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Missio und Wiederheirat


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Öhm. Was ist denn ein Bund laut katholischem Verständnis?

Ich dachte, ein Bund sei ein Bündnis und ein Bündnis sei eine vertragliche Vereinbarung. Udalricus scheint das auch so zu sehen.

 

Du schreibst in Deinem etwas anakoluthischem Satz "In einem Bund versprechen sich Bündnispartner auf Augenhöhe gegenseitig" - Vertäge können ja auch auf Augenhöhe geschlossen werden. Wo ist der Unterschied?

 

Der theologische Begriff des Bundes wird hier in einer Weise gebraucht, die dem Bund Gottes mit deinem Volk entspricht: Zwei sagen sich die Treue zu. Punkt. Nicht aber: Zwei sagen sich die Treue zu, wenn.... Darin liegt der gewaltige Unterschied zwischen einem Vertrag (der ein wenn-dann zum Ausdruck bringt, sebst wenn das "wenn" winzig ist) und einem Bund, der kein "wenn" kennt.

 

Richtig, Verträge können auch auf Augenhöhe geschlossen werden, ein Bund kann nur auf Augenhöhe geschlossen werden - das ist der Unterschied!

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Richtig, Verträge können auch auf Augenhöhe geschlossen werden, ein Bund kann nur auf Augenhöhe geschlossen werden - das ist der Unterschied!

 

Eigenartige terminologische Spitzfindigkeiten. Wurde denn der Bund zwischen Gott und den Menschen auf "Augenhöhe" geschlossen? Doch wohl eher nicht.

 

Und weshalb die Unkündbarkeit im Begriff des Bundes liegen sollte, leuchtet mir auch nicht ein.

bearbeitet von David
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Öhm. Was ist denn ein Bund laut katholischem Verständnis?

Ich dachte, ein Bund sei ein Bündnis und ein Bündnis sei eine vertragliche Vereinbarung. Udalricus scheint das auch so zu sehen.

 

Du schreibst in Deinem etwas anakoluthischem Satz "In einem Bund versprechen sich Bündnispartner auf Augenhöhe gegenseitig" - Vertäge können ja auch auf Augenhöhe geschlossen werden. Wo ist der Unterschied?

 

Der theologische Begriff des Bundes wird hier in einer Weise gebraucht, die dem Bund Gottes mit deinem Volk entspricht: Zwei sagen sich die Treue zu. Punkt. Nicht aber: Zwei sagen sich die Treue zu, wenn.... Darin liegt der gewaltige Unterschied zwischen einem Vertrag (der ein wenn-dann zum Ausdruck bringt, sebst wenn das "wenn" winzig ist) und einem Bund, der kein "wenn" kennt.

 

Richtig, Verträge können auch auf Augenhöhe geschlossen werden, ein Bund kann nur auf Augenhöhe geschlossen werden - das ist der Unterschied!

 

 

Sehe ich das richtig:

Ein Bund ist eine spezielle Form von Vertrag, für den folgende Bedingungen gelten:

1. Er kann nur auf Augenhöhe geschlossen werden (obwohl das von David in bezug auf den Bund zwischen Gott und den Menschen m. E. mit Recht angezweifelt wird).

2. Er gilt bedingungslos und ist unkündbar.

 

Ein derartiger Bund wäre also aufgrund der zweiten Bedingung im deutschen Rechtssystem sittenwidrig bzw. könnte nicht wirksam geschlossen werden. Ist das korrekt?

 

 

Und dann noch eine konkrete Frage, die sich nicht direkt an Chrysologus richtet:

 

Welche Form von bedingungsloser Treue schuldet beispielsweise eine Frau ihrem Ehemann, der sie mehrfach krankenhausreif geschlagen und vergewaltigt hat, nur um sie danach mit 3 kleinen Kindern sitzenzulassen?

Muß sie ihm beispielsweise beistehen und ihn pflegen, wenn er einen Schlaganfall hat und pflegebedürftig ist?

Muß sie wieder mit ihm zusammenleben, falls er zurückkehren sollte?

 

Wenn "Nein", warum nicht, wo die Treue doch kein "Wenn" kennt?

 

Oder darf sie "nur" keinen neuen Mann als Partner für sich und Vater für ihre Kinder suchen?

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Zwei Aspekte meinerseits:

--> Die reale Erfahrung (nicht die - zweifelsohne sehr schön klingende- Theorie) zeigt, dass es Ehen gibt, die für alle Beteiligten nur noch die Hölle sind, trotz Therapie etc. Kann es der Wille Gottes sein, hier auszuhalten?

--> Zurück zur Grundfrage: Geschiedene Wiederverheiratete als Religionslehrer. Viele, die hier mitdiskutieren, sagen hierzu nein. Nun fällt aber an zahllosen Schulen der Religionsunterricht aus. Ändert sich dann die Argumentation? Lieber kein RU als bei einem Geschiedenen Wiederverheirateten?

 

Laura

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Damit wurde die kirchenrechtliche und sakramententheologische Fehlentwicklung, in der Ehe einen Vertrag zu sehen, gänzlich überwunden.

 

Dieser Bund wird zwischen Getauften von Christus zur Würde eiens Sakramentes erhoben (c. 1055) - damit wird Gott aber nicht Bündnispartner. Es bleibt ein Zweibund der Eheleute!

 

Auf diesem Hintergrund irrititiert mich die hier laufende Diskussion um Vertragsklauseln ein wenig.

Bevor du künstliche Gegensätze aufbaust, solltest du vielleicht mal den Canon lesen, den du selbst anführst... B)

§ 1. Matrimoniale foedus, quo vir et mulier inter se totius vitae consortium constituunt, indole sua naturali ad bonum coniugum atque ad prolis generationem et educationem ordinatum, a Christo Domino ad sacramenti dignitatem inter baptizatos evectum est.

 

§ 2. Quare inter baptizatos nequit matrimonialis contractus validus consistere, quin sit eo ipso sacramentum.

bearbeitet von Pelikan
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Das kanonische Eheversprechen bindet für den Rest des natürlichen Lebens. Niemand wird gezwungen, es abzugeben.

Was passiert, wenn ein unverheiratetes Paar ungewollt oder unüberlegt schwanger wird? Abtreiben darf man nicht, heiraten muss man nicht (mehr, in der Vergangenheit schon) weil es sonst ja aus einem externen Zwang geschehen würde, Zusammenleben ohne Heiraten um das Kind gemeinsam groß zu ziehen darf man nicht, weil sonst ein öffentliches Konkubinat angenommen wird, also bleibt eigentlich nach strenger katholischer Auffassung nur die Alleinerziehung des Kindes von einem Elternteil oder die Adoption.

Solange aber anderslautende Verträge abgeschlossen werden, öffentlich und mit Zeugen, hat jede Autorität meine Unterstützung, die dem uralten Rechtsprinzip zur Geltung verhilft, ohne das jede menschliche Ordnung dem Untergang geweiht ist: pacta sunt servanda

Die Römer, von denen der Spruch stammt, kannten sehr wohl die Aufhebung eines Vertrages, ebenso wie die Scheidung eines Ehevertrages. Das kanonische Recht übernimmt viel vom römischen Recht, ausser in diesem Punkt.

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§ 2. Quare inter baptizatos nequit matrimonialis contractus validus consistere, quin sit eo ipso sacramentum.

Wenn man als katholisch Getaufter mit Dispens einen nicht getauften Partner heiratet, ist die Ehe gültig, jedoch nicht sakramental. Ist sie dann nach katholischer Auffassung auch unauflöslich? Anders gefragt, ergibt sich die Unauflöslichkeit aus dem Sakrament oder aus dem aus kirchlicher Sicht gültig geschlossenen Ehevertrag?

 

Ich vermute mal letzteres, bin aber nicht sicher. Das Paulinische Privileg erlaubt die Scheidung gültig geschlossener Ehen zwischen Ungetauften, wenn einer konvertiert und der andere deswegen Stress macht. Wenn aber von vorne herein einer getauft ist, der andere nicht, kann diese Überlegung nicht greifen. Andererseits würde ich daraus auch schließen, dass für die Kirche selbst Zivilehen gültig und daher unauflöslich sind, solange nicht beide Eheleute katholisch sind, weil sie dann der Formpflicht unterliegen.

 

Jedoch dachte ich, dass eine geschiedene Zivilehe zwischen Ungetauften kein Hindernis für eine katholische Wiederheirat ist, dass die Falle fürs Leben also nur bei gültigen (aber nicht unbedingt sakramentalen) Ehen zuschnappt, wo mindestens ein Partner getauft ist.

 

Die Verworrenheit ist haarsträubend. Danke im voraus für fundierte Erklärungen.

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Im orthodoxen Verstämdnis reicht die Ehe über den Tod hinaus - ZWeitehe nach Tod des ersten Partner oder bei noch lebenden ersten Partner ist ein und dasselbe Problem in dieser Sicht. Aus Orthodoxer Sicht sind eher die Katholiken die Liberalen....

Verstößt die Auffassung, dass die Ehe über den Tod hinaus reicht, nicht krass gegen die Stelle im Evangelium, wo Jesus gefragt wird, mit wem eine Frau im Himmel verheiratet sein wird, die nach und nach sieben Brüder heiratet, weil einer nach dem anderen stirbt? Jesus antwortet doch, dass die Ehe nur für das irdische Leben ist.

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Bevor du künstliche Gegensätze aufbaust, solltest du vielleicht mal den Canon lesen, den du selbst anführst... B)
§ 1. Matrimoniale foedus, quo vir et mulier inter se totius vitae consortium constituunt, indole sua naturali ad bonum coniugum atque ad prolis generationem et educationem ordinatum, a Christo Domino ad sacramenti dignitatem inter baptizatos evectum est.

 

§ 2. Quare inter baptizatos nequit matrimonialis contractus validus consistere, quin sit eo ipso sacramentum.

 

Ich lese die Canones, die ich aufführe, durchaus. Ich lese aber auch mehr als nur die Canones. Es gibt - wie ich schon andeutete - eine lange Debatte in der Kanonistik, ob die Ehe nun ein Bund oder ein Vertrag sei. Norbert Lüdecke weist in seiner Dissertation nach, dass Ehe auf und nach dem Konzil als Bund zu verstehen sei (Norbert Lüdecke, Eheschließung als Bund. Genese und Exegese der Ehelehre der Konzilskonstitution "Gaudium et spes" in kanonistischer Auswertung (Forschungen zur Kirchenrechtswissenschaft 7/1). Würzburg: Echter 1989) Die Begründung habe ich schon in aller Kürze dargelegt, nachgeschoben sei noch der Begriff des "totius vitae consortium", der "totalen Lebensgemeinschaft", als die die Ehe verstanden wird. Ehe ist keine zweck- und regelgebundene Partnerschaft auf der Basis eines Mustervertrages (so schien sie der CIC/1917 verstanden zu haben), sie ist eine alle Bereiche des Lebens umfassende neue Wirklichkeit zwischen zwei Menschen.

 

Wie aber kommt nun der contractus in den Codex? Ich halte ihn für ein Relikt des CIC/1917. Der zum Vergleich immer hilfreiche und aufschlussreiche CCEO verwendet nur noch den Begriff des matrimoniale foedus. Solche begrifflichen VEränderungen vom CIC zum CCEO sind in der Regel Folgen eines Klärungsprozesses, der nach 1983 einsetzte und begriffliche Unklarheiten des CIC im CCEO klärte. Es stimmt also, dass der CIC noch vom Vertrag spricht, er meint damit jedoch den Bund.

 

Klingt jetzt zugegebenermassen etwas spitzfindig, ein Blick in die Genese des 1055 und seiner Weiterentwicklung zum 776 CCEO läßt mich zur Auffassung kommen, Recht zu haben.

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§ 2. Quare inter baptizatos nequit matrimonialis contractus validus consistere, quin sit eo ipso sacramentum.

Wenn man als katholisch Getaufter mit Dispens einen nicht getauften Partner heiratet, ist die Ehe gültig, jedoch nicht sakramental. Ist sie dann nach katholischer Auffassung auch unauflöslich? Anders gefragt, ergibt sich die Unauflöslichkeit aus dem Sakrament oder aus dem aus kirchlicher Sicht gültig geschlossenen Ehevertrag?

 

Ich vermute mal letzteres, bin aber nicht sicher. Das Paulinische Privileg erlaubt die Scheidung gültig geschlossener Ehen zwischen Ungetauften, wenn einer konvertiert und der andere deswegen Stress macht. Wenn aber von vorne herein einer getauft ist, der andere nicht, kann diese Überlegung nicht greifen. Andererseits würde ich daraus auch schließen, dass für die Kirche selbst Zivilehen gültig und daher unauflöslich sind, solange nicht beide Eheleute katholisch sind, weil sie dann der Formpflicht unterliegen.

 

Jedoch dachte ich, dass eine geschiedene Zivilehe zwischen Ungetauften kein Hindernis für eine katholische Wiederheirat ist, dass die Falle fürs Leben also nur bei gültigen (aber nicht unbedingt sakramentalen) Ehen zuschnappt, wo mindestens ein Partner getauft ist.

 

Die Verworrenheit ist haarsträubend. Danke im voraus für fundierte Erklärungen.

 

Eine nicht-sakramentale Ehe ist aufhebbar, auch wenn sie mit dispens geschlossen wurde.

 

Es geht aber nicht um zivile oder kirchliche Heirat, sonderm um getauft oder nicht. Ehe zwischen getauften ist Sakrament (=unaufhebbar sofern vollzogen), es sei denn, einer wäre Katholisch, dann unterliegen sie der Formpflicht.

 

Auch eine geschiedene Zivilehe zwischen Ungetauften führtb zu einem kurzen Verfahren, in dem zumindest das Ungetauft-Sein der beiden nachzuweisen wäre, damit es das zu einer Aufhebung kommen kann. Eine Zivilscheidung alleine reicht nicht.

bearbeitet von Chrysologus
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Ehe zwischen getauften ist Sakrament (=unaufhebbar sofern vollzogen), es sei denn, einer wäre Katholisch, dann unterliegen sie der Formpflicht.

Ist nicht zusaetzlich zur Taufe beider Eheleute auch eine Kirchenmitgliedschaft beider zum Zeitpunkt der Eheschliessung fuer das Sakrament notwendig? Wenn also z.B. ein Katholik einen nicht katholisch getauften Partner, der aus seiner Kirche ausgetreten ist, mit Dispens (kirchlich) heiratet, ist die Ehe zwar gueltig, aber nicht sakramental, und daher aufloeslich, oder?

 

Aber wie koennen denn zwei z.B. evangelische Kirchenmitglieder ein (katholisches) Sakrament empfangen, ohne es zu wissen?

 

Das bekannte Problem, von dem neulich ein aehnlicher Thread ausging, ist ja, dass wenn zwei nicht katholisch getaufte nicht katholisch heiraten, die an der Aktion unbeteiligte katholische Kirche das als Sakrament und daher als unaufloesbar betrachtet. Dass die Eheleute selber das nie so sahen, spielt keine Rolle. Dabei muessten doch die der katholischen Auffassung von Ehe nicht konformen Ansichten der Brautleute ein offensichtlicher Grund fuer die Nichtigkeit deren Ehe aus katholischer Sicht sein. D.h. zwei evangelisch verheiratete und geschiedene Menschen koennen bzw. muessen um katholisch jemand anders neu heiraten zu duerfen vorher ein katholisches Eheannullierungsverfahren anstrengen, bei dem sie allerdings aus besagtem Grund der nichtkatholischen Einstellung bei der Eheschliessung gute Chancen haben?

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Was ist die naheliegendste Möglichkeit, um eine auf dem Papier bestehende Unterhaltspflicht tatsächlich durchzusetzen? Den Unterhaltspflichtigen daran zu hindern, neue Verpflichtungen einzugehen, bevor er die alten erfüllt hat.

Na und? Das ist doch auch so.

Die Unterhaltsansprüche aus der Erstehe gehen vor.

 

Wo ist also dein Problem?

 

Werner

 

Leider nein. Mit dem neuen Unterhaltsgesetz ist das nicht mehr so. Der Unterhalt für den alten oder neuen Ehepartner wird so ausschließlich über die Kinderbetreuung definiert, dass bei einer Zweitehe mit Kindern für den abgelegten Ehepartner nichts mehrübrigbleibt (wenn der Mann nicht Millionär ist).

 

Das gilt auch für Altehen in den Frauen im Vertrauen auf Rechtssicherheit in Unterhaltsfragen auf eigene berufliche Karrieren versichtet haben!!

 

Dass darauf weder die bischöfe noch die katholischen Frauen reagiert habben, ist wirklich unglaublich (und zeigt, dass Meisner, Mixa und Co. von gesellschaftlich relevanten Fragestellungen schlicht und einfach keine Ahnung haben)

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Leider nein. Mit dem neuen Unterhaltsgesetz ist das nicht mehr so. Der Unterhalt für den alten oder neuen Ehepartner wird so ausschließlich über die Kinderbetreuung definiert, dass bei einer Zweitehe mit Kindern für den abgelegten Ehepartner nichts mehrübrigbleibt (wenn der Mann nicht Millionär ist).

 

Das gilt auch für Altehen in den Frauen im Vertrauen auf Rechtssicherheit in Unterhaltsfragen auf eigene berufliche Karrieren versichtet haben!!

 

Dass darauf weder die bischöfe noch die katholischen Frauen reagiert habben, ist wirklich unglaublich (und zeigt, dass Meisner, Mixa und Co. von gesellschaftlich relevanten Fragestellungen schlicht und einfach keine Ahnung haben)

 

Das Prinzip des neuen Unterhaltsrechts, Kinder systematisch unterhaltsrechtlich zu bevorzugen, finde ich völlig richtig und längst überfällig. Ob Übergangsfristen aus Gründen des Vertrauensschutzes notwendig gewesen wären, ist sicher eine diskutable Frage.

Was Mixa, Meisner und Konsorten dazu gesagt haben oder hätten, ist doch eh egal. Die haben in wichtigen gesellschaftlichen Fragen doch eh nichts zu sagen.

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Ist nicht zusaetzlich zur Taufe beider Eheleute auch eine Kirchenmitgliedschaft beider zum Zeitpunkt der Eheschliessung fuer das Sakrament notwendig? Wenn also z.B. ein Katholik einen nicht katholisch getauften Partner, der aus seiner Kirche ausgetreten ist, mit Dispens (kirchlich) heiratet, ist die Ehe zwar gueltig, aber nicht sakramental, und daher aufloeslich, oder?

 

Nein. Eine Ehe zwischen Getauften wird von Christus zur Höhe eines Sakramentes gehoben - soe die katholische Position. Auch der Ausgetretene bleibt aber getauft, damit wird seine Ehe Sakrament.

 

Nicht nur ich halte diese Regelung für unglücklich, ein Ehehindernis o.ä. "Austritt" wäre hier mehr als sinnvoll, um in der Regel dramatische Geschichten zu verhindern. Allerdings wäre das eine Abkehr von dem Gedanken, dass Christus selbst die Ehe zum Sakrament macht, nicht aber das kirchliche Handeln.

 

Aber wie koennen denn zwei z.B. evangelische Kirchenmitglieder ein (katholisches) Sakrament empfangen, ohne es zu wissen?

 

Sie werden Teil eines Sakramentes (denn die Ehe selbst ist das Sakrament!), auch wenn sie es nicht so verstehen werden. Es gibt aber keine katholisch-sakramentale oder evangelisch-sakramentale Ehe - es gibt nur eine Ehe zwischen Getauften, die Sakrament ist.

 

Im übrigen, auch zwei Katholiken, die auf der sprichwörtlichen einsamen Insel gestrandet sind und sich dort die Ehe versprechen - also den Willen, heiraten zu wollen - sind sakramental verheiratet. Sollte allerdings kein Theologe oder Kanonist mit ihnen gestrandet sein, werden sie es nicht wissen....

 

[...] Dabei muessten doch die der katholischen Auffassung von Ehe nicht konformen Ansichten der Brautleute ein offensichtlicher Grund fuer die Nichtigkeit deren Ehe aus katholischer Sicht sein. D.h. zwei evangelisch verheiratete und geschiedene Menschen koennen bzw. muessen um katholisch jemand anders neu heiraten zu duerfen vorher ein katholisches Eheannullierungsverfahren anstrengen, bei dem sie allerdings aus besagtem Grund der nichtkatholischen Einstellung bei der Eheschliessung gute Chancen haben?

 

Leider nein. Das katholische Eherecht kennt nur den bewussten und willentlichen Ausschluss von Wesenseigenschaften der Ehe. Gerade das tut der hypothetische kirchenferne Protestant nicht - er schließt die Unauflöslichkeit der Ehe nicht aus, er nimmt die Möglichkeit einer Scheidung bestenfalls begrüßend zur Kenntnis. Das aber reicht im Nichtigkeitsverfahren nicht.

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Leider nein. Mit dem neuen Unterhaltsgesetz ist das nicht mehr so. Der Unterhalt für den alten oder neuen Ehepartner wird so ausschließlich über die Kinderbetreuung definiert, dass bei einer Zweitehe mit Kindern für den abgelegten Ehepartner nichts mehrübrigbleibt (wenn der Mann nicht Millionär ist).

 

Das gilt auch für Altehen in den Frauen im Vertrauen auf Rechtssicherheit in Unterhaltsfragen auf eigene berufliche Karrieren versichtet haben!!

 

Dass darauf weder die bischöfe noch die katholischen Frauen reagiert habben, ist wirklich unglaublich (und zeigt, dass Meisner, Mixa und Co. von gesellschaftlich relevanten Fragestellungen schlicht und einfach keine Ahnung haben)

 

Das Prinzip des neuen Unterhaltsrechts, Kinder systematisch unterhaltsrechtlich zu bevorzugen, finde ich völlig richtig und längst überfällig. Ob Übergangsfristen aus Gründen des Vertrauensschutzes notwendig gewesen wären, ist sicher eine diskutable Frage.

Was Mixa, Meisner und Konsorten dazu gesagt haben oder hätten, ist doch eh egal. Die haben in wichtigen gesellschaftlichen Fragen doch eh nichts zu sagen.

 

 

Es geht nicht um den Unterhalt für die Kinder, sondern darum, dass der Unterhalt für die Frauen ausschließlich über ihre Betreuungsfunktion definiert wird. Mit anderen Worten: ich habe als Mann die Möglichkeit, meine Frau von jetzt auf gleich zu verlassen und mit einer jüngeren ein Kind zu zeugen. Dann erhält die neue Frau den Unterhalt, nicht die Frau, die Jahrzehnte mit mir zusammengelbt und wegen der gemeinschaftlichen Gestaltung des Lebens eventuell ihrte Berufstätigkeit zurückgestellt hat.

 

Das ist sehr ungerecht, und das führt vor allem dazu, dass es in Deutschland von nun an völlig unverantwortlich ist, eine Familie mit mehr als einem, allerhöchstens zwei Kindern zu gründen.

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Es geht nicht um den Unterhalt für die Kinder, sondern darum, dass der Unterhalt für die Frauen ausschließlich über ihre Betreuungsfunktion definiert wird. Mit anderen Worten: ich habe als Mann die Möglichkeit, meine Frau von jetzt auf gleich zu verlassen und mit einer jüngeren ein Kind zu zeugen. Dann erhält die neue Frau den Unterhalt, nicht die Frau, die Jahrzehnte mit mir zusammengelbt und wegen der gemeinschaftlichen Gestaltung des Lebens eventuell ihrte Berufstätigkeit zurückgestellt hat.

 

Das ist sehr ungerecht, und das führt vor allem dazu, dass es in Deutschland von nun an völlig unverantwortlich ist, eine Familie mit mehr als einem, allerhöchstens zwei Kindern zu gründen.

 

Nein, es geht darum, dass wenn Kinder und Ex-Ehefrauen um Unterhalt konkurrieren, die Kinder nun den Vorzug bekommen. Ich halte das für eine völlig nachvollziehbare Wertung. Warum es jetzt unverantwortlich wäre, eine Familie zu gründen, kann ich nicht verstehen.

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Es geht nicht um den Unterhalt für die Kinder, sondern darum, dass der Unterhalt für die Frauen ausschließlich über ihre Betreuungsfunktion definiert wird. Mit anderen Worten: ich habe als Mann die Möglichkeit, meine Frau von jetzt auf gleich zu verlassen und mit einer jüngeren ein Kind zu zeugen. Dann erhält die neue Frau den Unterhalt, nicht die Frau, die Jahrzehnte mit mir zusammengelbt und wegen der gemeinschaftlichen Gestaltung des Lebens eventuell ihrte Berufstätigkeit zurückgestellt hat.

 

Das ist sehr ungerecht, und das führt vor allem dazu, dass es in Deutschland von nun an völlig unverantwortlich ist, eine Familie mit mehr als einem, allerhöchstens zwei Kindern zu gründen.

 

Nein, es geht darum, dass wenn Kinder und Ex-Ehefrauen um Unterhalt konkurrieren, die Kinder nun den Vorzug bekommen. Ich halte das für eine völlig nachvollziehbare Wertung. Warum es jetzt unverantwortlich wäre, eine Familie zu gründen, kann ich nicht verstehen.

 

Das stimmt nicht. Auch die kinderbetreuende Zweitfrau hat Vorrang. Es besteht also kein Anlass mehr, auf bereits bestehende Beziehungen Rücksicht zu nehmen, da die sich daraus eigentlich ergebenden wirtschaftlichen Verpflichtungen gestrichen sind.

 

Jeder Mensch, ob Man oder Frau, muss also ab jetzt seine eigenen Karriere und berufliche Sichrheit ins Zentrum seiner Lebensplanung stellen, alles andere wäre absolut unverantwortlich. Eine Aufgabenteilung, ein gemeinsames Projekt "Famlie" kann so nicht entstehen.

 

Jeder Mensch mit etwas Lebenserfahrung weiß, dass die Versorgung und Erziehung von drei Kindern bei gleichzeitiger Berufstätigkeit beider Ehepartner nicht zu leisten ist. Also ist durch das neue Unterhaltsrecht die Kinderzahl von vorneheri auf zwei begrenzt. (Es sei denn, ein Ehepartner ist bereit, sich auf gut Glück vollständig in die Hand des anderen zu begeben).

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Das stimmt nicht. Auch die kinderbetreuende Zweitfrau hat Vorrang. Es besteht also kein Anlass mehr, auf bereits bestehende Beziehungen Rücksicht zu nehmen, da die sich daraus eigentlich ergebenden wirtschaftlichen Verpflichtungen gestrichen sind.

 

Jeder Mensch, ob Man oder Frau, muss also ab jetzt seine eigenen Karriere und berufliche Sichrheit ins Zentrum seiner Lebensplanung stellen, alles andere wäre absolut unverantwortlich. Eine Aufgabenteilung, ein gemeinsames Projekt "Famlie" kann so nicht entstehen.

 

Jeder Mensch mit etwas Lebenserfahrung weiß, dass die Versorgung und Erziehung von drei Kindern bei gleichzeitiger Berufstätigkeit beider Ehepartner nicht zu leisten ist. Also ist durch das neue Unterhaltsrecht die Kinderzahl von vorneheri auf zwei begrenzt. (Es sei denn, ein Ehepartner ist bereit, sich auf gut Glück vollständig in die Hand des anderen zu begeben).

 

Das Problem des Unterhaltsrechts besteht doch vorrangig darin, dass immer zuwenig Geld da ist, um alle Ansprüchen gerecht werden zu können. Der Gesetzgeber hat sich nun - zu Recht wie ich meine - für einen Vorrang der Kinder entschieden. Nicht der neuen Frau (merkwürdig, warum eigentlich gehen wir meist davon aus, dass Frauen unterhaltsbedürftig seien und sich nicht selbst ernähren könnten?) steht ein vorrangiges Unterhaltsrecht vor der Ex zu, sondern die Kinder der neuen Beziehung kommen vor der Frau der ersten Ehe.

 

Der Protest der genannten Bischöfe ist in diesem Punkt wenig durchdacht: Einerseits plädieren sie dafür, dass Mütter daheim bleiben (können) sollen, anderseits aber fordern sie im Unterhalsrecht eine Regelung, die dies den Frauen in zweiten Ehen unmöglich macht, weil sie nach dem alten Recht dazuverdienen mussten, um Unterhaltsansprüche einer womöglich sogar kinderlosen Frau aus erster Ehe zu sichern.

 

Mir ist alledings nicht klar - und meine Erfahrung spricht dagegen - warum die Erziehung von zwei Kindern bei gleichzeitiger Berufstätigkeit der Eltern möglich sein soll, von drei Kindern aber nicht. Es verlangt deutliche Prioritäten, aber es ist möglich. Das alte Recht hingegen limitierte die Kinderzahl der zweiten Ehe sehr deutlich, weil die Ansprüche des ersten Partners Vorrang vor den Bedürfnissen der Kinder hatte. Im Zweifel kann ein erwachsener Mensch für seinen Unterhalt aufkommen, ein Kind aber kann das gar nicht und sollte daher immer den Vorrang haben. Auch wenn Kinder dann vor Ehe kommen!

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Jeder Mensch mit etwas Lebenserfahrung weiß, dass die Versorgung und Erziehung von drei Kindern bei gleichzeitiger Berufstätigkeit beider Ehepartner nicht zu leisten ist. Also ist durch das neue Unterhaltsrecht die Kinderzahl von vorneheri auf zwei begrenzt. (Es sei denn, ein Ehepartner ist bereit, sich auf gut Glück vollständig in die Hand des anderen zu begeben).

 

Meine Eltern wussten/wissen es nicht. Seit meinem 10. Lebensjahr sind bei mir beide Elternteile berufstätig.

 

Ansonsten kann ich Chrysologus nur beipflichten.

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Jeder Mensch mit etwas Lebenserfahrung weiß, dass die Versorgung und Erziehung von drei Kindern bei gleichzeitiger Berufstätigkeit beider Ehepartner nicht zu leisten ist. Also ist durch das neue Unterhaltsrecht die Kinderzahl von vorneheri auf zwei begrenzt. (Es sei denn, ein Ehepartner ist bereit, sich auf gut Glück vollständig in die Hand des anderen zu begeben).

 

Meine Eltern wussten/wissen es nicht.

 

meine eltern wußten das offenbar auch nicht.

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Nach katholischer Auffassung ist das Sakrament allerdings ein Bund, also ein Vertrag der Ehepartner mit Gott. Wie soll man nun feststellen, ob ihn dieser auch auflösen möchte.

Starbiketour fragen.

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Wurde denn der Bund zwischen Gott und den Menschen auf "Augenhöhe" geschlossen?
Meines Wissen saß oder lag Jesus mit seinen Jüngern beim letzten Abendmahl durchaus "auf Augenhöhe" mit ihnen, als er mit der Eucharistie den neuen Bund einsetzte und ihn bekräftige mit den Worten:

"Das ist der Kelch des neuen und ewigen Bundes, mein Blut das für euch und für alle vergossen wird zur Vergebung der Sünden. Tut dies zu meinem Gedächtnis!"

Indem die Apostel aus dem Kelch tranken, haben sie diesen Bund bekräftigt.

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"Ich gebe euch den Befehl, Handlung X zu meinem Gedächtnis auszuführen."

"Jawohl, machen wir."

 

Seltsames Verständnis von "auf Augenhöhe". Von dem Alten Bund wollen wir jetzt mal gar nicht reden, das wird wahrscheinlich sogar dir peinlich.

bearbeitet von Assarhaddon
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Nach katholischer Auffassung ist das Sakrament allerdings ein Bund, also ein Vertrag der Ehepartner mit Gott. Wie soll man nun feststellen, ob ihn dieser auch auflösen möchte.

Starbiketour fragen.

 

Oh nein, bitte nicht. B)

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