Stefan Geschrieben 29. Mai 2008 Melden Share Geschrieben 29. Mai 2008 Ist das wirklich ein gutes Beispiel? Das Cello wird nicht verletzt, wenn es ungespielt in der Ecke steht. - Grüße, KAM Was ich da ganz übersehen habe: Stell Dir vor Du bist ein Cello, ein empfindungsfähiges Cello. Du weisst, dass Dein Spieler mit Dir nicht glücklich ist und sein musikalisches Talent auf einem Piano viel besser entfalten könnte. Aber Dein Spieler bleibt Dir treu, weil es verboten ist, das Musikinstrument zu wechseln. Dein Spieler spielt Dich also weiter, aber nicht, weil er das aus sich heraus will, sondern nur, weil er Mitleid mit Dir hat und das Instrument sowieso nicht wechseln darf. Würde Dich das glücklich machen? Würde es Dich glücklich machen, wenn Du spürst, dass Dein Ehepartner Dich nicht mehr liebt, aber er nur deshalb bei Dir bleibt, weil er Dich der aufgezwungenen Einsamkeit nach einer Scheidung vorzieht? @David Volle Zustimmung. Ich wollte halt nur darauf hinweisen, dass das katholische Ehemodell (bzw. das Verbot der Wiederheirat) auch dann nicht funktioniert, wenn es auf Bedingungen trifft, in denen die wohlmeindenden Prämissen, auf denen es basiert, zutreffen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 30. Mai 2008 Melden Share Geschrieben 30. Mai 2008 Das ist ja so, als würde man jemanden, der ein talentierter Pianist ist, der aber zunächst glaubte, er wäre ein talentierter Cellist, die Musik verbieten, weil er am Cello gescheitert ist. Würde er die Musik zusammen mit dem Cello aus seinem Leben streichen, dann wäre es eine "Sünde", dass er mit dem Cellospielen aufhört. Aber wenn er seine Liebe zur Musik nicht aufgibt, sondern nur das Instrument, das nicht zu ihm passt, warum sollte es dann eine Sünde sein, das Instrument zu suchen und zu erlernen, das zu ihm passt? Warum sollte es ein ethisches Problem sein, wenn man - nachdem eine Beziehung gescheitert ist - es nochmal versucht? Ist das wirklich ein gutes Beispiel? Das Cello wird nicht verletzt, wenn es ungespielt in der Ecke steht. - Grüße, KAM Wird ein Ex-Ehepartner verletzt, wenn der andere heiratet? Ja, möglicherweise. Möglicherweise aber auch nicht. Es kommt vor, dass zwei Menschen sich scheiden lassen und beide sich glücklich neu vermählen. Oder dass einer sich glücklich neu vermählt, und dem anderen ist es Schnuppe. Diese Fälle werden von der Kirche aber ganz genauso verurteilt, was eines überdeutlich zeigt: Es geht der Kirche in dieser Angelegenheit nicht um das Wohlergehen der Menschen. Auch wenn manche Katholiken das natürlich leugnen. Es gibt ja auch immer wieder christliche Fundamentalisten, die behaupten, ihre Verurteilung der Homosexualität würde einzig und allein auf ehrlichem Mitgefühl mit den armen Homosexuellen beruhen. Es geht hier ganz klar nicht um den Menschen sondern um das (göttliche?) Prinzip. So wie man am Sabbath eben keine Ähren rupfen darf, auch wenn man verhungert. Göttliches Gesetz ist göttliches Gesetz, da hat sich der Mensch dran zu halten und basta. Und was göttliches Gesetz ist, bestimmt die kirchliche Obrigkeit. Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Pelikan Geschrieben 30. Mai 2008 Melden Share Geschrieben 30. Mai 2008 Threads wie diese geben einem gute Anhaltspunkte, von wem man niemals einen Gebrauchtwagen kaufen sollte. Wer sich bei der Aufnahme vertraglicher Beziehungen heimlich das Recht reserviert, den Vertrag zu brechen, sobald sich das gut genug anfühlt, dessen Versprechen ist keinen Pfifferling wert; er hat in zivilisierter Gesellschaft nichts verloren. Das kanonische Eheversprechen bindet für den Rest des natürlichen Lebens. Niemand wird gezwungen, es abzugeben. Wer sich Partnerschaft anders vorstellt, auf der Basis schwankender Gefühle, jederzeit aufkündbar ohne Angabe von Gründen, möge einen solchen Schwur in selbstgewähltem Rahmen abgeben, z.B.: "Ich will dir treu sein, solange sich das gut anfühlt." Solange aber anderslautende Verträge abgeschlossen werden, öffentlich und mit Zeugen, hat jede Autorität meine Unterstützung, die dem uralten Rechtsprinzip zur Geltung verhilft, ohne das jede menschliche Ordnung dem Untergang geweiht ist: pacta sunt servanda Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 30. Mai 2008 Melden Share Geschrieben 30. Mai 2008 Threads wie diese geben einem gute Anhaltspunkte, von wem man niemals einen Gebrauchtwagen kaufen sollte. Wer sich bei der Aufnahme vertraglicher Beziehungen heimlich das Recht reserviert, den Vertrag zu brechen, sobald sich das gut genug anfühlt, dessen Versprechen ist keinen Pfifferling wert; er hat in zivilisierter Gesellschaft nichts verloren. Das kanonische Eheversprechen bindet für den Rest des natürlichen Lebens. Niemand wird gezwungen, es abzugeben. Wer sich Partnerschaft anders vorstellt, auf der Basis schwankender Gefühle, jederzeit aufkündbar ohne Angabe von Gründen, möge einen solchen Schwur in selbstgewähltem Rahmen abgeben, z.B.: "Ich will dir treu sein, solange sich das gut anfühlt." Solange aber anderslautende Verträge abgeschlossen werden, öffentlich und mit Zeugen, hat jede Autorität meine Unterstützung, die dem uralten Rechtsprinzip zur Geltung verhilft, ohne das jede menschliche Ordnung dem Untergang geweiht ist: pacta sunt servanda Das ist eben genau die unsinnige Unterstellung, die meistens gemacht wird. Wenn ich sage, dass Notwehr erlaubt ist, vertrete ich ja auch nicht die Auffassung, dass man wahllos Leute totschlagen darf. An welchen Vertrag soll sich jemand gebunden fühlen, der vom Ehepartner mit drei kleinen Kindern sitzengelassen wurde? An welchen vertrag müssen sich Leute gebunden fühlen, die im gegenseitigen Einvernehmen sagen "es war ein Fehler dass wir geheiratet haben?" Von wem man tatsächlich keinen Gebrauchtwagen kaufen sollte, sind die Leute, die die ganz strenge katholische Ehelinie vertreten. Wenn sich nämlich herausstellt, dass der Wagen irgendwelche Macken hat, werden die sagen" Mir doch egal, gekauft ist gekauft, dein Pech". Für irgendwlelche Kulanzen haben die ja kein Verständnis. Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Pelikan Geschrieben 30. Mai 2008 Melden Share Geschrieben 30. Mai 2008 Das ist eben genau die unsinnige Unterstellung, die meistens gemacht wird.Wenn ich sage, dass Notwehr erlaubt ist, vertrete ich ja auch nicht die Auffassung, dass man wahllos Leute totschlagen darf. Den Zusammenhang habe ich auch nach dreimaligem Durchlesen nicht verstanden. Wo ist da ein Vertrag? An welchen Vertrag soll sich jemand gebunden fühlen, der vom Ehepartner mit drei kleinen Kindern sitzengelassen wurde? Was soll die Antwort der Gesellschaft sein, wenn vertragliche Pflichten immer stärker ignoriert werden? Verträge entkernen, bis sie keine Pflichten mehr vorsehen (dann kann sie ja keiner mehr verletzen)? Oder die Pflichtleistung erzwingen, soweit es rechtsstaatliche Gewalt erlaubt? An welchen vertrag müssen sich Leute gebunden fühlen, die im gegenseitigen Einvernehmen sagen "es war ein Fehler dass wir geheiratet haben?" Der Vertrag schließt jede Form der Auflösung aus. Wer es weiß, schwört es, wer es nicht wußte, ist nicht gebunden. Von wem man tatsächlich keinen Gebrauchtwagen kaufen sollte, sind die Leute, die die ganz strenge katholische Ehelinie vertreten. Wenn sich nämlich herausstellt, dass der Wagen irgendwelche Macken hat, werden die sagen" Mir doch egal, gekauft ist gekauft, dein Pech". Für irgendwlelche Kulanzen haben die ja kein Verständnis. Der Vollzug des Vertrages in jedem wesentlichen Punkt ist gewährleistet. Macken, die den Vollzug verhindern, sind Kündigungsgrund. Wenn dir nach drei Jahren das Motorengeräusch nicht mehr gefällt, das ist dann allerdings nicht das Problem des Verkäufers. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
GermanHeretic Geschrieben 30. Mai 2008 Melden Share Geschrieben 30. Mai 2008 Der Vertrag schließt jede Form der Auflösung aus. Ich will mich da nicht juristisch aus dem Fenster lehnen, das wissen andere hier wesentlich besser, aber eine solche Klausel in einem Vertrag dünkt mich sittenwidrig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
OneAndOnlySon Geschrieben 30. Mai 2008 Melden Share Geschrieben 30. Mai 2008 Ich will mich da nicht juristisch aus dem Fenster lehnen, das wissen andere hier wesentlich besser, aber eine solche Klausel in einem Vertrag dünkt mich sittenwidrig.Nein, sie ist einfach nur ungültig. Jeder Vertrag ist im Einvernehmen der Vertragsparteien aufhebbar. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 30. Mai 2008 Melden Share Geschrieben 30. Mai 2008 Was soll die Antwort der Gesellschaft sein, wenn vertragliche Pflichten immer stärker ignoriert werden? Verträge entkernen, bis sie keine Pflichten mehr vorsehen (dann kann sie ja keiner mehr verletzen)? Oder die Pflichtleistung erzwingen, soweit es rechtsstaatliche Gewalt erlaubt? Was schlägst du vor? Zwangsweise Einweisung von zertstrittenen Ehepaaren in ein Ehebett und staatliche überwachung, dass sie auch ihren ehelichen Pflichten nachkommen? das ist doch absolut lächerlich. Der vertrag wird gesellschaftlich ein ganzes Stück weit durchgesetzt (Unterhaltsverpflichtungen etc.) aber es ist einfach albern, zwei Leute zum Aufrechterhalten eines Vertrages zwingen zu wollen, den beide nicht mehr wollen. Das hat nichts mit Vertragstreue zu tun, das ist Totalitarismus. Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
GermanHeretic Geschrieben 30. Mai 2008 Melden Share Geschrieben 30. Mai 2008 Ich will mich da nicht juristisch aus dem Fenster lehnen, das wissen andere hier wesentlich besser, aber eine solche Klausel in einem Vertrag dünkt mich sittenwidrig.Nein, sie ist einfach nur ungültig. Jeder Vertrag ist im Einvernehmen der Vertragsparteien aufhebbar. /ot: Nun, sittenwidrige Klauseln sind auch ungültig. Ist eine Ewigkeitsklausel ungültig aufgrund [Gesetz,Auslegung,Rechtsprechung,??] oder weil man eine solche als sittenwidrig ansieht? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Pelikan Geschrieben 30. Mai 2008 Melden Share Geschrieben 30. Mai 2008 Was soll die Antwort der Gesellschaft sein, wenn vertragliche Pflichten immer stärker ignoriert werden? Verträge entkernen, bis sie keine Pflichten mehr vorsehen (dann kann sie ja keiner mehr verletzen)? Oder die Pflichtleistung erzwingen, soweit es rechtsstaatliche Gewalt erlaubt? Was schlägst du vor? Zwangsweise Einweisung von zertstrittenen Ehepaaren in ein Ehebett und staatliche überwachung, dass sie auch ihren ehelichen Pflichten nachkommen? das ist doch absolut lächerlich. Der vertrag wird gesellschaftlich ein ganzes Stück weit durchgesetzt (Unterhaltsverpflichtungen etc.) aber es ist einfach albern, zwei Leute zum Aufrechterhalten eines Vertrages zwingen zu wollen, den beide nicht mehr wollen. Das hat nichts mit Vertragstreue zu tun, das ist Totalitarismus. Werner Was ist die naheliegendste Möglichkeit, um eine auf dem Papier bestehende Unterhaltspflicht tatsächlich durchzusetzen? Den Unterhaltspflichtigen daran zu hindern, neue Verpflichtungen einzugehen, bevor er die alten erfüllt hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Tammy_D Geschrieben 30. Mai 2008 Melden Share Geschrieben 30. Mai 2008 Das ist eben genau An welchen Vertrag soll sich jemand gebunden fühlen, der vom Ehepartner mit drei kleinen Kindern sitzengelassen wurde? Was soll die Antwort der Gesellschaft sein, wenn vertragliche Pflichten immer stärker ignoriert werden? Verträge entkernen, bis sie keine Pflichten mehr vorsehen (dann kann sie ja keiner mehr verletzen)? Oder die Pflichtleistung erzwingen, soweit es rechtsstaatliche Gewalt erlaubt? Angenommen eine Fußpflegerin und ein Frisör schließen einen auf Dauer angelegten Vertrag ab, der besagt, daß der Frisör der Fußpflegerin einmal im Monat die Haare frisiert und sie ihm einmal im Monat die Füße behandelt. Nach 2 Jahren nun hat der Frisör keine Lust mehr, der Fußpflegerin die Haare zu machen und weigert sich, es weiterhin zu tun. Was soll nun Deiner Meinung nach geschehen? Sollte die Fußpflegerin verpflichtet sein, dem Frisör auch ohne Gegenleistung weiterhin die Füße zu behandeln? Sollte der Frisör mit Polizeigewalt genötigt werden, der Fußpflegerin die Haare zu frisieren? Oder wie stellst Du Dir das vor? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 30. Mai 2008 Melden Share Geschrieben 30. Mai 2008 Von wem man tatsächlich keinen Gebrauchtwagen kaufen sollte, sind die Leute, die die ganz strenge katholische Ehelinie vertreten. Wenn sich nämlich herausstellt, dass der Wagen irgendwelche Macken hat, werden die sagen" Mir doch egal, gekauft ist gekauft, dein Pech". Für irgendwlelche Kulanzen haben die ja kein Verständnis. Der Vollzug des Vertrages in jedem wesentlichen Punkt ist gewährleistet. Macken, die den Vollzug verhindern, sind Kündigungsgrund. Wenn dir nach drei Jahren das Motorengeräusch nicht mehr gefällt, das ist dann allerdings nicht das Problem des Verkäufers. Der Gebrauchtwagen ist wirklich ein schönes Beispiel. Wenn das Kaufvertragsrecht wäre wie das katholische Ehevertragsrecht, dann könnte ich mit dir einen Vertrag abschliessen, in dem steht, dass ich dir alle deine Gebrauchtwagen abkaufe, lebenslang. Ich würde dir die aber nicht bezahlen und dir eine lange Nase machen. Dann würde ich die Wagen an jemand anderen verkaufen und das Geld einstecken. Du könntest nichts machen als das in Demut ertragen. Der Wagen ist weg, da kannst du nichts machen, denn es gibt ja einen Vertrag. Dass ich nicht bezahle, ist dein Pech, da musst du auf das jüngste Gericht hoffen. Und das schönste: Du kannst nie mehr eines deiner Autos, die du fährst, an jemand anderen verkaufen. Du musst sie alle in deiner Garage verrotten lassen, denn du bist ja vertraglich an mich gebunden, und Vertrag ist vertrag, den kann man nicht auflösen, nicht mal wenn ich selbst es auch wollte. Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 30. Mai 2008 Melden Share Geschrieben 30. Mai 2008 Was ist die naheliegendste Möglichkeit, um eine auf dem Papier bestehende Unterhaltspflicht tatsächlich durchzusetzen? Den Unterhaltspflichtigen daran zu hindern, neue Verpflichtungen einzugehen, bevor er die alten erfüllt hat. Na und? Das ist doch auch so. Die Unterhaltsansprüche aus der Erstehe gehen vor. Wo ist also dein Problem? Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 30. Mai 2008 Melden Share Geschrieben 30. Mai 2008 Sollte die Fußpflegerin verpflichtet sein, dem Frisör auch ohne Gegenleistung weiterhin die Füße zu behandeln? Und vor allem: Sollte der Fußpflegerin verboten werden, sich einen neuen Frisör zu suchen? Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 30. Mai 2008 Melden Share Geschrieben 30. Mai 2008 (bearbeitet) Ich glaube ja, dass man in der katholische Hierarchie sehr wohl wahrnimmt, zu was für absurden Situationen das Eherecht führt. Deshalb gibt es ja die typisch katholische Lösung: Man vergoldet die Fasade und erklärt sie für heilig und unantastbar, und gleichzeitig bringt man hinten eine Hintertür an (Anullierung), die doppelt so groß ist wie der Haupteingang. Was da hinten vor sich geht, ist egal, Hauptsache nach vorne raus sieht alles schön heiligmässig aus. Werner bearbeitet 30. Mai 2008 von Werner001 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Pelikan Geschrieben 30. Mai 2008 Melden Share Geschrieben 30. Mai 2008 Was ist die naheliegendste Möglichkeit, um eine auf dem Papier bestehende Unterhaltspflicht tatsächlich durchzusetzen? Den Unterhaltspflichtigen daran zu hindern, neue Verpflichtungen einzugehen, bevor er die alten erfüllt hat. Na und? Das ist doch auch so. Die Unterhaltsansprüche aus der Erstehe gehen vor. Wo ist also dein Problem? Werner Willst du sagen, wer wieder heiratet, muß seine neue Frau und seine neuen Kinder hungern lassen, während er sich gänzlich seinen Verpflichtungen widmet? Wenn nicht, dürfte dir der Interessenkonflikt nicht verborgen bleiben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Tammy_D Geschrieben 30. Mai 2008 Melden Share Geschrieben 30. Mai 2008 Was ist die naheliegendste Möglichkeit, um eine auf dem Papier bestehende Unterhaltspflicht tatsächlich durchzusetzen? Den Unterhaltspflichtigen daran zu hindern, neue Verpflichtungen einzugehen, bevor er die alten erfüllt hat. Na und? Das ist doch auch so. Die Unterhaltsansprüche aus der Erstehe gehen vor. Wo ist also dein Problem? Werner Willst du sagen, wer wieder heiratet, muß seine neue Frau und seine neuen Kinder hungern lassen, während er sich gänzlich seinen Verpflichtungen widmet? Wenn nicht, dürfte dir der Interessenkonflikt nicht verborgen bleiben. Die Unterhaltspflicht ist m. E. ein Nebenschauplatz. Denn was ist bei zwei berufstätigen Partnern, die ungefähr gleich verdienen? Da besteht doch keine Unterhaltspflicht, und somit unter diesem Aspekt kein Hinderungsgrund, neue Verpflichtungen einzugehen. Oder was ist, wenn der Ehepartner reich genug ist, mehrere Familien zu ernähren? Dann stellen seine Unterhaltsverpflichtungen gegenüber dem ersten Partner auch kein Hindernis dafür dar, eine weitere Partnerschaft einzugehen. Vielleicht beantwortest Du lieber die Fragen zu der Fußpflegerin und dem Frisör. Insbesondere auch Werners Frage, ob sie sich Deiner Meinung nach keinen neuen Frisör suchen darf. Danke. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Pelikan Geschrieben 30. Mai 2008 Melden Share Geschrieben 30. Mai 2008 Was ist die naheliegendste Möglichkeit, um eine auf dem Papier bestehende Unterhaltspflicht tatsächlich durchzusetzen? Den Unterhaltspflichtigen daran zu hindern, neue Verpflichtungen einzugehen, bevor er die alten erfüllt hat. Na und? Das ist doch auch so. Die Unterhaltsansprüche aus der Erstehe gehen vor. Wo ist also dein Problem? Werner Willst du sagen, wer wieder heiratet, muß seine neue Frau und seine neuen Kinder hungern lassen, während er sich gänzlich seinen Verpflichtungen widmet? Wenn nicht, dürfte dir der Interessenkonflikt nicht verborgen bleiben. Die Unterhaltspflicht ist m. E. ein Nebenschauplatz. Denn was ist bei zwei berufstätigen Partnern, die ungefähr gleich verdienen? Da besteht doch keine Unterhaltspflicht, und somit unter diesem Aspekt kein Hinderungsgrund, neue Verpflichtungen einzugehen. Oder was ist, wenn der Ehepartner reich genug ist, mehrere Familien zu ernähren? Dann stellen seine Unterhaltsverpflichtungen gegenüber dem ersten Partner auch kein Hindernis dafür dar, eine weitere Partnerschaft einzugehen. Die Verpflichtung ist eben nicht rein finanzieller Natur, sondern erstreckt sich auf alle Lebensbereiche: sich mit der gesamten Person dem Wohl des Ehepartners und der Aufzucht der Nachkommen zu widmen. Da gibt es kein 'genug', sondern nur ein 'immer mehr'. Nur kann eine externe Kraft, wenn sie nicht totalitär sein soll, eben nicht alle Aspekte der Pflicht erzwingen. (Nun zeichnen sich nicht-totalitäre Gesellschaften auch dadurch aus, daß es nicht nur eine Kraft gibt, die auf das gesellschaftliche Leben Einfluß nimmt, sondern unzählige.) Vielleicht beantwortest Du lieber die Fragen zu der Fußpflegerin und dem Frisör. Insbesondere auch Werners Frage, ob sie sich Deiner Meinung nach keinen neuen Frisör suchen darf. Danke. Analogien tragen bis zu einem gewissen Punkt, dann überwiegen die Unähnlichkeiten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Tammy_D Geschrieben 30. Mai 2008 Melden Share Geschrieben 30. Mai 2008 Vielleicht beantwortest Du lieber die Fragen zu der Fußpflegerin und dem Frisör. Insbesondere auch Werners Frage, ob sie sich Deiner Meinung nach keinen neuen Frisör suchen darf. Danke. Analogien tragen bis zu einem gewissen Punkt, dann überwiegen die Unähnlichkeiten. Zum einen ist damit noch nicht die Frage beantwortet, was Du im Fall des Frisörs und der Fußpflegerin für angebracht hältst. Und zum anderen ist es eine Sache, die Inadäquatheit einer Analogie zu behaupten, und eine andere, Belege dafür vorzubringen. Also: Welche Unänhlichkeiten sind bei dieser Analogie so groß, daß sie nicht geeignet ist. Ich erinnere: Ich habe dieses Beispiel im Kontext folgender Bemerkung Deinerseits geschrieben: Was soll die Antwort der Gesellschaft sein, wenn vertragliche Pflichten immer stärker ignoriert werden? Verträge entkernen, bis sie keine Pflichten mehr vorsehen (dann kann sie ja keiner mehr verletzen)? Oder die Pflichtleistung erzwingen, soweit es rechtsstaatliche Gewalt erlaubt? Es ging also um vertragliche Verpflichtungen im allgemeinen. Und in meinem Beispiel geht es ebenfalls um vertragliche Verpflichtungen. Wo ist die Unähnlichkeit? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Udalricus Geschrieben 30. Mai 2008 Melden Share Geschrieben 30. Mai 2008 Ich will mich da nicht juristisch aus dem Fenster lehnen, das wissen andere hier wesentlich besser, aber eine solche Klausel in einem Vertrag dünkt mich sittenwidrig.Nein, sie ist einfach nur ungültig. Jeder Vertrag ist im Einvernehmen der Vertragsparteien aufhebbar. Nach katholischer Auffassung ist das Sakrament allerdings ein Bund, also ein Vertrag der Ehepartner mit Gott. Wie soll man nun feststellen, ob ihn dieser auch auflösen möchte. Nach der Auffassung Jesu wird er ihn wohl nicht auflösen wollen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
OneAndOnlySon Geschrieben 30. Mai 2008 Melden Share Geschrieben 30. Mai 2008 Nach katholischer Auffassung ist das Sakrament allerdings ein Bund, also ein Vertrag der Ehepartner mit Gott. Wie soll man nun feststellen, ob ihn dieser auch auflösen möchte. Nach der Auffassung Jesu wird er ihn wohl nicht auflösen wollen.Dieser Grundsatz kann aber zu verschiedenen Handlungsweisen führen. So wird man den Orthodoxen wohl kaum Modernismus oder Untreue zum Wort des Herrn vorwerfen können, weil es bei ihnen die Auffassung gibt, dass eine sakramentale Ehe eben auch scheitern kann und man danach auch nochmal eine nichtsakramentale Ehe mit kirchlichem Segen eingehen kann. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gallowglas Geschrieben 30. Mai 2008 Melden Share Geschrieben 30. Mai 2008 Ich will mich da nicht juristisch aus dem Fenster lehnen, das wissen andere hier wesentlich besser, aber eine solche Klausel in einem Vertrag dünkt mich sittenwidrig.Nein, sie ist einfach nur ungültig. Jeder Vertrag ist im Einvernehmen der Vertragsparteien aufhebbar. Nach katholischer Auffassung ist das Sakrament allerdings ein Bund, also ein Vertrag der Ehepartner mit Gott. Wie soll man nun feststellen, ob ihn dieser auch auflösen möchte. Nach der Auffassung Jesu wird er ihn wohl nicht auflösen wollen. Ähm, also so wie ich das verstanden habe, ist die Ehe immernoch ein "Vertrag" zwischen den Ehepartnern ... "Gott" gibt nur sein OK dazu ... deshalb wird eine kath. Ehe ja auch VOR Gott und nicht MIT Gott geschlossen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 30. Mai 2008 Melden Share Geschrieben 30. Mai 2008 Ich will mich da nicht juristisch aus dem Fenster lehnen, das wissen andere hier wesentlich besser, aber eine solche Klausel in einem Vertrag dünkt mich sittenwidrig.Nein, sie ist einfach nur ungültig. Jeder Vertrag ist im Einvernehmen der Vertragsparteien aufhebbar. Nach katholischer Auffassung ist das Sakrament allerdings ein Bund, also ein Vertrag der Ehepartner mit Gott. Wie soll man nun feststellen, ob ihn dieser auch auflösen möchte. Nach der Auffassung Jesu wird er ihn wohl nicht auflösen wollen. Die Ehe im katholischen Verständnis ist ein Bund, kein Vertrag. Damit wird die Bedingungsfreiheit derEhe zum Ausdruck gebracht: In einem Bund versprechen sich Bündnispartner auf Augenhöhe gegenseitig, Lumen Gentium bringt dies zum Ausdruck, wenn es vom gegenseitigen sich schenken und annhemen spricht. Damit wurde die kirchenrechtliche und sakramententheologische Fehlentwicklung, in der Ehe einen Vertrag zu sehen, gänzlich überwunden. Dieser Bund wird zwischen Getauften von Christus zur Würde eiens Sakramentes erhoben (c. 1055) - damit wird Gott aber nicht Bündnispartner. Es bleibt ein Zweibund der Eheleute! Auf diesem Hintergrund irrititiert mich die hier laufende Diskussion um Vertragsklauseln ein wenig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 30. Mai 2008 Melden Share Geschrieben 30. Mai 2008 Nach katholischer Auffassung ist das Sakrament allerdings ein Bund, also ein Vertrag der Ehepartner mit Gott. Wie soll man nun feststellen, ob ihn dieser auch auflösen möchte. Nach der Auffassung Jesu wird er ihn wohl nicht auflösen wollen.Dieser Grundsatz kann aber zu verschiedenen Handlungsweisen führen. So wird man den Orthodoxen wohl kaum Modernismus oder Untreue zum Wort des Herrn vorwerfen können, weil es bei ihnen die Auffassung gibt, dass eine sakramentale Ehe eben auch scheitern kann und man danach auch nochmal eine nichtsakramentale Ehe mit kirchlichem Segen eingehen kann. Die Orthodoxie hebt das Mysterion nicht auf - ich habe das in einem anderen Thread schon mal geschrieben - aber sie vertraut auf die Gnade Gottes! Im orthodoxen Verstämdnis reicht die Ehe über den Tod hinaus - ZWeitehe nach Tod des ersten Partner oder bei noch lebenden ersten Partner ist ein und dasselbe Problem in dieser Sicht. Aus Orthodoxer Sicht sind eher die Katholiken die Liberalen.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Tammy_D Geschrieben 30. Mai 2008 Melden Share Geschrieben 30. Mai 2008 Ich will mich da nicht juristisch aus dem Fenster lehnen, das wissen andere hier wesentlich besser, aber eine solche Klausel in einem Vertrag dünkt mich sittenwidrig.Nein, sie ist einfach nur ungültig. Jeder Vertrag ist im Einvernehmen der Vertragsparteien aufhebbar. Nach katholischer Auffassung ist das Sakrament allerdings ein Bund, also ein Vertrag der Ehepartner mit Gott. Wie soll man nun feststellen, ob ihn dieser auch auflösen möchte. Nach der Auffassung Jesu wird er ihn wohl nicht auflösen wollen. Die Ehe im katholischen Verständnis ist ein Bund, kein Vertrag. Damit wird die Bedingungsfreiheit derEhe zum Ausdruck gebracht: In einem Bund versprechen sich Bündnispartner auf Augenhöhe gegenseitig, Lumen Gentium bringt dies zum Ausdruck, wenn es vom gegenseitigen sich schenken und annhemen spricht. Damit wurde die kirchenrechtliche und sakramententheologische Fehlentwicklung, in der Ehe einen Vertrag zu sehen, gänzlich überwunden. Dieser Bund wird zwischen Getauften von Christus zur Würde eiens Sakramentes erhoben (c. 1055) - damit wird Gott aber nicht Bündnispartner. Es bleibt ein Zweibund der Eheleute! Auf diesem Hintergrund irrititiert mich die hier laufende Diskussion um Vertragsklauseln ein wenig. Öhm. Was ist denn ein Bund laut katholischem Verständnis? Ich dachte, ein Bund sei ein Bündnis und ein Bündnis sei eine vertragliche Vereinbarung. Udalricus scheint das auch so zu sehen. Du schreibst in Deinem etwas anakoluthischem Satz "In einem Bund versprechen sich Bündnispartner auf Augenhöhe gegenseitig" - Vertäge können ja auch auf Augenhöhe geschlossen werden. Wo ist der Unterschied? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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