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Linzer Bischof verbietet Taufe durch Laien


Udalricus

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Es gibt den CIC 1917 nicht auf Deutsch online.

 

(noch nicht einmal auf Englisch habe ich ihn gefunden.)

 

Aber im Kern ist die Sache relativ leicht zu übersetzen:

 

Gem. Can 738 §1 ist der ordentliche Spender stets der Priester (mit der Klausel, daß sich seine Vollmacht auf seine Pfarrei beschränkt).

 

Gem. Can. 741 ist der Diakon der außerordentliche Spender, wenn es nötig ist.

 

Lt. Can. 742 ist bei der "außerordentlichen Taufe" der Diakon dem Priester, der Diakon dem Subdiakon, der Kleriker dem Laien und der Mann der Frau vorzuziehen. Den Can. 759 muss ich nochmal nachlesen.

bearbeitet von Flo77
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Lt. Can. 742 ist bei der "außerordentlichen Taufe" der Diakon dem Priester, der Diakon dem Subdiakon, der Kleriker dem Laien und der Mann der Frau vorzuziehen. Den Can. 759 muss ich nochmal nachlesen.

 

 

es ist wohl eher der priester dem diakon vorzuziehen oder!? B)

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OneAndOnlySon

Ich finde die Entwicklung sehr interessant. Viele Einschränkungen, die im ersten CIC galten, gibt es heute so nicht mehr. Dabei haben sich die dogmatischen Voraussetzungen ja nicht geändert.

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Ich finde die Entwicklung sehr interessant. Viele Einschränkungen, die im ersten CIC galten, gibt es heute so nicht mehr. Dabei haben sich die dogmatischen Voraussetzungen ja nicht geändert.

 

 

naja.... im falle der taufe hat sich gar nicht so viel geändert... der sinn ist doch ziemlich der gleiche geblieben. auch wenn das kirchenrecht sich der pastoralen notwendigkeit einiger missionspfarreien beugt.

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OneAndOnlySon
naja.... im falle der taufe hat sich gar nicht so viel geändert... der sinn ist doch ziemlich der gleiche geblieben. auch wenn das kirchenrecht sich der pastoralen notwendigkeit einiger missionspfarreien beugt.
Nunja, früher war der Diakon kein ordentlicher TAUFspender. Mir ist klar, dass es damals keine ständigen Diakone gab aber trotzdem ist das bemerkenswert. Das zeigt nämlich, dass der Grundgedanke der kirchenrechtlichen Regelung nichts damit zu tun hat, die Spendung der Taufe mit dem Weiheamt zu verknüpfen. Siehe dazu auch die Bevorzugung von Laienmännern vor Laienfrauen. bearbeitet von OneAndOnlySon
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naja.... im falle der taufe hat sich gar nicht so viel geändert... der sinn ist doch ziemlich der gleiche geblieben. auch wenn das kirchenrecht sich der pastoralen notwendigkeit einiger missionspfarreien beugt.
Nunja, früher war der Diakon kein ordentlicher Firmspender.

 

das ist er auch heute nicht! B)

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Das zeigt nämlich, dass der Grundgedanke der kirchenrechtlichen Regelung nichts damit zu tun hat, die Spendung der Taufe mit dem Weiheamt zu verknüpfen. Siehe dazu auch die Bevorzugung von Laienmännern vor Laienfrauen.

 

 

es zeigt aber dennoch den grundgedanken:

 

es gibt einen ordentlichen spender! und der ist vor allen andern möglichkeiten zu bevorzugen!

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OneAndOnlySon
das ist er auch heute nicht! :)
"Ordentlicher Spender der Taufe ist der Bischof, der Priester und der Diakon" (Can. 861 — § 1)

Edit: TAUFSPENDER - Herrgott nochmal! B)

bearbeitet von OneAndOnlySon
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Was ich mir gedacht hatte:

 

Can 759 §1. In mortis periculo baptismum privatim conferre licet; et, si conferatur a ministro qui nec sacerdos sit nec diaconus, ea tantum ponantur, quae sunt ad baptismi validitatem necessaria; si a sacerdote vel diacono, serventur quoque, si tempus adsit, caeremoniae quae baptismum sequuntur.

§2. Extra mortis periculum baptismum privatum loci Ordinarius permittere nequit, nisi agatur de haereticis qui in adulta aetate sub conditione baptizentur.

§3. Caeremoniae autem quae in baptismi collatione praetermissae quavis ratione fuerint, quamprimum in ecclesia suppleantur, nisi in casu de quo in §2.

Betrifft aber nur Taufen in Todesgefahr.
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das ist er auch heute nicht! :)
"Ordentlicher Spender der Taufe ist der Bischof, der Priester und der Diakon" (Can. 861 — § 1)

 

ach liebelein! :)

 

nicht böse werden! :)

schau einfach mal hin, was du geschrieben hast! B)

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Justin Cognito
Es gibt den CIC 1917 nicht auf Deutsch online.

 

PS: Den CIC 1917 gibt es überhaupt nicht auf Deutsch, auch nicht offline (bzw. im Leineneinband). Es gab immer wieder Lehrbücher in denen Zusammenfassungen auf Deutsch angeboten wurden, aber eine wörtliche Übersetzung existiert meines Wissens offiziell nicht.

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OneAndOnlySon
es zeigt aber dennoch den grundgedanken:

 

es gibt einen ordentlichen spender! und der ist vor allen andern möglichkeiten zu bevorzugen!

Ja, das kann aber in 10 Jahren auch der katholische Laie sein. Die Festlegung ist (wie man im vergleich 1983/1917 sieht) willkürlich und hat nichts mit dem Weiheamt zu tun.
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Ja, das kann aber in 10 Jahren auch der katholische Laie sein. Die Festlegung ist (wie man im vergleich 1983/1917 sieht) willkürlich und hat nichts mit dem Weiheamt zu tun.

 

 

ja... kann. könnte in dem falle, da wir eine pastorale notsituation bekommen.

jetzt haben wir diese not im deutschsprachigen raum nicht. und somit ist der ordentliche spender zu bevorzugen.

bearbeitet von Stefan Mellentin
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Justin Cognito

Ich weiß nicht ob das stimmt, aber ich hab gehört, dass bei der Codex Reform einmal zur Diskussion stand, die ordentliche Taufvollmacht auf den Pfarrer zu beschränken (als auch nicht für Diakone oder Vikare bzw. Kapläne) um die Verbindung zur Pfarre zum Ausdruck zu bringen. Das hab ich allerdings bisher noch nicht verifizieren können, man müsste die Antwort aber vermutlich in den einschlägigen Communicationes finden (die sind übrigens auch in Latein verfasst).

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es zeigt aber dennoch den grundgedanken:

 

es gibt einen ordentlichen spender! und der ist vor allen andern möglichkeiten zu bevorzugen!

Ja, das kann aber in 10 Jahren auch der katholische Laie sein. Die Festlegung ist (wie man im vergleich 1983/1917 sieht) willkürlich und hat nichts mit dem Weiheamt zu tun.
Da stehen wir dann aber wie weiland Israel in der Fremde und hoffen auf einen Jochanan Ben-Sakai der uns einen "transportablen" Diaspora tauglichen Katholizismus für alle Umstände entwickelt und bei dem es keine Ortsbindung und keine Amtsbindung mehr gibt.
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Ich weiß nicht ob das stimmt, aber ich hab gehört, dass bei der Codex Reform einmal zur Diskussion stand, die ordentliche Taufvollmacht auf den Pfarrer zu beschränken (als auch nicht für Diakone oder Vikare bzw. Kapläne) um die Verbindung zur Pfarre zum Ausdruck zu bringen. Das hab ich allerdings bisher noch nicht verifizieren können, man müsste die Antwort aber vermutlich in den einschlägigen Communicationes finden (die sind übrigens auch in Latein verfasst).

 

vielleicht verwechselst du das mit der firmung?

 

can 883 satz 3 unterscheidet:

"für jene, die sich in Todesgefahr befinden, der Pfarrer und sogar jeder Priester."

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OneAndOnlySon
Da stehen wir dann aber wie weiland Israel in der Fremde und hoffen auf einen Jochanan Ben-Sakai der uns einen "transportablen" Diaspora tauglichen Katholizismus für alle Umstände entwickelt und bei dem es keine Ortsbindung und keine Amtsbindung mehr gibt.
Wie meinen?
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Da stehen wir dann aber wie weiland Israel in der Fremde und hoffen auf einen Jochanan Ben-Sakai der uns einen "transportablen" Diaspora tauglichen Katholizismus für alle Umstände entwickelt und bei dem es keine Ortsbindung und keine Amtsbindung mehr gibt.
Wie meinen?

Jochanan ben-Sakai gilt als einer der Urväter des rabbinischen Judentums unter dem die Loslösung von Tempel und Kult hin zur orts(- und weitgehend auch hierarchie-)unabhängigen Religion, die in einer Diaspora überleben kann.

 

Ähnlich wie das Judentum ist ja auch der Islam "im Prinzip" eine "Jedermann"-Religion, in der jedes einzelne Mitglied alles für den Kult Nötige selbst erledigen kann (muss ein Minjan immer von einem Rabbi geleitet werden?).

 

Der Katholizismus steckt was das angeht ja anscheinend in einer Krise und die Protestanten haben eine interessante Chance so wie es aussieht nicht genutzt...

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Wobei es eine interessante Theorie wäre, die Priester- bzw. Diakonatsweihe zum Initiationssakrament zu machen und den Ausschluss von Ehe nach Weihe aufzuheben.

 

Das allgemeine Priestertum quasi als Massenerscheinung.

 

Oder jeder Hausvater sein eigener Bischof mit den entsprechenden Vollmachten.

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Wobei es eine interessante Theorie wäre, die Priester- bzw. Diakonatsweihe zum Initiationssakrament zu machen und den Ausschluss von Ehe nach Weihe aufzuheben.

 

Das allgemeine Priestertum quasi als Massenerscheinung.

 

Oder jeder Hausvater sein eigener Bischof mit den entsprechenden Vollmachten.

Inklusive Lehramt?

 

Werner

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Wobei es eine interessante Theorie wäre, die Priester- bzw. Diakonatsweihe zum Initiationssakrament zu machen und den Ausschluss von Ehe nach Weihe aufzuheben.

 

Das allgemeine Priestertum quasi als Massenerscheinung.

 

Oder jeder Hausvater sein eigener Bischof mit den entsprechenden Vollmachten.

 

du meinst sicher: das besondere priestertum als massenerscheinung!?

und bischof auch?

 

puh.... so komme ich doch endlich mal dazu, mitra tragen zu dürfen! B)

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Oder jeder Hausvater sein eigener Bischof mit den entsprechenden Vollmachten.
Inklusive Lehramt?
Ich ahnte es.

 

"Bischof" war falsch gewählt.

 

Ich denke man muss trennen zwischen der Entwicklung von Lehren und der praktischen Weitergabe und dem alltäglichen Leben.

 

Die Frage ist, ob man den exklusiven Charakter der Sakramente auf die Dauer in der bisherigen Form aufrechterhalten kann, oder ob man entweder die Spendereigenschaften korrigiert oder aber sogar die Bedeutung.

 

Im Falle der Ehe könnte man ja z. B. rein theoretisch das Dekret Tametsi wieder zurücknehmen. B)

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Nur wie man die Eucharistie von der Priesterweihe abkoppeln will ohne ins protestantische abzudriften, kann ich mir nicht vorstellen.

Dafür gäbe es längst Modelle ....gib in Google die Stichworte "Zulehner" und ""Leutepriester" ein......

bearbeitet von wolfgang E.
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