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Linzer Bischof verbietet Taufe durch Laien


Udalricus

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Ich frage also, ob die Gemeinschaftstaufe in der Sonntagsmesse wirklich besser ist als die Einzeltaufe außerhalb. Nur wenn man diese Frage beantwortet hat, stellt sich die Frage, wer denn diese Taufen spenden kann.

 

Wenn man hingegen zuerst festlegt, dass in jedem Fall nur ein Priester oder Diakon taufen soll (obwohl auch Laien taufen können) und daran den Taufrahmen festlegt, zeumt man das Pferd von hinten auf. Zentral muss sein, was das Optimum für die Feier der Taufe ist. Danach muss man dann den Kreis der Spender festlegen - nicht umgekehrt. Sonst kommen wir bald zu einem Prinzip, bei dem wir uns immer mit dem absoluten Minimum zufriedengeben um das Kirchenrecht ja nicht anzutasten. Das Kirchenrecht muss sich aber an die pastoralen Notwendigkeiten anpassen und nicht umgekehrt.

Ich bin mehrfach ziemlich angegangen worden, weil ich meine Zwillinge NICHT in einem der von der Gemeinde vorgeschriebenen Massentermine habe taufen lassen (wie gesagt: im ganzen Verband gibt es EINEN Tauftermin im Monat) weil wir zwei Dinge berücksichtigen mussten: 4 Taufpaten termintechnisch unter einen Hut zu bekommen und rd. 40 anreisende Familienmitglieder und Freunde einen solchen Termin schnell zur Großveranstaltung machen. (Sinnigerweise haben diese praktischen Argumente kaum jemanden überzeugt. Daß ich mit dem Pfarrer nicht auf einer Wellenlinie liege wurde dagegen als schlüssige Begründung akzeptiert. B) )

 

Der Große ist auch in einer Tauffeier NACH der Sonntagsmesse zusammen mit zwei weiteren Kindern getauft worden. Diese Lösung finde ich nachwievor die sinnvollste. Bei den kleinen Taufgesellschaften die man sonst erleben kann kommt auf diesem Weg wenigstens eine "Gemeinde" zusammen, der Spender nicht drei oder vier Termine machen muss und die "normale" Gemeinde nicht damit "belastet" wird (soweit ich weiß werden evangelische Kinder immer im Gemeindegottesdienst getauft...)

 

Ich habe schon Taufen in der Messe erlebt, aber bei zwei Täuflingen ist da definitiv eine Schmerzgrenze erreicht. Sonst wird entweder an den Ritualien oder an der Messe gekürzt und das halte ich beides nicht für optimal.

 

Einzeltermine wie für Hochzeiten sind natürlich je nach Einstellung und Selbstdarstellungswillen des Elternpaares super - ob sie allerdings "das Optimum für die Feier der Taufe" sind halte ich für zweifelhaft (wobei manche Trauzeremonie das auch für sich beanspruchen kann).

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OneAndOnlySon
Einzeltermine wie für Hochzeiten sind natürlich je nach Einstellung und Selbstdarstellungswillen des Elternpaares super - ob sie allerdings "das Optimum für die Feier der Taufe" sind halte ich für zweifelhaft (wobei manche Trauzeremonie das auch für sich beanspruchen kann).
Genau das möchte ich diskutieren, bevor wir wieder darauf kommen, wer denn diese Taufen spenden kann.

 

Ich habe schon sehr grässliche Einzeltaufen erlebt und sehr gute. Das hängt meiner Meinung nach stark vom Integrationsgrad der Familie in die Gemeinde ab. Beim Enkelkind des Messnerpaares war die Kirche am Sonntag Mittag nach der Messe gut gefüllt, es hat die Jugendband gespielt und auch sonst war es wirklich toll. Bei ganz kirchenfernen Familien wird eine Taufe aber schnell "komisch". Unser ehemaliger Pfarrer ist irgendwann dazu übergegangen, sich die Antworten bewusst nicht mehr selbst zu geben. Er sagt also "Der Herr sei mit Euch" und schaut die Taufgemeinde dann einfach nur abwartend an bis irgendwer etwas sagt, und wenn es "Danke" ist. B)

Sowas kann durch einen gemeinsamen Taufgottesdienst mehrerer Familien wahrscheinlich ein wenig abgemildert werden. Mehr als 3 Taufbewerber kann ich mir da aber auch nur schwer vorstellen.

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Das mit der Rechnerei ist da gut und schön aber mit Zahlenspielen erfasst man keine pastoralen Realitäten. Eine Frage ist zum Beispiel, ob Taufen von mehreren Kindern im normalen Gemeindegottesdienst überhaupt erstrebenswert sind. Kann dort wirklich über das Sakrament der Taufe und die Namenspatrone der Täuflinge gepredigt werden, oder muss die Taufe thematisch immer wieder hinter den Tageslesungen und Hochfesten zurückstehen, damit die Gemeinde nicht jeden 4. Sonntag eine Taufpredigt hören muss? Kann sich ein Priester in der Sonntagsmesse wirklich für eine Taufe Zeit nehmen oder ist die Taufe eher ein Einschub in die Gemeindemesse, der nicht mehr als 10 Minuten beanspruchen darf?

Ich frage also, ob die Gemeinschaftstaufe in der Sonntagsmesse wirklich besser ist als die Einzeltaufe außerhalb. Nur wenn man diese Frage beantwortet hat, stellt sich die Frage, wer denn diese Taufen spenden kann.

 

Wenn man hingegen zuerst festlegt, dass in jedem Fall nur ein Priester oder Diakon taufen soll (obwohl auch Laien taufen können) und daran den Taufrahmen festlegt, zeumt man das Pferd von hinten auf. Zentral muss sein, was das Optimum für die Feier der Taufe ist. Danach muss man dann den Kreis der Spender festlegen - nicht umgekehrt. Sonst kommen wir bald zu einem Prinzip, bei dem wir uns immer mit dem absoluten Minimum zufriedengeben um das Kirchenrecht ja nicht anzutasten. Das Kirchenrecht muss sich aber an die pastoralen Notwendigkeiten anpassen und nicht umgekehrt.

 

 

ich denke, es ist beides erstrebenswert:

taufen gehören an sich auch (nicht nur) in den gemeindegottesdienst. es ist eine feier der gemeinde. ich weise nochmals darauf hin, daß man früher NUR in der osternacht getauft hat. da hat man offenbar auch nicht über jeden namenspatron gepredigt, sondern über ostern als grund der taufe.

es ist einer gemeinde sicher zuzumuten, drei oder vier mal im jahr einen taufgottesdienst zu erleben.

das heißt aber nicht, daß taufgottesdienste nach dem hochamt verboten wäre. aber auch da kann man mehrere taufbewerber zusammenfassen.

 

die frage ist also nicht: sind gemeinschaftstaufen besser? sondern vielmehr:

 

WENN man die laientaufen abschafft, würde das bedeuten, daß dann NUR NOCH taufen im gemeindegottesdienst stattfinden KÖNNEN? und das ist m.E. nicht der fall.

 

das kirchenrecht muß sich nicht den notwendigkeiten anpassen, sondern es muß sich nach dem lehramt ausrichten, nach der dogmatik, dessen dienerin das kirchenrecht ist.

das kirchenrecht hat ja keinen sinn aus sich selbst heraus, sondern es regelt das, was vom lehramt her als richtig angesehen wird.

 

und dann ist da immernoch die frage: ist es wirklich NOTWENDIG, dass laien taufen? ich meine nicht.

bearbeitet von Stefan Mellentin
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OneAndOnlySon
ich denke, es ist beides erstrebenswert:

taufen gehören an sich auch (nicht nur) in den gemeindegottesdienst. es ist eine feier der gemeinde. ich weise nochmals darauf hin, daß man früher NUR in der osternacht getauft hat. da hat man offenbar auch nicht über jeden namenspatron gepredigt, sondern über ostern als grund der taufe.

es ist einer gemeinde sicher zuzumuten, drei oder vier mal im jahr einen taufgottesdienst zu erleben.

das heißt aber nicht, daß taufgottesdienste nach dem hochamt verboten wäre. aber auch da kann man mehrere taufbewerber zusammenfassen.

 

die frage ist also nicht: sind gemeinschaftstaufen besser? sondern vielmehr:

 

WENN man die laientaufen abschafft, würde das bedeuten, daß dann NUR NOCH taufen im gemeindegottesdienst stattfinden KÖNNEN? und das ist m.E. nicht der fall.

 

das kirchenrecht muß sich nicht den notwendigkeiten anpassen, sondern es muß sich nach dem lehramt ausrichten, nach der dogmatik, dessen dienerin das kirchenrecht ist.

das kirchenrecht hat ja keinen sinn aus sich selbst heraus, sondern es regelt das, was vom lehramt her als richtig angesehen wird.

 

und dann ist da immernoch die frage: ist es wirklich NOTWENDIG, dass laien taufen? ich meine nicht.

Deine Herangehensweise bedeutet aber meiner Ansicht nach wieder, dass man im Zweifelsfall pasotrale Bedürfnisse hinter dem Kirchenrecht zurückstellt und das ist für mich nicht akzeptabel. Aus dogmatischer Sicht sind Laien befugt zu taufen und sie tun es die ganze Kirchengeschichte hindurch. Es geht also wirklich nur um eine administrative Bestimmung des Kirchenrechts.

Diskutieren wir also doch erstmal, welche Form der Taufspendung aus pastoraler Sicht wünschenswert ist. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind anpassbar.

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keine frauenkommission der welt würde dann noch irgendwas sagen
unterschätze die Frauen nicht, Stefan Mellentin.

 

als ich in "meinem" Fernkurs Theologie dann mitteilte, daß ich als Diakonatsbewerber abgelehnt war, erhob sich dort Unwille. Es wurde dann, nachdem sich der Unwille so einigermaßen gelegt hatte, die Frage an mich gestellt, ob man da nicht eine Spontan-Demo vor dem Ordinariat organisieren sollte.

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da hat man offenbar auch nicht über jeden namenspatron gepredigt

Wobei eine Predigt über den heiligen Kai oder die heilige Svenja schon mal interessant wären.

 

Werner

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Wobei eine Predigt über den heiligen Kai oder die heilige Svenja schon mal interessant wären.

 

Werner

... ganz zu schweigen von einer Predigt über die hl. Soraya (war sehr "in" in der ersten Hälfte der sechziger Jahre des letzten Jahrhunderts)
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Als Katholik (gerade als angeblich kirchentreuer) bin ich meinem Bischof zu Gehorsam und angemessener Unterstützung verpflichtet.
stimmt. Finanzielle Unterstützung braucht in Deutschland mein Bischof allerdings derzeit nicht von mir. Seit dem Reichsdeputationshauptschluß beziehen alle deutschen Bischöfe, so auch meiner, ihr Gehalt vom Staat. Hunger leiden muß mein Bischof vermutlich auch nicht, soweit ich erinnere, hat er die Bezüge eines Ministers.
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Ich habe schon sehr grässliche Einzeltaufen erlebt und sehr gute. Das hängt meiner Meinung nach stark vom Integrationsgrad der Familie in die Gemeinde ab. Beim Enkelkind des Messnerpaares war die Kirche am Sonntag Mittag nach der Messe gut gefüllt, es hat die Jugendband gespielt und auch sonst war es wirklich toll. Bei ganz kirchenfernen Familien wird eine Taufe aber schnell "komisch".
Was soll mir das sagen? Etwa die Hälfte unserer Familie kann man denke ich ruhigen Gewissens als "kirchenfern" bezeichnen - genau das war übrigens mit ein Grund, warum wir eine Taufe in einer Gemeindemesse nicht in betracht gezogen haben (ich hole niemanden, der das nicht kennt in eine Veranstaltung von deren Qualitäten ich selbst nicht überzeugt bin).

 

Wie gesagt: ich halte Termine für 1-3 Täuflinge für machbar und sinnvoll und aus dem Bauch heraus würde ich auf 7500 Katholiken standardmäßig 2 Termine im Monat rechnen, wohl wissend, daß die vmtl. nicht alle in Anspruch genommen werden und die Option für Einzeltaufen aufgrund besonderer Umstände (Mehrlinge, spezielle Familienkonstellationen) oder Taufen in der Messe einfach offenhalten.

 

Was ich ja wichtiger fände, wäre eine begleitende Taufkatechese für die Eltern über den Tauftermin hinaus...

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Deine Herangehensweise bedeutet aber meiner Ansicht nach wieder, dass man im Zweifelsfall pasotrale Bedürfnisse hinter dem Kirchenrecht zurückstellt und das ist für mich nicht akzeptabel. Aus dogmatischer Sicht sind Laien befugt zu taufen und sie tun es die ganze Kirchengeschichte hindurch. Es geht also wirklich nur um eine administrative Bestimmung des Kirchenrechts.

Diskutieren wir also doch erstmal, welche Form der Taufspendung aus pastoraler Sicht wünschenswert ist. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind anpassbar.

 

 

nu ja... das kirchliche recht unterscheidet ja zwischen göttlichem und positiv-kirchlichem recht.

 

das positiv-kirchliche recht mag ja auch sich den pastoralen bedürfnissen anpassen. das ist schon korrekt. (das tut es ja auch. z.b. wenn sich ein gewohnheitsrecht durchsetzt).

 

es ist aber die frage, ob sich das kirchliche recht dem beugen soll, was

- wünschenswert oder

- notwendig ist

 

das kirchenrecht beugt sich ja der frage der notwendigkeit und gestattet den laien in entsprechender pastoraler notsituation die taufspendung.

diese notwendigkeit ist aber nicht gegeben.

die frage, ob es wünschenswert ist, daß laien taufen ist - da wirst du mir zustimmen - eine andere frage, als die, ob es notwendig ist (im sinne von: eine pastorale not wird gewendet).

 

bei der frage, ob es wünschenswert ist, bleibt noch die frage offen: wer entscheidet denn, was wünschenswert ist?

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Hunger leiden muß mein Bischof vermutlich auch nicht, soweit ich erinnere, hat er die Bezüge eines Ministers.

 

 

wenn ich nicht ganz falsch liege, bekommt er sogar das gehalt eines ministerpräsidenten.

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Aus dogmatischer Sicht sind Laien befugt zu taufen und sie tun es die ganze Kirchengeschichte hindurch.

 

 

ist das wirklich so? mit dieser frage habe ich mich noch nicht ausführlich beschäftigt. ist die situation vergleichbar? taufen laien wirklich in regulärer situation oder nicht doch nur bei nottaufen?

 

da die kirche ja sagt, die taufe sei heilsnotwenig, ist es eine wünschenswerte sache, daß man getauft ist. nun muß die kirche die rahmenbedingungen schaffen, wie das gehen kann. das prinzip der nottaufe ist deshalb gut und richtig. (eine bindung an die weihe kann es hier schon deshalb nicht geben, weil eine suppletion immer nur fehlden vollmacht aber nie fehlende weihe ersetzen kann).

 

daß es faktisch taufen durch laien gegeben hat, bestreite ich nicht. hat es jedoch in der kirchengeschichte wirklich fälle gegeben, in denen bischöfe den laien eine generelle genehmigung zur taufspendung gegeben haben?

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OneAndOnlySon
ist das wirklich so? mit dieser frage habe ich mich noch nicht ausführlich beschäftigt. ist die situation vergleichbar? taufen laien wirklich in regulärer situation oder nicht doch nur bei nottaufen?

 

da die kirche ja sagt, die taufe sei heilsnotwenig, ist es eine wünschenswerte sache, daß man getauft ist. nun muß die kirche die rahmenbedingungen schaffen, wie das gehen kann. das prinzip der nottaufe ist deshalb gut und richtig. (eine bindung an die weihe kann es hier schon deshalb nicht geben, weil eine suppletion immer nur fehlden vollmacht aber nie fehlende weihe ersetzen kann).

 

daß es faktisch taufen durch laien gegeben hat, bestreite ich nicht. hat es jedoch in der kirchengeschichte wirklich fälle gegeben, in denen bischöfe den laien eine generelle genehmigung zur taufspendung gegeben haben?

Das 4. Laterankonzil hat 1215 festgelgt, dass die Gültigkeit der Taufe nur von der Formel und der Materie, nicht aber vom Spender abhängt. Gleiches besagt auch schon eine Synode im 4. Jahrhundert. Zu Zeiten der Apostelgeschichte wurde wohl grundsätzlich durch Laien getauft.
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Das 4. Laterankonzil hat 1215 festgelgt, dass die Gültigkeit der Taufe nur von der Formel und der Materie, nicht aber vom Spender abhängt. Gleiches besagt auch schon eine Synode im 4. Jahrhundert. Zu Zeiten der Apostelgeschichte wurde wohl grundsätzlich durch Laien getauft.

 

 

das 4. laterankonzil hat zwar die gültigkeit der taufe durch laien anerkannt (das bestreitet ja auch keiner), hat es aber auch laien den auftrag gegeben , gleichsam qua amt zu taufen? hat es also generell einen auftrag zur taufe ausgesprochen oder nur erklärt, daß laien in todesgefahr gültig taufen?

 

die apostelgeschichte lassen wir mal außen vor. die apostel hatten ihre beauftragung und die restlichen ämter waren gerade im entstehen.

ob da so "grundsätzlich" laien getauft haben, hängt damit zusammen, wie du den "laien" definierst.

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hat es jedoch in der kirchengeschichte wirklich fälle gegeben, in denen bischöfe den laien eine generelle genehmigung zur taufspendung gegeben haben?
meine ich eher nicht. alles immer eher "Ausnahme-Genehmigungen".

 

 

 

fände ich auch eher nicht so gut. Ich meine, daß die Leitung der Feier der drei Initiations-Sakramente

 

- die Feier der Taufe

 

- die Feier der Eucharistie

 

- die Feier der Firmung

 

im Idealfall eher dem Bischof obliegen sollte, damit überdeutlich gemacht wird, daß es sich dabei um die Aufnahme in die Kirche handelt.

 

 

 

blieben noch vier Stück übrig ...

 

 

 

die Feier der Krankensalbung, meine ich, sollte von einer Frau geleitet werden.

 

weil - tja, weil wenn ich wirklich so fast am Ende bin, wer kann mich da noch trösten? mein Gott, um am besten durch eine Frau. und das kann ich bestätigen.

 

 

 

die Feier der Trauung - dieses Sakrament spenden sich gegenseitig und feiern die Braut-Leute miteinander. Die sog. "Formpflicht", ohne die unsere Kirche ca. anderthalb Jahrtausende ausgekommen ist, läßt sich heutzutage sicher mit Schriftverkehr und Stempeln lösen.

 

 

 

die Feier der Buße.

 

schade eigentlich, daß es keine "Buß-Feiern gibt", aber die iro-schottischen Missionare haben da sicher was Gutes nach dem europäischen Festland gebracht, damals, daß diese "lebenslange Buße" und diese "Bußtarife" abgeschafft wurden, so ganz allmählich.

 

das entwickelte sich dann zu "Ohrenbeichte".

 

 

 

die Feier der Priester-/Bischofs-/Diakonen-Weihe.

 

auf jeden Fall (außer in wirklich absoluten Notällen) dem Bischof vorbehalten. Um die Kontinuität in und mit der Kirche signifikant zu dokumentieren.

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ob da so "grundsätzlich" laien getauft haben, hängt damit zusammen, wie du den "laien" definierst.
wie ist denn Deine Definition, Stefan?
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Hunger leiden muß mein Bischof vermutlich auch nicht, soweit ich erinnere, hat er die Bezüge eines Ministers.

 

 

wenn ich nicht ganz falsch liege, bekommt er sogar das gehalt eines ministerpräsidenten.

danke für die Ergänzung! wenn jetzt Heike Jackler noch in unserem Forum (good friends we had, and good frieds we lost) schreiben würde: die könnte uns das sicher auf den Pfennig, Heller und Cent genau sagen.

 

 

 

naja - vielleicht muß ich da doch dann selber nachschauen.

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OneAndOnlySon

Im aktuellen CIC heißt es ja: "Ist ein ordentlicher Spender nicht anwesend oder verhindert, so spendet die Taufe erlaubt der Katechist oder jemand anderer, der vom Ortsordinarius für diese Aufgabe bestimmt ist."

 

Wie war das diesbezüglich im alten Kirchenrecht?

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die Feier der Priester-/Bischofs-/Diakonen-Weihe.

 

auf jeden Fall (außer in wirklich absoluten Notällen) dem Bischof vorbehalten. Um die Kontinuität in und mit der Kirche signifikant zu dokumentieren.

 

 

abgesehen davon, daß ich deine einschätzungen zur krankensalbung nicht teile....

es hat in der kirchengeschichte mal die "verirrung" gegeben, daß diakonatsweihen durch äbte gespendet wurden. das hielt aber nicht lang und wurde dann wieder zurückgenommen.

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ob da so "grundsätzlich" laien getauft haben, hängt damit zusammen, wie du den "laien" definierst.
wie ist denn Deine Definition, Stefan?

 

ein laie ist jemand, der kein amt inne hat, welches durch weihe übertragen wird.

die apostel zählen für mich zu den von christus selbst "geweihten" menschen. insofern sind sie nicht laien. allen andern, die nach ihnen kamen wurden die hände aufgelegt.

daß es dabei noch nicht in dem maße um das "amt" ging, wie wir es heute haben ist sicher klar. aber es waren nicht wirklich laien, die getauft haben.

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Im aktuellen CIC heißt es ja: "Ist ein ordentlicher Spender nicht anwesend oder verhindert, so spendet die Taufe erlaubt der Katechist oder jemand anderer, der vom Ortsordinarius für diese Aufgabe bestimmt ist."

 

Wie war das diesbezüglich im alten Kirchenrecht?

 

 

ich hab keinen CIC 1917 vorliegen. aber: das kirchenrecht steckt natürlich einen weiten rahmen, der von den ausführungsbestimmungen verengt wird.

 

"nicht anwesend" oder "verhindert" klingt auch eher danach: "der pfarrer liegt besoffen im bett". => der pfarrer ist aus unerfindlichen gründen nicht aufgetaucht.

darunter ist sicher nicht zu verstehen: "der pfarrer hat generell keine zeit".

 

die ausführungsbestimmungen sind so festgelegt, daß diese ausnahme für das bistum linz und den deutschsprachigen raum nicht anzuwenden ist. dafür besteht eben die notwendigkeit nicht. die zahlen haben wir oben.

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TITULUS I: De baptismo

 

Can 737 §1. Baptismus, Sacramentorum ianua ac fundamentum, omnibus in re vel saltem in voto necessarius ad salutem, valide non confertur, nisi per ablutionem aquae verae et naturalis cum praescripta verborum forma.

§2. Cum ministratur servatis omnibus ritibus et caeremoniis quae in ritualibus libris praecipiuntur, appellatur sollemnis; secus, non sollemnis seu privutus.

 

CAPUT I: De ministro bapttsmi

 

Can 738 §1. Minister ordinarius baptismi sollemnis est sacerdos; sed eius collatio reservatur parocho vel alii sacerdoti de eiusdem parochi vel Ordinarii loci licentia, quae in casu necessitatis legitime praesumitur.

§2. Etiam peregrinus a parocho proprio in sua paroecia sollemniter baptizetur, si id facile et sine mora fieri potest; secus peregrinum quilibet parochus in suo territorio potest sollemniter baptizare.

 

Can 739. In alieno territorio nemini licet, sine debita licentia, baptismum sollemnem conferre ne sui quidem loci incolis.

 

Can 740. Ubi paroeciae aut quasi-paroeciae nondum sunt constitutae, statutorum peculiarium et receptarum consuetudinum ratio habenda est, ut constet cuinam sacerdoti, praeter Ordinarium, in universo territorio vel in eius parte ius insit baptizandi.

 

Can 741. Extraordinarius baptismi sollemnis minister est diaconus; qui tamen sua potestate ne utatur sine loci Ordinarii vel parochi licentia, iusta de causa concedenda, quae, ubi necessitas urgeat, legitime praesumitur.

 

Can 742 §1. Baptismus non sollemnis, de quo in can. 759, §1, potest a quovis ministrari, servata debita materia, forma et intentione; quatenus vero fieri potest, adhibeantur duo testes vel saltem unus quibus baptismi collatio probari possit.

§2. Si tamen adsit sacerdos, diacono praeferatur, diaconus subdiacono, clericus laico et vir feminae, nisi pudoris gratia deceat feminam potius quam virum baptizare, vel nisi femina noverit melius formam et modum baptizandi.

§3. Patri aut matri suam prolem baptizare non licet, praeterquam in mortis periculo, quando alius praesto non est, qui baptizet.

 

Can 743. Curet parochus ut fideles, praesertim obstetrices, medici et chirurgi, rectum baptizandi modum pro casu necessitatis probe ediscant.

 

Can 744. Adultorum baptismus, ubi commode fieri possit, ad loci Ordinarium deferatur, ut, si voluerit, ab eo vel ab eius delegato sollemnius conferatur.

CIC 1917
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OneAndOnlySon
aber es waren nicht wirklich laien, die getauft haben.
Naja, getauft hat in der Apostelgeschichte aber so ziemlich jeder, auch Leute, die den Aposteln noch nie über den Weg gelaufen sind. Das ist aber für unsere heutige Zeit eher weniger von Bedeutung.

 

Mich interessiert eher, wie das vor 1983 geregelt war und vor 1917 - also vor der Einführung eines einheitlichen Kirchenrechts.

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