Leitung einer Mafia-Organisation, usw.? Die Zusammenfassung in der Wikipedia ist irreführend, ihre Verwendung der Rechtsbegriffe ist falsch. Abtreibung steht auf der kurzen Liste der durch Tatstrafen bedrohten Taten, einer kuriosen Besonderheit des lateinischen Kirchenrechts. Wer widerspenstig in den anderen Sünden verharrt, die du aufzählst, kann selbstverständlich ebenfalls mit der Exkommunikation belegt werden, allerdings dann als Spruchstrafe. Diese Unterscheidung ist insofern hauptsächlich theoretisch, als Tatstrafen im externen Forum auch nur dann wirksam werden können, wenn der Richter ihr Eintreten festgestellt hat. Wenn man nun nach den historischen Gründen fragt, warum heute das kanonische Recht gerade die Abtreibung gesondert durch Tatstrafe hervorhebt: Sie dürften vor allem im Versagen des weltlichen Gesetzgebers liegen, die sittlichen Gebote in diesem Bereich zu schützen. Das Gesetz ist immer auch ein Lehrmeister der Moral, und in dem Maße, in dem die weltliche Gewalt sich von ihrer Pflicht gegenüber der Gerechtigkeit und den Menschen verabschiedet und dadurch sittliche Verwirrung hevorruft, wird sich die geistliche Gewalt berufen fühlen, notdürftig einzuspringen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gallowglas Geschrieben 16. Mai 2008 Melden Share Geschrieben 16. Mai 2008 Trotzdem gelten, laut eurem Jesus, die Vorschriften des AT immernoch, ergo sind Völkermord & Co weiterhin OK ... Wo in den zehn Geboten wird Völkermord zu einer Vorschrift gemacht? Spontane Gegenfrage : Wo wird in den zehn Geboten Abtreibung, vorehelicher Sex, Homosexualität ect. verboten ? Zur Völkermordthematik ect. empfehle ich dir die Lektüre des Pentateuch Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 16. Mai 2008 Melden Share Geschrieben 16. Mai 2008 (bearbeitet) Ich halte die Extraerwähnung der Exkommunikation bei Abtreibung für groben Unfug. Wer einen Menschen tötet und nicht beichtet, darf nicht kommunizieren. Für die Kirche ist, dass wird ja immer wieder betont, Abtreibung Tötung eines Menschen, daher ist natürlich auch jemand, der abtreibt, kirchlich gesehen jemand, der einen Menschen getötet hat, der ohne Beichte nicht kommunizieren darf. Dass man nun nochmal einen Extra-Paragraphen für Abtreibung erlässt, lässt nur zwei Schlüsse zu: 1. Man sieht doch einen Unterschied zwischen Abtreibung und Tötung eines Menschen oder 2. es ist tatsächlich schlimmer, einen Fötus zu töten als einen Menschen nach der Geburt. Sinnvoll wäre es, darauf hinzuweisen, dass man bei der Abtreibung einen Menschen tötet, und dass deswegen die entsprechenden Konsequenzen folgen. Unsinnig ist es, Abtreibung explizit mit Exkommunikation zu bedrohen, wenn man gleichzeitig anderes nur unter "ferner liefen" abhandelt. Werner bearbeitet 16. Mai 2008 von Werner001 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julius Geschrieben 16. Mai 2008 Melden Share Geschrieben 16. Mai 2008 Ich halte die Extraerwähnung der Exkommunikation bei Abtreibung für groben Unfug.... Unsinnig ist es, Abtreibung explizit mit Exkommunikation zu bedrohen, wenn man gleichzeitig anderes nur unter "ferner liefen" abhandelt. Sehe ich auch so. Ich habe dazu aber noch eine Frage. Seit wann steht die Abtreibung als zur Exkommunikation führende Tat im CIC? Schon vor 1983? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Petrus Geschrieben 16. Mai 2008 Melden Share Geschrieben 16. Mai 2008 Bitte zwischen Exkommunikation und Zulassung zur Kommunion trennen. Bei der Exkommunikation ist der Exkommunizierten ausgeschlossen vom Leben der Kirche. Ihm ist sowohl der Empfang der Sakramente als auch die Übernahme von Ämtern in der Gemeinschaft der Gläubigen untersagt. Die Exkommunikation wird nicht als Strafe verhängt sondern tritt bei bestimmten Vergehen (Apostasie, Häresie, Schisma, Gewalt gegen den Papst, Abtreibung) automatisch ein. Zur Abtreibung müsste ich suchen, bei den anderen Vergehen ist es so, daß sich der Pönitent automatisch aus der Gemeinschaft der katholischen Kirche ausschließt wenn er eines dieser Vergehen begeht. In besonderen Fällen kann die Exkommunikation förmlich festgestellt werden (was bei den beiden genannten nicht passiert ist), was aber für ihr eintreten nicht relevant ist.) nö. ziemlich alles falsch. Iudex? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Guido Geschrieben 16. Mai 2008 Autor Melden Share Geschrieben 16. Mai 2008 Flo77: Der Schwerpunkt des Kirchenrechts ist das Handeln der Kirche sprich die Sakramente, die Leitung durch die Hierarchie. Behandelt werden also fast ausschließlich Fragen, die die Amtsführung und die Sakramentenspendung betreffen. Von diesem Standpunkt aus sind die Fragen, die die Einheit der Kirche betreffen wichtiger als die dem weltlichen Recht unterliegenden Verbrechen, die Du im Hinterkopf hast. Nur die Vergehen durch Mitglieder der Kirche gegen die Kirche können überhaupt vor einem kirchlichen Gericht verhandelt werden (alles andere wäre auch extrem bedenklich). Danke. Das klingt nachvollziehbar und erklaert unter anderem, warum es wenig Sinn macht, Leute wie z.B. Hitler zu exkommunizieren (der war zwar getauft, aber schon lange kirchenfern; jedoch wurden ebenso kirchenferne Kommunisten trotzdem exkommuniziert), bestaetigt allerdings meinen Eindruck, dass Abtreibung unter den Exkommunikationsgruenden als weltliches Vergehen auffaellig ist, also nicht zu den anderen passt, die eben "Vergehen durch Mitglieder der Kirche gegen die Kirche" betreffen, und daher meine Frage, warum diese Ausnahme? Das Zitat von Uta Ranke-Heinemann hatte ich als Kritik von ausserhalb der Kirche gebracht und mit einer Einschraenkung versehen (Kritiken sind nicht immer von der Hand zu weisen). Pelikan: Die Zusammenfassung in der Wikipedia ist irreführend, ihre Verwendung der Rechtsbegriffe ist falsch. Abtreibung steht auf der kurzen Liste der durch Tatstrafen bedrohten Taten, einer kuriosen Besonderheit des lateinischen Kirchenrechts. Wer widerspenstig in den anderen Sünden verharrt, die du aufzählst, kann selbstverständlich ebenfalls mit der Exkommunikation belegt werden, allerdings dann als Spruchstrafe. Diese Unterscheidung ist insofern hauptsächlich theoretisch, als Tatstrafen im externen Forum auch nur dann wirksam werden können, wenn der Richter ihr Eintreten festgestellt hat. Wenn man nun nach den historischen Gründen fragt, warum heute das kanonische Recht gerade die Abtreibung gesondert durch Tatstrafe hervorhebt: Sie dürften vor allem im Versagen des weltlichen Gesetzgebers liegen, die sittlichen Gebote in diesem Bereich zu schützen. Das Gesetz ist immer auch ein Lehrmeister der Moral, und in dem Maße, in dem die weltliche Gewalt sich von ihrer Pflicht gegenüber der Gerechtigkeit und den Menschen verabschiedet und dadurch sittliche Verwirrung hevorruft, wird sich die geistliche Gewalt berufen fühlen, notdürftig einzuspringen. Danke, das bringt mich noch ein Stueck weiter. Auch Du gibst zu, dass Abtreibung auf der Tatenliste "eine kuriose Besonderheit" ist, gibst aber eine plausible und treffend formulierte Erklaerung. Ich hatte bereits geschrieben, dass mir bewusst ist, dass Wikipedia nicht die beste Quelle ist. Wo kann ich etwas offizielles finden? Z.B. eine vollstaendige Liste, am besten mit Angaben, wann und warum welche Tat eingefuegt bzw. wieder geloescht wurde? Dann wuesste ich auch, wie das wirklich mit den Kommunisten, den Mafiosi und den wiederverheirateten Geschiedenen steht, bzw. wie genau der Unterschied zwischen der Exkommunikation und der von Flo77 angesprochenen Untersagung der Kommunion ist. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 16. Mai 2008 Melden Share Geschrieben 16. Mai 2008 Ich halte die Extraerwähnung der Exkommunikation bei Abtreibung für groben Unfug. ... Unsinnig ist es, Abtreibung explizit mit Exkommunikation zu bedrohen, wenn man gleichzeitig anderes nur unter "ferner liefen" abhandelt. Sehe ich auch so. Ich habe dazu aber noch eine Frage. Seit wann steht die Abtreibung als zur Exkommunikation führende Tat im CIC? Schon vor 1983? Jep. TITULUS XIV.De delictis contra vitam, libertatem, proprietatem, bonam famam ac bonos mores. Can. 2350. par. 1. Procurantes abortum, matre non excepta, incurrunt, effectu secuto, in excommumcationem latae sententiae Ordinario reservatam; et si sint clerici, praeterea deponantur. par. 2. Qui in seipsos manus intulerint, si quidem mors secuta sit, sepultura ecclesiastica priventur ad normam can. 1240, par. 1, n. 3; secus, arceantur ab actibus legitimis ecclesiasticis et, si sint clerici, suspendantur ad tempus ab Ordinario definiendum, et a beneficiis aut officiis curam animarum interni vel externi fori adnexam habentibus removeantur. Can. 2351. par. 1. Servato praescripto can. 1240, par. 1, n. 4, duellum perpetrantes aut simpliciter ad illud provocantes vel ipsum acceptantes vel quamlibet operam aut favorem praebentes, nec non de industria spectantes illudque permittentes vel quantum in ipsis est non prohibentes, cuiuscunque dignitatis sint, subsunt ipso facto excommunicationi Sedi Apostolicae simpliciter reservatae. par. 2. Ipsi vero duellantes et qui eorum patrini vocantur, sunt praeterea ipso facto infames. Can. 2352. Excommunicatione nemini reservata ipso facto plectuntur omnes, qualibet etiam dignitate fulgentes, qui quoquo modo cogant sive virum ad statum clericalem amplectendum, sive virum aut mulierem ad religionem ingrediendam vel ad emittendam religiosam professionem tam sollemnem quam simplicem, tam perpetuam quam temporariam. Can. 2353. Qui intuitu matrimonii vel explendae libidinis causa rapuerit mulierem nolentem vi aut dolo, vel mulierem minoris aetatis consentientem quidem, sed insciis vel contradicentibus parentibus aut tutoribus, ipso iure exclusus habeatur ab actibus legitimis ecclesiasticis et insuper aliis poenis pro gravitate culpae plectatur. Can. 2354. par. 1. Laicus qui fuerit legitime damnatus ob delictum homicidii, raptus impuberum alterutrius sexus, venditionis hominis in servitutem vel alium malum finem, usurae, rapinae, furti qualificati vel non qualificati in re valde notabili, incendii vel malitiosae ac valde notabilis rerum destructionis, gravis mutilationis vel vulnerationis vel violentiae, ipso iure exclusus habeatur ab actibus legitimis ecclesiasticis et a quolibet munere, si quod in Ecclesia habeat, firmo onere reparandi damna. par. 2. Clericus vero qui aliquod delictum commiserit de quibus in par. 1, a tribunali ecclesiastico puniatur, pro diversa reatus gravitate, poenitentiis, censuris, privatione officii ac beneficii, dignitatis, et, si res ferat, etiam depositione; reus vero homicidii culpabilis degradetur. Can. 2355. Si quis non re, sed verbis vel scriptis vel alia quavis ratione iniuriam cuiquam irrogaverit vel eius bonam famam laeserit, non solum potest ad normam can. 1618, 1938 cogi ad debitam satisfactionem praestandam damnaque reparanda, sed praeterea congruis poenis ac poenitentiis puniri, non exclusa, si de clericis agatur et causa ferat, suspensione aut remotione ab officio et beneficio. Can. 2356. Bigami, idest qui, obstante coniugali vinculo, aliud matrimonium, etsi tantum civile, ut aiunt, attentaverint, sunt ipso facto infames; et si, spreta Ordinarii monitione, in illicito contubernio persistant, pro diversa reatus gravitate excommunicentur vel personali interdicto plectantur. Can. 2357. par. 1. Laici legitime damnati ob delicta contra sextum cum minoribus infra aetatem sexdecim annorum commissa, vel ob stuprum, sodomiam, incestum, lenocinium, ipso facto infames sunt, praeter alias poenas quas Ordinarius infligendas iudicaverit. par. 2. Qui publicum adulterii delictum commiserint, vel in concubinatu publice vivant, vel ob alia delicta contra sextum decalogi praeceptum legitime fuerint damnati, excludantur ab actibus legitimis ecclesiasticis, donec signa verae resipiscentiae dederint. Can. 2358. Clerici in minoribus ordinibus constituti, rei alicuius delicti contra sextum decalogi praeceptum, pro gravitate culpae puniantur etiam dimissione e statu clericali, si delicti adiuncta id suadeant, praeter poenas de quibus in can. 2357, si his locus sit. Can. 2359. par. 1. Clerici in sacris sive saeculares sive religiosi concubinarii, monitione inutiliter praemissa, cogantur ab illicito contubernio recedere et scandalum reparare suspensione a divinis, privatione fructuum officii, beneficii, dignitatis, servato praescripto can. 2176-2181. par. 2. Si delictum admiserint contra sextum decalogi praeceptum cum minoribus infra aetatem sexdecim annorum, vel adulterium, stuprum, bestialitatem, sodomiam, lenocinium, incestum cum consanguineis aut affinibus in primo gradu exercuerint, suspendantur, infames declarentur, quolibet officio, beneficio, dignitate, munere, si quod habeant, priventur, et in casibus gravioribus deponantur. par. 3. Si aliter contra sextum decalogi praeceptum deliquerint, congruis poenis secundum casus gravitatem coerceantur, non excepta officii vel beneficii privatione, maxime si curam animarum gerant. Also Abtreibung auf jeden Fall, anscheinend auch Bigamie und für den Rest reicht mein Latein nicht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Petrus Geschrieben 16. Mai 2008 Melden Share Geschrieben 16. Mai 2008 (bearbeitet) Leute wie z.B. Hitler zu exkommunizieren geht nicht mehr alle Kirchenstrafen enden mit dem Tod. Iudex, ich hoffe, ich habe dieses Zitat von Prof. Klaus Mörs so einigermaßen korrekt wiedergegeben. bearbeitet 16. Mai 2008 von Petrus Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Guido Geschrieben 16. Mai 2008 Autor Melden Share Geschrieben 16. Mai 2008 Ich halte die Extraerwähnung der Exkommunikation bei Abtreibung für groben Unfug. Wer einen Menschen tötet und nicht beichtet, darf nicht kommunizieren. Für die Kirche ist, dass wird ja immer wieder betont, Abtreibung Tötung eines Menschen, daher ist natürlich auch jemand, der abtreibt, kirchlich gesehen jemand, der einen Menschen getötet hat, der ohne Beichte nicht kommunizieren darf. Dass man nun nochmal einen Extra-Paragraphen für Abtreibung erlässt, lässt nur zwei Schlüsse zu: 1. Man sieht doch einen Unterschied zwischen Abtreibung und Tötung eines Menschen oder 2. es ist tatsächlich schlimmer, einen Fötus zu töten als einen Menschen nach der Geburt. [...] Unsinnig ist es, Abtreibung explizit mit Exkommunikation zu bedrohen, wenn man gleichzeitig anderes nur unter "ferner liefen" abhandelt. Danke fuer diese Bestaetigung meines Grundgedankens. Wir sind einer Meinung. Punkt 2 ist besonders gefaehrlich fuer die Wahrnehmung von ausserhalb der Kirche, vgl. mein Zitat von Uta Ranke-Heinemann, das genau diesen Eindruck in Worte fasst, man koenne meinen, fuer die Kirche sei es schlimmer, einen Foetus zu toeten als einen Menschen nach der Geburt, was natuerlich bei oberflaechlich Informierten Personen Unverstaendnis verursacht (genauso wie z.B. die spitzfindige Unterscheidung zwischen "natuerlichen" und "kuenstlichen" Verhuetungsmethoden). Pelikan hat zwar eine plausible Rechtfertigung fuer diese Extraerwaehnung gegeben, aber ich finde sie weiterhin fehl am Platz. Es wuerde mich interessieren, wann und warum es so gekommen ist, also tatsaechlich erst seitdem vor einigen Jahrzehnten in vielen westlichen Staaten Abtreibung nicht mehr ohne Ausnahmen vom Strafgesetz verboten ist? Bitte keine Diskussion ueber Abtreibung ja/nein! Die Frage ist wieso und seit wann Abtreibung zur Exkommunikation fuehrt, und dabei eine Sonderstellung hat. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Guido Geschrieben 16. Mai 2008 Autor Melden Share Geschrieben 16. Mai 2008 Leute wie z.B. Hitler zu exkommunizieren geht nicht mehr alle Kirchenstrafen enden mit dem Tod. 1) Ich habe nicht vorgeschlagen, Hitler posthum zu exkommunizieren, sondern gefragt, warum Leute wie Hitler und Pinochet zu Lebzeiten nicht exkommuniziert wurden, jedoch Menschen, die eine Abtreibung durchfuehren. 2) Kirchenstrafen werden sehr wohl posthum verhaengt bzw. wieder aufgehoben. Das macht wohl Sinn fuer das Leben im Jenseits. Auch weltliche Urteile werden posthum aufgehoben, z.B. viele Todesurteile der NS-Justiz selbst Jahrzehnte nach Kriegsende. Das bringt zwar das Opfer nicht mehr ins Leben, aber es rehabilitiert ihn historisch, und verschafft manchmal der Witwe eine Rente bzw. Pension, die sie sonst nicht haette (vgl. Dietrich Bonhoeffer, bei dem es eine ganze Weile gedauert hat). Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Guido Geschrieben 16. Mai 2008 Autor Melden Share Geschrieben 16. Mai 2008 TITULUS XIV.De delictis contra vitam, libertatem, proprietatem, bonam famam ac bonos mores. [...] Also Abtreibung auf jeden Fall, anscheinend auch Bigamie und für den Rest reicht mein Latein nicht. Fuer Abtreibung, Duell, Bigamie (besonders erwaehnt der Fall, dass die zweite Ehe nur standesamtlich ist, also wiederverheiratete Geschiedene) und nochwas gibt es Exkommunikation. Die Liste auf Wikipedia ist offensichtlich unvollstaendig. Fuer Entfuehrung, fuer rechtmaessige Verurteilung (man beachte den Unterschied) wegen Mordes, Sklaverei, Wucherei, Raubes, schweren Diebstahls, Brandstiftung und schwerer Koerperverletzung, fuer oeffentlichen Ehebruch (also besser geheimhalten!), eheloses Zusammenleben ("Konkubinat"), gibt es Ausschluss "ab actibus legitimis ecclesiasticis" (ich vermute, dass das weniger schlimm als Exkommunikation ist). Fuer Sex mit Kindern unter 16, Vergewaltigung, Sodomie (Sex mit Tieren? Oder ist das "Bestialitas"?), Inzest, "lenocinium" (was ist das?) und nochwas ist man "infam" (was hat das fuer Konsequenzen? Ist das mehr oder weniger schlimm als der Ausschluss und die Exkommunikation?). Naja, das Kirchenrecht ist von Menschen gemacht und nicht ganz up to date (starke mittelalterliche Elemente), daher sollte man sich nicht ueber einige loopholes wundern... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 16. Mai 2008 Melden Share Geschrieben 16. Mai 2008 (bearbeitet) Naja, das Kirchenrecht ist von Menschen gemacht und nicht ganz up to date (starke mittelalterliche Elemente), daher sollte man sich nicht ueber einige loopholes wundern...Langsam, langsam. Ich habe zitiert aus dem CIC 1917 der 1983 durch die aktuell gültige Fassung ersetzt wurde. Sodomie ist übrigens gelebte Homosexualität, Bestialitas ist mit Tieren, Lencinium ist Kuppelei, und infam sein bedeutet glaube ich soviel wie Schande über sich gebracht haben dürfte also weniger schlimm sein als die E. Daß das Kirchenrecht (wenigstens in Teilen) menschlichen Ursprungs ist, hat ja auch niemand bestritten. bearbeitet 16. Mai 2008 von Flo77 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Petrus Geschrieben 16. Mai 2008 Melden Share Geschrieben 16. Mai 2008 Bitte zwischen Exkommunikation und Zulassung zur Kommunion trennen. ja, das wüßte ich gern, was da der Unterschied ist. Gern sehr präzis. danke im Voraus, und liebe Grüße, Peter. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 16. Mai 2008 Melden Share Geschrieben 16. Mai 2008 Fuer Entfuehrung, fuer rechtmaessige Verurteilung (man beachte den Unterschied) wegen Mordes, Sklaverei, Wucherei, Raubes, schweren Diebstahls, Brandstiftung und schwerer Koerperverletzung, fuer oeffentlichen Ehebruch (also besser geheimhalten!), eheloses Zusammenleben ("Konkubinat"), gibt es Ausschluss "ab actibus legitimis ecclesiasticis" (ich vermute, dass das weniger schlimm als Exkommunikation ist).Nur beim zurecht Verurteilten kann die Kirche die E aussprechen, weil sie selbst den Fall ja nicht untersuchen und ein eigenes Urteil fällen kann. Finde ich nicht weiter seltsam. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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