Gabriele Geschrieben 5. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 5. Juni 2008 Liebe Forengemeinde, ich habe in einem anderen Thread erwähnt, dass jemand geheiratet hat. Zu meinem Erstaunen wurde das korrigiert mit der Aussage, dass das Standesamt nicht zählt. Selbstverständlich ist für einen Katholiken die kirchliche Trauung entscheidend. Aber zählt das Standesamt wirklich nichts? Ist ein standesamtlich verheirateter Katholik damit gar nicht verheiratet? Liebe Grüße, Gabriele Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gouvernante Geschrieben 5. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 5. Juni 2008 Katholiken unterliegen normalerweise der Formpflicht. D.h. aus kirchenrechtlicher (sic!) Sicht wird auf dem Standesamt allerhöchstens ein Konkubinat öffentlich gemacht... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gabriele Geschrieben 5. Juni 2008 Autor Melden Share Geschrieben 5. Juni 2008 Katholiken unterliegen normalerweise der Formpflicht. Was heißt das eigentlich genau? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Udalricus Geschrieben 5. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 5. Juni 2008 Katholiken unterliegen normalerweise der Formpflicht. Was heißt das eigentlich genau? Damit ihre Ehe kirchlicherseits als gültig erachtet wird, haben sie die Pflicht, die richtige Form der Eheschließung einzuhalten. Das heisst Trauungsgespräch und kirchliche Feier mit Diakon oder Priester als Assistenz. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gouvernante Geschrieben 5. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 5. Juni 2008 Formpflicht = an die kanonische Eheschließungsform gebunden Die kanonische Eheschließungsform – eingeführt durch das Dekret Tam etsi des Konzils von Trient – schreibt vor, dass eine Ehe nur von zwei rechtlich dazu befähigten Personen unterschiedlichen Geschlechts unter Assistenz des Ortsordinarius, des Ortspfarrers oder eines von einem der beiden delegierten Priesters oder Diakons vor zwei Zeugen geschlossen werden kann (can. 1108 CIC). Quelle Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gouvernante Geschrieben 5. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 5. Juni 2008 ...Das heisst Trauungsgespräch ...Nein, ein Traugespräch gehört nicht zum Anforderungskatalog der kanonischen Eheschließungsform. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gouvernante Geschrieben 5. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 5. Juni 2008 Ist ein standesamtlich verheirateter Katholik damit gar nicht verheiratet?Natürlich ist ein Katholik auch dann verheiratet, wenn er auf dem Standesamt heiratet: schließlich ist Ehe in Deutschland auch eine staatliche "Kategorie".Aber katholische Partner spenden sich auf dem Standesamt kein Sakrament, so keine Befreiung von der Formpflicht vorliegt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franciscus non papa Geschrieben 5. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 5. Juni 2008 vor einiger zeit gab es da mal einen hervorragenden beitrag von sven Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
OneAndOnlySon Geschrieben 5. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 5. Juni 2008 Nein, ein Traugespräch gehört nicht zum Anforderungskatalog der kanonischen Eheschließungsform.Und in der Schweiz auch nicht zwingend Priester oder Diakon. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Stefan M. Geschrieben 5. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 5. Juni 2008 im falle des ehemaligen herrn stadtdekan ernst ewald roth wird wohl canon 1087 gelten: "Ungültig schließen die Ehe, die eine heilige Weihe empfangen haben." Insofern ist - selbst im dem grotesken Fall gedacht, eine Dispens von der Formpflicht läge vor - die Ehe des Herrn Roth ungültig => nichtig. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gouvernante Geschrieben 5. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 5. Juni 2008 (bearbeitet) In der Schweiz handelt es sich um kirchenrechtlich mögliche Ausnahmeregelungen, ein Traugespräch gehört aber prinzipiell nicht zur kanonischen Eheschließungsform. edit: Post bezieht sich hierauf: (gouvernante @ 5 Jun 2008, 12:46) *Nein, ein Traugespräch gehört nicht zum Anforderungskatalog der kanonischen Eheschließungsform. Und in der Schweiz auch nicht zwingend Priester oder Diakon. bearbeitet 5. Juni 2008 von gouvernante Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
benedetto Geschrieben 5. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 5. Juni 2008 (bearbeitet) Ich weiß bis heute nicht, ob ich richtig verheiratet bin - oder ob wir uns gegenseitig ein Sakrament gespendet haben. Meine Frau, nicht getauft, und ich führten beim Ortspfarrer das Traugespräch, dieser holte auch den Dispens beim Bischof im Hinblick auf das vorliegende Ehehindernis ein. Die Trauung erfolgte nach dem Formular "Katholik heiratet Ungetauften, der an Gott glaubt" (was auch der Realität entspricht.) In diesem Trauformular endet das Eheversprechen nicht mit "Im Namen des Vaters und des Sohnes und des hl. Geistes". Ferner wird in Fußnoten der Pfarrer darauf hingewiesen, dass er während der Trauung nicht von einem Sakrament sprechen solle. Richtig verheiratet? (NB: Die kirchliche Trauung war samstags, die standesamtliche am Tag zuvor. Beim Abholen an der Kirchentür vor der Trauung sprach unser Pfarrer meine Frau mit ihrem Mädchennamen an, nach der Trauung beglückwünschte er sie mit dem angenommenen Ehenamen. Sonderbarerweise stören mich solche Nebensächlichkeiten mehr als meine Ungetraute.) Edit: Eigene Antwort auf eine meiner Fragen: Da meine Frau ungetauft ist, konnten wir uns nicht gegenseitig ein Sakrament spenden. Edit2: ein "und ich" ergänzt... bearbeitet 5. Juni 2008 von benedetto Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ramhol Geschrieben 5. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 5. Juni 2008 Zwei Buddhisten, Evangelen oder Heiden, die standesamtlich heiraten sind dagegen auch aus katholischer Sicht "richtig verheiratet". Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
benedetto Geschrieben 5. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 5. Juni 2008 Zwei Buddhisten, Evangelen oder Heiden, die standesamtlich heiraten sind dagegen auch aus katholischer Sicht "richtig verheiratet". Wenn das Deine Antwort auf meine Frage gewesen sein sollte, muss ich jetzt erst mal schlucken. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gouvernante Geschrieben 5. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 5. Juni 2008 (bearbeitet) Zwei Buddhisten, Evangelen oder Heiden, die standesamtlich heiraten sind dagegen auch aus katholischer Sicht "richtig verheiratet". Das ist komplexer: - je zwei Buddhisten / Heiden unterschiedlichen Geschlechts gehen eine gültige Naturehe ein - zwei gültig getaufte Protestanten unterschiedlichen Geschlechts spenden sich das Ehesakrament, da sie nicht der Formpflicht unterliegen. edit: Rechtschreibfehler bearbeitet 5. Juni 2008 von gouvernante Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gabriele Geschrieben 5. Juni 2008 Autor Melden Share Geschrieben 5. Juni 2008 Zwei Buddhisten, Evangelen oder Heiden, die standesamtlich heiraten sind dagegen auch aus katholischer Sicht "richtig verheiratet". Das ist komplexer: - je zwei Buddhisten / Heiden unterschiedlichen Geschlechts gehen eine gültige Naturehe ein - zwei gültig getaufte Protestanten unterschiedlichen Geschlechts spenden sich das Ehesakrament, da sie nicht der Formpflicht unterliegen. edit: Rechtschreibfehler Das wird immer verzwickter. Was macht dann beispielsweise ein Buddhist mit einem gültig getauften Protestanten vor dem Standesbeamten? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Einsteinchen Geschrieben 5. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 5. Juni 2008 Jämmerlich, das Kirchenrecht. Jedes Stäubchen wird reglementiert, und dann heißt es wir Christen sind nicht mehr unter dem Joch des Gesetzes. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
OneAndOnlySon Geschrieben 5. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 5. Juni 2008 Was macht dann beispielsweise ein Buddhist mit einem gültig getauften Protestanten vor dem Standesbeamten?Er schließt eine interreligiöse Homoehe... ...und kirchenrechtlich ungültig. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mat Geschrieben 5. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 5. Juni 2008 Also: Das Ehe-Sakrament können sich nur zwei Getaufte spenden. D.h. eine sakramentale Ehe gibt es nur zwischen Christen. Sakaramental ist aber dabei nicht gleichzusetzen mit gültig. Wenn man katholisch ist, dann unterliegt man in der Regel der Formpflicht und dann muss die Ehe, wie oben schon dargesellt, geschlossen werden, ganz gleich, ob der Ehepartner katholisch ist oder nicht. Ist man nicht katholisch oder unterliegt nicht der Formpflicht, wird eine andere Form der Eheschließung als Begründung einer nach katholischem Kirchenrecht gültigen Ehe anerkannt. D.h., wenn zwei Buddhisten nachweisen, dass sie auf Bali in einem Tempel die Ehe geschlossen haben, dann sind sie auch katholisch verheiratet. Und noch einmal Kürze: Gültig ist jede Ehe, die die Kirche als gültig anerkennt. Sakramental ist sie nur, wenn zwei Christen heiraten. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gabriele Geschrieben 5. Juni 2008 Autor Melden Share Geschrieben 5. Juni 2008 Was macht dann beispielsweise ein Buddhist mit einem gültig getauften Protestanten vor dem Standesbeamten? Er schließt eine interreligiöse Homoehe... Das war doch Paulus-Sprech: Die Frau war selbstverständlich "mitgemeint" Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gabriele Geschrieben 5. Juni 2008 Autor Melden Share Geschrieben 5. Juni 2008 Katholiken unterliegen normalerweise der Formpflicht. D.h. aus kirchenrechtlicher (sic!) Sicht wird auf dem Standesamt allerhöchstens ein Konkubinat öffentlich gemacht... Aber ohne die vorherige Veröffentlichung dieses Konkubinats darf ein Priester (oder Diakon) doch gar nicht die Eheschließung assistieren. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gouvernante Geschrieben 5. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 5. Juni 2008 Katholiken unterliegen normalerweise der Formpflicht. D.h. aus kirchenrechtlicher (sic!) Sicht wird auf dem Standesamt allerhöchstens ein Konkubinat öffentlich gemacht... Aber ohne die vorherige Veröffentlichung dieses Konkubinats darf ein Priester (oder Diakon) doch gar nicht die Eheschließung assistieren. Das hängt vom Konkordat ab. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 5. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 5. Juni 2008 (bearbeitet) Ich weiß bis heute nicht, ob ich richtig verheiratet bin - oder ob wir uns gegenseitig ein Sakrament gespendet haben. Meine Frau, nicht getauft, und ich führten beim Ortspfarrer das Traugespräch, dieser holte auch den Dispens beim Bischof im Hinblick auf das vorliegende Ehehindernis ein. Die Trauung erfolgte nach dem Formular "Katholik heiratet Ungetauften, der an Gott glaubt" (was auch der Realität entspricht.) In diesem Trauformular endet das Eheversprechen nicht mit "Im Namen des Vaters und des Sohnes und des hl. Geistes". Ferner wird in Fußnoten der Pfarrer darauf hingewiesen, dass er während der Trauung nicht von einem Sakrament sprechen solle. Richtig verheiratet? (NB: Die kirchliche Trauung war samstags, die standesamtliche am Tag zuvor. Beim Abholen an der Kirchentür vor der Trauung sprach unser Pfarrer meine Frau mit ihrem Mädchennamen an, nach der Trauung beglückwünschte er sie mit dem angenommenen Ehenamen. Sonderbarerweise stören mich solche Nebensächlichkeiten mehr als meine Ungetraute.) Edit: Eigene Antwort auf eine meiner Fragen: Da meine Frau ungetauft ist, konnten wir uns nicht gegenseitig ein Sakrament spenden. Edit2: ein "und ich" ergänzt... Ach Bene... Ja - Ihr seit gültig verheiratet. D.h. das Eheband wurde geknüpft und keiner von Euch wird ohne weiteres nochmal einen Katholiken kirchlich heiraten können (vorbehaltlich eines evtl. erfolgreichen Annullierungsverfahrens). Nein - Ihr führt keine sakramentale Ehe. Da ein Ungetaufter keines empfangen kann (außer der Taufe) kannst Du es nicht spenden und deine Frau kann es Dir nicht spenden. Worin allerdings der Unterschied zu einer sakramentalen Ehe besteht konnte mir bislang noch niemand erklären. (Wenn Du meine alten Postings durchgehst wirst Du jede Menge dazu finden.) Edit1: wieso "Ungetraute"? Edit2: wieso in D überhaupt die Frauen ihren Nachnamen aufgeben müssen ist mir ohnehin ein Rätsel (auch wenn meine Frau das damit erklärt hat, daß sie damit ausdrücken wollte, daß wir ja jetzt zusammengehören und unsere Kinder ja eh meinen Namen bekommen würden...). In den alten Kirchenbüchern mit denen ich bislang zu tun hatte wurden die Ehefrauen immer mit ihrem Geburtsnamen bezeichnet. bearbeitet 5. Juni 2008 von Flo77 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Stefan M. Geschrieben 5. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 5. Juni 2008 Katholiken unterliegen normalerweise der Formpflicht. D.h. aus kirchenrechtlicher (sic!) Sicht wird auf dem Standesamt allerhöchstens ein Konkubinat öffentlich gemacht... Aber ohne die vorherige Veröffentlichung dieses Konkubinats darf ein Priester (oder Diakon) doch gar nicht die Eheschließung assistieren. Das hängt vom Konkordat ab. stimmt..... wenn ich mich recht entsinne gibt es in österreich die möglichkeit kirchlich aber nicht standesamtlich zu heiraten, was unter umständen für verwitwete ehepartner finanziell von vorteil sein kann. wenn der staat die kirchliche trauung nicht anerkennt, kürzt er auch nicht die hinterbliebenen-rente. daher gibt es im grenzgebiet einen ehe-tourismus von verwitweten herrschaften.... wie gesagt... wenn ich mich recht entsinne..... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wolfgang E. Geschrieben 5. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 5. Juni 2008 (bearbeitet) Katholiken unterliegen normalerweise der Formpflicht. D.h. aus kirchenrechtlicher (sic!) Sicht wird auf dem Standesamt allerhöchstens ein Konkubinat öffentlich gemacht... Aber ohne die vorherige Veröffentlichung dieses Konkubinats darf ein Priester (oder Diakon) doch gar nicht die Eheschließung assistieren. Das hängt vom Konkordat ab. stimmt..... wenn ich mich recht entsinne gibt es in österreich die möglichkeit kirchlich aber nicht standesamtlich zu heiraten, was unter umständen für verwitwete ehepartner finanziell von vorteil sein kann. wenn der staat die kirchliche trauung nicht anerkennt, kürzt er auch nicht die hinterbliebenen-rente. daher gibt es im grenzgebiet einen ehe-tourismus von verwitweten herrschaften.... wie gesagt... wenn ich mich recht entsinne..... Als Ausnahmeregelung richtig......der Normalfall ist aber auch hier der Nachweis der vorherigen standesamtlichen Trauung. bearbeitet 5. Juni 2008 von wolfgang E. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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