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Geschrieben

Ich bin mit einer Ungetauften nach den Riten der heiligen römischen Kirche unter Assistenz eines im Erzbistum Bamberg incardinierten Priesters mit Dispens vom Ehehindernis der Religionsverschiedenheit durch S.E. ++Karl-Heinrich gültig verehelicht.

 

 

WER ist denn Seine Exzellenz Erzbischof Karl-Heinrich???? B)

Vermutlich er.

 

Von einem zweiten Vornamen Heinrich habe ich allerdings bisher nichts gewusst.

Geschrieben (bearbeitet)

Allerdings ist das hier im Forum eigentlich allgemein bekannt (ebenso wie meine Frage, worin sich eine sakramentale von einer nichtsakramentalen Ehe unterscheidet...).

 

Der Unterschied liegt wohl im Anspruch, dass der Ehebund zweier Getauften von diesen auch immer als bewusstes Abbild des Bundes Christi mit seiner Kirche eingegangen wird. Dass sie das immer möchten, wird einfach unterstellt. Bei Ungetauften tut man das - durchaus im Respekt vor der Religion oder Weltanschauung des/der Ungetauften - eben nicht.

Genau! Das heisst konsequenterweise auch, das die Ehe zwischen Ungetauften kein Abbild des Bundes Christi mit der Kirche ist, dass sie unter Umständen auch lösbar ist, etwa durch das Privilegium Paulinum. Unauflöslich ist also nur die Ehe als Sakrament. bearbeitet von Udalricus
Geschrieben
die Ehe zwischen Ungetauften

... von der bisher hier keiner gesprochen hat.

Geschrieben
die Ehe zwischen Ungetauften

... von der bisher hier keiner gesprochen hat.

Bin ich niemand? B)

Ich meine, es könnte ja jemand in die Situation kommen, dass er erst nach der (heidnischen) Hochzeit zum christlichen Glauben kommt, sich taufen lässt, und dann Probleme mit dem Ehepartner bekommt. In dieser Situation hat Paulus erklärt, dass das Eheband nicht bindend ist.

Geschrieben
Genau! Das heisst konsequenterweise auch, das die Ehe zwischen Ungetauften kein Abbild des Bundes Christi mit der Kirche ist, dass sie unter Umständen auch lösbar ist, etwa durch das Privilegium Paulinum. Unauflöslich ist also nur die Ehe als Sakrament.
Du weißt hoffentlich, daß Du damit auf sehr dünnem Eis stehst, daß durch die Tradition der Kirche nicht gedeckt ist.

 

Auch sakramentale Ehen können durch den Papst gelöst werden, aber die generelle Auflöslichkeit ist kein Merkmal der nicht-sakramentalen Ehe.

 

Bei Schnitzer finden sich Hinweise, daß einige Kirchenrechtler die These vertraten, eine nichtsakramentale Ehe sei nicht unauflöslich, aber dieser Streit war wohl schon Ende des 19. Jahrhunderts zu Gunsten der Unauflöslichkeit bereits entschieden.

Justin Cognito
Geschrieben (bearbeitet)
Auch sakramentale Ehen können durch den Papst gelöst werden, aber die generelle Auflöslichkeit ist kein Merkmal der nicht-sakramentalen Ehe.

 

Aber nur wenn sie zwar gültig geschossen aber noch nicht vollzogen wurden ....

 

Bei Schnitzer finden sich Hinweise, daß einige Kirchenrechtler die These vertraten, eine nichtsakramentale Ehe sei nicht unauflöslich, aber dieser Streit war wohl schon Ende des 19. Jahrhunderts zu Gunsten der Unauflöslichkeit bereits entschieden.

 

Gelöst können sie durch einen Gnadenakt des Papstes werden, wenn es einer/m Neugetauften nicht zumutbar war, seine/ihre Ehe mit einer/m Ungetauften fortzusetzen und er/sie eine/n neuen, getauften Partner zu ehelichen wünscht. (Privilegium Paulinum)

 

Auch eine halbchristliche Ehe kann vom Papst unter bestimmten, dem paulinischen Privileg nachgebildeten Umständen gelöst werden, wenn der getaufte Teil eine neue Ehe mit einem/r Getauften eingehen möchte (Privilegium Petrinum).

(Achtung ! Die Information in Wikipedia ist bezüglich des Privilegium Petrinum leider falsch)

bearbeitet von Justin Cognito
Geschrieben
(Achtung ! Die Information in Wikipedia ist bezüglich des Privilegium Petrinum leider falsch)
Danke! Ich hatte das nämlich auch anders in Erinnerung!
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